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Was versteht man unter
dipositivem, zwingenden
und relativ zwingendem
Recht
- Disp. heisst auch nachgiebiges oder
- ergänzendes Recht im Sinne von *wenn
- nichts anderes vereinbart.....*
- Die Vertragspartner dürfen dieses Recht
- abändern
- Zwingendes Recht:muss strikte beachtet werden und darf von den Vertragspartner nicht abgeändert werden. Zwingendes Recht findet sich v.a. im Miet- und Arbeitsrecht zum Schutz der wirtschaftlich schwächeren Partei.
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Welche 4 wesentlichen Elemente enthält der Arbeitsvertrag gemäss OR 319 ?
- . Arbeitsleistung
- . Abhängigkeitsverhältnis
- (Betriebsordnung, Pers.Reglement)
- . Zeitliches Element
- . Lohn
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Was gehört zum individuellen
Arbeitsrecht ?
- . Enstehung/Inhalt/Beendigung
- OR 319 -363
- . GIG/Weisungen
- . AG's OR 321 d
- . Betriebsordnung
- . Verordnungen OR 342 Abs. 2
- . Normalarbeitsvertrag OR 359 Abs. 1+2
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Was regelt das öffentliche
Arbeitsrecht ?
- Regelt das Arbeitsverhältnis
- mit öffentlich, rechtlichen
- Vorschriften
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Beschreibe das kollektive
Arbeitsrecht ?
- Regelt das Zusammenwirken
- der Sozialpartner / Interessen
- AG/AN
Betriebsverfassungsrecht
GHO OR 356-358
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Was regelt das Arbeitsrecht ?
- Die unselbständige Erwerbs-
- tätigkeit in einer fremden
- Arbeitsorganisation
- Nur der Arbeitnehmer kommt
- in den Genuss des Arbeitnehmer-
- schutzes
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Unter welche Bestimmungen
fallen die selbständig,
Erwerbenden und Frei-
berufler ?
Auftragsrecht OR 394 Abs. 2
Werksvertragsrecht OR 363
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Nenne die drei grossen
Gruppen des Arbeitsrechts ?
. Individuelles Arbeitsrecht
. Kollektives Arbeitsrecht
. Öffentliches Arbeitsrecht
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Was sind Gesetz-
bestimmungen ?
OR 319 - 362
- die das Arbeitsverhältnis
- und das GIG für die
- Gleichbehandlung von AN
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Was ist der EAV
OR?
OR 219 Abs. 1
- Der Einzelarbeitsvertrag ist
- das zwischen AG + AN
- begründete, rechtlich relevante
- Verhältnis
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Was regelt das Obligations-
recht?
- Alle Verträge zwischen
- mind. 2 Parteien / gewerblich
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Erkläre mir die
Normenhirarchie ?
- Mehrere Vorschriften müssen
- in Erwägung gezogen
- werden.
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Das kollektive Arbeitsrecht
findet auf zwei Ebenen
Anwendung - welche?
- . Betriebliche Ebene
- . Betriebsverfassungsrecht
- . Überbetriebliche Ebene
- . Arbeitsverfassungsrecht
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Nenne mir die 3 Bereiche
des öffentlichen
Arbeitsrechts ?
- . Arbeitnehmerschutzrecht
- . Gestaltendes öff. Arbeitsrecht
- . Soz. Versicherungsrecht
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Wie endet der Einzel-
arbeitsvertrag ?
OR 319 Abs. 1+2
- durch Zeitablauf, Kündigung
- Aufhebungsvertrag, Tod des
- Arbeitnehmers
- sog. schuldrechtliches Dauer-
- schuldverhältnis, Teilzeitarbeit
- wenn gesetzlich bei einem
- Arbeitsverhältnis weniger
- gearbeitet wird.
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Nenne mir die Pflichten des
Arbeitgebers ?
OR 321 - 321 e
- Hauptpflicht: Arbeitspflicht /
- Arbeitsleistung nach
- EAV/GAV/Weisungen
- des AG's
- Nebenpflichten: Leistungen von
- Überstunden /
- Überzeit
- Sorgfalts- und
- Treuepflicht
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Was sind die Ausnahmen von
persönlicher Arbeitspflicht ?
- . Zulässige Beziehung von
- Hilfspersonen OR 101
- . sog. Gruppenarbeitsverhält.
- (Betriebsgruppe/Eigengruppe)
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Was ist eine Betriebsgruppe ?
- Gruppe aus mehreren
- Arbeitnehmern die vom
- AG selber bestimmt werden zur
- Erledigung einer bestimmten
- Arbeit.
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Darf der AG den AN
intern versetzen ?
- Wenn es zuungunsten des
- AN ist nicht.
Änderungskündigung
- Es darf keine negativen
- Einflüsse auf das bisherige
- Arbeitsverhältnis haben.
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Handelt es sich bei Überstunden
+ Überzeitregelung um absolut
zwingende, relativ zwingende oder
dispositive Regelungen ?
- Überstunden: OR 321c Abs. 1
- absolut zwingend
- OR 321 c Abs. 2+3
- dispositiv
- Überzeit: Art 13 Abs 1+2 ArG
- relativ zwingen
- (da zuungunsten des
- AN abgeändert werden
- kann)
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Wie gestaltet sich die
Normenhirarchie ?
