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Nennen sie die 4 begriffsnotwendigen Element eines EAV's (OR Art. 319 ff)
- Erbringung einer Arbeitsleistung
- Unterordnungsabhängigkeitsverhältis Art. 321 d Abs II (Weisungsrecht organ.pers.zeitl. u. wirtschaftlich)
- Bestimmte od. Unbestimmte Dauer des Arbeitsverhältnisses (Zeitliches Element)
- Lohn als Entgelt für geleistete Arbeit)
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A.) Nennen Sie die Erbringung einer Arbeitsleistung
- Körperliche oder geistige Tätigkeit eines Menschen
- Arbeitsbereitschaft (Arbeitsleistung)
- Erfolg ist nicht geschuldet, aber Arbeitsleistung soll das Arbeitsergebnis positiv beeinflussen
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B.) Erkläre das Unterordnungs- / Abhängigkeitsverhältnis
- Die Leistung des Arbeitnehmenden wird nicht im eigenen Interesse, sondern im Dienste des AG erbracht.
- AN ist persönl., organis., zeitlich und wirtschaftlich unter der Weisungsgewalt des AG
- AN hat Befolgungspflicht (OR Art. 321 d)
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C.) Erklären Sie die Bestimmte und Unbestimmte Dauer des Vertragsverhältnisses (Wie endet der EAV) ?
- durch Zeitablauf, Kündigung, Aufhebungsvertrag und Tod des AN
- Schuldrechtliches Dauerschuldverhältnis
- Teilzeitarbeit im Sinne des Gesetzes liegt vor, wenn im Rahmen eines im auf gewisse Dauer angelegten Arbeitsverhältnisses weniger als die betriebsübliche oder branchenübliche Arbeitszeit gearbeitet wird (OR Art. 319 Abs I + II)
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D.) Lohn als Entgelt für geleistete Arbeit
- LOHN: als Hauptleistungspflicht des AG
- NATURAL-LOHN: Entgelt in Form von Geld oder Gütern
- ZEIT-LOHN: bemessen nach gearbeiteter Zeit
- AKKORD-Lohn: bemessen nach Arbeitsvolumen, OR Art. 322 I+II
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Abgrenzung des EAV's von den ANDEREN VERTRAGSTYPEN
Nenne die Abgrenzung des EAV's zum Werkvertrag; im Falle von Erbringung einer Arbeitsleistung
- Werkvertrag: Werkunternehmer stellt physischen oder Künstlerisches Werk her.
- EAV: Erbringung einer Arbeitsleistung
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Abgrenzung des EAV's von den ANDEREN VERTRAGSTYPEN
Nenne die Abgrenzung des EAV's zum Werkvertrag; im Falle eines Unterordnungs-/Abhängigkeitsverhältnis
- Werkvertrag: Kein Unterordn.abh.verhältnis, Werkuntern. bestimmt selber welche Arbeitsgeräte, Materialien er einsetzt. Er trägt eigenes unternn.Risiko von Arbeit und Produktion.
- EAV:
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Abgrenzung des EAV's von den ANDEREN VERTRAGSTYPEN
Nenne die Abgrenzung des EAV's zum Werkvertrag; Bestimmte od. unbestimmte Dauer
Werkvertrag: Kein Dauerschuldverhältnis
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Abgrenzung des EAV's von den ANDEREN VERTRAGSTYPEN Nenne die Abgrenzung des EAV's zum Werkvertrag; Bestimmte od. unbestimmte Dauer
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