FM1 GE-Klausur

  1. Was ist im Rahmen der sachlichen Zuständigkeit beim Schutz privater Rechte zu prüfen?
    • 1. Gefährdung eines privaten Rechts
    • 2. Gefahr im Verzuge
    • 3. Eilbedürftigkeit
    • (ohne polizeil.Hilfe Verfahren erschwert/ vereitelt)
    • 4. Amtswalter
  2. Nenne die gesetzliche Bestimmung!

    Sachliche Zuständigkeit beim Schutz privater Rechte
    § 1(1,2) PolG i.V.m. § 11 (1) Nr. 1 POG
  3. Nenne die Unterpunkte der Materiellen Rechtmäßigkeit!
    • 1. Tatbestandsvoraussetzungen
    • 2. Besondere Verfahrensvorschriften
    • 3. Anordnungs- / Durchführungskompetenz
    • 4. Adressat
    • 5. Rechtsfolge
    • 6. Ermessen
    • 7. Verhältnismäßigkeit
  4. In welche Grundrechte greift eine Sicherstellung gem. § 43 PolG ein?
    • Art. 14 GG (Eigentum)
    • Art. 2 I GG (Allgemeine Handlungsfreiheit)
  5. Was besagt § 35 VwVfG?
    • Verwaltungsakt:
    • Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.
  6. Was fordert § 28 VwVfG?
    Äußerungsrecht des Beteiligten (kann i.d.R. bei polizeilichen Maßnahmen entfallen).
  7. Definition:

    Sicherstellung
    Begründung amtlichen Gewahrsams oder sonstige Sicherung einer freiwillig herausgegebenen oder herrenlosen Sache.
  8. Definition:

    Beschlagnahme
    Sicherstellung von Gegenständen, die als Beweismittel von Bedeutung sind und nicht freiwillg herausgegeben werden oder deren Gewahrsamsinhaber nicht vor Ort ist.
  9. Definition:

    Beweismittel
    Jeder Gegenstand mit potentieller Beweisbedeutung.
  10. Nenne die Ermächtigung!

    Kontrolle einer Reisegewerbekarte
    § 60c GewO
  11. Nenne die Tatbestandsvoraussetzungen bei der Kontrolle einer Reisegewerbekarte!
    § 60c GewO:

    - Ausübung einer RGK-pflichtigen Tätigkeit
  12. Wo findet sich die gesetzliche Bestimmung bzgl. eines Reisegewerbes?
    § 55 GewO (Reisegewerbekarte)
  13. Nenne die gesetzliche Bestimmung!

    Sachliche Zuständigkeit im Gewerberecht!
    • § 1 (4) PolG i.V.m.
    • Anlage 1.36 zur GewRV NW i.V.m
    • § 11 (1) Nr. 1 POG
  14. Wie wird eine kurzfristige Observation definiert?
    • Negativabgrenzung des § 16a (1) PoG durch den § 16a (4) PolG:
    • Eine Observation, die nicht die in Absatz 1 genannten Voraussetzungen erfüllt!
  15. Nenne die Tatbestandsvoraussetzungen bei einer kurzfristigen Observation!
    • 1. zum Zwecke der Gefahrenabwehr nach § 1(1)PolG
    • 2. Erforderlichkeit (Geeignetheit + Erforderlichkeit)
    • 3. ohne Erfüllung ist polizeiliche Aufgabe gefährdet
  16. Nenne die Besonderen Verfahrensvorschriften einer kurzfristigen Observation!
    • § 9 (4) PolG: Offene Durchführung
    • § 9 (5) PolG: Unzulässigk. unbestimmt. Datenerh.
    • § 9 (6) PolG: Aufklärungspflicht bzgl. Freiwilligkeit
  17. Nenne die Tatbestandsvoraussetzungen bei einer Befragung!
    • 1. Tatsachen die Annahme rechtfertigen
    • 2. Person kann sachdienliche Angaben machen
    • 3. zur Erfüllung einer bestimmten polizeil. Aufgabe
    • 4. Erforderlichkeit (= Notwendigkeit!)
  18. Nenne die Besonderen Verfahrensvorschriften einer Befragung!
    • § 9 (3) PolG: Unmittelbarkeit
    • § 9 (4) PolG: Offene Durchführung
    • § 9 (5) PolG: Unzulässigk. unbestimmt. Datenerh.
    • § 9 (6) PolG: Aufklärungspflicht bzgl. Freiwilligkeit
  19. Nenne die drei Oberpunkte des Einsatzmodell NRW!
    • 1. Vorbereitungsphase
    • 2. Aktionsphase
    • 3. Nachbereitungsphase
  20. Nenne einige beispielhafte Taktische Ziele!
    • 1. Gewinnen von wesentlichen Erkenntnissen zur Gefahrenlage (Aufklärung)
    • 2. Abwehr von Gefahren für Leben oder Gesundheit
    • 3. Sicherstellung einer beweissicheren Strafverfolgung
    • 4. Gewinnen von Informationen
    • 5. Ermöglichen eines möglichst störungsfreien Verkehrsflusses
  21. Nenne die drei Kriterien bei der Bearbeitung von Lagefeldern!
    • 1. Info darstellen
    • 2. Bewerten der Info
    • 3. Folgern
  22. Nenne und erläutere die Gefährdungsstufen!
    • Gefährdungsstufe 1:
    • Erhebliche Gefährdung, mit einem Anschlag ist zu rechnen!

    • Gefährdungsstufe 2:
    • Person/ Objekt ist gefährdet, ein Anschlag ist nicht auszuschließen!

    • Gefährdungsstufe 3:
    • Anhaltspunkte für eine Gefährdung liegen vor!
  23. Nenne und erläutere die verschiedenen Kategorien von Schutzmaßnahmen!
    • 1: schändiger unmittelbarer Personenschutz
    • 2: unmittelbarer Personenenschutz in besonderen
    • Fällen
    • 3: ständiger Objektschutz durch Posten oder Streife
    • 4: ständiger Objektschutz in besonderen Fällen
    • 5: mindestens einmalige Bestreifung zu
    • unregelmäßigen Zeiten innerhalb einer Stunde
    • 6: Bestreifung des Objekts zu unregelmäßigen
    • Zeiten
  24. Wann gilt eine Person im polizeilichen Sinne als vermisst?
    • ...wenn
    • - sie ihren gewohnten Lebenskreis verlassen haben und
    • - ihr Aufenthalt unbekannt ist und
    • - für sie eine Gefahr für Leib oder Leben angenommen werden kann
  25. Was ist der Unterschied zwischen Führungs- und Einsatzmitteln?
    • Führungsmittel sind grundsätzliche Instrumentarien zur polizeilichen Aufgabenbewältigung.
    • Bsp: Leitstelle, Befehlsstelle, Kartenpläne, Computeranlagen, Checklisten

    • Einsatzmittel sind Gegenstände, die den Einsatz ermöglichen oder vereinfachen.
    • Bsp: Taschenlampe, Handfesseln, Wasserwerfer, Diensthund, ....
  26. Was sind Schwer- und Brennpunkte und worin unterscheiden sie sich?
    • Schwerpunkt:
    • Räumlich und zeitlich begrenzte Konzentration von Einsatzkräften zur Lagebewältigung

    • Brennpunkt:
    • Konzentration von Gefahren und Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

    • Merksatz:
    • Die Polizei setzt Schwerpunkte an Brennpunkten.
Author
ChrisFTB
ID
86556
Card Set
FM1 GE-Klausur
Description
Bachelor FM1 Polizei NRW mit den Inhalten Eingriffsrecht und Einsatzlehre
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