- 1. Zwingendes Gesetz + Verordnung
- 2. Zwingende Bestimmungen in GAV
- 3. Betriebsordnung
- 4. Einzelarbeitsvertrag
- 5. Normalarbeitsvertrag
- 6. Dispositive Bestimmungen in GAV
- 7. Dispositives Gesetzrecht
- 8. Weisungsrecht des AG (OR 321 d)
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Es gibt 3 Gründe für ein
Betriebsrisiko - welche ?
- Betriebliche Gründe:
- . Maschinenschaden, Naturkat.
- Personalausfall
- Wirtschaftliche Gründe:
- . Rohstoffmangel, Auftragsrückgang
- Behördliche Gründe
- . Staatlichem Produktions-Import
- verbot, Landestrauer
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Es gibt 3 Arten von erfolgsbezogenen
Vergütungen ?
. Gratifikation
. Provision
. Umsatzbeteiligung
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Es gibt zwei Arten von rechtlichem
Fehlverhalten des AN.
Man unterscheidet ob die
Pflichtverletzung..........?
- Nichterfüllung: Der AN erbring
- aufgrund eigenen Verschulden
- gar keine Arbeitsleistung, verletzt
- die Hauptpflicht des EAV
- Reaktionen des AG:
- Einstellen der Lohnzahlung (OR82)
- Gerichtliche Klage, Schadenersatz
- Fristlose Kündigung (OR337 ff)
- Schlechterfüllung: Der AN erbringt aufgrund eigenen Verschuldens eine
- mangelhafte Arbeitsleistung.
- Nebenpflichten verletzt
- Reaktionen AG: Schadenersatz (OR321e)
- Ordentliche Kündigung (OR335 ff)
- Disziplinarverfahren
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Nenne mir Unterschiede
zwischen dem EAV und dem
Werksvertrag ?
EAV:
. Erbringung Arbeitsleistung - . Unterordnungsverhältnis
- . Abhängigkeitsverhältnis
- . Bestimmte od. unbestimmte
- Dauer f. gel. Arbeit
Werksvertrag:
Werksunternehmung erstellt - physisch oder geistig künstlerisches
- Werk
- . Kein Unterordnung oder Abhängig
- keitsverhältnis
- . Kein Dauerschuldverhältnis
- . Werklohn erst nach Ablieferung
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Warum ist die Abgrenzung des
EAV von anderen Vertrags-
typen von Bedeutung ?
- . Habe als AN viel mehr Schutz /
- Ordnungsvorschriften
- (OR 361+362)
- . Freie Form + Formulierungen
- . Erfolg ist nicht geschuldet
- . Verpfl. zu regelm. Leistung
- bestimmt oder unbestimmt
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Nenne mir verschiedene
Lohnarten für geleistete
Arbeit ?
- . Lohn als Hauptleistungspflicht
- des AG
- . Entgelt in Form von Geld +
- Gütern (Naturallohn)
- . Zeitlohn
- . Akkordlohn
OR 322 Abs. 1+2
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Welche Artikel regeln den
Arbeitsvertrag ?
OR Art. 319 - 362
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Was versteht man unter
öffentlichem und
Privatrecht ?
öffentlich:
Regelung zwischen öffentlichen - und Privatpersonen
Privatrecht:
Reglung zwischen 2 gleichen Bürgern
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OR Artikel für
. Lehrvertrag
. Handelsreisendervertrag
. Heimarbeitsvertrag
Lehrvertrag : OR 344 ff
Handelsreisendervertrag : 347 ff
Heimarbeitsvertrag : 351 ff
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Was geschieht bei mangelhaftem
Vertragsabschluss ?
- Wenn Gesetz oder Parteien Form
- vorschrift vorsehen und diese nicht
- vorliegt ist der EAV ungültig
OR 320 Abs. 2
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Was kann eine Firma unter-
nehmen um den AN vor
Whistleblowing zu schützen?
. Interne Anlaufstelle
. Help Desk
. Ombutsstelle
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Wann liegt ein Annahmeverzug
vor ?
- Wenn der AN dem AG
- ordnungsgemäss seine
- Arbeitskraft zur Vefügung
- stellt und der AG sie ohne
- Grund nicht annimmt.
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Bei der Unmöglichkeit der
Erfüllung der Arbeitspflicht gibt
es zwei Unterschiede ?
. Ürsprüngliche Unmöglichkeit
. Nachträgliche Unmöglichkeit
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Nenne mir die Definitionen der
ursprünglichen + nachträglichen
Unmöglichkeit zur Erfüllung
der Arbeitspflicht ?
Ursprünglich:
Die Erfüllung der Arbeitspflicht - war bereits bei Vertragsabschlussunmöglich.
Nachträglich:
Die Erfüllung der Arbeitspflicht - wird erst nach dem Vertragsabschluss
- unmöglich
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Wo liegen die Abgrenzungen
zwischen dem EAV und
dem Auftrag ?
- Auftrag:
- Beauftragter besorgt ein
- bestimmtes Geschäft (OR394ff)
- kein Unterordnungs/Abhängig-
- keitsverhältnis
- Weisungsbefugnis des Auftraggebers
- (OR 397 Abs 1 )
- Honorar
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