Prävention 03-09

  1. Tätigkeiten knapp unter Dauerbelastungsgrenze
    - kommt es zu einem Anstieg des Herzschlagvolumens durch vermehrten Bedarf um 20-30%

    - Der arterielle pCO2 steigt nicht an, da bei forcierter Atmung (bei Anstrengung) mehr CO2 abgeatmet wird

    • - Das HZV steigt wie schon beschrieben an,
    • allerdings nicht stärker als die pulmonale O2-Aufnahme, da beide Größen direkt miteinander zusammenhängen

    - Die Sauerstoffsättigung sinkt nicht ab, auch nicht in den Vv. pulmonales

    - eine Verkürzung der Systole oder der Diastole findet nicht statt.

    - Die Systole bleibt zeitmäßig gleich lang, die Diastole wird bei Bedarf verkürzt.
  2. Prävention von nosokomialen Infektionen
    - am wichtigsten: Händedesinfektion!!

    - Durch Händewaschen wird zwar die transiente Flora vermindert, die residente Flora wird dadurch aber nicht beeinträchtig
  3. Alkoholabhängigkeit
    - In Deutschland leben geschätzt 2,5 Mio. Alkoholiker (davon 500.000 Kinder und Jugendliche!), 4 Mio. sind gefährdet. Das sind ca. 3-4%.

    - Kritische Wert an Alkohol liegt bei Männern bei 60-80 g reinen Alkohols/Tag, für Frauen bei 20-40 g/Tag.

    - Die stationäre Reha-Behandlung wird, im Gegensatz zu der Entgiftung, nicht von den Kassen bezahlt.

    - Todesfälle durch Alkoholmissbrauch sind vielfältig. Sie bestehen in gastrointestinalen Blutungen, Leberzirrhose und ihren Folgen, in Stürzen mit Folgeschäden, Intoxikationen etc.. Die Zahl liegt sicher höher als die angegebenen 4.000-6.000 pro Jahr.
  4. Alkoholtrinker nach Jellinek
    - Alpha-Trinker
    - Konflikttrinker, Betäubungs- und Erleichterungstrinker

    - Es herrscht kein Kontrollverlust

    - psychische Abhängigkeit ist möglich
  5. Alkoholtrinker nach Jellinek
    - Beta-Trinker
    - Gelegenheits- und Wochenendtrinker

    - Entwicklung einer Abhängigkeit möglich
  6. Alkoholtrinker nach Jellinek
    - Gamma-Trinker
    - Süchtiger Trinker

    - Kontrollverlust

    - psychische und physische Abhängigkeit (Toleranzentwicklung, Abstinenzsymptome)

    - zeitweise Abstinenz ist möglich
  7. Alkoholtrinker nach Jellinek
    - Delta-Trinker
    - Gewohnheitstrinker, Spiegeltrinker ohne Rausch

    - Ausgeprägte psychische und physische Abhängigkeit

    - Unfähigkeit zur Abstinenz
  8. Alkoholtrinker nach Jellinek
    - Epsilon-Trinker
    - Episodischer Trinker "Quartalsäufer"

    - Kontrollverlust

    - Mehrtägige Alkoholexzesse
  9. Früherkennungsuntersuchung ab dem 35.LJ
    - Das Sozialgesetzbuch schreibt einen Anspruch auf eine ärztliche Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung für Versicherte ab dem vollendeten 35. Lebensjahr vor.

    - Diese erfolgt jedes zweite Jahr und dient der Früherkennung besonders von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankung sowie von Diabetes.

    - Die Untersuchung besteht in

    • - allgemeine Anamnese inklusive Familien- und Sozialanamnese
    • - klinische Untersuchung (Erhebung eines Ganzkörperstatus)
    • -Laboruntersuchungen:
    • Serumcholesterin
    • Serumglucose
    • Harnsäure im Serum
    • Kreatinin im Serum
    • Eiweiß im Urin
    • Glucose im Urin
    • Erytrozyten im Urin
    • Leukozyten im Urin
    • Nitrit im Urin
    • EKG bei bestehender Indikation
    • Beratungsgespräch.

