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Was ist versichert?
Arbeitsunfälle
Von einem Arbeitsunfall spricht man, wenn ein Versicherter während seiner versicherten Tätigkeit einen Unfall erleidet, der zu einem Gesundheitsschaden oder gat zum Tod führt.
Im Zweifel kann ein Gutachten angefordert werden
Berufskrankheiten, werden nur versichert, wenn sie nachweislich aus der ausgeübten Tätigkeit hervorgegangen sind
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Organisation
Träger der GUV:
- gewerbliche Berufsgenossenschaften
- landwirtschaftliche BErufsgenossenschaften
- Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
- (z.B. Unfallkassen, Landesunfallkassen, Gemeindeunfallversicherungsvebände)
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Kreis der Versicherten:
alle aufgrund eines Arbeits-, Dienst- oder Lehrverhältnisses Beschäftigten, unabhängig von der Höhe ihre Arbeitseinkommens
Arbeitlose
Hausgewerbetreibende, Shausteller, Artisten und landwirtschaftliche Unternehmer, Pflegepersonen
Kinder, Schüler, Auszubildende, Studenten,
Für Beamte gelten beamtenrechtliche Unfallfürsorgevorschriften
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Aufgaben und Leistungen
Bemessung der Beiträge nach der Unfallgefahr der Unfallzweige
Sicherstellung erster Hilfe bei Arbeitsunfällen
Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit eines Verletzten und Förderung seiner WIedereingliederung in das Berufsleben
Entschädigung eines Verletzten oder seiner Hinterbliebenen durch Geldleistungen
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Aufgaben und Leistungen II
Bei Vorliegen eines Versicherungsfalles können folgende Geldleistungen in Betracht kommen:
- Verletztengeld
- Verletztenrente bei Minderung der Erwerbsfähigkeit
- Hinterbliebenenrente
- Erstattung von Überführungskosten
- Sterbegeld
Darüber hinaus haben Versicherte Anspruch auf Sachleistungen:
- Teilhabeleistunen (z.B. Umschulungen)
- Pflege
- Krankenbehandlung
- Hilfsmittel
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Finanzierung
Die GUV wird finanziert durch Beiträge der Mitgliedunternehmen in einem nachträglichen Umlageverfahren (Jahresbeitrag)
Die Höhe des Beitrags richtet sich im Bereich der gewerblichen Unfallversicherung nach der Arbeitsentgeltsumme sowie nach der Gefahrklasse, zu der der Unternhemer veranlagt worden nist. Die Gefahrklasse wird in jeder gewerblichen Berufsgenossenschaft von der Vertretersammlung in deren Gefahrtarif festgesetzt
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Finanzierung II
Die Beiträge werden allein von den Unternehmen (Arbeitgebern) erbracht
Die Beitragshöhe richtet sich dabei u. a. auch nach der Höhe des an den AN ausbezahlte Arbeitsentgelts, der so genannten Lohnsumme
Die landwirtschaftliche Unfallversicherung wird aus Beiträgen finanziert, die sich nach der Größe der bewirtschafteten Fläche und der ANzahl der gehaltenen Tiere richtet
Die Unfallversicherung der öffentlichen Hand wird aus Steuermitteln finanziert
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