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Subsidiarität
Die Mitglieder einer Gemeinschaft sind für sich selbst verantwortlich. Wenn man sich nicht selbst helfen kann, greift erst die übergeordnete EH ein, wenn diese auch nicht helfen kann, dann die nächstübergreifende EH.
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Diskriminierungsverbot / Günstigerprinzip
Gleichstellung mit Inländern
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Portabilität
Mitnahme von Versicherungsansprüchen
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Additionalität
Prinzip der Zusammenrechnung von Versicherungsleistungen
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Territorialprinzip
Exklusive Zuordnung zu einem Sozialversicherungssystem
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Beschäftigungslandprinzip
Versichert im Beschäftigungsland
Ausnahme: entsandte AN
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Entsendelandprinzip
Entlohnung der entsandten AN nach der Regelung des Entsendestaates
Einschränkung: Günstigerprinzip z.B. Mindestlöhne
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Instrumente:
- Richtlinien
- Verordnungen
- Europ. Sozialfonds
- Urteile des EuGH
Methode der offenen Koordinierung
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Case 1:Herr Erasmus tritt nach 4 Jahren Berufserfahrung in Deutschland eine Stelle in Frankreich an. In welchen Land ist er in diesem Falle sozialversichert?
=> Beschäftigunsprinzip
Er ist in dem Land versichert, in dem er beschäftigt ist.
Ziel: Verbesserung der AN-Freizügigkeit
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Case 2: Herr Jablonowski hat 33 Jahre in Wahrschau sowie die letzten 4 Jahre in Freiburg gearbeitet und will nun endlich mit 63 Jahren in Rente gehen. Aus welchem Land bezieht er seine Rente?
- => Portabilität
- => Additionalität
Er bekommt sie aus Polen. Die Rentenbezüge aus Deutschland darf er mitnehmen und werden zu seiner polnischen Renten hinzuaddiert.
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Case 3:
Frau Schmidt lebt in Görlitz und braucht eine Zahnbehandlung, welche in Deutschland 2000€ kostet. Die dt. Krankenkasser ersattet von diesem Betrag 1500€.
Fünf Kilometer östlich in Zgozelec, Polen betragen die Kosten hingegen nur 1200€. Ist eine Behandlung in Polen möglich und wenn ja was leistet die KV und was müsste Frau S. selber zahlen?
Was wäre, wenn die selben Kosten und Erstattungen für eine stationäre Bahandlung anfallen würde?
=> Portabilität
- Sie bezahlt die Kosten von 1200€., die sie von der Krankenkasse zurückerstattet bekommt.
- Sie bekommt aber nur 1200€.
Gilt nur im ambulanten Fall!
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Case 4:
Der sein Leben lang in Deutschland versicherte "Mallorca Rentner" entschließt sich seinen Lebensabend standesgemäß auf Palma des Mallorca zu verbringen.
In welchem Land sollte er demzufolge krankenversichert sein?
=> Beschäftigungslandprinzip
Er ist in D krankenversichert
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Case 5:
Der schwedische Arbeitnehmer Herr Holmsen verliert seinen Job in Deutschland. Er war die letzten 4 Monate in Deutschland und die Jahre zuvor in Schweden arbeitslosenversichert. Hat er Anspruch auf ALG und wenn ja, in welchem Land?
=> Portabilität
Er erhält ALG I, wenn er vorher mindestens 8 Monate in Schweden in die AL-Versicherung eingezahlt hat.
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Welche Probleme/Zielkonflikte bringt der status qup der europ. Sozialpolitik mit sich?
Unterschiede in den Mitgliedstaaten:
- > Wohlstandsniveau
- > Werte und Vorstellungen
- > Volumen des soz. Schutzes
- > Organisation der Sicherungssysteme
Bspw. kann Freizügigkeit eines Landes zu einem Anreiz der Migration führen. => race to the bottom
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Wie kann man diese Probleme in den Griff bekommen?
- ex-post:
- dezentraler Wettbewerb der Sozialsysteme
- => Menschen ziehen dahin, wo es ihnen gefällt
- sog. "voting by voice and feet"
- ex-ante Harmonisierung:
- zentrale politische Setzung eines einheitlichen europ. Rechtsystems:
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Zentrale Rechtsystem
Schaffung von Mindeststandards
stellt die Grundlagen für Freizügigkeit her. Daraus kann Wohlstand in der EU resultieren
- Problem: Uneinigkeit über Integrationstiefe der EU-Sozialpolitik
- d.h. über soz.politische Mindeststandards
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