Eine mit gegenseitigen Körperverletzungen verbundene Auseinandersetzung von mindestens drei Personen
Schlägerei
Eine in feindseliger Absicht gegen den Körper des Opfers gerichtete Einwirkung von mindestens zwei Personen
Angriff mehrerer
Jeder, der am Tatort einer Schlägerei oder eines Angriffs anwesend ist und in feindseliger Weise an dem Tätlichkeiten teilnimmt (Anfeuern etc. genügt, h.M.)