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GRUNDLAGEN
Teilbereiche des Rechnungswesen
c) Externes Rechnungswesen
- muss veröffentlicht werden.
- externe Adressaten (Finanzamt, Gesellschafter, Investoren, Banken, FKgeber, Kunden, Lieferanten)
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Recheninstrumente
BH erfasst unterjährig verschiedene Daten, aus denen am Ende des GJ dann der JA erstellt wird.
- Buchführung = Buchhaltung
- Zeitraumrechnung (31.12)
- Erfasst alle Geschäftsvorfälle (z.B. Kauf e. Gebäude)
- Beleg: natürliche (fällt zwangsläufig an)
- künstlich (selbsterstellte Belege)
- Jahresabschluss
- wird am Ende des GJ erstellt.
- hat mind. 2 Bestandteile (Bilanz, G+V)
- bei einer Kapitalgesellschaft (AG&GmbH) Bilanz, G+V, Anhang, Lagebericht
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Bestandteile
1-Bilanz
2-G+V
3-Anhang
4-Lagebericht
- 1-Bilanz: Zeitpunktrechnung (31.12)
- Vermögen (Anlage- & Umlaufvermögen)
- Kapital (EK & FK)
- 2-G+V: Zeitpunktrechnung (31.12)
- Ertrag
- Aufwand
- Differenz --> Gewinn/ Verlust
- 3-Anhang: Erläuterungsbericht zur Bilanz und G+V
- z.B. Anzahl der MA
4- Lagebericht: Info über die volkswirtschaftliche Lage, z.B. Weltmarkt, Konjunktur
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Ziele und Aufgaben des BH und JA
1) Selbstinformation
2) Rechenschaftslegung
3) Ermittlung der Besteuerungslage
4) Beweismittel
- 1) Selbstinformation
- Datenerfassung -Informationen (Gewinn/Verlust, Vermögen/Kapital, Liquidität) für:
- Geschäftsführer (GmbH)
- Vorstand (AG)
- Persönlich haftender Gesellschafter (KGaA)
- Eigentümer (Gesellschafter - GmbH und Aktionäre - AG)
- 2) Rechenschaftslegung
- U sind gesetzlich verpflichtet JA und BH zu erstellen
- Adressate d JA --> EKGeber,Gläubiger(Banken,Lieferanten), FA, MA
- 3) Ermittlung der Besteuerungslage
- Gewinn ist Bemessungsgrundlage für Körperschaftsteuer (15%) bei Kapitalgesellschaft (GmbH & AG)
- Einkommensteuer bei Personengesellschaften (OHG, KG, GbR, stille Gesellschaft)
- 4) Beweismittel
- BF & JA sind zulässige Beweismittel vor Gericht
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Bilanzarten
- Unterschiedliche Informationsempfänger
- a) Interne Bilanz
- b) Externe Bilanz: wird veröffentlicht; enthält vergangenheitsbezogene Daten, z.B. 31.12
- Unterschiedliche Anlässe zur Erstellung einer Bilanz
- a) Perioden Bilanz: wird am Ende einer festgelegten Periode erstellt.
- b) Sonderbilanzen
- Abhängigkeit der Zusammenfassung der Daten
- a) Einzelbilanz: wird für Rechtsform z.B. GmbH erstellt.
- b) Konzernbilanz
- Rechtsnormen
- a) Steuerbilanz
- b) Handelsbilanz: wird nach außen veröffentlicht;
- Ziel: hoher Gewinnausweis; Recht: HGB, AktG, GmbH Gesetz
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Rechenkategorien
- Auszahlung / Einzahlung
- Verminderung des Zahlungsmittelbestandes (Bank/Kasse)
- Ausgaben / Einnahme
- Auszahlungen + Kreditvorgänge
- Aufwand / Ertrag
- in der Periode verbrauchte Güter / DL
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Salden zwischen den Rechenkategorien
- Einzahlung / Auszahlung --> Zahlungssaldo (Bilanz)
- Einnahme / Ausgabe --> Finanzsaldo (Bilanz)
- Ertrag / Aufwand --> Gewinn/Verlust (GuV)
- Leistung / Kosten --> Betriebsergebnis (KLR)
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II- Rechtliche Bestimmungen zum Jahresabschluss
2- HGB
Für JA sind (§§238-335 HGB) wesentlich und gelten für Einzelkaufleute, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und Unternehmen, die unter das Publizitätsgesetz fallen.
- Buchführungspflicht bei Nichtkapitalgesellschaften
- -BF-pflicht:
- Einzelkaufleute (Befreiung von BF, Inventar und JA-pflicht)
- -BF-pflicht, Inventur und JA-pflicht
- sonstige
- Buchführungspflicht bei Kapitalgesellschaften
- BF-pflicht, Inventur und JA-pflicht
- BF-pflicht, Inventur&Inventar, Erstellung des JA (Bilanz, G+V, Anhang und Lagebericht), Anzahl und Bestandteile ist abhängig von der Größe eines Kapitalgesellschaft
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3-Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung (GoB)
- GoBuchführung
- a) Allgemeine Hinweise
- GoBs sind anerkannte Regeln hinsichtlich der Buchführung und der Erstellung des JA.
