Rechnungslegung

  1. GRUNDLAGEN
    Teilbereiche des Rechnungswesen
    c) Externes Rechnungswesen
    • muss veröffentlicht werden.
    • externe Adressaten (Finanzamt, Gesellschafter, Investoren, Banken, FKgeber, Kunden, Lieferanten)
  2. Recheninstrumente
    BH erfasst unterjährig verschiedene Daten, aus denen am Ende des GJ dann der JA erstellt wird.
    • Buchführung = Buchhaltung
    • Zeitraumrechnung (31.12)
    • Erfasst alle Geschäftsvorfälle (z.B. Kauf e. Gebäude)
    • Beleg: natürliche (fällt zwangsläufig an)
    • künstlich (selbsterstellte Belege)

    • Jahresabschluss
    • wird am Ende des GJ erstellt.
    • hat mind. 2 Bestandteile (Bilanz, G+V)
    • bei einer Kapitalgesellschaft (AG&GmbH) Bilanz, G+V, Anhang, Lagebericht
  3. Bestandteile
    1-Bilanz
    2-G+V
    3-Anhang
    4-Lagebericht
    • 1-Bilanz: Zeitpunktrechnung (31.12)
    • Vermögen (Anlage- & Umlaufvermögen)
    • Kapital (EK & FK)

    • 2-G+V: Zeitpunktrechnung (31.12)
    • Ertrag
    • Aufwand
    • Differenz --> Gewinn/ Verlust

    • 3-Anhang: Erläuterungsbericht zur Bilanz und G+V
    • z.B. Anzahl der MA

    4- Lagebericht: Info über die volkswirtschaftliche Lage, z.B. Weltmarkt, Konjunktur
  4. Ziele und Aufgaben des BH und JA
    1) Selbstinformation
    2) Rechenschaftslegung
    3) Ermittlung der Besteuerungslage
    4) Beweismittel
    • 1) Selbstinformation
    • Datenerfassung -Informationen (Gewinn/Verlust, Vermögen/Kapital, Liquidität) für:
    • Geschäftsführer (GmbH)
    • Vorstand (AG)
    • Persönlich haftender Gesellschafter (KGaA)
    • Eigentümer (Gesellschafter - GmbH und Aktionäre - AG)

    • 2) Rechenschaftslegung
    • U sind gesetzlich verpflichtet JA und BH zu erstellen
    • Adressate d JA --> EKGeber,Gläubiger(Banken,Lieferanten), FA, MA

    • 3) Ermittlung der Besteuerungslage
    • Gewinn ist Bemessungsgrundlage für Körperschaftsteuer (15%) bei Kapitalgesellschaft (GmbH & AG)
    • Einkommensteuer bei Personengesellschaften (OHG, KG, GbR, stille Gesellschaft)

    • 4) Beweismittel
    • BF & JA sind zulässige Beweismittel vor Gericht
  5. Bilanzarten
    • Unterschiedliche Informationsempfänger
    • a) Interne Bilanz
    • b) Externe Bilanz: wird veröffentlicht; enthält vergangenheitsbezogene Daten, z.B. 31.12

    • Unterschiedliche Anlässe zur Erstellung einer Bilanz
    • a) Perioden Bilanz: wird am Ende einer festgelegten Periode erstellt.
    • b) Sonderbilanzen

    • Abhängigkeit der Zusammenfassung der Daten
    • a) Einzelbilanz: wird für Rechtsform z.B. GmbH erstellt.
    • b) Konzernbilanz

    • Rechtsnormen
    • a) Steuerbilanz
    • b) Handelsbilanz: wird nach außen veröffentlicht;
    • Ziel: hoher Gewinnausweis; Recht: HGB, AktG, GmbH Gesetz
  6. Rechenkategorien
    • Auszahlung / Einzahlung
    • Verminderung des Zahlungsmittelbestandes (Bank/Kasse)

    • Ausgaben / Einnahme
    • Auszahlungen + Kreditvorgänge

    • Aufwand / Ertrag
    • in der Periode verbrauchte Güter / DL
  7. Salden zwischen den Rechenkategorien
    • Einzahlung / Auszahlung --> Zahlungssaldo (Bilanz)
    • Einnahme / Ausgabe --> Finanzsaldo (Bilanz)
    • Ertrag / Aufwand --> Gewinn/Verlust (GuV)
    • Leistung / Kosten --> Betriebsergebnis (KLR)
  8. II- Rechtliche Bestimmungen zum Jahresabschluss
    2- HGB
    Für JA sind (§§238-335 HGB) wesentlich und gelten für Einzelkaufleute, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und Unternehmen, die unter das Publizitätsgesetz fallen.
    • Buchführungspflicht bei Nichtkapitalgesellschaften
    • -BF-pflicht:
    • Einzelkaufleute (Befreiung von BF, Inventar und JA-pflicht)
    • -BF-pflicht, Inventur und JA-pflicht
    • sonstige

    • Buchführungspflicht bei Kapitalgesellschaften
    • BF-pflicht, Inventur und JA-pflicht
    • BF-pflicht, Inventur&Inventar, Erstellung des JA (Bilanz, G+V, Anhang und Lagebericht), Anzahl und Bestandteile ist abhängig von der Größe eines Kapitalgesellschaft
  9. 3-Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung (GoB)
    • GoBuchführung
    • a) Allgemeine Hinweise
    • GoBs sind anerkannte Regeln hinsichtlich der Buchführung und der Erstellung des JA.

