Ersetzt das Erziehungsgeld für ab dem 1.1.07 geborene Kinder
Im Kern: Vorübergehender Entgeltersatz für erziehende Eltern
12 Monate LZ (bzw. 14 bei Alleinerziehenden), für den 2. Elternteil weitere 2 Monate
Voraussetzung für Bezug: Ausgeübte Berufstätigkeit muss auf höchstens 30 Wochenstunden reduziert werden
- Entgeltersatz: 67% des bisherigen Nettoeinkommens des erziehenden Elternteils
- -> Höchstbetrag: 1800 Eur
- Mindestelterngeld 300€ -> Sozialleistung für Nicht-Erwerbstätige
- (Mindestbetrag wird nicht mit anderen Transfers verrechnet)
Keine Einkommensgrenzen (Erziehungsgeld-> nur bis zu einem EK von 30.000/Jahr)