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Erkläre den Aufbau der Rechtsordnung
Verfassung
Gesetz (von Verfassung abgeleitet)
Verordnungen
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Welche Artikel regeln den Arbeitsvertrag ?
OR Art. 319 - 362
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Was regelt das OR ?
- Als Obligation wird die zw. Gläubiger u. Schuldner bestehende Rechtsbeziehung bezeichnet.
- Gläubiger> Forderung>Schuldner.
- Dem Schuldner wird eine entspr. Leistungspflicht (Schuld) begründet. Gläubiger u. Schuldner werden dabei als Parteien bezeichnet.
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Das OR befasst sich mit Rechten u. Pflichten, die zwischen Personen aus geschäftlichem Verkehr bestehen. Nenne die wichtigsten Stichworte ?
Vertrag
Unerlaubte Handlung
Ungerechtfertigte Bereicherung
Gesellschaft
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Was regelt das Arbeitsgesetz (ArG)?
Minderheitsvorschriften, welche im öffentl. Interesse sind (Gesundheitsbeeiträchtigung)
öffentlich-rechtliche Normen, d.h. ArG = öffentliches Arbeitsrecht u. haben privatrechtliche Wirkung.
bei Verletzung dieser Vorschriften, hat zuständige Behörde von Amtes wegen einzuschreiten
aus dem Privatrecht besteht Anspruch auf die Verpflichtungen aus ArG. (wenn ein Anspruch besteht, kann man es einklagen.) OR 342 Abs.2
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Was versteht man unter öffentlichem Recht und Privatrecht ?
- Öffentliches Recht: regelt die Rechtsbeziehung zwischen Behörde als Vertreterin des Staates und Büger (untergeordnet).
- Privatrecht:
regelt die Rechtsbeziehung zwischen 2 Bürger:
Bürger <Gleichstellung> Bürger
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Wer fällt unter den Regelungsbereich des Arbeitsrechts ?
- Das Arbeitsrecht setzt sich aus einer Vielzahl von Bestimmungen zusammen. Man unterscheidet drei grosse Gruppen von Vorschriften:
- Individuelles
Arbeitsrecht - Kollektives Arbeitsrecht
- Öffentliches Arbeitsrecht
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Was regelt das Individuelle Arbeitsrecht ?
Das individuelle Arbeitsrecht regelt die wichtigsten Aspekte der privatrechlichen Beziehung zwischen AG u. AN :
(Vertr.abschl.) Inhalt (Rechte u.Pflichten) Beendigung (Kündigung)- OR 319-362
- Gleichstellungsgesetz GIG / Weisungen
- Arbeitgeber 321 d OR
- Betriebsordnung
- Arbeitgeber (ArG 37-39)
- Verordnungen OR 342 II
- Normalarbeitsvertrag
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Was regelt das Kolletive Arbeitsrecht ?
regelt Zusammenwirken der Sozialpartner u. verfolgen Interessen d. AG u. AN // z.B. bei Vereinbarung eines GAV's umsetzen.
betriebliche Ebene: BETRIEBSVERFASSUNGSRECHT
überbetriebliche Ebene: ARBEITSVERFASSUNGSRECHT, d.h. GAV (OR 356 - 358), das Koalitions- u. Arbeitskampfrecht
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Was regelt das Öffentliche Arbeitsrecht ?
regelt das Arbeitsverhältnis in Form von "öffentlichen Vorschriften"und lässt sich in drei Bereiche unterteilen:
Arbeitnehmerschutzrecht (ArG/UVG) (z.B.grundsätzliches Verbot von Sonntagsarbeit.)
Gestaltendes öffentl. AR (z.B. Berufsausbildung, Berufsberatung, Arbeitsvermittlung)
Sozialversicherungsrecht (z.B. AHV, IV, ALV)
Die wichtigste Rolle i.d. Praxis spielt das Arbeitnehmerschutzrecht, das im ArG u. im UVG (im Zusammenhang mit d. Verhütung v. Berufsukrankheiten u. Berufsunfällen) seinen Niederschlag findet.
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Was versteht man unter einem Normalarbeitsvetrag ?
- Der Normalarbeitsvertrag ist keine Vereinbarung, sondern ein Erlass des Bundes oder der Kantone der für bestimmte Gruppen dispositive Vertragsbestimmungen über den Abschluss, den Inhalt u. d. Beendigung der jeweiligen Arbeitsverhältnisse enthält(359 I OR). Die jeweils zuständigen Behörden treffen den Entscheid über den Erlass eines NAV nach eignem Ermessen.
- Nur bei LAND- u. HAUSWIRTSCHAFTLICHEN Arbeitnehmern schreibt OR 359 II den Kantonen zwingend den Erlass sowie den Mindestinhalt vor: Arbeits- u. Ruhezeiten sowie d. Arbeitsbedingungen der weiblichen u. jugendlichen Arbeitnehmer.
Die Normalarbeitsveträge spielen i.d. Praxis vorwiegend in den Branchen eine Rolle, in denen zw. den beteiligten Sozialpartnern, mangels gewerkschaftl. Organisation, kein GAV abgeschlossen wurde, wie z.B. beim Erziehungspersonal von Heimen u. Internaten sowie beim Pflegepersonal. (wenn kein GAV geregelt wurde, sind diese speziell geregelt.)