- b) Systematisierung des GoBs (wesentlichen)
- GoB im engeren Sinn
- 1- Formelle Ordnungsmäßigkeit
- a- Verständlichkeit
- b- Aufbewahrungspflichten
- 2- Materielle Ordnungsmäßig
- a-Richtigkeit und Vollständigkeit
- b- Organisation der Buchführung
- - Kontenrahmen und -plan
- c- Belegprinzip
- d- Zeitnahe Erfassung
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1- Formelle Ordnungsmäßigkeit
2- Materielle Ordnungsmäßigkeit
- 1- Formelle Ordnungsmäßigkeit
- Verständlichkeit: BF muss durch sachverständige Dritte nachvollziehbar sein.
- Aufbewahrungspflichten: BF- unterlagen, Bilanzen GuV 10 Jahre, Geschäftsbriefe & sonstige 6 Jahre
- 2- Materielle Ordnungsmäßigkeit
- a)Richtigkeit : der Dokumentation ist nicht vorhanden, wenn:
- - tatsächliche geschäftsvorfälle sind nicht erfasst.
- - falsche Erfassung der Geschäftsvorfälle
- - Geschäftsvorfälle sind frei erfunden.
- Vollständigkeit: Ja ist vollständig, wenn Vermögen/ Kapital (Bilnaz) und Aufwand/Ertrag (GuvV)
- b) Organisation der Buchführung
- basiert auf Kontenrahmen und -plan
- Kontenrahmen: Verzeichnis aller Buchungskonten.
- branchenanhängig (z.B. IKR Industriekostenrahmen)
- Kontenplan: individuelle Ausgestaltung des Kontenrahmens (Bankkonto Bank x 1200)
- c) Belegprinzip
- "keine Buchung ohne Beleg"
- Natürlicher Beleg: fällt zwangsläufig an, z.B. Kunden- /Lieferantenrechnung)
- Künstlicher Beleg: muss selbst erstellt werden. (z.B. interne Maschinenwartung)
- d) Zeitnahe Erfassung
- tatsächliche Geschäftsvorfälle sind sofort zu verbuchen. (z.B. Kassenbewegungen sind täglich zu verbuchen)
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Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung
1-Bilanzklarheit
2-Bilanzidentität
3-Verrechnungsverbot / Saldierungsverbot
4- formelle und materielle Bilanzkontinuität
- 1-Bilanzklarheit:
- Datenerfassung in lebender Sprache
- Sonderzeichen müssen eindeutig sein
- JA: deutsche Sprache und in Euro
- 2-Bilanzidentität
- EB am Ende des GJ = AB zu Beginn des GJ
- 31.12.09 24:00 Uhr = 01.01.10 00:00 Uhr
- 31.12.01 100 DM --> 01.01.02 50 Euro (Wahrungsreform)
- Wahrungsreform in 1948 Reichsmark - DM
- Wahrungsreform in 1991 Mark DDR - DM
- 3-Verrechnungsverbot/Saldierungsverbot
- keine Saldierung zwischen;
- Aktiv- & Passivposten (Bankguthaben & -schulden)
- Aufwand & Ertrag (z.B Meitaufwand & -vertrag, Zinsaufwand & -ertrag)
- Grunstücksrechte und -lasten (Grundstück & Hypothek)
- 4- formelle und materielle Bilanzkontinuität
- formelle:
- Beibehaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Gliederung (Bilanz, GuV)
- Ausnahme: mittlere und kleine KG können vereinfacht gliedern (Grund: Vergleichbarkeit soll gewährleistet werden.)
- materielle:
- (Stetigkeitsgrundsatz)
- Beibehaltung der Bewertungsmethoden z.B. Beibehaltung der linearen Abschreibung über die gesamte ND
- Ausnahme: Änderung in der Rechtsprechung
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II-Grundlagen der Bilanzierung
1-Werte in der Bilanz
a) Anschaffungskosten
c) Nennwerte
- a) AnschaffungskostenBei gekauften Vermögensgegenständen.
- Es handelt sich Aufwendungen um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und diesen in eine betriebsbereiten Zustand zu versetzen.
- Die Ermittlung der Anschaffungskosten gibt sich aus der Summierung verschiedener Bestandteile.