    • b) Systematisierung des GoBs (wesentlichen)
    • GoB im engeren Sinn
    • 1- Formelle Ordnungsmäßigkeit
    • a- Verständlichkeit
    • b- Aufbewahrungspflichten
    • 2- Materielle Ordnungsmäßig
    • a-Richtigkeit und Vollständigkeit
    • b- Organisation der Buchführung
    • - Kontenrahmen und -plan
    • c- Belegprinzip
    • d- Zeitnahe Erfassung
  10. 1- Formelle Ordnungsmäßigkeit
    2- Materielle Ordnungsmäßigkeit
    • 1- Formelle Ordnungsmäßigkeit
    • Verständlichkeit: BF muss durch sachverständige Dritte nachvollziehbar sein.
    • Aufbewahrungspflichten: BF- unterlagen, Bilanzen GuV 10 Jahre, Geschäftsbriefe & sonstige 6 Jahre

    • 2- Materielle Ordnungsmäßigkeit
    • a)Richtigkeit : der Dokumentation ist nicht vorhanden, wenn:
    • - tatsächliche geschäftsvorfälle sind nicht erfasst.
    • - falsche Erfassung der Geschäftsvorfälle
    • - Geschäftsvorfälle sind frei erfunden.
    • Vollständigkeit: Ja ist vollständig, wenn Vermögen/ Kapital (Bilnaz) und Aufwand/Ertrag (GuvV)

    • b) Organisation der Buchführung
    • basiert auf Kontenrahmen und -plan
    • Kontenrahmen: Verzeichnis aller Buchungskonten.
    • branchenanhängig (z.B. IKR Industriekostenrahmen)
    • Kontenplan: individuelle Ausgestaltung des Kontenrahmens (Bankkonto Bank x 1200)

    • c) Belegprinzip
    • "keine Buchung ohne Beleg"
    • Natürlicher Beleg: fällt zwangsläufig an, z.B. Kunden- /Lieferantenrechnung)
    • Künstlicher Beleg: muss selbst erstellt werden. (z.B. interne Maschinenwartung)

    • d) Zeitnahe Erfassung
    • tatsächliche Geschäftsvorfälle sind sofort zu verbuchen. (z.B. Kassenbewegungen sind täglich zu verbuchen)
  11. Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung
    1-Bilanzklarheit
    2-Bilanzidentität
    3-Verrechnungsverbot / Saldierungsverbot
    4- formelle und materielle Bilanzkontinuität
    • 1-Bilanzklarheit:
    • Datenerfassung in lebender Sprache
    • Sonderzeichen müssen eindeutig sein
    • JA: deutsche Sprache und in Euro

    • 2-Bilanzidentität
    • EB am Ende des GJ = AB zu Beginn des GJ
    • 31.12.09 24:00 Uhr = 01.01.10 00:00 Uhr
    • 31.12.01 100 DM --> 01.01.02 50 Euro (Wahrungsreform)
    • Wahrungsreform in 1948 Reichsmark - DM
    • Wahrungsreform in 1991 Mark DDR - DM

    • 3-Verrechnungsverbot/Saldierungsverbot
    • keine Saldierung zwischen;
    • Aktiv- & Passivposten (Bankguthaben & -schulden)
    • Aufwand & Ertrag (z.B Meitaufwand & -vertrag, Zinsaufwand & -ertrag)
    • Grunstücksrechte und -lasten (Grundstück & Hypothek)

    • 4- formelle und materielle Bilanzkontinuität
    • formelle:
    • Beibehaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Gliederung (Bilanz, GuV)
    • Ausnahme: mittlere und kleine KG können vereinfacht gliedern (Grund: Vergleichbarkeit soll gewährleistet werden.)

