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Was bedeutet MaBiS?
Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom
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Warum besteht die Notwendigkeit die Marktregeln zur Bilanzkreisabrechnung Strom zu definieren?
- Alle Bilanzkreise müssen nach 2 Monaten ab Ende des Liefermonats abgerechnet sein
- Durch die Vielzahl von Akteuren im Markt gibt es keinen gemeinsamen Standard für die Abrechnung
- Teilweise gibt es inkorrekte und intransparente Zuordnungen von Energiemengen innerhalb eines Netzes durch VNB
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Ziele der Festlegung der MaBis
- Vollständige Zuordnung aller Energiemengen eines Netzes zu Netzbetrieb und Vertriebsbereichen
- Sicherstellung einer zur GPKE-Datenlage kosistenten Energiemengenzuordnung
- Korrekte Bilanzkreisabrechnung innerhalb von zwei Monaten nach Liefermonat
- Möglichst gerechte Verteilung des wirtschaftlichen Risikos fehlerhafter Bilanzierungsdaten zwischen den Beteiligten
- Effizienter Datenaustausch unter den Marktbeteiligten, Vermeidung von Datenredundanzen
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Prozess der Bilanzkreisabrechnung
- 1. Eindeutige Zuordnung aller Einspeise- bzw. Entnahmestellen zu einem Bilanzkreis
- 2. Übersendung aller für den BKV bilanzierungsrelevanten Informationen durch den VNB
- 3. Energiemengenprognose und BK Bewirtschaftung durch BKV
- 4. Durchführung der Belieferung
- 5. Erhebung der Ist-Werte durch VNB
- 6. Bilanzkreisabrechnung durch BIKO
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Wie soll die Datenkonsistenz geprüft werden?
- 1. Vergleich der Bilanzkreisabrechnung mit der Erhebung der Ist-Werte des VNBs
- 2. Vergleich der Bilanzkreisabrechnung mit der Energiemengenprognose
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Unter welcher Voraussetzung erfolgt die Zuordnung der Enerigemengen zu einem Bilanzkreis?
- Eine Zuordnung von Energiemengen einer Entnahmestelle zu einem Bilanzkreis erfolgt nur dann, wenn die Information über die Zuordnung dem Lieferanten rechtzeitig vor Liefermonat vorlag
- Die Zuordnung erfolgt der Höhe nach nur insoweit, als der Netzbetreiber dem Lieferanten alle zur Erfüllung der Energiemengenprognose erforderlichen Informationen fristgerecht zur Verfügung gestellt hat
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Datenübermittlung nach MaBiS
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Welche Mitwirkungspflichten hat der BKV?
- Bilanzkreisabrechnung muss nach zwei Monaten vorliegen
- Alle Daten müssen am 29. Wochentag in abrechnungsfähiger Qualität beim BIKO vorliegen
- Eine hinreichende Datenqualität muss gewährleistet sein
- Bis zum 10. Wochentag gibt es eine unbeschränkte Datenlieferungsmöglichkeit des VNB.
- Danach ist die Mitwirkung des BKV erforderlich
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Marktregeln Bilanzkreisabrechnung Strom
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Bis wann ist MaBiS umzusetzen?
01.04.2011
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Gesamtüberblick Datenflüsse
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