IS-U Marktkommunikation

  1. Was bedeutet MaBiS?
    Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom
  2. Warum besteht die Notwendigkeit die Marktregeln zur Bilanzkreisabrechnung Strom zu definieren?
    • Alle Bilanzkreise müssen nach 2 Monaten ab Ende des Liefermonats abgerechnet sein
    • Durch die Vielzahl von Akteuren im Markt gibt es keinen gemeinsamen Standard für die Abrechnung
    • Teilweise gibt es inkorrekte und intransparente Zuordnungen von Energiemengen innerhalb eines Netzes durch VNB
  3. Ziele der Festlegung der MaBis
    • Vollständige Zuordnung aller Energiemengen eines Netzes zu Netzbetrieb und Vertriebsbereichen
    • Sicherstellung einer zur GPKE-Datenlage kosistenten Energiemengenzuordnung
    • Korrekte Bilanzkreisabrechnung innerhalb von zwei Monaten nach Liefermonat
    • Möglichst gerechte Verteilung des wirtschaftlichen Risikos fehlerhafter Bilanzierungsdaten zwischen den Beteiligten
    • Effizienter Datenaustausch unter den Marktbeteiligten, Vermeidung von Datenredundanzen
  4. Prozess der Bilanzkreisabrechnung
    • 1. Eindeutige Zuordnung aller Einspeise- bzw. Entnahmestellen zu einem Bilanzkreis
    • 2. Übersendung aller für den BKV bilanzierungsrelevanten Informationen durch den VNB
    • 3. Energiemengenprognose und BK Bewirtschaftung durch BKV
    • 4. Durchführung der Belieferung
    • 5. Erhebung der Ist-Werte durch VNB
    • 6. Bilanzkreisabrechnung durch BIKO
  5. Wie soll die Datenkonsistenz geprüft werden?
    • 1. Vergleich der Bilanzkreisabrechnung mit der Erhebung der Ist-Werte des VNBs
    • 2. Vergleich der Bilanzkreisabrechnung mit der Energiemengenprognose
  6. Unter welcher Voraussetzung erfolgt die Zuordnung der Enerigemengen zu einem Bilanzkreis?
    • Eine Zuordnung von Energiemengen einer Entnahmestelle zu einem Bilanzkreis erfolgt nur dann, wenn die Information über die Zuordnung dem Lieferanten rechtzeitig vor Liefermonat vorlag
    • Die Zuordnung erfolgt der Höhe nach nur insoweit, als der Netzbetreiber dem Lieferanten alle zur Erfüllung der Energiemengenprognose erforderlichen Informationen fristgerecht zur Verfügung gestellt hat
  7. Datenübermittlung nach MaBiS
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  8. Welche Mitwirkungspflichten hat der BKV?
    • Bilanzkreisabrechnung muss nach zwei Monaten vorliegen
    • Alle Daten müssen am 29. Wochentag in abrechnungsfähiger Qualität beim BIKO vorliegen
    • Eine hinreichende Datenqualität muss gewährleistet sein
    • Bis zum 10. Wochentag gibt es eine unbeschränkte Datenlieferungsmöglichkeit des VNB.
    • Danach ist die Mitwirkung des BKV erforderlich
  9. Marktregeln Bilanzkreisabrechnung Strom
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  10. Bis wann ist MaBiS umzusetzen?
    01.04.2011
  11. Gesamtüberblick Datenflüsse
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Author
cardiff97
ID
52629
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IS-U Marktkommunikation
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Marktkommunikation
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