    • materielle:
    • (Stetigkeitsgrundsatz)
    • Beibehaltung der Bewertungsmethoden z.B. Beibehaltung der linearen Abschreibung über die gesamte ND
    • Ausnahme: Änderung in der Rechtsprechung
  12. II-Grundlagen der Bilanzierung
    1-Werte in der Bilanz
    a) Anschaffungskosten
    c) Nennwerte
    • a) Anschaffungskosten
    • Bei gekauften Vermögensgegenständen.
    • Es handelt sich Aufwendungen um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und diesen in eine betriebsbereiten Zustand zu versetzen.
    • Die Ermittlung der Anschaffungskosten gibt sich aus der Summierung verschiedener Bestandteile.
  13. Anschaffungspreis
    • In Einzelnen handelt es sich um:
    • Anschaffungspreis:
    • Nettopreis, Rechnungspreis, Umrechnung der Fremdwährung bei Entstehung der Verbindlichkeit
    • ./. Anschaffungspreisminderungen/Preisnachlässe
    • Rabatt (mengenmäßig)
    • Skonto (Zahlungsbedingung)
    • Boni (mengenabhängig)
    • + Anschaffungsnebenkosten
    • Beim Übergang in das wirtschaftliche Eigentum sowie für die Betriebsbereitschaft.
    • Bei Erwerb (Gebühren, Grunderwerbsteuer)
    • Bei Lieferung (Versicherung Zölle)
    • Bei Inbetriebnahme (Montage)
    • + Nachträglich Anschaffungskosten
    • Aufwendungen, die in einem zeitlichen Zusammenhang mit Erwerb stehen und bei Kaufpreis berücksichtigt wurden.
  14. c) Nennwert
    • Weiterer Wert, der in der Bilanzausgewiesen wird
    • Aufgedruckter und ausgewiesener Wert bei Geldwerten (Kasse/Bank), Verträgen (Eigenkapital, Forderungen, Verbindlichkeiten) und immaterielle Vermögensstände (Patente).
  15. Bilanzierungspflicht, -wahlrechte und -verbote

    Welche Werte müssen und dürfen in die Bilanz?
    • Bilanzierungsfähigkeit
    • Welcher Sachverhalt eignet sich für Aktivposten (Vermögen) / Passivposten (Schulden)

    • Bilanzierungspflicht
    • Aufstellung von Vermögen und Schulden (Bilanz)
    • Aufstellung von Aufwendungen/ Erträge (G+V)
    • Innerhalb der Bilanz auch Ausweis von aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten.
    • Bilanzierungspflicht besteht soweit gesetzlich nicht anders bestimmt ist.

  16. Bilanzierungswahlrecht
    • Abweichung von Bilanzierungspflicht.
    • Erlaubt den Unternehmen einen Geschäftsvorfall bzw. eine Position in der Bilanz auszuweisen oder nicht auszuweisen. (disari atmak)
    • Zu Unterscheiden sind:
    • Aktivierungswahlrechte : Wahlrechte auf der Aktivseite der Bilanz. (Bei Aktivierung und nicht-Aktivierung)

    • Passivierungswahlrechte : Wahlrechte auf der Passivseite der Bilanz
    • In die Bilanz dürfen bestimmte Sachverhalt gemäß Gesetz nicht aufgenommen werden.
    • Es gilt das Bilanzierungsverbot.
    • Bsp: Es handelt sich um die bekannten Vertriebskosten bei der Ermittlung der Herstellkosten.
  17. Disagio
    • Disagio ist ein Abschlag vom Nennwert, der bei Kreditgewährung oder Ausgabe eines Wertpapiers oder von Sorten vereinbart werden kann.
    • Das Disagio wird entweder in Prozent des Kreditbetrages inkl. Disagio angegeben, z. B. „9 % Disagio“ oder als Auszahlungsbetrag oder Auszahlungskurs, z. B. „91 % Auszahlungskurs“, d. h. von 100 Euro Kreditbetrag werden in beiden Fällen nur 91 Euro Kreditbetrag ausgezahlt, die dem Kreditnehmer zur Verfügung gestellt werden. Er muss aber insgesamt 100 Euro verzinsen und zurückzahlen.
  18. 3-Bilanzgliederung im Überblick
    • AKTIVSEITE
    • A- Anlagevermögen (langfristig)
    • I- Immaterielle Vermögensgegenstände
    • (Nennwert oder Anschaffungskosten)
    • 1)Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Pflichte.
    • 2)Entgeltlich erworbene Konzessionen(imtiyaz,Lisans)
    • gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte.
    • 3) Geschäfts- oder Firmenwert.
    • 4) geleistete Anzahlungen
  19. II- Sachanlagen
    (Anschaffungskosten wenn gekauft, wenn selbst hergestellt Herstellungskosten)
    • 1) Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken.
    • 2) Technische Anlagen und Maschienen
    • 3) andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
    • 4) geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau.
  20. III- Finanzanlagen (Nennwert)
    • 1) Anteile an verbundenen Unternehmen
    • 2) Ausleihungen an verbundenen Unternehmen
    • 3) Ausleihungen an Unternehmen, mit denen eine Beteiligungsverhältnis besteht.
    • 4) sonstige Ausleihungen
    • 5) Wertpapiere des Anlagevermögens
    • 6) Beteiligungen
  21. B- Umlaufvermögen (kurzfristig)
    I- Vorräte
    • 1) Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe (Anschaffungskosten)
    • 2) unfertige Erzeugnisse und Lieferungen (Herstellungskosten)
    • 3) fertige Erzeugnisse und Waren (Herstellungskosten)
    • 4) geleistete Anzahl (Nennwert)
  22. II- Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (Nennwert)
    • 1) Forderungen aus Lieferung und Leistungen
    • 2) Forderungen gegen verbundene Unternehmen
    • 3) Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht.
    • 4) sonstige Vermögensgegenstände
  23. III- Wertpapiere
    • 1) Anteile an verbundenen Unternehmen
    • 2) sonst. WP

    • IV- Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks
    • C- Rechnungsabgrenzungsposten
    • D- Aktive latente Steuern
    • E- Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

