Bei wem erfolgt die Zurechnung der versendeten Güter nach Übergabe an den Spediteur beim
a) Investitionsgüterkauf
b) Verbrauchsgüterkauf
a) Der Verkäufer bleibt bis zur Übergabe durch den Spediteur an den Käufer zivilrechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer der Ware. Wegen des Realisatsionsprinzipes, hat der Verkäufer eine Forderung zu aktivieren. Der Käufer hat die Ware erst zu bilanzieren, wenn er die tatsächliche Sachherrschaft über die Ware ausüben kann.
b) Die versendeten Güter sind bis zur Übergabe an den Käufer beim Verkäufer zu bilanzieren.