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Anschaffungspreis
- In Einzelnen handelt es sich um:
- Anschaffungspreis:
- Nettopreis, Rechnungspreis, Umrechnung der Fremdwährung bei Entstehung der Verbindlichkeit
- ./. Anschaffungspreisminderungen/PreisnachlässeRabatt (mengenmäßig)
- Skonto (Zahlungsbedingung)
- Boni (mengenabhängig)
- + Anschaffungsnebenkosten
- Beim Übergang in das wirtschaftliche Eigentum sowie für die Betriebsbereitschaft.
- Bei Erwerb (Gebühren, Grunderwerbsteuer)
- Bei Lieferung (Versicherung Zölle)
- Bei Inbetriebnahme (Montage)
- + Nachträglich Anschaffungskosten Aufwendungen, die in einem zeitlichen Zusammenhang mit Erwerb stehen und bei Kaufpreis berücksichtigt wurden.
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c) Nennwert
- Weiterer Wert, der in der Bilanzausgewiesen wird
- Aufgedruckter und ausgewiesener Wert bei Geldwerten (Kasse/Bank), Verträgen (Eigenkapital, Forderungen, Verbindlichkeiten) und immaterielle Vermögensstände (Patente).
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Bilanzierungspflicht, -wahlrechte und -verbote
Welche Werte müssen und dürfen in die Bilanz?
- BilanzierungsfähigkeitWelcher Sachverhalt eignet sich für Aktivposten (Vermögen) / Passivposten (Schulden)
- BilanzierungspflichtAufstellung von Vermögen und Schulden (Bilanz)
- Aufstellung von Aufwendungen/ Erträge (G+V)
- Innerhalb der Bilanz auch Ausweis von aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten.
- Bilanzierungspflicht besteht soweit gesetzlich nicht anders bestimmt ist.
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Bilanzierungswahlrecht
- Abweichung von Bilanzierungspflicht.
- Erlaubt den Unternehmen einen Geschäftsvorfall bzw. eine Position in der Bilanz auszuweisen oder nicht auszuweisen. (disari atmak)
- Zu Unterscheiden sind:
- Aktivierungswahlrechte : Wahlrechte auf der Aktivseite der Bilanz. (Bei Aktivierung und nicht-Aktivierung)
- Passivierungswahlrechte : Wahlrechte auf der Passivseite der Bilanz
- In die Bilanz dürfen bestimmte Sachverhalt gemäß Gesetz nicht aufgenommen werden.
- Es gilt das Bilanzierungsverbot.
- Bsp: Es handelt sich um die bekannten Vertriebskosten bei der Ermittlung der Herstellkosten.
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Disagio
- Disagio ist ein Abschlag vom Nennwert, der bei Kreditgewährung oder Ausgabe eines Wertpapiers oder von Sorten vereinbart werden kann.
- Das Disagio wird entweder in Prozent des Kreditbetrages inkl. Disagio angegeben, z. B. „9 % Disagio“ oder als Auszahlungsbetrag oder Auszahlungskurs, z. B. „91 % Auszahlungskurs“, d. h. von 100 Euro Kreditbetrag werden in beiden Fällen nur 91 Euro Kreditbetrag ausgezahlt, die dem Kreditnehmer zur Verfügung gestellt werden. Er muss aber insgesamt 100 Euro verzinsen und zurückzahlen.
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3-Bilanzgliederung im Überblick
- AKTIVSEITE
- A- Anlagevermögen (langfristig)
- I- Immaterielle Vermögensgegenstände
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Nennwert oder Anschaffungskosten) - 1)Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Pflichte.
- 2)Entgeltlich erworbene Konzessionen(imtiyaz,Lisans)
- gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte.
- 3) Geschäfts- oder Firmenwert.
- 4) geleistete Anzahlungen
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II- Sachanlagen
(Anschaffungskosten wenn gekauft, wenn selbst hergestellt Herstellungskosten)
- 1) Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken.
- 2) Technische Anlagen und Maschienen
- 3) andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
- 4) geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau.
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III- Finanzanlagen (Nennwert)
- 1) Anteile an verbundenen Unternehmen
- 2) Ausleihungen an verbundenen Unternehmen
- 3) Ausleihungen an Unternehmen, mit denen eine Beteiligungsverhältnis besteht.
- 4) sonstige Ausleihungen
- 5) Wertpapiere des Anlagevermögens
- 6) Beteiligungen
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B- Umlaufvermögen (kurzfristig)
I- Vorräte
- 1) Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe (Anschaffungskosten)
- 2) unfertige Erzeugnisse und Lieferungen (Herstellungskosten)
- 3) fertige Erzeugnisse und Waren (Herstellungskosten)
- 4) geleistete Anzahl (Nennwert)
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II- Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (Nennwert)
- 1) Forderungen aus Lieferung und Leistungen
- 2) Forderungen gegen verbundene Unternehmen
- 3) Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht.
