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Ein organisch oder anorganisch wirkender Stoff, der im konkreten Fall geeignet ist, die Gesundheit zu schädigen
Gift
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Substanzen, die mechanisch oder thermisch wirken und geeignet sind, die Gesundheit (erheblich) zu schädigen
Andere gesundheitsschädigende Stoffe
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Neben Schusswaffen jeder bewegliche (h.M.) Gegenstand, der nach seiner Art dazu bestimmt ist, Menschen Verletzungen zuzufügen
Waffen
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Jeder bewegliche (h.M.) Gegenstand, der nach Art seiner konkreten Verwendung geeignet ist, erhebliche Verletzungen hervorzurufen
Gefährliches Werkzeug
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Ein unvorhergesehener Angriff, auf den das Opfer nicht rechtzeitig reagieren kann
Überfall
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Planmäßige Verdeckung der eigenen Absichten gegenüber dem Opfer, um diesem hierdurch die Abwehr zu erschweren
Hinterlist
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Eine Körperverletzung wird gemeinschaftlich begangen, wenn mindestens zwei Personen bei ihrer Auswirkung zusammenwirken
Gemeinschaftlich
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liegt vor, wenn die Verletzungshandlung den konkreten Umständen nach abstrakt (h.M.) geeignet ist, das Leben des Opfers in Gefahr zu bringen
(im subjektiven TB genügt es, dass der Täter die Umstände erkennt, aus denen sich die (abstrakte) Lebensgefahr ergibt)
Eine das Leben gefährdende Behandlung
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