C1

  1. Muss eine Bilanz erstellt werden?

    Regelung?
    § 238 HGB, dann § 141 AO
  2. Ein freiberuflicher Architekt beschäftigt 10 Architekten und 15 technische Zeichner. Der Jahresumsatz beläuft sich auf ca. 2,5 Mio.
    Freiberufler müssen keine Bilanz erstellen, und zwar unabhängig von Gewinn oder Verlust
  3. Ein Kioskbesitzer hat einen Jahresumsatz von 120.000 € und einen Jahresgewinn von 20.000 €
    Der Kiosbesitzer ist Einzelkaufmann. Da sein Umsatz nicht über 500.000 € und sein Gewinn nicht über 50.000 € liegt, muss er auch nach steuerlichen Vorschriften nicht bilanzieren.
  4. Ein anderer Kioskbesitzer hat einen Jahresumsatz von 80.000 € und einen Jahresgewinn von 9.000 €. Sein Kiosk ist im Handelsregister eingetragen.
    Die Eintragung ins HR hat immer die Bilanzierungspflicht zur Folge.

    • Seit 2010 ist er von der Bilanzierungspflicht nach HGB befreit, wenn
    • > zwei Geschäftsjahre hintereinander oder
    • > im Jahr der Gründung
    • > sein Umsatz nicht über 500.000€ und
    • > sein Gewinn nicht über 50.000 € liegt.

    Die steuerliche Pflicht besteht schon ab dem ersten Jahr des Überschreitens der Größenmerkmale.
  5. Ein Schreiner beschäftigt 50 Mitarbeiter. Das Anlagevermögen hat einen Wert von 500.000 €, der Jahresumsatz beläuft sich auf 3,5 Mio. €.
    Der Schreiner übt ein Handwerk aus und ist zunächst kein Kaufmann.

    Sein Handwerk erfordert aufgrund seiner Größe einen nach kaufmännischen Gesichtspunkten eingerichteten Gewerbebetrieb. Er wird dadurch Kaufmann und bilanzierungspflichtig.
  6. Eine GmbH hat ihr aktives Geschäft verkauft.
    Sie legt den Veräußerungserlös verzinslich an.
    Eine GmbH ist wie jede Kapitalgesellschaft immer bilanzierungspflichtig.

    Sie ist Kaufmann kraft Rechtsform.
Author
cb48
ID
60467
Card Set
C1
Description
Den Bilanzierungspflichtigen ermitteln
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