Finanzmanagement Intensiv-Lehrgang

  1. Dynamische Verfahren
    • ▪ Kapitalwertmethode
    • ▪ Methode des internen Zinsfußes
    • ▪ Annuitätenmethode
    • ▪ Dynamische Amortisationsrechnung

    Dynamische Verfahren berücksichtigen die Zahlungssituationen jeder Investitionsperiode (Zeitraumrechnung über die gesamte Nutzungsdauer) und berücksichtigen durch den Einbezug von Zinsen (durch Ab- und Aufzinsung) den unterschiedlichen Wert von Zahlungen zu unterschiedlicher Zahlungszeitpunkte.
  2. Kapitalwertmethode
    • ▪ Betrachtung Ein- und Auszahlungen jeder Periode
    • ▪ Vergleich mit Renditevorstellung =Zinssatz („interner Kalkulationszinsfuß“)
    • ▪ Ermittlung Kapitalwert

    • → Entscheidung
    • ▪ Bei einer betrachteten Investition: Kapitalwert 0 € oder positiv → machen
    • ▪ Bei Auswahl zwischen zwei Investitionen: Investition mit dem höheren Kapitalwert (0 € oder positiv)
  3. Kapitalwertmethode
    Abzinsung der einzelnen Jahreszahlungsgrößen → Ermittlung des Barwertes der jeweiligen Zahlungen

    Summe der Barwerte – Anschaffungsauszahlung = Kapitalwert
  4. Methode des internen Zinsfußes
    ▪ Gesucht: Zinssatz, bei dem der Kapitalwert der Investition den Wert 0 annimmt Bzw. Barwerte aller Ein- und Auszahlungen (inkl. Anschaffungsauszahlung) müssen sich entsprechen

    ▪ Entscheidung für die Investition mit dem höheren internen Zinsfuß
  5. Annuitätenmethode
    • ▪ Verteilung des Kapitalwertes in gleich bleibenden verzinsten Beträgen über mehrere Perioden (meist Nutzungsdauer) →Berechnung von Annuitäten
    • ▪ Ziel: Aussage über den jährlichen Gewinneinfluss
    • ▪ Entscheidung für die Investition mit einer positiven Annuität (oder 0 €) bzw. mit der höchsten Annuität

    • ▪ Berechnungen
    • ▪Kapitalwert x Annuitätenfaktor (KWF) = Annuität

    ▪Annuität / Annuitätenfaktor (KWF) = Kapitalwert
  6. Dynamische Amortisationsrechnung
    • ▪ Ermittlung der Amortisationszeit
    • ▪ Wann wird die Anschaffungsauszahlung durch die Barwerte der zukünftigen Perioden aus der Investition gedeckt?
    • ▪ Berücksichtigung kalkulatorischer Zinssatz (=dynamisch)
    • ▪ Entscheidung für Investition mit der geringsten Amortisationszeit
  7. Kapitalfreisetzung durch Vermögensveräußerung
    • ▪ Veräußerung von nicht betriebsnotwendigem Vermögen (z.B. ungenutzte Gebäude, Wertpapiere)
    • ▪ Verkauf notwendiger Vermögensteile bei gleichzeitiger Rückanmietung (Sale-and-Lease-back)
    • ▪ Rationalisierungsmaßnahmen
    • ▪ Abbau von Lagerbeständen / Verbesserte Lagerdisposition
  8. Factoring
    • ▪ Unternehmen verkauft seine Forderungen aus Lieferung und Leistung an einen Dritten (Factor)
    • ▪ Laufender Verkauf von Forderungen

    • ▪ Der Factor (Käufer) kann folgende Funktionen übernehmen: ▪Finanzierungsfunktion
    • ▪Risikofunktion (Delkrederefunktion) – Factor übernimmt Ausfallrisiko
    • ▪Dienstleistungsfunktion – Debitorenbuchhaltung und Mahnwesen durch den Factor
    • ▪ Echtes Factoring: Factor übernimmt alle Funktionen
    • ▪ Unechtes Factoring: Ausfallrisiko bleibt beim Unternehmen
  9. Aktien
    • ▪ Aktien verbriefen Anteil am Grundkapital (bilanziell: gezeichnetes Kapital) der AG
    • ▪ In der Regel von einer Aktie eingeräumte Rechte
    • ▪ Informationsrecht
    • ▪Stimmrecht auf der Hauptversammlung
    • ▪Recht auf Anteil am Gewinn
    • ▪Recht auf Anteil am Liquidationserlös
  10. Leverage-Effekt
    ▪ Ist die Gesamtkapitalrendite höher als der Fremdkapitalzins, kann durch eine Erhöhung der Fremdfinanzierung(-squote) die Eigenkapitalrentabilität erhöht werden → positiver Leverage-Effekt

