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Anlagenintensität
2023: 30%
2022: 28%
Die Anlagenintensität dürfte für ein Produktionsunternehmen typisch sein (niedriger z.B. bei Handels- oder Dienstleistungsunternehmen), da ja Kapazitäten zur Produktion benötigt werden; sie erhöht sich noch in 2023. Dies liegt an den Investitionen in abnutzbares Anlagevermögen in 2023. Offensichtlich ist Anfang 2023 investiert worden (2.240 T€ Neuinvestitionen für eine neue Betriebsstätte) für Kapazitätserweiterungen, um mehr Produkte, zudem auf neuestem technischen Stand, produzieren zu können. Natürlich sollten die Investitionen die Produktivität und Wirtschaftlichkeit insgesamt steigern (gleichzeitig aber Hinweis auf Risiken wie Erhöhung der Fixkosten/Problem der Kostenremanenz) und mehr Umsätze/renditen ermöglichen; der Umsatztrend in 2023 ist schon recht positiv
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Abschreibungsquote in Prozent
2023 9,38%
2022 8%
- Jahre-AfA
- ------------------------------------ x 100
- abnutzbares mater. AV zu AK/HK
Offensichtlich wird recht stark (hoch) abgeschrieben, in 2023 sogar noch stärker als in 2022, was ein Indiz für eine geänderte Abschreibungspolitik der GmbH sein könnte (Ergebnisminderung/ evtl. Legung stiller Reserven; in Folge weniger Ausschüttungsvolumen).
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Altersstruktur des abnutzbaren Anlagevermögens in Prozent
2023 50%
2022 52%
- kumulierte Abschreibungen x 100
- abnutzbares AV zu AK/HK
Faustformel: mehr als 50% abgeschrieben = relativ alt, weniger als 50% abgeschrieben =relativ jung.
Hier zeigt sich, dass mit relativ altem abnutzbaren Anlagevermögen gearbeitet wird. Die (positive) Verjüngung in 2023 ist allein auf Neuinvestitionen in Kapazitätserweiterungen betr. die neue Produktionsstätte zurückzuführen, in der sicherlich moderner und wirtschaftlicher produziert werden kann. In Zukunft ist auch in den alten Produktionsstätten mit Investitionen und entsprechendem Finanzierungsbedarf zu rechnen um die Produktivität/Wirtschaftlichkeit und damit die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten bzw. zu verbessern. Das ist bei einem evtl. Investment unbedingt zu beachten!
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Umschlagdauer bei den Forderungen in Tagen
2023 17,94 Tage
2022 16,2 Tage
- Ø Forderungen netto x 360
- Umsatzerlöse netto
Die Umschlagdauer hat sich in 2023 verschlechtert (es braucht länger bis die Kunden zahlen), was sich negativ auf die Liquidität auswirken dürfte; ggf. konnten von Debitoren Skontofristen nicht mehr so effektiv genutzt werden wie vorher.
Sicherlich wäre ein Branchenvergleich von Interesse. Das Forderungsmanagement sollte überdacht werden (z.B. Verschärfung Mahnwesen, Anpassung von Skontofristen und Anzahlungsmodalitäten); ggf. kommen Frühzahleranreize o. Ä. m. in Frage.
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Eigenkapitalquote
2023 30%
2022 24%
Die EK-Quote verbessert sich in 2023 und liegt leicht über dem Bundesdurchschnitt von ca. 25 %; insofern können die Funktionen des Eigenkapitals/einer guten EK-Ausstattung in 2023 besser erfüllt werden als in 2022. Allerdings sollte die EK-Quote bei anlageintensiven Produktionsunternehmen auch höher sein, insb. im Hinblick auf die Solidität der Finanzierung (vgl. auch Aufgabe b) des langfristig genutzten Anlagevermögens.