- 4) sonstige Vermögensgegenstände
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III- Wertpapiere
- 1) Anteile an verbundenen Unternehmen
- 2) sonst. WP
- IV- Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks
- C- Rechnungsabgrenzungsposten
- D- Aktive latente Steuern
- E- Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
(C,D und E gehören nicht zum Vermögen)
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PASSIVSEITE
A- Eigenkapital
- IV- Gezeichnetes Kapital
- V- Kapitalrücklage
- VI- Gewinnrücklagen 1) gesetzliche Rücklagen
- 2) Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen.
- 3) Satzungsmäßige Rücklagen
- 4) andere Gewinnrücklagen
- VII- Gewinnvortrag / Verlustvortrag
- VIII- Jahresübeschuss / Jahresfehlbetrag
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B- Rückstellungen
- 1) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
- 2) Steuerrückstellungen
- 3) sonstige Rückstellungen
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C- Verbindlichkeiten
- 1) Anleihen, davon konvertibel
- 2) Erhaltene Auszahlungen auf Bestellungen
- 3) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
- 4) Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
- 5) Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht.
- 6) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
- 7) Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel.
- 8) sonstige Verbindlichkeiten, davon aus Steuern, davon im Rahmen der sozialen Sicherheit.
- D-Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP)
- E- Passive latente Steuern
- (D & E gehören nicht zum Kapital)
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IV- Anlage- und Umlaufvermögen
2- Sachanlagen und Abschreibungen
a) Sachanlagen
- Sachanlagen sind stoffliche Vermögensgegenstände, die in einem Unternehmen langfristig genutzt werden und nicht zum Zweck der Weiterveräußerung angeschafft wurden.
- Grundstücke: (=verbrieftes Recht an Grund)
- Grundstücksgleiche Rechte (Dauerwohnrecht) und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken (bebaute Grundstücke)
- --abhängig vom Betriebszweck, zum Gebäude gehören Heizung, Beleuchtung,Rolltreppe)
- --Gebäude unterliegen einer Nutzung --> Wertminderung.
- --Grundstücke unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung, aber außerplanmäßige Afa ist möglich.
- Technische Anlagen und Maschinen
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Vermögensgegenstände, die in Verbindung mit der Produktion stehen. - Arbeits- /Kraftmaschinen, Spezialersatz- und reserveteile, und Unternehmen Reparaturmaterial (aber auch Vorräte)
- Andere anlagen, Betriebs- und GeschäftsausstattungSammelposition für Vermögensgegenstände, die bisher nicht zugeordnet werden konnten.
- Andere Anlagen sind z.B. Fuhrpark, Waggons,Gleisanlagen.
- Betriebs- und Geschäftsausstattung sind z.B. Büromöbel, EDV-Anlagen
- geleistete Anzahlungen und Anlagen im BauVorauszahlungen für Gegenstände des Sachanlagevermögens.
- Sind noch keine Bestände.
- Umbuchung auf Bestandskonto, wenn Gebäude erstellt ist.
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b) Abschreibungen
- Absetzung für Abnutzung (Afa)
- Verfahren zur Erfassung der Wertminderung von Vermögen.
- Gründe:
- 1) Erfassung der Wertminderung /Verschleiß (Zeit, Nutzungs-, Katastrophen-Verschleiß)
- 2) Verteilung der Ausgaben der Investition
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Afa Arten
- a) nach Vereinfachungsgrund
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Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Unterliegen einer Sofortabschreibung bis 150 Euro
- 5 Jahre Abschreibung bei 150 - 1000 Euro
- > 1000 Euro Anschaffungskosten (BuG)
- Sofort Afa: Wert wird nicht in Bilanz aufgenommen sonder G+V.
- b) nach Ausweistechnik
Direkte Abschreibung: Wertminderung im Bestandkonto - Indirekte Abschreibung: Wertminderung wird auf Korrekturkonto erfasst.
- Keine Wertminderung im Bestandskonto
- **Bei KG isr nut direkte Afa erlaubt.
- c) nach Rechnungszweck
Bilanzielle Abschreibung: Finanzbuchhaltung - Wird im Gesetz geregelt.
- Basis: AK & HK
- Abschreibungstabelle
- Ziel: Erfassung der Wertminderung von Steuerung von Gewinn/Verlust
- Kalkulatorische Abschreibung: KoRe
- Freie Entscheidung des Unternehmens
- Basis: Wiederbeschaffungspreise
- ND wird freigestellt.
- Ziel: Erfassung der tatsächlichen Wertminderung.
- d) nach Abschreibungsverfahren
- ***Zeitabhängige Abschreibung
Lineare Abschreibung: gleichbleibende Wertminderung pro Jahr. - Degressive Abschreibung: fallende Anschreibungsbeträge
- **geometrisch-degressive Afa:
- Konstanter Prozentsatz vom sinkenden RBW
- Bei ND < 10 Jahre max. 20%
- Bei ND > 10 Jahre das Doppelte der linearen Afa
- **arithmetisch- degressive Afa: digitale Afa
- Abschreibungsbetrag fällt jeweils um denselben Betrag.
