1) Das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren
Der Schuldner muss versuchen, sich mit allen Gläubigern außergerichtlich zu einigen. I.d.R. durch eine Schuldnerberatung. Es wird ein Schuldenbereinigungsplan aufgestellt, dem alle zustimmen müssen. Bei einer ablehnung schon gescheitert. Die Hanse will mind. 20% haben damit es zustande kommt.