    (C,D und E gehören nicht zum Vermögen)
  24. PASSIVSEITE
    A- Eigenkapital
    • IV- Gezeichnetes Kapital
    • V- Kapitalrücklage
    • VI- Gewinnrücklagen
    • 1) gesetzliche Rücklagen
    • 2) Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen.
    • 3) Satzungsmäßige Rücklagen
    • 4) andere Gewinnrücklagen
    • VII- Gewinnvortrag / Verlustvortrag
    • VIII- Jahresübeschuss / Jahresfehlbetrag
  25. B- Rückstellungen
    • 1) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
    • 2) Steuerrückstellungen
    • 3) sonstige Rückstellungen
  26. C- Verbindlichkeiten
    • 1) Anleihen, davon konvertibel
    • 2) Erhaltene Auszahlungen auf Bestellungen
    • 3) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
    • 4) Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
    • 5) Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht.
    • 6) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
    • 7) Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel.
    • 8) sonstige Verbindlichkeiten, davon aus Steuern, davon im Rahmen der sozialen Sicherheit.

    • D-Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP)
    • E- Passive latente Steuern
    • (D & E gehören nicht zum Kapital)
  27. IV- Anlage- und Umlaufvermögen
    2- Sachanlagen und Abschreibungen
    a) Sachanlagen
    • Sachanlagen sind stoffliche Vermögensgegenstände, die in einem Unternehmen langfristig genutzt werden und nicht zum Zweck der Weiterveräußerung angeschafft wurden.
    • Grundstücke: (=verbrieftes Recht an Grund)
    • Grundstücksgleiche Rechte (Dauerwohnrecht) und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken (bebaute Grundstücke)
    • --abhängig vom Betriebszweck, zum Gebäude gehören Heizung, Beleuchtung,Rolltreppe)
    • --Gebäude unterliegen einer Nutzung --> Wertminderung.
    • --Grundstücke unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung, aber außerplanmäßige Afa ist möglich.

    • Technische Anlagen und Maschinen
    • Vermögensgegenstände, die in Verbindung mit der Produktion stehen.
    • Arbeits- /Kraftmaschinen, Spezialersatz- und reserveteile, und Unternehmen Reparaturmaterial (aber auch Vorräte)

    • Andere anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
    • Sammelposition für Vermögensgegenstände, die bisher nicht zugeordnet werden konnten.
    • Andere Anlagen sind z.B. Fuhrpark, Waggons,Gleisanlagen.
    • Betriebs- und Geschäftsausstattung sind z.B. Büromöbel, EDV-Anlagen

    • geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
    • Vorauszahlungen für Gegenstände des Sachanlagevermögens.
    • Sind noch keine Bestände.
    • Umbuchung auf Bestandskonto, wenn Gebäude erstellt ist.
  28. b) Abschreibungen
    • Absetzung für Abnutzung (Afa)
    • Verfahren zur Erfassung der Wertminderung von Vermögen.
    • Gründe:
    • 1) Erfassung der Wertminderung /Verschleiß (Zeit, Nutzungs-, Katastrophen-Verschleiß)
    • 2) Verteilung der Ausgaben der Investition
  29. Afa Arten
    • a) nach Vereinfachungsgrund
    • Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
    • Unterliegen einer Sofortabschreibung bis 150 Euro
    • 5 Jahre Abschreibung bei 150 - 1000 Euro
    • > 1000 Euro Anschaffungskosten (BuG)
    • Sofort Afa: Wert wird nicht in Bilanz aufgenommen sonder G+V.

    • b) nach Ausweistechnik
    • Direkte Abschreibung: Wertminderung im Bestandkonto
    • Indirekte Abschreibung: Wertminderung wird auf Korrekturkonto erfasst.
    • Keine Wertminderung im Bestandskonto
    • **Bei KG isr nut direkte Afa erlaubt.

    • c) nach Rechnungszweck
    • Bilanzielle Abschreibung: Finanzbuchhaltung
    • Wird im Gesetz geregelt.
    • Basis: AK & HK
    • Abschreibungstabelle
    • Ziel: Erfassung der Wertminderung von Steuerung von Gewinn/Verlust
    • Kalkulatorische Abschreibung: KoRe
    • Freie Entscheidung des Unternehmens
    • Basis: Wiederbeschaffungspreise
    • ND wird freigestellt.
    • Ziel: Erfassung der tatsächlichen Wertminderung.

    • d) nach Abschreibungsverfahren
    • ***Zeitabhängige Abschreibung
    • Lineare Abschreibung: gleichbleibende Wertminderung pro Jahr.
    • Degressive Abschreibung: fallende Anschreibungsbeträge
    • **geometrisch-degressive Afa:
    • Konstanter Prozentsatz vom sinkenden RBW
    • Bei ND < 10 Jahre max. 20%
    • Bei ND > 10 Jahre das Doppelte der linearen Afa
    • **arithmetisch- degressive Afa: digitale Afa
    • Abschreibungsbetrag fällt jeweils um denselben Betrag.
    • Progressive Abschreibung: steigende Abschreibungsbeträge pro Jahre.
    • In der Praxis sehr selten.
    • Anwendung bei Obstplantagen
    • Steuerlich nicht erlaubt.
    • ***Leistungsabhängige Abschreibung:
    • variable Abschreibung
    • Wertminderung in Abhängigkeit der Nutzung.
    • z.B. km bei Auto
    • ***Abschreibung für Substanzverringerungen:
    • variable Abschreibung
    • Gilt für Unternehmen im Bergbau, Kiergruben.

