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Soziale Grundsicherung im engeren Sinne:
- 1. Sozialhilfe
- 2. Wohngeld
- 3. Leistungen an Asylbewerber
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Soziale Grundsicherung im weiteren Sinne:
- 1. - 3. +
- 4. ALG II
- 5. Teile der Leistungen der heutigen Pflegeversicherung
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Arbeitslosengeld I (früher Arbeitslosengeld)
- ist eine Versicherungsleistung
- beträgt für Kinderlose (mit mind. 1 Kind) 60% (67%) des pauschalierten Nettoeinkommens
wird allen Arbeitslosen, die in den letzten 2 Jahren vor der Arbeitslosigkeit mindestens 1 Jahr in die AL-Versicherung eingezahlt haben, gewährt.
Keine Bedürftigkeitsprüfung, da Versicherungsleistung
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ALG II
(früher: Arbeitslosenhilfe)
- - aus Steuern finanzierte Fürsorgeleistung
- - Anspruch besteht nur dann, wenn der Lebensunterhalt nicht auf andere Art und Weise bestritten werden kann (Bedürftigkeitsprüfung) und kein Anspruch auf ALG I mehr besteht
- - der Anspruch auf ALG II ist zeitlich nicht begrenzt
- - wird in der Regel jedoch nur für ein Jahr bewilligt (Bewilligungsabschnitt), danach wird erneut die Bedürftigkeit geprüft
- - Aufgrund der Bedürftigkeitsprüfung kann Arbeitslosengeld II als Teil der Grundsicherung aufgefasst werden
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Wer genau bekommt Arbeitslosengeld II?
- - Arbeitslose dessen Bedzugsdauer für das ALG I abgelaufen ist (idR ein Jahr)
- - Auch alle bisherigen Sozialhilfeempfänger bekommen - sofern sie länger als drei Stunden am Tag arbeitsfähig sind - Arbeitslosengeld II
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Wie hoch ist das Arbeitslosengeld II?
- - beträgt bei Alleinstehenden pauschal 359 €
- - Paare erhalten ab Vollendung des 18. Lebensjahres jeweils 90 Prozent dieser Regelleistung (=312)
- - Für Kinder gibt es pauschalierte Zuschläge
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Wieviel Geld darf ich hinzuverdienen?
- Freibetrag von mindestens 100€, ohne dass ihnen das auf ihr ALG angerechnet wird
- Maximalbetrag richtet sich nach der Haushaltsgröße
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Ein-Euro-Jobs:
- Der Ein-Euro-Job wird dem Arbeitslosen aufgrund einer Eingliederungsverienbarung zwischen ihm und dem Leistungsträger zugewiesen.
- Empfänger des ALG II sollen damit zusätzliches Einkommen erzielen können, das nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird.
- Weigert sich der Arbeitslose jedoch ohne wichtigen Grund die ihm angebotene Eingliederungsvereinbarung abzuschließen, kann seine Hilfe gekürzt werden, sofern die Verhandlungsphase beendet ist.
- Wer einen ihm zugewiesenen Ein-Euro-Job ohne wichtigen Grund nicht aufnimmt oder fortführt, dem wird das ALG II für drei Monate um 30 % gekürzt, im ersten Wiederholungsfall um 60 %, im 2. Wdh.sfall um 100% gekürzt
- Auf Antrag werden nur noch Sachleistungen (Lebesmittelgutscheine) gewährt.
- Unterkunftskosten sollen direkt an den Vermieter gezahlt werden.
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Mini-Jobs:
- Höchstgrenze für mtl. Verdienst liegt bei 400 Euro/Mon.
- Zahlen idR keine Abgaben
- Arbeitgeber zahlt eine Pauschalabgabe von 30%
- Freistellungsbescheinigung vom FinAmt wird nicht mehr benötigt
- Zeitliche Begrenzung von 15Std./Woche entfällt
- Eine Zusammenrechnung erfolgt erst bei Überschreitung des erlaubten Betrages von 400€.
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Ich-AG's
Existenzgründungszuschuss für Arbeitnehmer, die ihr Arbeitslosigkeit durch Selbstständigkeit beenden
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