    ▪ Ist die Gesamtkapitalrendite niedriger als der Fremdkapitalzins, wird durch eine Erhöhung der Fremdfinanzierung(-squote) die Eigenkapitalrentabilität gesenkt → negativer Leverage-Effekt
  11. Darlehen
    ▪ Fälligkeitsdarlehen / endfälliges Darlehen Darlehenssumme wird (erst) am Ende der Laufzeit in einem Betrag zurückgezahlt. Während der Laufzeit fallen nur Zinsen an. Gesamtzinsbelastung aufgrund fehlender Tilgung während der Laufzeit im Vergleich am höchsten

    ▪ Annuitätendarlehen Kapitaldienst (an die Bank überwiesener Betrag / Rate) bleibt über die Laufzeit konstant. Die Rate setzt sich aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil zusammen. Über die Laufzeit reduziert sich der Zinsanteil und der Tilgungsanteil erhöht sich entsprechend.

    . ▪ Tilgungsdarlehen (Ratendarlehen) Tilgung des Darlehens in gleich hohen Raten über die Laufzeit → gleichmäßige Abnahme der Restschuld. Zinsen zu Laufzeitbeginn am höchsten → Absinken über die Laufzeit.
  12. Kredite und Kreditsicherung

    Anleihen
    • ▪ Festverzinsliche Wertpapiere
    • ▪ Stückelung eines Kreditbetrages in Teilbeträge (Nennwerte)
    • ▪ Festverzinsliche Wertpapiere
    • ▪ Stückelung eines Kreditbetrages in Teilbeträge (Nennwerte)
  13. Kredite und Kreditsicherung

    Sonderform - Wandelanleihe
    • ▪ Generell: Ausstattung wie eine normale Anleihe
    • ▪ Zusatzrecht: Umtauschrecht der Anleihen in eine bestimmte Anzahl Aktien (ab einem festgelegten Zeitpunkt) des anleihenausgebenden Unternehmens

    ▪ Wahlrecht des Anlegers: Wandlung in Aktien oder Rückzahlung des Nominalbetrages
  14. Kredite und Kreditsicherung

    Mezzanine Finanzierungsinstrumente
    • ▪ Zwischenform von Eigen- und Fremdkapital
    • ▪ Arten
    • -Genussschein
    • -Gesetzlich nicht geregelt
    • -Frei in der Ausgestaltung
    • -Kann verschiedene Aspekte von Eigen- und Fremdfinanzierungsinstrumenten beinhalten
    • -Z. B. Kapitalrückzahlung am Ende einer bestimmten Laufzeit mit gewinnabhängiger Vergütung

    • ▪Nachrangdarlehen
    • -Unbesicherte, langfristige Bankdarlehen -Nachrangvereinbarung = Befriedigung im Insolvenzfall nach „klassischen“ Gläubigern

    • ▪Stille Beteiligung
    • - Kapitalüberlassung ohne originäre Gesellschafterstellung beim Handelsgewerbe
    • - Gewinnabhängige Vergütung (Beteiligung an laufenden Gewinnen), Beteiligung am Verlust möglich
    • -Bei atypisch stiller Beteiligung: Oft zusätzliche Beteiligung an den stillen Reserven des Unternehmens
  15. Kredite und Kreditsicherung

    Leasing
    • ▪ Mietweise Überlassung von Leasingobjekten
    • ▪ Leasingarten
    • ▪Operatives Leasing
    • – kurzfristige oder jederzeit kündbare Leasingverträge

    • ▪Finanzierungsleasing
    • – Verträge mit unkündbarer Grundmietzeit
    • - Ggf. mit weiteren Vertragskomponenten
    • - Kaufoptionsrecht
    • - Mietverlängerungsoption

    • ▪Spezialleasing
    • – Leasinggüter werden speziell auf die Bedürfnisse des Leasingnehmers angepasst
  16. Kreditsicherheiten

    Grundlegende Ausgestaltung
    • ▪Akzessorisch
    • ▪Die Sicherheit ist an das Bestehen und die Höhe einer Forderung gebunden.