    • e) nach Art des Verschleiß
    • Planmäßige Abschreibung:
    • Grundlage: Abschreibungsplan
    • AK und HK
    • ND
    • Abschreibungsverfahren
    • Außerplanmäßige Abschreibung:
    • Bei außergewöhnlicher Wertminderung = Katastrophenverschleiß
  30. Beispiele zur Abschreibung
    A- Planmäßige Afa in Verbindung mit Abschreibungsverfahren
    • a) Zeitafa
    • 1. Lineare Abschreibung
    • Wertminderung pro Jahr in gleichen Beträgen
    • Vorteile: einfaches Verfahren, handelsrechtlich und steuerrechtlich erlaubt.
    • Nachteile: tatsächliche Wertminderung nicht erfasst.

    • 2.Geometrisch-degressive Abschreibung
    • Wertminderung in fallenden Abschreibungsbeträgen
    • const. Abschreibungssatz (%20) vom Restbuchwert
    • Vorteile: hohe Afa zu Beginn, entspricht der Wertminderung in der Praxis.
    • Hohe Afa mindern den Gewinn.
    • Handelsrechtlich erlaubt aber steuerrechtlich verboten.
    • Nachteile: es verbleibt am Ende der ND ein hoher RWB, dies gilt es zu vermeiden.
    • Deshalb: Kombination von geometrisch-degressiver mit linearer Afa.

    • 3. Kombination von geometrisch-degressiver mit linearer Abschreibung
    • Hohe Wertminderung zu Beginn praxisgerecht
    • Am Ende der ND RBW=0
    • Am Anfang nicht linear.
    • Wechsel con geometrisch-desgressiv auf linear, wenn linear >= geometrisch-degressiv.

    • 4.Arithmetisch-degressive Afa
    • Wertminderung in fallender Beträgen
    • Jährliche Afa durch Ermittlung von Jahresziffern (ND) und Desgressionsbetrag (D= AK/ Summe der Jahresziffern(ND)
    • Afa: D * ND in umgekehrter Reihenfolge.
    • Aber geringe Akzeptanz in der Praxis aufgrund konstanter jährlicher Wertminderung.
    • Handelsrechtlich erlaubt.

    • b) Leistungsafa
    • variable Abschreibung
    • Geschätzt wird mögliche Leistungsabgabe oder ND
    • --> Maschinen (Laufzeit(h))
    • --> Fuhrpark (km)
    • Afa= AK/ges. Leistungsabgabe*Leistungsab./Periode
    • Vorteil: handelsrechtlich und steuerrechtlich erlaubt.
    • Berücksichtigt technische Abnutzung.
    • Nachteil: Anwendung eingeschränkt.
    • Nachweis über Leistungsabgabe muss erbrachtwert

    • --> Neben linearer Afa in der Praxis die zweithäufigste
    • Abschreibung.
  31. B- Außerplanmäßige Afa
    • Kennzeichen
    • Außerordentliche Wertminderung
    • Katastrophen
    • Wertminderung nicht vorhersehbar.
    • Methoden
    • a) Außerplanmäßige Afa wird mit Abschreibungsplan berücksichtigt.
    • Zukünftige Afa wird auf verkürzte ND gerechnet.
    • b) außerplanmäßige Afa wird berücksichtigt.
    • Zukünftige Afa wird auf unverkürzte ND gerechnet.
    • c) außerplanmäßige Afa wird nicht berücksichtigt.
    • Zukünftige Afa wird gekürzte ND verteilt.
  32. 4- Bilanzierung und Bewertung im Umlaufvermögen
    • Nicht im Gesetz definiert
    • Kurzfristig für den Betriebszweck
    • Bestimmt Bewertungsgrundlagen
    • * AK,HK, oder NW (Kasse,Bank,Forderungen)
    • * strenges Niederwertsprinzip
    • * Ansatz eines Börsen- oder Marktpreises
    • * lediglich außerordentliche Abschreibung (=außerplanmäßig)
    • * Einzelbewertung, aber Ausnahmen!
  33. 5- Vorräte und Bewertung
    • a) Vorräte: In der Bilanz befinden sich unter den Vorräten folgende Positionen:
    • Roh-, Hilfs- und Betreibsstoffe:
    • Rohstoffe: Hauptbestandteil des Endprodukts. (Holz)
    • Hilfsstoffe: Nebenprodukt des Endprodukts. (Schrauben)
    • Betriebsstoffe: nicht im Endprodukt, aber notwendig um Betriebsmittel (Maschine) in Gang zu setzen oder instand zu halten. (Schmierstoffe, Strom)
    • Ansatz: HK oder AK