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Was versteht man unter "dispositivem u. zwingendem Recht ?
= DISPOSITIV = heisst auch "ergänzendes Recht" im Sinne von : "wenn nicht anders vereinbart.." Die Vertragspartner dürfen dieses Recht abändern.
= ZWINGENDES RECHT =
MUSS STRIKTE BEACHTET WERDEN und darf von d. Vertragspartner NICHT abgeändert werden.
Zwingendes Recht findet sich v.a. im Miet- u. Arbeitsrecht zum Schutz der wirtschaftlich schwächeren Partei.
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Welche vier wesentliche Elemente enthält der Arbeitsvertrag gemäss Art. 319 OR ?
- Arbeitsleistung
- Abhängigkeitsverhältnis (Funktion, Stellenbeschrieb, Reglement); nicht selbständig erwerbend.
- zeitliches Element
- - LohnDer Arbeitsvertrag kann mündlich, schriftl. od. stillschweigend erfolgen.
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Nenne die Unterscheidung von Arbeitsvertrag u. anderen Dienstverträgen.
Auftrag (Art. 394 ff OR) Dienstleistung Auftragsverhältnis
Werkvertrag (Art. 363 ff OR) Werke
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Nenne "Hilfen zur Abgrenzung" von anderen Dienstverträgen.
- Liegt Arbeitsleistung oder Arbeitserfolg vor ?
- Ist AN in einer fremden Arbeitsorganisation eingegliedert u. untersteht der Weisungsbefugnis des AG ?
- Wird die ausführende Person kontrolliert; wie weit unterliegt sie der Kontrolle der fremden Betriebsorganisation ?
- Wie frei ist die ausführende Person i. de. Gestaltung der Arbeit in zeitlicher und sachlicher Hinsicht ?
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Zum individuellen Arbeitsrecht wird eine ganze Reihe von Vorschriften gezählt. Nenne welche.
- Betriebliche Übung
- Betriebsordnung
- Gesetzesbestimmungen
- Normalarbeitsvertrag u. EAV
- Verordnungsbestimmungen
- Weisungsrecht vom AG
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Nenne einzig abweichende Bestimmungen für besondere Arbeitsverhältnisse (Besonderheiten des Arbeitsrecht)
- LEHRVERTRAG (344 ff OR)
- HANDELSREISENDENVERTRAG (347ff OR)
- HEIMARBEITSVERTRAG (351 ff OR)
das Arbeitsvertragsrecht stellt eine besondere Vertragsart dar: 319 - 362 OR
keine Einschränkungen nach Art der verrichteten Arbeit od. Stellung innerhalb des Betriebes.
Unterschied zum Ausland regelt die CH die Rechtsbeziehung zwischen AG u. AN nicht in einem selbständigem Erlass.
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Wie gestaltet sich die Normenhierarchie ?
- Zwingendes Gesetz- u. Verordnungsrecht
- Zwingende Bestimmungen in GAV's
- Betriebsordnung
- EAV
- NAV
- Dispositive Bestimmungen in d. GAV's
- Dispositives Gesetzesrecht
- Weisungsrecht des Arbeitgebers
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Was versteht man unter einem Einzelarbeitsvetrag (EAV) ?
Der EAV ist das zwischen AG u. AN begründete rechtlich relevante Verhältnis (OR 319 I)
Der Abschluss des EAV's kann mündlich, schriftlich oder auch stillschweigend erfolgen. Nur in einzelnen im OR besonders vorgeschriebenen Fällen ist das Formerfordernis der Schriftlichkeit zu beachten.
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Was versteht man unter einer Betrieblichen Übung ?
Bei der betrieblichen Übung handelt es sich um eine stillschweigende Vereinbarung zwischen AG u. der Arbeitnehmerschaft im Zusammenhang mit der Begründung von rechtlichen Ansprüchen des Arbeitnehmers (z.B. Gratifikationen)
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Was ist ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ?
Der GAV ist die kollektive Vereinbarung der Arbeitsbedingungen zwischen Gewerkschaften u. einzelnen Arbeitgebern od. deren Verbänden. Er besteht zum einen aus schuldrechtlichen Bestimmungen, die nur involvierten Sozialpartner verpflichten u. aus normativen Bestimmungen, die zu einer unmittelbaren Verpflichtung der einzelnen Sozialpartnermitglieder, d.h. der AG u. AN führen.
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Nenne jeweils die Anzahl der beschäftigenden MA der jeweiligen Betriebsgrössen :
-Kleinstbetrieb
-Kleinbetrieb (Garage)
-Mittelbetrieb
-Grossbetrieb
- Kleinstbetrieb < 10Kleinbetrieb (Garage) < 50Mittelbetrieb < 250Grossbetrieb > 250
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Wie ist das Arbeitsvertragsrecht aufgebaut ?
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Wie ist der GAV aufgebaut ?
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Erkläre den Geltungsbereich des Arbeitsrechts
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