- Progressive Abschreibung: steigende Abschreibungsbeträge pro Jahre.
- In der Praxis sehr selten.
- Anwendung bei Obstplantagen
- Steuerlich nicht erlaubt.
- ***Leistungsabhängige Abschreibung:variable Abschreibung
- Wertminderung in Abhängigkeit der Nutzung.
- z.B. km bei Auto
- ***Abschreibung für Substanzverringerungen:variable Abschreibung
- Gilt für Unternehmen im Bergbau, Kiergruben.
- e) nach Art des Verschleiß
- Planmäßige Abschreibung:
- Grundlage: Abschreibungsplan
- AK und HK
- ND
- Abschreibungsverfahren
- Außerplanmäßige Abschreibung:
- Bei außergewöhnlicher Wertminderung = Katastrophenverschleiß
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Beispiele zur Abschreibung
A- Planmäßige Afa in Verbindung mit Abschreibungsverfahren
- a) Zeitafa
- 1. Lineare Abschreibung
Wertminderung pro Jahr in gleichen Beträgen - Vorteile: einfaches Verfahren, handelsrechtlich und steuerrechtlich erlaubt.
- Nachteile: tatsächliche Wertminderung nicht erfasst.
- 2.Geometrisch-degressive Abschreibung
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Wertminderung in fallenden Abschreibungsbeträgen - const. Abschreibungssatz (%20) vom Restbuchwert
- Vorteile: hohe Afa zu Beginn, entspricht der Wertminderung in der Praxis.
- Hohe Afa mindern den Gewinn.
- Handelsrechtlich erlaubt aber steuerrechtlich verboten.
- Nachteile: es verbleibt am Ende der ND ein hoher RWB, dies gilt es zu vermeiden.
- Deshalb: Kombination von geometrisch-degressiver mit linearer Afa.
- 3. Kombination von geometrisch-degressiver mit linearer Abschreibung
- Hohe Wertminderung zu Beginn praxisgerecht
- Am Ende der ND RBW=0
- Am Anfang nicht linear.
- Wechsel con geometrisch-desgressiv auf linear, wenn linear >= geometrisch-degressiv.
- 4.Arithmetisch-degressive Afa
- Wertminderung in fallender Beträgen
- Jährliche Afa durch Ermittlung von Jahresziffern (ND) und Desgressionsbetrag (D= AK/ Summe der Jahresziffern(ND)
- Afa: D * ND in umgekehrter Reihenfolge.
- Aber geringe Akzeptanz in der Praxis aufgrund konstanter jährlicher Wertminderung.
- Handelsrechtlich erlaubt.
- b) Leistungsafa
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variable Abschreibung - Geschätzt wird mögliche Leistungsabgabe oder ND
- --> Maschinen (Laufzeit(h))
- --> Fuhrpark (km)
- Afa= AK/ges. Leistungsabgabe*Leistungsab./Periode
- Vorteil: handelsrechtlich und steuerrechtlich erlaubt.
- Berücksichtigt technische Abnutzung.
- Nachteil: Anwendung eingeschränkt.
- Nachweis über Leistungsabgabe muss erbrachtwert
- --> Neben linearer Afa in der Praxis die zweithäufigste
- Abschreibung.
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B- Außerplanmäßige Afa
- Kennzeichen
- Außerordentliche Wertminderung
- Katastrophen
- Wertminderung nicht vorhersehbar.
- Methodena) Außerplanmäßige Afa wird mit Abschreibungsplan berücksichtigt.
- Zukünftige Afa wird auf verkürzte ND gerechnet.
- b) außerplanmäßige Afa wird berücksichtigt.
- Zukünftige Afa wird auf unverkürzte ND gerechnet.
- c) außerplanmäßige Afa wird nicht berücksichtigt.
- Zukünftige Afa wird gekürzte ND verteilt.
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4- Bilanzierung und Bewertung im Umlaufvermögen
- Nicht im Gesetz definiert
- Kurzfristig für den Betriebszweck
- Bestimmt Bewertungsgrundlagen
- * AK,HK, oder NW (Kasse,Bank,Forderungen)
- * strenges Niederwertsprinzip
- * Ansatz eines Börsen- oder Marktpreises
- * lediglich außerordentliche Abschreibung (=außerplanmäßig)
- * Einzelbewertung, aber Ausnahmen!
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5- Vorräte und Bewertung
- a) Vorräte: In der Bilanz befinden sich unter den Vorräten folgende Positionen:
- Roh-, Hilfs- und Betreibsstoffe:
- Rohstoffe: Hauptbestandteil des Endprodukts. (Holz)
- Hilfsstoffe: Nebenprodukt des Endprodukts. (Schrauben)
- Betriebsstoffe: nicht im Endprodukt, aber notwendig um Betriebsmittel (Maschine) in Gang zu setzen oder instand zu halten. (Schmierstoffe, Strom)
- Ansatz: HK oder AK
- Unfertige Erzeugnisse und Leistungen
- Unfertige Erzeugniss
e: wurden be- und weiterbearbeitet. - Keine Marktreife (nicht verkaufsfähig)
- Unfertige Leistungen: in Arbeit befindliche Aufträge.
