Sie erstellen die Bilanz einer Handels-KG. Die KG kauft einen PKW, der höchstens zu 5% betrieblich genutzt wird.
Die Handels-KG ist zivilrechtlicher Eigentümer. Sie kann über das Fahrzeug verfügen, ist also auch wirtschaftlicher Eigentümer und muss in der Handelsbilanz den PKW erfassen.
Da die betriebliche Nutzung unter 10% liegt, darf der PKW in der Steuerbilanz bei Personengesellschaften nicht angesetzt werden.