    • Unfertige Erzeugnisse und Leistungen
    • Unfertige Erzeugnisse: wurden be- und weiterbearbeitet.
    • Keine Marktreife (nicht verkaufsfähig)
    • Unfertige Leistungen: in Arbeit befindliche Aufträge.
    • z.B unfertige Bauten
    • Ansatz: HK

    • Fertige Erzeugnisse und Waren
    • Fertige Erzeugnisse: wurden be- und weiterverarbeitet
    • Marktreife
    • Ansatz: HK
    • Waren: von Dritten erworbene bewegliche Sachen.
    • Zur Weiterveräußerung bestimmt.
    • keine wesentliche Be- und Weiterverarbeitung.
    • Unterwegware = wichtig für Bilanzierung.
    • Bestand ist der Wareneingang beim Kunden.
    • z.B. Bestandreiche beim Lieferanten, wenn LKW auf Raststätte am 31.12
    • Ansatz: AK

    • gelistete Anzahlungen
    • Vorauszahlung/ Anzahlung an Dritte
    • Basis: Kaufvertrag
    • z.B. gekaufte Rohstoffe sind noch nicht im Lager, es wird aber eine Anzahlung vereinbart.
    • Umbuchung dann, wenn Ware geliefert wird.
  34. b) Bewertung
    • Bewertung der Vorräte ist in der Praxis durch eine Einzelbewertung schwer durchführbar.
    • daher: Bewertungsvereinfachungsverfahren.
    • Ziele der BVV:
    • 1-Ermittlung des Materialverbrauchs =V
    • 2- Ermittlung des Endbestandes = EB
    • Zusammenhang:
    • AB
    • + Z
    • - A/V
    • -----------
    • EB

    Zur Durchführung der Bewertung gibt es in der Literatur und in der Praxis verschiedene Verfahren.
  35. Bewertungsvereinfachungsverfahren
    • 1) Festwertansatz = Festbewertung
    • Ansatz eine festen Wertes für 3 Jahre, wenn folgende Voraussetzungen zu treffen:
    • -Vermögensgegenstände RHB
    • - regelmäßiger Ersatz
    • - Gesamtwert von nachrangiger Bedeutung
    • - relativ geringe Veränderung des Bestands
    • Nach 3 Jahren körperliche Bestandsaufnahme, dann
    • wenn neuer Wert höher ist
    • bei Abweichung von <= 10 % bleibt Festwert erhalten.
    • bei Abweichung von >= 10% ist neuer Festwert anzusetzen.
    • wenn neuer Wert kleiner ist:
    • Ansatz des niederen Werts (NWP)

    • 2) Sammelbewertung
    • a) Gruppenbewertung
    • Zusammenfassung zu einer Gruppe wenn;
    • a) gleichartige Gegenstände (funktionsgleich) (z.B.
    • Schrauben und Nägel)
    • b) artgleiche Gegenstände (z.B. Stoffe in unterschiedlichen Farben)

    • Bewertung mit gewogenem Durchschnitt
    • a) gewogene (periodische) Durchschnittsmethode
    • b) gewogene (permanente) Durchschnittsmethode
  36. 6- Weitere Positionen im Umlaufvermögen
    Neben den Vorräten gibt es im Umlaufvermögenfolgende Positionen:
    • Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
    • a) Forderung aus Lieferung und Leistung
    • Forderung:
    • Verpflichtung aus Vertrag
    • Zahlungserfüllung des Kunden steht noch aus.
    • Zweifelhafte Forderung bei wahrscheinlichem Zahlungsverlust.
    • Uneinbringliche Forderung = außerordentliche Afa
    • Saldierungsverbot zwischen Forderungen und Verbindlichkeiten.
    • Grundsätzliche besteht das Risiko auf Zahlungsverlust - möglicher Verlus --> Imparitätsprinzip: sofortige Buchung
    • **Einzelwertberichtigung.
    • **Pauschalwertberichtigung.

    • b) Forderung gegen verbundene Unternehmen
    • Verbundenes Unternehmen
    • Forderung aus:
    • Warenverkehr
    • Dividendenanspruch (TU ist AG)
    • Gewinnausschüttung (TU ist GmbH)

    • c) Forderung gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
    • Beteiligung
    • Forderungen aus
    • Warenverkehr
    • Dividendenanspruch
    • Gewinnausschüttung

    • d) sonstige Vermögensgegenstände
    • sonstige Forderungen
    • MAdarlehen
    • Gehaltsvorschuss

    • Wertpapiere
    • a) Anteile an verbundenen Unternehmen
    • in Praxis sehr selten, weil Anteile sehr langfristig gehalten werden, deshalb im AV ausgewiesen werden.
    • b) sonstige WP
    • kurzfristige Anlage von flüssigen Mitteln.
    • z.B: Anleihen, Pfandbriefe, Aktien, usw.

    • Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks
    • a) Bestand an Bargeld sowie wertmarken
    • b) Guthaben bei Bundesbank
    • c) Guthaben bei Kreditinstituten
    • d) Schecks, noch nicht eingelöst, befindlich in der Kasse.
  37. V- EK, FK, PRAP sowie latente Steuern
    2- Bilanzierung und Bewertung von Fremdkapital
    • a) Grundlagen
    • FK ist per Gesetz nicht festgelegt.
    • Kriterien:
    • FK = von Dritten überlassenes Kapital
    • Es steht dem Unternehmen zeitlich befristet zur Verfügung.
    • Mit dem FK sind die Pflichten der Zins- und Tilgungszahlung verbunden.
  38. b) Positionen des Fremdkapitals
    • Rückstellungen und Verbindlichkeiten
    • Rückstellung:
    • Verpflichtung zur Zahlung in Zukunft, Höhe/Zeitpunkt der Fälligkeit nicht bekannt. (Schätzung)

    • Rückstellungen für Pensinonen und ähnliche Verpflichtungen
    • Ausgangspunkt: Unternehmen haben mehrere Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge (Betriebsrente)
    • a) Direktversicherung
    • Arbeitgeber zahlt an eine betriebsfremde Versicherungsgesellschaft für die Arbeitnehmer den Versicherungsbeitrag. (Lebensversicherung)
    • Am Ende der Lebensarbeitszeit erhält Arbeitnehmer die Lebensversicherung ausgezahlt
    • BS: keine Rückstellung, Aufwand an Bank

    • b) Zuführung einer Pensions- und Unterstützungskasse
    • Unternehmen gründen eigenes Versicherungsunternehmen = Unterstützungskasse.
    • Zahlung des U an die Unterstützungskasse --> Versicherungsbeitrag für den Arbeitnehmer
    • BS: keine Rückstellung; Aufwand an Bank

    • c) Bildung einer Pensionsrückstellung
    • Rechtsverbindlicher Zusage des Arbeitsgebers und Arbeitnehmer.
    • Zahlung einer Betriebsrente nach Ausscheiden.
    • Bildung der Rückstellung (Höhe der Fälligkeit unbekannt; Orientierung an gesetzlicher Rente)
    • BS: Aufwand an Pensionsrückstellungen
    • BS bei Ausschneiden: Pensionsrückstellung an Bank

    • Steuerrückstellungen
    • Bildung von Steuerrückstellung, wenn am Ende des GJ ein Gewinn erwirtschaftet wurde, die Körperschaftsteuer am 31.12
    • in der Höhe und Fälligkeit noch unbekannt ist.
    • BS: 31.12 Steueraufwand an Steuerrückstellung
    • BS bei Steuerbescheid: Steuerrückstellung an Bank

    • sonstige Rückstellungen
    • a) Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeit
    • b) Rückstellungen für unterlassene Aufwendungen im Instandhaltungsbereich
  39. Verbindlichkeiten
    • Gliederung nach Fristigkeit.
    • Höhe und Fälligkeit sind bekannt.
    • Saldierungsverbot zwischen Forderung und Verbindlichkeiten.

    • Anleihen
    • langfristige, festverzinsliche Geldaufnahme am Kapitalmarkt durch Ausgabe von Obligation, Wandelschuldversicherung.
    • Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituen
    • alle Bankkredite inkl. Kontokorrentkredit unabhängig von der Laufzeit.
    • Erhaltenen Anzahlungen auf Bestellung
    • Anzahlung von Kunden.
    • Vorauszahlung z.B bei Bauauftrag.
    • zu erbringende Leistung staht noch aus. BS: Bank an erhaltene Anzahlung auf Bestellung.
    • Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung
    • Warenlieferung erhalten, Zahlungsverpflichtung steht noch aus.
    • Ansatz mit Bruttorechnungsbetrag.
    • Verbindlichkeiten aus Annahme gezogener Wechsel und Ausstellung eigener Wechsel
    • Lit.
    • Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
    • Verbindlichkeiten aus Warenlieferung und Geldverkehr
    • Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
    • Verbindlichkeiten aus Warenlieferung und Geldverkehr
    • sonstige Verbindlichkeiten
    • Sammelposition für alle restlichen Verbindlichkeiten
    • z.B soziale Ausgaben, Lohnsteuer usw.
  40. VI - Gewinn und Verlustrechnung
    1- Grundlagen
    • a) Merkmale der G+V
    • Erfassung von Aufwand und Ertrag.
    • Ermittlung von Jahresüberschuss, -fehlbetrag.
    • Einblick in die Erfolgslage
    • Gliederungsvorschrift für Personengesellschaften
    • Gliederungsvorschrift für KG
    • Aufbau in Staffelform für KG zwingend.
    • Aufbau in Kontoform nur bei PG.
    • Aufstellung in Gesamt- oder Umsatzkosten-Verfahren
  41. b) Gesamtkosten- und Umsatzkostenverfahren
    • Gesamtkostenverfahren (Produktionserfolgsrechnung)
    • Ermittlung von Finanzierungsergebnis.
    • Ermittlung von außerordentlichem Ergebnis
    • Ermittlung von JÜ und -fehlbetrag.