- z.B unfertige Bauten
- Ansatz: HK
- Fertige Erzeugnisse und Waren
- Fertige Erzeugnisse: wurden be- und weiterverarbeitet
- Marktreife
- Ansatz: HK
- Waren: von Dritten erworbene bewegliche Sachen.
- Zur Weiterveräußerung bestimmt.
- keine wesentliche Be- und Weiterverarbeitung.
- Unterwegware = wichtig für Bilanzierung.
- Bestand ist der Wareneingang beim Kunden.
- z.B. Bestandreiche beim Lieferanten, wenn LKW auf Raststätte am 31.12
- Ansatz: AK
- gelistete Anzahlungen
- Vorauszahlung/ Anzahlung an Dritte
- Basis: Kaufvertrag
- z.B. gekaufte Rohstoffe sind noch nicht im Lager, es wird aber eine Anzahlung vereinbart.
- Umbuchung dann, wenn Ware geliefert wird.
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b) Bewertung
- Bewertung der Vorräte ist in der Praxis durch eine Einzelbewertung schwer durchführbar.
- daher: Bewertungsvereinfachungsverfahren.
- Ziele der BVV:
- 1-Ermittlung des Materialverbrauchs =V
- 2- Ermittlung des Endbestandes = EB
- Zusammenhang: AB
- + Z
- - A/V
- -----------
- EB
Zur Durchführung der Bewertung gibt es in der Literatur und in der Praxis verschiedene Verfahren.
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Bewertungsvereinfachungsverfahren
- 1) Festwertansatz = FestbewertungAnsatz eine festen Wertes für 3 Jahre, wenn folgende Voraussetzungen zu treffen:
- -Vermögensgegenstände RHB
- - regelmäßiger Ersatz
- - Gesamtwert von nachrangiger Bedeutung
- - relativ geringe Veränderung des Bestands
- Nach 3 Jahren körperliche Bestandsaufnahme, dann
- wenn neuer Wert höher istbei Abweichung von <= 10 % bleibt Festwert erhalten.
- bei Abweichung von >= 10% ist neuer Festwert anzusetzen.
- wenn neuer Wert kleiner ist:
- Ansatz des niederen Werts (NWP)
- 2) Sammelbewertung
- a) Gruppenbewertung
Zusammenfassung zu einer Gruppe wenn; - a) gleichartige Gegenstände (funktionsgleich) (z.B.
- Schrauben und Nägel)
- b) artgleiche Gegenstände (z.B. Stoffe in unterschiedlichen Farben)
- Bewertung mit gewogenem Durchschnitt
- a) gewogene (periodische) Durchschnittsmethode
- b) gewogene (permanente) Durchschnittsmethode
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6- Weitere Positionen im Umlaufvermögen
Neben den Vorräten gibt es im Umlaufvermögenfolgende Positionen:
- Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
- a) Forderung aus Lieferung und Leistung
- Forderung:
- Verpflichtung aus Vertrag
- Zahlungserfüllung des Kunden steht noch aus.
- Zweifelhafte Forderung bei wahrscheinlichem Zahlungsverlust.
- Uneinbringliche Forderung = außerordentliche Afa
- Saldierungsverbot zwischen Forderungen und Verbindlichkeiten.
- Grundsätzliche besteht das Risiko auf Zahlungsverlust - möglicher Verlus --> Imparitätsprinzip: sofortige Buchung
- **Einzelwertberichtigung.
- **Pauschalwertberichtigung.
- b) Forderung gegen verbundene Unternehmen
- Verbundenes Unternehmen
- Forderung aus:
- Warenverkehr
- Dividendenanspruch (TU ist AG)
- Gewinnausschüttung (TU ist GmbH)
- c) Forderung gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
- Beteiligung
- Forderungen aus
- Warenverkehr
- Dividendenanspruch
- Gewinnausschüttung
- d) sonstige Vermögensgegenstände
- sonstige Forderungen
- MAdarlehen
- Gehaltsvorschuss
- Wertpapierea) Anteile an verbundenen Unternehmen
- in Praxis sehr selten, weil Anteile sehr langfristig gehalten werden, deshalb im AV ausgewiesen werden.
- b) sonstige WP
- kurzfristige Anlage von flüssigen Mitteln.
- z.B: Anleihen, Pfandbriefe, Aktien, usw.
- Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecksa) Bestand an Bargeld sowie wertmarken
- b) Guthaben bei Bundesbank
- c) Guthaben bei Kreditinstituten
- d) Schecks, noch nicht eingelöst, befindlich in der Kasse.
