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Raumgebilde, das dazu bestimmt ist von Menschen betretenzu werden und
das mit Vorrichtungen versehen ist, die das Eindringen von
Unbefugtennicht unwesentlich erschweren
Umschlossener Raum
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Gewaltsames, nicht notwendig substanzverletzendes Öffnen von Umschließungen,die dem Eintritt in den geschützten Raum entgegenstehen
(Gewalt setzt die Anwendung nicht unerheblicher körperlicher Kraft voraus (Nichtöffnen unverschlossener Türen etc.))
Einbrechen
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Unter Überwindung von Umschließungen auf einem dafür nicht bestimmtenWeg in den geschützten Raum gelangen
Einsteigen
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Der Schlüssel ist falsch, wenn er zur Tatzeit vom Berechtigten nicht oder nicht mehr zur Öffnung des Verschlusses bestimmt ist
Falscher Schlüssel
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Erforderlich ist, dassder Mechanismus des Verschlusses ordnungswidrig in Gang gesetzt wird(Fehlerquelle: Nicht das gewaltsame Aufbrechen!!!)
andere nicht zur ordnungsgemäßen Öffnung bestimmte Werkzeuge
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Ein zur Aufnahme von Sachen dienendes Raumgebilde, das nicht dazu bestimmtist, von Menschen betreten zu werden
Behältnis
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Jede Einrichtung, die ihrer Art nachgeeignet und bestimmt ist, die Wegnahme einer Sache erheblich zu erschweren
Schutzvorrichtung gegen Wegnahme (Oberbegriff):
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Gewerbsmäßig stiehlt, wer sich aus der wiederholten Tatbegehung eine fortlaufendeEinnahmequelle von einigem Umfang und einer gewissen Dauer verschaffen willLiegt eine entsprechende Absicht vor, so ist bereits die erste Tat als gewerbsmäßigeinzustufen„Gewerbsmäßig“ verlangt mehr als gewohnheitsmäßiges Stehlen
Gewerbsmäßig
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Das Opfer ist hilflos, wenn es aus eigener Kraft nicht in der Lage ist, sichgegen die Wegnahme zu schützen(nicht, wenn sich das Opfer in einer sozial üblichen Lage befindet; Bsp. Schlaf)
Hilflosigkeit
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Ein plötzliches, unerwartetes Ereignis, das unmittelbar eine erheblicheGefahr für Menschen oder Sachwerte begründet (auch Folgen einer Straftat, Bestehlen von Rettern)
Unglücksfall
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