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Neben einsatzfähigen Schusswaffen alle tragbaren Gegenstände, die ihrem Wesennach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen
Waffe
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Hoch streitig, BGH stellt nunmehr auf die abstrakte Gefährlichkeit des Gegenstandesim Einzelfall ab (vgl. näher unten)
anderes gefährliches Werkzeug
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Waffe oder Werkzeug muss sich räumlich so in der Nähe befinden, dass sie/es ohnebesondere Schwierigkeiten und nennenswerten Zeitaufwand zum Einsatz gebrachtwerden kann (Zeitraum zwischen Vollendung und Beendigung ist einbezogen; soBGH)
Beisichführen
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Nur solche Räumlichkeiten fallen unter denWohnungsbegriff, die dem Kernbereich privater Lebensführung dienen.
Der enge Wohnungsbegriff in § 244 I 3
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Eine Bande ist ein auf ausdrücklicher oder stillschweigender Vereinbarung (Bandenabrede)beruhender Zusammenschluss mehrerer Personen mit dem Willen, für einegewisse Dauer künftig mehrere selbständige, im Einzelnen noch unbestimmte Straftateneines bestimmten Deliktstyps (hier: Raub oder Diebstahl) zu begehen
Bande
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Nur solche mitgeführten Gegenstände zählen zu den gefährlichen Werkzeugen, die typischerweise, generell oder erfahrungsgemäß geeignet sind - und sei es auch nur im Falle der Entdeckung - erhebliche Verletzungen zuzufügen
Objektivierender Ansatz Gefährliches Werkzeug
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Gefährlich ist ein Gegenstand dann, wenn der Täter zumindest den Verwendungsvorbehalt (nach anderen: die konkrete Gebrauchsabsicht) zu dessen Einsatz in gefährlicher Weise hat
Subjektivierender Ansatz Gefährliches Werkzeug
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