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V- EK, FK, PRAP sowie latente Steuern
2- Bilanzierung und Bewertung von Fremdkapital
- a) Grundlagen
-
FK ist per Gesetz nicht festgelegt. - Kriterien:
- FK = von Dritten überlassenes Kapital
- Es steht dem Unternehmen zeitlich befristet zur Verfügung.
- Mit dem FK sind die Pflichten der Zins- und Tilgungszahlung verbunden.
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b) Positionen des Fremdkapitals
- Rückstellungen und Verbindlichkeiten
- Rückstellung:
Verpflichtung zur Zahlung in Zukunft, Höhe/Zeitpunkt der Fälligkeit nicht bekannt. (Schätzung)
- Rückstellungen für Pensinonen und ähnliche Verpflichtungen
Ausgangspunkt: Unternehmen haben mehrere Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge (Betriebsrente) - a) Direktversicherung
- Arbeitgeber zahlt an eine betriebsfremde Versicherungsgesellschaft für die Arbeitnehmer den Versicherungsbeitrag. (Lebensversicherung)
- Am Ende der Lebensarbeitszeit erhält Arbeitnehmer die Lebensversicherung ausgezahlt
- BS: keine Rückstellung, Aufwand an Bank
- b) Zuführung einer Pensions- und Unterstützungskasse
- Unternehmen gründen eigenes Versicherungsunternehmen = Unterstützungskasse.
- Zahlung des U an die Unterstützungskasse --> Versicherungsbeitrag für den Arbeitnehmer
- BS: keine Rückstellung; Aufwand an Bank
- c) Bildung einer Pensionsrückstellung
- Rechtsverbindlicher Zusage des Arbeitsgebers und Arbeitnehmer.
- Zahlung einer Betriebsrente nach Ausscheiden.
- Bildung der Rückstellung (Höhe der Fälligkeit unbekannt; Orientierung an gesetzlicher Rente)
- BS: Aufwand an Pensionsrückstellungen
- BS bei Ausschneiden: Pensionsrückstellung an Bank
- SteuerrückstellungenBildung von Steuerrückstellung, wenn am Ende des GJ ein Gewinn erwirtschaftet wurde, die Körperschaftsteuer am 31.12
- in der Höhe und Fälligkeit noch unbekannt ist.
- BS: 31.12 Steueraufwand an Steuerrückstellung
- BS bei Steuerbescheid: Steuerrückstellung an Bank
- sonstige Rückstellungen
- a) Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeit
- b) Rückstellungen für unterlassene Aufwendungen im Instandhaltungsbereich
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Verbindlichkeiten
- Gliederung nach Fristigkeit.
- Höhe und Fälligkeit sind bekannt.
- Saldierungsverbot zwischen Forderung und Verbindlichkeiten.
- Anleihen
- langfristige, festverzinsliche Geldaufnahme am Kapitalmarkt durch Ausgabe von Obligation, Wandelschuldversicherung.
- Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituen alle Bankkredite inkl. Kontokorrentkredit unabhängig von der Laufzeit.
- Erhaltenen Anzahlungen auf Bestellung
- Anzahlung von Kunden.
- Vorauszahlung z.B bei Bauauftrag.
- zu erbringende Leistung staht noch aus. BS: Bank an erhaltene Anzahlung auf Bestellung.
- Verbindlichkeiten aus Lieferung und LeistungWarenlieferung erhalten, Zahlungsverpflichtung steht noch aus.
- Ansatz mit Bruttorechnungsbetrag.
- Verbindlichkeiten aus Annahme gezogener Wechsel und Ausstellung eigener Wechsel
- Lit.
- Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
- Verbindlichkeiten aus Warenlieferung und Geldverkehr
- Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Verbindlichkeiten aus Warenlieferung und Geldverkehr
- sonstige Verbindlichkeiten
- Sammelposition für alle restlichen Verbindlichkeiten
- z.B soziale Ausgaben, Lohnsteuer usw.
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VI - Gewinn und Verlustrechnung
1- Grundlagen
- a) Merkmale der G+VErfassung von Aufwand und Ertrag.
- Ermittlung von Jahresüberschuss, -fehlbetrag.
- Einblick in die Erfolgslage
- Gliederungsvorschrift für Personengesellschaften
- Gliederungsvorschrift für KG
- Aufbau in Staffelform für KG zwingend.
- Aufbau in Kontoform nur bei PG.
- Aufstellung in Gesamt- oder Umsatzkosten-Verfahren
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b) Gesamtkosten- und Umsatzkostenverfahren
- Gesamtkostenverfahren (Produktionserfolgsrechnung)
- Ermittlung von Finanzierungsergebnis.
- Ermittlung von außerordentlichem Ergebnis
- Ermittlung von JÜ und -fehlbetrag.