    • ▪Fiduziarisch (abstrakt)
    • ▪Die Sicherheit ist nicht an das Bestehen einer Forderung gebunden.
    • ▪Verwertung erst bei Säumnis aus Kreditvertrag
  17. Bürgschaft
    • ▪Akzessorisch
    • ▪Bürge verpflichtet sich, für Schulden, die nach einer Zwangsvollstreckung beim Schuldner verbleiben, zu haften.
  18. Kreditsicherheiten

    Verpfändung
    • ▪Akzessorisch
    • ▪Sicherungsgegenstand: Grds. alle beweglichen Vermögensgegenstände und Wertpapiere (in IHK-Klausur meist: Wertpapiere des Anlagevermögens / Beteiligungen) ▪Vorgehen:
    • ▪Einigung über das Entstehen eines Pfandrechtes
    • ▪Übergabe an den Gläubiger
  19. Kreditsicherheiten

    ▪ Sicherungsübereignung
    • ▪Fiduziarisch / Abstrakt
    • ▪Sicherungsgegenstand: Technische Anlagen und Maschinen, Fahrzeuge, BGA, Vorräte
    • ▪Vorgehen:
    • ▪Übereignung des Sicherungsgutes an den Gläubiger → Gläubiger wird Eigentümer
    • ▪Vereinbarung eines Besitzkonstitutes zwischen Gläubiger und Kreditnehmer → Sicherungsgut verbleibt im Besitz des Kreditnehmers
  20. Kreditsicherheiten

    Zession / Forderungsabtretung
    • ▪Fiduziarisch / Abstrakt
    • ▪Sicherungsgegenstand: Forderungen (aus LuL) ▪Abtretung von Forderungen an den Gläubiger zur Kreditsicherung
    • ▪Globalzession: Abtretung sämtlicher gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen gegen bestimmten Kundenkreis →Abtretung erfolgt mit Entstehen der Forderungen ▪Zessionsarten (nach Offenlegung)
    • ▪Stille Zession: Dem Drittschuldner wird die Abtretung nicht angezeigt.
    • ▪Offene Zession: Abtretungsanzeige an Drittschuldner
  21. Kreditsicherheiten

    ▪ Grundpfandrechte
    Hypothek

    Grundschuld

    • ▪ Sicherungsgegenstand: Grundstücke + fest verbundene Vorrichtungen (z. B. Gebäude), grundstückgleiche Rechte
    • ▪ Eintragung der Sicherheiten im Grundbuch
    • ▪ Zur Sicherung langfristiger Kredite
  22. EURIBOR
    EURIBOR = variabler Zinssatz

    EURIBOR = Kreditzinssatz

    Durchschnittszinssatz der Kreditaufnahmen in Euro der Panel-Banks an unbesicherten Geldmärkten zu marktüblichen Bedingungen
  23. Bonität
    Fähigkeit des Unternehmens, in der Zukunft Zins- und Tilgungsverpflichtungen nachzukommen
  24. Risiken im Auslandsgeschäft
    • Wirtschaftliche Risiken
    • ▪Bspw.: Zahlungsunfähigkeit des ausländischen Kunden

    • Wechselkursrisiko
    • Gegenmaßnahmen, z. B.: Fakturierung in Euro, festes Devisentermingeschäft

    • Politische Risiken
    • ▪Bspw.: Krisen, Krieg, Embargo, Transferrisiko ▪Gegenmaßnahmen, z. B.: Vorauskasse, staatliche Exportgarantien, bestätigtes Dokumentenakkreditiv
  25. Hermesdeckung
    staatliche Exportabsicherung der Bundesrepublik Deutschland – „Hermesdeckung“

