A2 Soziale Grundsicherung

  1. Soziale Grundsicherung im engeren Sinne:
    • 1. Sozialhilfe
    • 2. Wohngeld
    • 3. Leistungen an Asylbewerber
  2. Soziale Grundsicherung im weiteren Sinne:
    • 1. - 3. +
    • 4. ALG II
    • 5. Teile der Leistungen der heutigen Pflegeversicherung
  3. Arbeitslosengeld I (früher Arbeitslosengeld)
    • ist eine Versicherungsleistung
    • beträgt für Kinderlose (mit mind. 1 Kind) 60% (67%) des pauschalierten Nettoeinkommens

    wird allen Arbeitslosen, die in den letzten 2 Jahren vor der Arbeitslosigkeit mindestens 1 Jahr in die AL-Versicherung eingezahlt haben, gewährt.

    Keine Bedürftigkeitsprüfung, da Versicherungsleistung
  4. ALG II
    (früher: Arbeitslosenhilfe)
    • - aus Steuern finanzierte Fürsorgeleistung
    • - Anspruch besteht nur dann, wenn der Lebensunterhalt nicht auf andere Art und Weise bestritten werden kann (Bedürftigkeitsprüfung) und kein Anspruch auf ALG I mehr besteht
    • - der Anspruch auf ALG II ist zeitlich nicht begrenzt
    • - wird in der Regel jedoch nur für ein Jahr bewilligt (Bewilligungsabschnitt), danach wird erneut die Bedürftigkeit geprüft
    • - Aufgrund der Bedürftigkeitsprüfung kann Arbeitslosengeld II als Teil der Grundsicherung aufgefasst werden
  5. Wer genau bekommt Arbeitslosengeld II?
    • - Arbeitslose dessen Bedzugsdauer für das ALG I abgelaufen ist (idR ein Jahr)
    • - Auch alle bisherigen Sozialhilfeempfänger bekommen - sofern sie länger als drei Stunden am Tag arbeitsfähig sind - Arbeitslosengeld II
  6. Wie hoch ist das Arbeitslosengeld II?
    • - beträgt bei Alleinstehenden pauschal 359 €
    • - Paare erhalten ab Vollendung des 18. Lebensjahres jeweils 90 Prozent dieser Regelleistung (=312)
    • - Für Kinder gibt es pauschalierte Zuschläge
  7. Wieviel Geld darf ich hinzuverdienen?
    • Freibetrag von mindestens 100€, ohne dass ihnen das auf ihr ALG angerechnet wird
    • Maximalbetrag richtet sich nach der Haushaltsgröße
  8. Ein-Euro-Jobs:
    • Der Ein-Euro-Job wird dem Arbeitslosen aufgrund einer Eingliederungsverienbarung zwischen ihm und dem Leistungsträger zugewiesen.
    • Empfänger des ALG II sollen damit zusätzliches Einkommen erzielen können, das nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird.
    • Weigert sich der Arbeitslose jedoch ohne wichtigen Grund die ihm angebotene Eingliederungsvereinbarung abzuschließen, kann seine Hilfe gekürzt werden, sofern die Verhandlungsphase beendet ist.
    • Wer einen ihm zugewiesenen Ein-Euro-Job ohne wichtigen Grund nicht aufnimmt oder fortführt, dem wird das ALG II für drei Monate um 30 % gekürzt, im ersten Wiederholungsfall um 60 %, im 2. Wdh.sfall um 100% gekürzt
    • Auf Antrag werden nur noch Sachleistungen (Lebesmittelgutscheine) gewährt.
    • Unterkunftskosten sollen direkt an den Vermieter gezahlt werden.
  9. Mini-Jobs:
    • Höchstgrenze für mtl. Verdienst liegt bei 400 Euro/Mon.
    • Zahlen idR keine Abgaben
    • Arbeitgeber zahlt eine Pauschalabgabe von 30%
    • Freistellungsbescheinigung vom FinAmt wird nicht mehr benötigt
    • Zeitliche Begrenzung von 15Std./Woche entfällt
    • Eine Zusammenrechnung erfolgt erst bei Überschreitung des erlaubten Betrages von 400€.
  10. Ich-AG's
    Existenzgründungszuschuss für Arbeitnehmer, die ihr Arbeitslosigkeit durch Selbstständigkeit beenden
Author
cb48
ID
56983
Card Set
A2 Soziale Grundsicherung
Description
Soziale Grundsicherung Einige Definitionen
Updated