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Deckungsgrad A (= Anlagendeckungsgrad I)
2023 100%
2022 85,71%
In beiden Jahren sollte das langfristig gebundene AV mit langfristig zur Verfügung stehendem Eigenkapital voll gedeckt/finanziert (bei Richtwert mind. 100 %/vgl. goldene Bilanzregel im engeren Sinne); die goldene Bilanzregel wird in 2022 nicht ganz erreicht, wohl aber in 2023 = positiver Trend. Die Solidität der Finanzierung des AV hat sich in 2023 deutlich verbessert!
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Umschlagdauer bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
2023 25 Tage
2022 27 Tage
Die Umschlagdauer ist jeweils mit über 20 Tagen sehr hoch; ggf. konnten damit Skontofristen nicht eigehalten werden mit entsprechenden Skontoverlusten; die Lieferanten sind evtl. unzufrieden mit der Zahlungsmoral der GmbH; im Extremfall könnte ein Lieferstopp drohen. Insofern ist die Entwicklung in 2023 positiv zu werten mit einer Verkürzung von 27 auf 25 Tage! Andererseits wird damit die Liquiditätssituation verschärft, wenn Rechnungen schneller bezahlt werden. Auch dieser Gesichtspunkt kann in der Praxis bedeutsam sein. Ein Branchenvergleich wäre natürlich von Interesse.
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Liquidität II. Grades (= Einzugsliquidität)
2023 230%
2022 175%
- UV 1.+ 2. Grades x 100
- FK kurzfristig
In beiden Jahren ist volle Liquidität (bei Richtwert 100 % und Fristenkongruenz → Zähler/Nenner jew. bis 3 Monate) gewährleistet, in 2023 sogar mit deutlicher Steigerung im Vergleich zu 2022. Die GmbH wird ihren Zahlungsverpflichtungen kurzfristig in vollem Umfang nachkommen können.
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Working Capital (WC) in € bzw. T€ und Working Capital Faktor in Prozent
2023 76,19%
2022 66,6%
UV ./. Fk kurzfristig = WC
Der Wert des mit mittel- und langfristigen FK finanzierten Umlaufvermögens soll positiv sein; er verbessert sich in 2023 absolut und auch in % als „Working Capital Faktor“ – mehr als 60 % jew. in beiden Jahren gelten als gute Werte; das spricht für eine solide Finanzierung des UV und gute Liquiditätslage bzw. –entwicklung.
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EBIT ordentliches Betriebsergebnis
2023 1.280€
2022 1.280€
Trotz Investitionen in 2023 ist das ordentliche Betriebsergebnis gleich geblieben; den gestiegenen Gesamtleistungen (+ = 11,11 %) stehen insbes. deutlich gestiegene Materialaufwendungen (+ ≈ 16,38 %) gegenüber. Das sollte (z.B. im Einkauf oder intern i. Z. m. einer Verschlechterung der Gesamtproduktivität) näher geprüft werden.
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Umsatzrentabilität in Prozent
2023 2,03%
2022 2,29%
Die Entwicklung der Umsatzrendite ist näher zu analysieren, insbesondere bei einer Verschlechterung in 2023 gegenüber 2022; für einen Produktionsunternehmer erscheinen ca. 2% nicht als viel, ein Branchenvergleich wäre natürlich interessant. Dabei interessieren auch Aufwandsvergleiche, z. B. beim Materialaufwand (vgl. Aufgabe 5). Eine marktübliche durchschnittliche Kapitalverzinsung (ca. 2 – 3 % wird knapp erreicht, nicht aber eine Risikoprämie, was negativ zu beurteilen ist.
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Gesamtkapitalrentabilität in Prozent
2023 16%
2022 12%
Die Kennzahl Gesamtkapitalrendite fällt ordentlich aus, eine marktübliche Verzinsung nebst Risikozuschlag ist sicherlich verdient; die Entwicklung im Jahr 2023 ist zudem äußerst positiv. Da die GKR deutlich über dem Fremdkapitalzins liegt, wirkt sich die GKR positiv auf die EKR aus (positiver LeverageEffekt – hier aber nicht verlangt). Ein Branchenvergleich wäre natürlich aufschlussreich.