    • - Die Lungenfunktionsprüfung, das Belastungs-EKG, die Untersuchung auf PSA (C) sowie die Bestimmung des Augeninnendrucks sind spezielle Untersuchungen, die nur bei bestehender Indikation durchgeführt werden.
    • - Sie sind nicht Teil der routinemäßigen Früherkennung und
  10. Krebsvorsorgeuntersuchung für Frauen
    - Frauen können Krebsvorsorgeuntersuchungen ab einem Alter von 20 Jahren jährlich durchführen lassen.

    • - Der Untersuchungsumfang umfasst dabei die
    • Genitalorgane, und zwar in Form von klinischer Untersuchung und Entnahme eines Abstrichs.

    • - Ab dem 30. Lebensjahr erstreckt sich der Untersuchungsumfang zusätzlich auf
    • Brust und Haut.

    - Ab dem 50. Lebensjahr werden darüber hinaus jährlich der Enddarm und der Dickdarm untersucht.

    Vom Lebensjahr 50-55 kann jährlich ein Hämokult durchgeführt werden.

    - IMPP: 45-jährige Frau Kolon-Ca Vorsorge?!?
  11. Krebsvorsorge beim Mann
    - können ab dem 45. Lebensjahr jährliche Untersuchungen der Prostata, der äußeren Genitalien und der Haut durchführen lassen.

    - Ab dem 50.-55. Lebensjahr besteht ein Anspruch auf einen jährlichen Hämokult-Test.

    - Zur verbesserten Darmkrebsvorsorge für Männer und Frauen besteht seit dem 1.10.2002 die Möglichkeit, ab dem 55. Lebensjahr eine Koloskopie durchführen zu lassen.

    - Die zweite Untersuchung dieser Art wird bei unauffälligem Befund frühestens 10 Jahre danach von der Kasse bezahlt werden.
  12. Sichere Zeichen Hüftgelenksdysplasie
    - eine tastbar leere Hüftpfanne

    - Hochstand des Trochanter maior und eine tastbare seitliche Verlagerung des Hüftkopfes.

    • - Die früher angewandten Zeichen: Ortolani (der Oberschenkel des Säuglings wird umfasst, außenrotiert und abduziert. Kommt es dabei zum Schnappen des Hüftgelenks liegt eine Hüftgelenksluxation vor) und Hilgenheimer
    • (Luxation und Reposition des Hüftgelenks) sind heute wegen der Verletzungsgefahr obsolet.
  13. Unsichere Zeichen Hüftgelenksdysplasie
    - Seitenasymmetrie der Gesäßfalten

    - Verstreichen der Gesäßfalten

    - Bewegungsarmut im Gelenk

    - Abduktionshemmung bei rechtwinklig gebeugtem Hüftgelenk

    - Beinlängendifferenz (bei einseitiger Dysplasie)
  14. Dauerleistungsgrenze
    - Die Dauerleistungsgrenze ist die höchste Leistung, die über 8 Stunden pro Tag durchgehalten werden kannn.

    - Sie kann auf verschiedene Weisen berechnet werden:

    • 1.über den Energieumsatz: Für Schwerarbeit liegt die Dauerleistungsgrenze für Männer bei 4-4.2 kcal/min. = 16-17 Joule/min, für Frauen bei 2,6-2,8
    • kcal/min.

    2.über die Pulsfrequenz: Die Dauerleistungsgrenze für den 8-Stunden-Tag liegt bei 30-35 Pulsschlägen über der Ruhepulsfrequenz.

    • 3. über die max. Sauerstoffaufnahme: Beim Untrainierten liegt die Dauerleistungsgrenze bei 30% der max. Sauerstoffaufnahme ohne Einhaltung von
    • Pausen und bei 50% mit Einhaltung von Pausen. (Hochleistungssportler erreichen sogar bis zu 90%!!)

    • - bei maximal 3l O2-Aufnahme pro Minute beträgt die Dauerleistungsgrenze ohne Pause: bei ca. 1l (0,9)
    • mit Pause: 1,5l
  15. Am besten geeignet für Desinfektion großer Flächen im Krankenhaus
    • - IMPP: Aldehyde
    • - keine Wirklücke
  16. Desinfektion mit Alkohol
    - Alkohole wirken schlecht gegen nicht-lipoide Viren.

