Ein Schreiner beschäftigt 50 Mitarbeiter. Das Anlagevermögen hat einen Wert von 500.000 €, der Jahresumsatz beläuft sich auf 3,5 Mio. €.
Der Schreiner übt ein Handwerk aus und ist zunächst kein Kaufmann.
Sein Handwerk erfordert aufgrund seiner Größe einen nach kaufmännischen Gesichtspunkten eingerichteten Gewerbebetrieb. Er wird dadurch Kaufmann und bilanzierungspflichtig.