Ein Land- und Forstwirt erwirtschaftet einen Gewinn von 51.000 € im Jahr. Ein nach kaufmännischen Gesichtspunkten eingerichteter Geschäftsbetrieb ist nicht erforderlich. Muss er bilanzieren?
Land- und Forstwirte sind keine Kaufleute. Der Gewinn des Landwirts übersteigt allerding 50.000 €. Daher muss er aufgrund steuerlicher Vorschriften Bücher erstellen und bilanzieren.