    - Alkohole wirken nicht gegen bakterielle Sporen.

    • -Die Einsatzgebiete der Alkohole zur Desinfektion sind v.a. die Haut- und Händedesinfektion. Sie werden auch zur Desinfektion kleinerer Flächen
    • eingesetzt, aber nicht von Geräten.

    - Alkohole werden in einer Konzentration von 70-90% als wässrige Lösung verwendet. Die Einwirkzeit beträgt Sekunden bis Minuten. Für die Inaktivierung von Viren beträgt die Einwirkzeit bis 30 min.
  17. Pap-Abstriche
    - Pap-Abstriche sind zytologische Abstriche von der Portiooberfläche und getrennt aus dem Zervixkanal.

    • - Die Zellen werden dann nach Papanicolaou
    • angefärbt.

    • -Beurteilt werden:
    • Veränderungen des Kerns
    • Veränderungen des Plasmas
    • Verschiebung der Kern-Plasma-Relation zu Gunsten der Kerngröße

    - Diese Veränderungen geben Hinweise auf Atypien. Die Klassifizierung erfolgt nach dem Münchner Schema unter Einbeziehung des zytologischen Bildes und des pathologischen Befundes.

    - Die gesetzliche Krebsvorsorge wird von den Kassen für Frauen ab einem Alter von 20 Jahren bezahlt.

    - Dank der Früherkennungsprogramme werden heute im Abstrich mehr Präkanzerosen als Karzinome nachgewiesen.

    - der Pap-Test ist wirklich wesentlich spezifischer als sensitiv.

    - In Deutschland lag die Inzidenz 1971 bei 35:100.000 und im Jahre 2001 bei 12:100.000.

    - Die Mortalität ist Dank der Früherkennungsprogramme glücklicherweise sehr wohl gesunken.
  18. Bildschirm-Arbeitsplatzverordnung
    - Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten vor Aufnahme ihrer Tätigkeit an Bildschirmgeräten, eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens durch eine fachkundige Person anzubieten.

    - Nach der Bildschirmarbeitsplatz-Verordnung ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine (Vorsorge-) Untersuchung der Augen anzubieten, kann diese aber nicht verlangen.

    • - Der Arbeitgeber ist nur verpflichtet, o.g Untersuchungen in regelmäßigen Zeitabständen sowie bei Auftreten von Sehbeschwerden, die auf die Arbeit am Bildschirmgerät zurückgeführt werden können, anzubieten.
    • Erweist sich auf Grund der Ergebnisse o.g. Untersuchung eine augenärztliche Untersuchung als erforderlich, ist diese zu ermöglichen.

    • Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn die Ergebnisse einer
    • Untersuchung ergeben, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind.

    - Der Arbeitgeber hat geeignete Maßnahmen zu treffen, damit die Bildschirmarbeitsplätze den an Bildschirmarbeitsplätze zu stellenden Anforderungen und sonstigen Rechtsvorschriften entsprechen.
  19. Laut Arbeitsschutzgesetz verantwortlich für Einhaltung der Sicherheitsvorschriften
    - IMPP: der Arbeitgeber

    - Im Arbeitsschutzgesetz heißt es in Abschnitt 2 § 3: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.

    • - Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden
    • Gegebenheiten anzupassen.
    • - Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und
    • Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.
  20. PWC 170 Wert beim Ergo
    - Der PWC170-Wert (= Physical Work Capacity) ist ein Referenzwert für den submaximalen Belastungsbereich im Rahmen der Beurteilung der aeroben Ausdauerleistungsfähigkeit.