    • Umsatzkostenverfahren (Absatzerfolgsrechnung)
    • kann alternative angewendet werden.
    • Für internationale U wesentlich.
    • Weltweit dominiert Umsatzkostenverfahren.
    • Gegenüberstellung von Umsatz und die dafür anfallenden Aufwendungen.
    • Unterscheidung der Aufwendung in HK, Vertriebs-, Verwaltungskosten, sonst. Aufwendungen.

    • Betriebsergebnis
    • + Finanzergebnis
    • ---------------------
    • = Ergebnis gewöhnlicher Geschäftstätigkeit.
    • +/- außergewöhnliches Ergebnis
    • - Steuern
    • ----------------------------------
    • = JÜ / - fehlbetrag.

    • Betriebsergebnis: operatives Ergebnis erzielt aus eigener Geschäftstätigkeit.
    • Finanzergebnis: aus Finanzaktivitäten.
    • Außerordentliche Ergebnis: aus außerordentlicher Aktivität.
  42. VII- Anhang und Lagebericht
    1-Anhang - Ziele und Gliederung
    • a) Ziele / Funktionen
    • Erläuterungsfunktion : Erläuterung von Bilanz und G+V
    • Informationsfunktion: Info zu den Bewertungsmethoden (AK,HK, Afa Art,Lifo, Fifo)
    • Ergänzungsfunktion: zusätzliche Info über Leasingverträge MAzahl.

    • b) Gliederung des Anhanges
    • Pflichtbestandteile
    • allgemeine Berichtspflicht:
    • Abweichung bei der Gliederung
    • Angaben zu Vorjahreszahlen
    • angewandte Bilanzierunsmethoden und deren Abweichung
    • spezielle Berichtspflicht:
    • Anwendung der Festbewertung, Gruppenbewertung, Verbrauchsfolgeverfahren.
    • Aufgliederung der Umsatzerlöse
    • -Produktion / Tätigkeitsbereiche
    • - nach geographischem Markt
    • Erläuterung der a.o. Aufwendungen /Erträge
    • Durchschnittliche MAZahl nach Gruppen.
    • Gehälter und sonst. Aufwendungen für Vorstand und Aufsichtsrat
    • Abschlussprüferhonorare.
    • Namen aller Vorstände und AR.
    • Angaben über Beteilungen
    • Angaben zum Mutterunternehmen.

    • freiwillige Bestandteile
    • z.B. Bewegungsbilanz, Umweltbilanz
    • Wiederbeschaffungskosten.
  43. Lagebericht
    • a) Merkmale
    • Info über das Gesamtbild des Unternehmen.
    • Darstellung des Geschäftsverlaufs und die Lage der Unternehmen
    • Für mittlere und große KG gilt.
    • Aufstellungspflicht für PG

    • b) Inhalt
    • Geschäftsverläuf und Risiken
    • Angaben über Gechäftsverlauf
    • Beschaffungsmarkt
    • Produktionsbereich
    • Absatzbereich -Markt
    • Investition und Finanzierung
    • Angaben über Beteiligungen
    • Personalbereich
    • Angaben über Risiken
    • Drohende Zahlungsunfähigkeit
    • Engpässe bei der Beschaffung von Rohstoffen
    • Rechtliche / Politische Veränderungen

    • Besondere Aufgaben
    • Vorgänge von besonderer Bedeutung
    • Kapitalerhöhung / -herabsetzen
    • Kurzarbeit, Betriebsstilllegungen
    • Gründung / Auflösung von Tochterunternehmen
    • Abschluss / Kündigung wesentlicher Verträge
    • voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens
    • Branchenentwicklung
    • Prognoserechnung
    • Entwicklung einzelner Unternehmensbereiche
    • Forschung und Entwicklung
    • Investitionen
    • höhe der Forschungsaufwendungen und Unternehmen Forschungsergebnisse
    • Zweigniederlassungsbericht
    • Gegenstand und Sitz von Zweigniederlassungen.
    • wesentliche Eckdaten: Umsatz, MA, Produkte.
  44. VIII -Prüfung des Jahresabschlusses bei KG
    3- Rechte und Pflichten des AP
    • a) Rechte
    • Vorlagerecht: Vorstand muss unverzüglich dem AP den JA vorlegen.
    • Auskunftsrecht: AP hat uneingeschränktes Auskunftsrecht.
    • Einsicht in alle Unterlagen

    • b) Pflichten
    • Prüfungsbericht:
    • Erstellung eines schriftlichen Prüfungsberichtes Über Bilanz, G+V, Anhang und Lagebericht.
    • Darlegung von gerichtspflichtigen Tatsachen
    • AP muss dem Vorstand den Bericht vorlegen.
    • Bestätigungsvermerk
    • Text laut Gesetz
    • JA entspricht den gesetzlichen Vorschriften
    • GoB sind erfüllt.
    • Bestätigungsvermerk kann uneingeschränkt sein oder eingeschränkt oder nicht erteilt werden.
    • Nichterteilung des Bestätigungsvermerks führt zu möglicher Insolvenz.
Author
asli
ID
60301
Card Set
Rechnungslegung
Description
Rechnungslegung
Updated