A_12

  1. Subsidiarität
    Die Mitglieder einer Gemeinschaft sind für sich selbst verantwortlich. Wenn man sich nicht selbst helfen kann, greift erst die übergeordnete EH ein, wenn diese auch nicht helfen kann, dann die nächstübergreifende EH.
  2. Diskriminierungsverbot / Günstigerprinzip
    Gleichstellung mit Inländern
  3. Portabilität
    Mitnahme von Versicherungsansprüchen
  4. Additionalität
    Prinzip der Zusammenrechnung von Versicherungsleistungen
  5. Territorialprinzip
    Exklusive Zuordnung zu einem Sozialversicherungssystem
  6. Beschäftigungslandprinzip
    Versichert im Beschäftigungsland

    Ausnahme: entsandte AN
  7. Entsendelandprinzip
    Entlohnung der entsandten AN nach der Regelung des Entsendestaates

    Einschränkung: Günstigerprinzip z.B. Mindestlöhne
  8. Instrumente:
    • Richtlinien
    • Verordnungen
    • Europ. Sozialfonds
    • Urteile des EuGH

    Methode der offenen Koordinierung
  9. Case 1:Herr Erasmus tritt nach 4 Jahren Berufserfahrung in Deutschland eine Stelle in Frankreich an. In welchen Land ist er in diesem Falle sozialversichert?
    => Beschäftigunsprinzip

    Er ist in dem Land versichert, in dem er beschäftigt ist.

    Ziel: Verbesserung der AN-Freizügigkeit
  10. Case 2: Herr Jablonowski hat 33 Jahre in Wahrschau sowie die letzten 4 Jahre in Freiburg gearbeitet und will nun endlich mit 63 Jahren in Rente gehen. Aus welchem Land bezieht er seine Rente?
    • => Portabilität
    • => Additionalität

    Er bekommt sie aus Polen. Die Rentenbezüge aus Deutschland darf er mitnehmen und werden zu seiner polnischen Renten hinzuaddiert.
  11. Case 3:

    Frau Schmidt lebt in Görlitz und braucht eine Zahnbehandlung, welche in Deutschland 2000€ kostet. Die dt. Krankenkasser ersattet von diesem Betrag 1500€.
    Fünf Kilometer östlich in Zgozelec, Polen betragen die Kosten hingegen nur 1200€. Ist eine Behandlung in Polen möglich und wenn ja was leistet die KV und was müsste Frau S. selber zahlen?

    Was wäre, wenn die selben Kosten und Erstattungen für eine stationäre Bahandlung anfallen würde?
    => Portabilität

    • Sie bezahlt die Kosten von 1200€., die sie von der Krankenkasse zurückerstattet bekommt.
    • Sie bekommt aber nur 1200€.

    Gilt nur im ambulanten Fall!
  12. Case 4:

    Der sein Leben lang in Deutschland versicherte "Mallorca Rentner" entschließt sich seinen Lebensabend standesgemäß auf Palma des Mallorca zu verbringen.
    In welchem Land sollte er demzufolge krankenversichert sein?
    => Beschäftigungslandprinzip

    Er ist in D krankenversichert
  13. Case 5:
    Der schwedische Arbeitnehmer Herr Holmsen verliert seinen Job in Deutschland. Er war die letzten 4 Monate in Deutschland und die Jahre zuvor in Schweden arbeitslosenversichert. Hat er Anspruch auf ALG und wenn ja, in welchem Land?
    => Portabilität

    Er erhält ALG I, wenn er vorher mindestens 8 Monate in Schweden in die AL-Versicherung eingezahlt hat.
  14. Welche Probleme/Zielkonflikte bringt der status qup der europ. Sozialpolitik mit sich?
    Unterschiede in den Mitgliedstaaten:

    • > Wohlstandsniveau
    • > Werte und Vorstellungen
    • > Volumen des soz. Schutzes
    • > Organisation der Sicherungssysteme

    Bspw. kann Freizügigkeit eines Landes zu einem Anreiz der Migration führen. => race to the bottom
  15. Wie kann man diese Probleme in den Griff bekommen?
    • ex-post:
    • dezentraler Wettbewerb der Sozialsysteme
    • => Menschen ziehen dahin, wo es ihnen gefällt
    • sog. "voting by voice and feet"

    • ex-ante Harmonisierung:
    • zentrale politische Setzung eines einheitlichen europ. Rechtsystems:
  16. Zentrale Rechtsystem
    Schaffung von Mindeststandards

    stellt die Grundlagen für Freizügigkeit her. Daraus kann Wohlstand in der EU resultieren


    • Problem: Uneinigkeit über Integrationstiefe der EU-Sozialpolitik
    • d.h. über soz.politische Mindeststandards
Author
Anonymous
ID
63624
Card Set
A_12
Description
Grundlegende Ordnungsprinzipien
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