A_13

  1. Was ist die Freiburger Blaupause
    Ein Konzept zur Verbesserung der Arbeitsmarktsituation
  2. Was soll im groben reformiert werden?
    • 1. Reduktion der Arbeitslosenzahl im Niedriglohnbereich
    • 2. Verbesserung der Vermittlungseffizienz
  3. Was sind somit die Hauptprobleme?
    Hohe Transferentzugsraten führen zu drastischen negativen Arbeitsanreizen

    Hohe Unterstützung von Personen, die überhaupt nicht forderungswürdig sind
  4. Wie sollen diese Ansätze umgesetzt werden?
    • 1. Rückgriffsrecht auf Verwandte
    • 2. Hilfebedürftigkeitsprüfung => Übertragung auf Kommune
    • 3. Absenkung der Transferleistung => dadurch Lohnabstandsgebot
    • 4. Einführung eines 2-stufigen Tarifs, d.h. (Grundversorgung v d. Kommune + Beschäftigungssubvention Bund)
  5. Welche familienpolitische Institutionen gibt es zur Förderung von Familien?
    • Kinderfreibetrag
    • Kindergeld
    • Elterngeld
    • Elternzeit
  6. Kinderfreibetrag?
    => Familienpolitische Maßnahme im Bereich der Steuergesetzgebung (EST)

    • 2224 € (2010) für das sächliche Existenzminimum des Kindes
    • 1260 € Freibetrag für Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf
    • => insgsmt: 3504€ / Kind

    • Gewährung bis zum 18. Lebensjahr
    • bei AL, bzw. Ausbildung -> 21. -> 25.

    Voraussetzung: Einkünfte des Kindes dürfen Grenzbetrag nicht überschreiten
  7. Kindergeld?
    184 €/Monat für das 1. + 2. Kind, 190€ f.d. 3. und 215€ f.d. 4.

    • Günstigerprüfung: Das Kindergeld wird mit dem Kinderfreibetrag verglichen:
    • Der Freibetrag greift ab einer Einkommensgrenze von ca. 35.000€/ Jahr
  8. Elterngeld:
    Ersetzt das Erziehungsgeld für ab dem 1.1.07 geborene Kinder

    Im Kern: Vorübergehender Entgeltersatz für erziehende Eltern

    12 Monate LZ (bzw. 14 bei Alleinerziehenden), für den 2. Elternteil weitere 2 Monate

    Voraussetzung für Bezug: Ausgeübte Berufstätigkeit muss auf höchstens 30 Wochenstunden reduziert werden

    • Entgeltersatz: 67% des bisherigen Nettoeinkommens des erziehenden Elternteils
    • -> Höchstbetrag: 1800 Eur

    • Mindestelterngeld 300€ -> Sozialleistung für Nicht-Erwerbstätige
    • (Mindestbetrag wird nicht mit anderen Transfers verrechnet)

    Keine Einkommensgrenzen (Erziehungsgeld-> nur bis zu einem EK von 30.000/Jahr)
  9. Elternzeit
    Rechtanspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit

    Maximal 3 Jahre

    Gleichzeitig oder nacheinander

    Auch Teilzeit bis zu 30 Wochenstunden möglich

    Beantragung bei Arbeitgeber mit siebenwöchiger Frist
Author
cb48
ID
64651
Card Set
A_13
Description
Freiburger Blaupause
Updated