    - Die Leistung bei einer Herzfrequenz von 170/min wird im Vergleich zu Werten Untrainierter beurteilt.
  21. Wirkstoffe zu Flächendesinfektion
    • - Aldehyde, Aldehydabspalter
    • - Alkohole, Alkylamine und Alkylaminderivate, - -Amphotenside, anorganische Säuren, Chloramide,
    • - Glykolderivate, Guanidinderivate
    • - organische Säuren,
    • - Peroxidverbindungen
    • - Phenolderivate, Pyridinderivate,
    • - quaternäre Verbindungen

    - Nicht: Glykopeptide = Antibiotika
  22. Hep B- Impftiter
    • - Den Empfehlungen der STIKO ist zu entnehmen, dass bei Bediensteten im Gesundheitsdienst eine Impftiterkontrolle 1−2 Monate nach der 3. Impfdosis
    • erfolgt.

    - Liegt der Anti-HBs-Wert unter 100 IE/l, sollte umgehend eine weitere Impfdosis appliziert und der Titer nach 1−2 Monaten erneut kontrolliert werden.

    • - Ist der Anti-HBs-Wert größer als 100 IE/l wird eine
    • Auffrischimpfung nach 10 Jahren empfohlen.
  23. Pseudomonas im Klinikstherapiebecken
    - Pseudomonas aeruginosa ist neben E. coli ein mikrobiologischer Parameter zur Begutachtung von Schwimmbeckenwasser gemäß DIN 19643.

    - In 100 ml Schwimm- und Badebeckenwasser dürfen generell weder E.coli noch Pseudomonas aeruginosa enthalten sein.

    • - Bei einem Nachweis von Pseudomonas areuginosa von 356 KBE/100 ml ist von einer gesundheitlichen Gefährdung auszugehen. Das Therapiebecken muss
    • geschlossen und umgehend gereinigt werden.
  24. Exposition zu Tbc
    - Laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) besteht Meldepflicht für den direkten Erregernachweis von Mykobakterien.

    - Die Meldung erfolgt namentlich durch das Labor, das die Erreger nachweist.

    - Weiterhin besteht Meldepflicht für das Ergebnis der Resistenzbestimmung und vorab auch für den Nachweis säurefester Stäbchen im Sputum.

    - keine Meldepflicht für den Verdacht

    • - Die Mikroskopie von nach Ziehl-Neelsen gefärbten respiratorischen Materialien dient nur dem Nachweis von säurefesten Stäbchen.
    • - Negative Befunde schließen eine Tuberkulose nie aus.

    - Die Diagnose "Tuberkuloseerreger" ist nur durch eine Kultur möglich. Diese beansprucht 2−4 Wochen Zeit
  25. Tollwut-Impfung nach Biss eines verdächtigen Tieres
    - Primäre Prophylaxe
  26. Primordialprävention
    - Primordialprävention (auch Protoprophylaxe genannt) bezeichnet Maßnahmen zur Veränderungen von gesellschaftlichen Risikofaktoren, die zu einem erhöhten Krankheitsrisiko beitragen.

    - Dazu gehört z.B. die Fluoridierung von Trinkwasser oder von Speisesalz zur Kariesprophylaxe.
  27. präklinische Expositionsprophylaxe
    - bezeichnet man alle nicht-medikamentösen Maßnahmen, mit denen man die Wahrscheinlichkeit senkt, dass ein Mensch oder ein Tier einem Erreger ausgesetzt und damit potenziell infiziert wird.

    - Dazu gehören Kondome, Mundschutz, Moskitonetze etc..
  28. Meldepflicht Masern
    - Laut Infektionsschutzgesetz sind Erkrankungsverdacht, Erkrankung und Tod meldepflichtig.

    - Da der Mann aber keine verdächtigen Symptome aufweist und lediglich Kontakt bestand, muss hier nicht gemeldet werden.
  29. Riegelungsimpfungen
    - Unter einer Riegelungsimpfung versteht man die Impfung von Kontaktpersonen einer erkrankten Person innerhalb der Inkubationszeit (Zeitraum zwischen Ansteckung und Ausbruch einer Krankheit), um so eine Ausbreitung der Krankheit möglichst zu unterbinden.

    - Riegelungsimpfungen können bei folgenden Erkrankungen durchgeführt werden: Pocken, Windpocken, Meningokokken, Hepatitis A und Masern.

    - Eine Riegelungsimpfung bei Norovirusinfektion steht nicht zur Verfügung
Author
miriam86
ID
63931
Card Set
Prävention 03-09
Description
Prävention 03-09
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