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Return on Investment (ROI) in Prozent;
Hier wäre natürlich ein Branchenvergleich von Interesse; die Umsatzrendite erscheint auch bei dieser Variante mit JÜ vor Steuern recht gering (- noch nicht einmal eine marktübliche Kapitalverzinsung wird in 2022 erreicht, geschweige denn eine Risikoprämie) und auch der Kapitalumschlag könnte höher sein. Ca. 6 bis 10 % als ROI dürften bei einem Produktionsunternehmen noch als akzeptabel gelten. Die Entwicklung von 2022 auf 2023 ist aber sehr erfreulich und gibt Anlass zu Hoffnungen für die Zukunft. Beide Komponenten des ROI haben sich deutlich verbessert, sowohl die leistungswirtschaftliche Komponente mit der Umsatzrendite, als auch die finanzwirtschaftliche Komponente mit der Umschlaghäufigkeit des Kapitals. In Anbetracht der Investitionen in 2023 sind weitere Steigerungen zu erwarten; andererseits sind wohl noch weitergehende Investitionen zu erwarten, was für ein Investment angemessen berücksichtigt werden muss!
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Material(aufwands)intensität in Prozent
2023 67,5%
2022 64,4%
- Materialaufwand x 100
- Gesamtleistung
Die Materialaufwandsintensität ist in beiden Jahren sehr hoch; in 2023 hat sie sich noch deutlich erhöht, ein negativer Trend. Ursachen können im verteuerten Einkauf, Abbaulizenzen o. Ä. m. liegen oder in betriebsinternen Unwirtschaftlichkeiten/geringerer Produktivität (sog. externe/interne Gründe). Hier ist in Zukunft gegenzusteuern! Ein Branchenvergleich wäre interessant.
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Personal(aufwands)intensität in Prozent
2023 17%
2022 20%
- Personalaufwand
- ------------------- x 100
- Gesamtleistung
Ein Branchenvergleich wäre natürlich interessant, ob nämlich andere vergleichbare Unternehmen relativ gesehen ein ähnlich hohe Personal(aufwands)intensität haben oder nicht. Der Trend geht natürlich in immer stärkere Automatisierung und gleichzeitigen Abbau von Personal. Insofern erscheint hier die Abnahme der Intensität positiv, da relativ gesehen weniger Personalaufwand notwendig war zur Erreichung der Gesamtleistung. Natürlich muss gleichzeitig die Entwicklung der Maschinenkosten (insb. der Anteil der Fixkosten) beobachtet werden um Risiken für die Zukunft beurteilen zu können.
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Albert Stein hat die Handelsbilanzen 2022 sowie 2023 der Ton-Steine-Erden GmbH und die entsprechenden Strukturbilanzen 2022 sowie 2023 miteinander verglichen und wundert sich darüber, dass die folgenden Handelsbilanzansätze nicht als Strukturbilanzansätze vorkommen/nicht erkennbar sind, d. h. nicht in die Strukturbilanzen übernommen wurden:
1. ein aktiviertes selbst geschaffenes (originäres) Patent zur Schadstoffbeseitigung aus Erden,
2. ein aktivierter Geschäfts-/Firmenwert,
3. ein aktiviertes Disagio (gesondert bei den aktivierten Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen),
4. ein aktivierter Posten für latente Steuern,
5. eine als Verbindlichkeit ausgewiesene Anzahlung eines Kunden für eine Bestellung, die noch nicht ausgeliefert wurde, da die bestellten Produkte erst teilweise am Bilanzstichtag erstellt waren und noch nicht ausgeliefert werden konnten
Erläutern Sie getrennt für jeden der 5 Bilanzposten (je 1 Punkt) – und zwar nachvollziehbar nach der klassischen Lehre zu Bilanzaufbereitungsmaßnahmen – warum diese Posten in den Strukturbilanzen nicht aufgenommen wurden und welche Konsequenzen sich für die Strukturbilanzen ergeben.
