A_15

  1. Was ist versichert?
    Arbeitsunfälle

    Von einem Arbeitsunfall spricht man, wenn ein Versicherter während seiner versicherten Tätigkeit einen Unfall erleidet, der zu einem Gesundheitsschaden oder gat zum Tod führt.

    Im Zweifel kann ein Gutachten angefordert werden

    Berufskrankheiten, werden nur versichert, wenn sie nachweislich aus der ausgeübten Tätigkeit hervorgegangen sind
  2. Organisation
    Träger der GUV:

    • gewerbliche Berufsgenossenschaften
    • landwirtschaftliche BErufsgenossenschaften
    • Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
    • (z.B. Unfallkassen, Landesunfallkassen, Gemeindeunfallversicherungsvebände)
  3. Kreis der Versicherten:
    alle aufgrund eines Arbeits-, Dienst- oder Lehrverhältnisses Beschäftigten, unabhängig von der Höhe ihre Arbeitseinkommens

    Arbeitlose

    Hausgewerbetreibende, Shausteller, Artisten und landwirtschaftliche Unternehmer, Pflegepersonen

    Kinder, Schüler, Auszubildende, Studenten,

    Für Beamte gelten beamtenrechtliche Unfallfürsorgevorschriften
  4. Aufgaben und Leistungen
    Bemessung der Beiträge nach der Unfallgefahr der Unfallzweige

    Sicherstellung erster Hilfe bei Arbeitsunfällen

    Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit eines Verletzten und Förderung seiner WIedereingliederung in das Berufsleben

    Entschädigung eines Verletzten oder seiner Hinterbliebenen durch Geldleistungen
  5. Aufgaben und Leistungen II
    Bei Vorliegen eines Versicherungsfalles können folgende Geldleistungen in Betracht kommen:

    • Verletztengeld
    • Verletztenrente bei Minderung der Erwerbsfähigkeit
    • Hinterbliebenenrente
    • Erstattung von Überführungskosten
    • Sterbegeld

    Darüber hinaus haben Versicherte Anspruch auf Sachleistungen:

    • Teilhabeleistunen (z.B. Umschulungen)
    • Pflege
    • Krankenbehandlung
    • Hilfsmittel
  6. Finanzierung
    Die GUV wird finanziert durch Beiträge der Mitgliedunternehmen in einem nachträglichen Umlageverfahren (Jahresbeitrag)


    Die Höhe des Beitrags richtet sich im Bereich der gewerblichen Unfallversicherung nach der Arbeitsentgeltsumme sowie nach der Gefahrklasse, zu der der Unternhemer veranlagt worden nist. Die Gefahrklasse wird in jeder gewerblichen Berufsgenossenschaft von der Vertretersammlung in deren Gefahrtarif festgesetzt
  7. Finanzierung II
    Die Beiträge werden allein von den Unternehmen (Arbeitgebern) erbracht

    Die Beitragshöhe richtet sich dabei u. a. auch nach der Höhe des an den AN ausbezahlte Arbeitsentgelts, der so genannten Lohnsumme

    Die landwirtschaftliche Unfallversicherung wird aus Beiträgen finanziert, die sich nach der Größe der bewirtschafteten Fläche und der ANzahl der gehaltenen Tiere richtet

    Die Unfallversicherung der öffentlichen Hand wird aus Steuermitteln finanziert
Author
cb48
ID
64929
Card Set
A_15
Description
GUV
Updated