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Beschaedigung
Nicht unerhebliche Substanzverletzung oder Funktionsbeeintraechtigung
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Zerstoerung
Ist Beschaedigung, die zur Aufhebung der Gebrauchsfaehigkeit fuehrt
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Einsperren
Festhalten in einem umschlossenen Raum. Der Betroffene muss objektiv daran gehindert werden sich von der Stelle zu bewegen
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Mensch
Natuerliche Person, die in der Lage ist, durch bewusste und gewollte Ortsveraenderung ihre persoenliche Freiheit nach au�en zu dokumentieren
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Notwehr
...ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwaertigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden
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koerperliche Misshandlung
...ist ueble, unangemessene Behandlung, durch die das koerperliche Wohlbefinden u. oder die Unversertheit nicht ganz unwesentlich beeintraechtigt wird
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Gesundheitsschaedigung
...ist jede Hervorrufung oder Steigerung eines physischen oder psychischen Krankheitszustandes
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Ehre
Anspruch eines Menschen auf Achtung seiner Persoenlichkeit
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Tatsachen
...sind Ereignisse oder Zustaende der Au�en- oder Innenwelt, die grundsaetzlich beweisbar sind
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Kundgabe
ein bestimmter Sinngehalt wird geaeu�ert
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Behaupten
eine Tatsache wird nach eigener Ueberzeugung als wahr hingestellt
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Verbreiten
fremde Aeusserungen werden weiter gegeben
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Befreien
Aufhebung des Gewahrsams durch Aktivitaeten von Aussen. (mit Hilfe von Gewalt, List, Drohung oder Taeuschung)
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Verleiten zum Entweichen
Gefangener befreit sich selbst. Er wird zu Selbstbefreiung ermuntert.
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Foerdern des Entweichens
Beihilfe zur Selbstbefreiung
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Eindringen
Begehungsdelikt bei dem gegen den Willen eines Berechtigten zumindest mit einem Koerperteil die geschuetzten Raeume betreten werden
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Sicht-nicht-entfernen
Es unterbleibt das Verlassen nach Aufforderung des Hausrechtsinhabers
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Wohnung
Diejenigen Raeume, welche einer oder mehreren Personen zum staendigen Aufenthalt dient. Hauptzweck ist die Unterkunft
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Geschaeftsraum
Raeume die f�r eine gewisse Dauer hauptsaechlich gewerblichen oder aehnlichen Zwecken dienen
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befriedetes Besitztum
Eine unbewegliche Sache, die erkennbar gegen das Betreten durch andere gesichert ist
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taetlicher Angriff
Jede in feindseliger Absicht unmittelbar auf den Koerper des anderen zielende Einwirkung ohne Ruecksicht auf ihren Erfolg
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Drohung
Inaussichtstellung eines zukuenftigen Uebels, auf das der Drohende Einfluss zu haben vorgibt
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Amtstraeger
Ist, wer in einem oeffentlichen rechtlichen Amtsverhaeltnis steht oder sonst zur Wahrnehmung oeffentlicher Aufgaben bestellt ist
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Vollstreckungshandlung
Taetigkeit bei der der konkretisierte staatliche Wille durch eine dazu berufene Person, notfalls mit staatl. Zwang verwirklicht werden soll
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Gewalt
physisch vermittelter Zwang zur �berwindung eines geleisteten oder erwarteten Widerstandes
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Drohung mit einem empfindlichen Uebel
Die Androhung eines empfindlichen Uebels ist die Ankuendigung einer Unannehmlichkeit, die unter den gegebenen Umstaenden geeignet ist, auch einen besonnenen Menschen aus Sorge vor Nachteilen zu veranlassen, sich erzwungenermassen zu verhalten
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Sache
...ist ein k�rperlicher Gegenstand unabh�ngig vom Aggregatzustand
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Fremd
...ist eine Sache, die im Allein-, Mit-, oder Gesamteigentum eines anderen steht
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Konkrete Gefahr
...ist ein Zustand, eine Lebenslage oder ein Lebenssachverhalt welcher bei objektiver Betrachtung und bei ungehindertem Ablauf mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Schaedigung von polizeilichen Schutzguetern fuehren werde
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Stoerung
...ist laut Polizeirecht eine zur Wirklichkeit gewordene Gefahr. Ist bereits eingetreten und dauert noch an
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Verwaltungsakt
...ist eine Verfuegung, Entscheidung oder andere hoheitliche Ma�nahme, welche durch eine Behoerde getroffen wurde um einen Einzelfall zu regeln. Auf dem Gebiet des oeffentlichen Rechts und mit Rechtswirkung nach au�en gerichtet
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polizeiliche Aufgabe
...umschreibt einen Handlungsraum ohne direkte Erlaubnis zum Taetigwerden mit Rechtseingriff in die Freiheitssphaere des Buergers
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