- Umsatzkostenverfahren (Absatzerfolgsrechnung)
- kann alternative angewendet werden.
- Für internationale U wesentlich.
- Weltweit dominiert Umsatzkostenverfahren.
- Gegenüberstellung von Umsatz und die dafür anfallenden Aufwendungen.
- Unterscheidung der Aufwendung in HK, Vertriebs-, Verwaltungskosten, sonst. Aufwendungen.
- Betriebsergebnis
- + Finanzergebnis
- ---------------------
- = Ergebnis gewöhnlicher Geschäftstätigkeit.
- +/- außergewöhnliches Ergebnis
- - Steuern
- ----------------------------------
- = JÜ / - fehlbetrag.
- Betriebsergebnis: operatives Ergebnis erzielt aus eigener Geschäftstätigkeit.
- Finanzergebnis: aus Finanzaktivitäten.
- Außerordentliche Ergebnis: aus außerordentlicher Aktivität.
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VII- Anhang und Lagebericht
1-Anhang - Ziele und Gliederung
- a) Ziele / Funktionen
- Erläuterungsfunktion : Erläuterung von Bilanz und G+V
- Informationsfunktion: Info zu den Bewertungsmethoden (AK,HK, Afa Art,Lifo, Fifo)
- Ergänzungsfunktion: zusätzliche Info über Leasingverträge MAzahl.
- b) Gliederung des Anhanges
- Pflichtbestandteile
- allgemeine Berichtspflicht:
- Abweichung bei der Gliederung
- Angaben zu Vorjahreszahlen
- angewandte Bilanzierunsmethoden und deren Abweichung
- spezielle Berichtspflicht:Anwendung der Festbewertung, Gruppenbewertung, Verbrauchsfolgeverfahren.
- Aufgliederung der Umsatzerlöse
- -Produktion / Tätigkeitsbereiche
- - nach geographischem Markt
- Erläuterung der a.o. Aufwendungen /Erträge
- Durchschnittliche MAZahl nach Gruppen.
- Gehälter und sonst. Aufwendungen für Vorstand und Aufsichtsrat
- Abschlussprüferhonorare.
- Namen aller Vorstände und AR.
- Angaben über Beteilungen
- Angaben zum Mutterunternehmen.
- freiwillige Bestandteile
- z.B. Bewegungsbilanz, Umweltbilanz
- Wiederbeschaffungskosten.
-
Lagebericht
- a) Merkmale
-
Info über das Gesamtbild des Unternehmen. - Darstellung des Geschäftsverlaufs und die Lage der Unternehmen
- Für mittlere und große KG gilt.
- Aufstellungspflicht für PG
- b) Inhalt
- Geschäftsverläuf und Risiken
Angaben über Gechäftsverlauf-
Beschaffungsmarkt - Produktionsbereich
- Absatzbereich -Markt
- Investition und Finanzierung
- Angaben über Beteiligungen
- Personalbereich
- Angaben über Risiken
- Drohende Zahlungsunfähigkeit
- Engpässe bei der Beschaffung von Rohstoffen
- Rechtliche / Politische Veränderungen
- Besondere Aufgaben
-
Vorgänge von besonderer Bedeutung - Kapitalerhöhung / -herabsetzen
- Kurzarbeit, Betriebsstilllegungen
- Gründung / Auflösung von Tochterunternehmen
- Abschluss / Kündigung wesentlicher Verträge
- voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens
-
Branchenentwicklung - Prognoserechnung
- Entwicklung einzelner Unternehmensbereiche
- Forschung und Entwicklung
- Investitionen
- höhe der Forschungsaufwendungen und Unternehmen Forschungsergebnisse
- ZweigniederlassungsberichtGegenstand und Sitz von Zweigniederlassungen.
- wesentliche Eckdaten: Umsatz, MA, Produkte.
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VIII -Prüfung des Jahresabschlusses bei KG
3- Rechte und Pflichten des AP
- a) Rechte
Vorlagerecht: Vorstand muss unverzüglich dem AP den JA vorlegen. - Auskunftsrecht: AP hat uneingeschränktes Auskunftsrecht.
- Einsicht in alle Unterlagen
- b) Pflichten
- Prüfungsbericht:
- Erstellung eines schriftlichen Prüfungsberichtes Über Bilanz, G+V, Anhang und Lagebericht.
- Darlegung von gerichtspflichtigen Tatsachen
- AP muss dem Vorstand den Bericht vorlegen.
- Bestätigungsvermerk
- Text laut Gesetz
- JA entspricht den gesetzlichen Vorschriften
- GoB sind erfüllt.
- Bestätigungsvermerk kann uneingeschränkt sein oder eingeschränkt oder nicht erteilt werden.
- Nichterteilung des Bestätigungsvermerks führt zu möglicher Insolvenz.
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