aktiviertes selbst geschaffenes (originäres) Patent
dieses durfte gem. § 248 Abs. 2 HGB handelsrechtlich (wahlweise) aktiviert werden, allerdings nur mit den Herstellungskosten ohne Forschungskosten (§ 255 Abs. 2a HGB). Die Abschreibung erfolgt gem. § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB planmäßig – im Zweifel bzw. typisierend über 10 Jahre. In die Strukturbilanz würde dieser Posten nur übernommen, wenn er eindeutig werthaltig ist (ein Markt mit Nachfrage zu dem bestimmten Wert erkennbar ist) und sich dafür Kunden/Käufer finden lassen (= Verkehrsfähigkeit). Hier schienen diese Voraussetzungen nicht erfüllt gewesen zu sein, sodass der aktivierte Postenbetrag nicht in die Strukturbilanz übernommen wurde („kein echter Vermögenswert“) – in entsprechender Höhe war das bilanzanalytische Eigenkapital zu mindern, damit die Strukturbilanz aufgeht.
aktivierter Geschäfts-/Firmenwert
dieser war (da derivativ/entgeltlich erworben) handelsrechtlich als zeitlich begrenzter Vermögensgegenstand gem. § 246 Abs. 1 HGB zu aktivieren und über eine typisierende Nutzungsdauer von 10 Jahren nach § 253 Abs. 3 HGB abzuschreiben. Eine Übernahme in die Strukturbilanz käme – wie beim o. g. Patent – nur in Frage, wenn der Geschäfts-/Firmenwert eindeutig werthaltig und auch marktfähig ist. Das scheint hier nicht der Fall gewesen zu sein (= „kein echter Vermögenswert“); es erfolgte keine Übernahme in die Strukturbilanz – entsprechend ist bzw. war das bilanzanalytische Eigenkapital zu mindern.
aktiviertes Disagio als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
hierzu besteht ein Wahlrecht gem. § 250 Abs. 3 HGB zur Aktivierung – was handelsrechtlich genutzt wurde; die Verteilung als Aufwand erfolgt über die Laufzeit der entsprechenden Verbindlichkeit (z. B. als „Zinsaufwand“). Für solche „Darlehensabgelder“ besteht aber kein Markt, dafür wird man keine „Käufer“ finden (= „kein echter Vermögenswert“). Es erfolgt typischerweise keine Übernahme in die Strukturbilanz, in entsprechender Höhe ist das bilanzanalytische Eigenkapital zu mindern, damit die Strukturbilanz aufgeht.
aktivierter Posten für latente Steuer
Aktive latente Steuern (§ 274 HGB) stellen keinen echten Vermögenswert dar, auch dann nicht, wenn sie wahlweise nach § 274 Abs. 1 HGB aktiviert wurden. Es ist insbes. keine Forderung gegenüber dem Finanzamt entstanden. Insofern war der Posten nicht in die Strukturbilanz zu übernehmen. In entsprechender Höhe war das bilanzanalytische Eigenkapital zu mindern.
passivierte Anzahlung von Kunden auf Bestellungen
Gem. § 268 Abs. 5 HGB besteht handelsrechtlich ein Wahlrecht, erhaltene Anzahlungen von Kunden auf Bestellungen auf der Aktivseite offen von den „Vorräten“ (teilfertige Erzeugnisse) offen abzusetzen/zu saldieren, falls mit der Produktion schon begonnen wurde und damit ein konkreter Bezug („Zahlung für teilweise Fertigung“) erkennbar ist. Wurde die erhaltene Anzahlung handelsrechtlich aber als Verbindlichkeit behandelt/gebucht/passiviert, wird die „Saldierung“ quasi nachgeholt, d. h. die Verbindlichkeit wird auf der Passivseite eliminiert, entsprechend sind die Vorräte/teilfertige Erzeugnisse im Umlaufvermögen auf der Aktivseite der Strukturbilanz zu kürzen.
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