Grundlagen der Lohn- und Gehaltsabrechnung -Arbeitslohn und Entgelt

  1. Zu welchem Zeitpunkt entsteht die Lohnsteuerpflicht?
    Die Lohnsteuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn dem AN zufließt!
  2. Zu welchem Zeitpunkt entsteht die Sozialbeitragspflicht?
    • In der Sozialversicherung gilt grundsätzlich das Entstehungs- oder Fälligkeitsprinzip.
    • Laufende Bezüge
    • Es gilt das Entstehungsprinzip. Die Beiträge werden fällig, wenn Anspruch des AN auf das Arbeitsentgeld entstanden ist.
    • Einmalige Bezüge
    • Seit 2003 gilt ausnahmsweise das Zuflussprinzip. Nur für das ausgezahlte Arbeitsentgelt entsteht eine Beitragspflicht, Z.B. Urlaubgsgeld
  3. Was ist der Unterschied zwischen Freibetrag und Freigrenze
    • Freibetrag
    • Ist ein Betrag der immer Steuerfrei bleibt. Bei Überschreitung des Betrags ist nur der übersteigende Teil steuerpflichtig. Z.B. Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag

    • Freigrenze
    • Wird eine Freigrenze überschritten, ist alles zu versteuern. Z.B. Bagatellgrenze 40 EUR
  4. Was bezeichnet man als Phantomlohn
    Ist der nicht ausgezahlte Lohn, auf den der Arbeitnehmer aber einen tarifvertraglichen Anspruch hat! Im Zusammenhang mit dem Entstehungsprinzip können z.B. aus 400 EUR Jobs sozialversichungspflichtige AN werden, Nachzahlungen drohen!
  5. Was sind Aufmerksamkeiten
    • Es handelt sich um Sachzuwendungensie sind Steuer- und Beitragsfrei wenn:
    • Wert max 40 € inkl. steuer
    • anlässlich eines besonderen persönlichen Ereignisses auch mehrmals im Monat für jedes Ereigniss z.B. Geburt des Kindes oder Geburtstag,
    • Kann ein Gutschein sein für Sachzuwendungen
    • Sachbezug >40 EUR komplett Steuer und Beitragspflichtig
  6. Was ist eine Bagatellgrenze
    In § 8 Abs. 2 EStG ist eine Kleinbetragsregelung enthalten, die die Bagatellvorteile aus Sachbezügen nicht der Lohnsteuer unterwirft. Der geldwerte Vorteil im Monat darf nicht über 44 € (inkl. USt) liegt. AG kann diesen Betrag ohne persönlichen Anlass zahlen. Diese Zuwendung schließt die Zuwendung aus besonderem Anlass nicht aus.
  7. Arbeitgeberleistungen während des Bezugs einer Sozialleistung (§23c SGB IV), handelt es sich hier um Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt?
    Arbeitgeberseitige Leistungen, die für die Zeit des Bezugs von Sozialleistungen (z. B. Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder während einer Elternzeit) gezahlt werden, gelten nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, wenn die Einnahmen zusammen mit den Sozialleistungen das Nettoarbeitsentgelt nicht übersteigen.

    Bis zu diesem Betrag 50 EUR bleiben laufend gezahlte arbeitgeberseitige Leistungen, die das Nettoarbeitsentgelt übersteigen, beitragsfrei. Danach muss alles über dem Netto verbeitragt werden!
  8. Wie hoch ist der Freibetrag für Nebenberufliche Tätigkeiten?
    • Einnahmen für folgende nebenberufliche Tätigkeiten sind bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 € pro Jahr (175 € pro Monat) steuer- und beitragsfrei! z.B. als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbare nebenberufliche Tätigkeiten.
    • Die Tätigkeit muss nebenberuflich ausgeübt werden. Die Tätigkeit muss im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter §5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke ausgeübt werden.
    • Darüber hinaus gibt es einen zweiten Freibetrag für alle Personen die nicht unter den ersten Freibetrag fallen, dies sind 500 EUR z.B. für Vereinsvorstände, Vereinskassierer, Ordner und Platzwarte!
  9. Wann darf der AG Umzugskosten steuerfrei ersetzten?
    • der Umzug muss beruflich veranlasst sein,
    • die durch den Umzug entstandenen Aufwendungen dürfen nicht überschritten werden
    • die höchstmögliche Umzugskostenvergütung nach dem Bundesumzugskostengesetz darf nicht überschritten werden
Author
in10sive
ID
57638
Card Set
Grundlagen der Lohn- und Gehaltsabrechnung -Arbeitslohn und Entgelt
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