A8

  1. Institutionelle Grundlagen

    Beitragsbemessungsgrenze
    Als Beitragsbemessungsgrundlage gilt das arbeitspflichtige Entgelt, d.h. das anhängig beschäftigt errichte Bruttoeinkommen bis hin zu einer Beitragsbemessungsgrenze von

    • 2008:
    • Westen 63.600
    • Osten 54.000 Euro pro Jahr
  2. Beitragssatz
    Der Beitragssatz beträgt gegenwärtig 2,8% der Beitragsbemessungsgrundlage und wird paritätisch von AG und AN finanziert.
  3. Ausgaben für AV
    Ausgaben 2006 ca. 44 Mrd. Euro,

    davon ca. 27 Mrd. Euro für das ALGI,

    8.7 Mrd. € für aktive Arbeitsförderung und

    5.8 für Sonstiges
  4. Kurzarbeit:
    Die Kurzarbeit soll Unternehmen bei einer vorübergehenden schlechten Auftragslage durch eine Reduktion der Personalkosten entlasten. Die AN müssen dabei Einkommensverluste in Kauf nehmen da das Kurzarbeitergeld nicht das volle EK ersetzt.
  5. Bedingungen für Kurzarbeit
    • Es gibt einen erheblichen Arbeitsausfall
    • Der Arbeitsausfall ist vorübergehend
    • Der Arbeitsausfall ist nicht vermeidbar
    • Mindestens ein Drittel der beschäftigten AN verliert mehr als 10% des Bruttoentgelts. Die Mindestvoraussetzung des Drittels entfällt vom 1. Februar 2009 bis 31. Oktober 2010 aufgrund des Konjunkturpaketes II der Bundesregierung.
  6. Aktuelle Diskussion:

    Verlängerung der Bezugsdauer des ALGI für ältere Beschäftigte
    Reduktion der Bezugsdauer:

    Erklärung:

    Verschiedene Studien haben gezeigt, dass eine lange Bezugsdauer von Leistungen die AL verlängert

    Die Kürzung der Bezugsdauer erhöh den finanziellen Druck, schneller eine neue Arbeit zu finden.
Author
cb48
ID
60528
Card Set
A8
Description
ALV in Deutschland
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