    • Bundesrepublik Deutschland übernimmt Bürgschaften und Garantien zur Absicherung von Exportrisiken deutscher Exporteure
    • ▪ Ziel: Erschließung schwieriger Märkte, Aufrechterhaltung wirtschaftlicher Beziehungen

    Absicherung gegen finanziellen Schaden (z. B. wegen Insolvenz Importeur, staatlicher Maßnahmen / Krieg):
  26. Risikomanagementinstrumente
    • Währungsrisiko
    • ▪ (Festes) Devisentermingeschäft
    • ▪Devisenoption
    • ▪Fremdwährungskredite

    • ▪ Zinsänderungsrisiko
    • ▪Zinsswap
    • ▪Zinscap
    • ▪Forward Rate Agreement
  27. Erläutern Sie drei Merkmale des Finanzierungsinstruments „Mezzanine-Kapital“.
    Finanzierungsmittel, die Finanzierungslücken zwischen Fremd- und Eigenkapital schließen

    Merkmal der Nachrangigkeit für den Fall der Liquidation des Unternehmens 

    Teilnahme am Verlust je nach Vertragsgestaltung
  28. Erläutern Sie die drei folgenden Mezzanine-Finanzierungsformen 

    • Nachrangdarlehen   
    • Typische stille Beteiligung   
    • Genussschein
    Nachrangdarlehen  Nachrangige Darlehen sind mit einer Rangrücktrittserklärung gegenüber anderen Gläubigern versehen. Diese Erklärung bewirkt, dass die Ansprüche des nachrangigen Gläubigers im Falle einer Insolvenz oder Liquidation während der Laufzeit des Darlehens hinter den Ansprüchen einiger oder auch aller anderen Gläubiger zurücktreten. Gläubiger von Nachrangdarlehen fordern aufgrund der fehlenden oder ungenügenden Besicherung neben einer festen Verzinsung in der Regel einen Risikoaufschlag. 


    Typische stille Beteiligung Eine typische stille Beteiligung ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen der MarmorDesign AG (= Kaufmann) und einem Kapitalgeber (= natürliche oder juristische Person) über die Einzahlung einer Einlage. Eine Mindesteinlage ist nicht vorgeschrieben. Die Einlage geht in das Vermögen der MarmorDesign AG über. Das Gesellschaftsverhältnis ist aus der Firma nicht ersichtlich. Der typische stille Gesellschafter ist nicht an den stillen Reserven beteiligt, die von der MarmorDesign AG erwirtschaftet werden. Er erhält einen prozentualen Anteil am Gewinn (keine feste Verzinsung). Eine Verlustübernahme hängt von der vertraglichen Gestaltung ab. Im Falle einer Beendigung erhält der Gesellschafter seine geleistete Einlage zum Nominalwert zurück. Es besteht keine Mitunternehmereigenschaft.  


    Genussscheine Genussscheine verbriefen Genussrechte. In der Praxis werden sie als schuldrechtliche Beteiligungsrechte behandelt. Es sind Gläubigerrechte mit Teilrechten, die üblicherweise nur den Eigentümern des Unternehmens zustehen. Sie beinhalten aber grundsätzlich keine Stimmrechte. Beschafftes Kapital hat Eigenkapitalcharakter, wenn es dem Unternehmen langfristig oder auch unbefristet zur Verfügung steht und der Genussscheininhaber auch am Verlust beteiligt ist.
  29. Der Vorstand diskutiert als weitere Finanzierungsform die Durchführung einer ordentlichen Kapitalerhöhung (Kapitalerhöhung gegen Einlage) durch Ausgabe von Namensaktien zum Nennwert zuzüglich Agio. 

    Erläutern Sie, ob eine Kapitalerhöhung gegen Einlage und eine Finanzierung über eine typische stille Beteiligung jeweils zu einer Stärkung des Eigenkapitals der MarmorDesign AG beitragen. Benennen Sie in diesem Zusammenhang auch die durch die beiden Finanzierungsformen jeweils anzusprechende(n) Position(en) auf der Passivseite der Handelsbilanz der MarmorDesign AG.
    • Ordentliche Kapitalerhöhung (Kapitalerhöhung gegen Einlage) durch Ausgabe von Namensaktien zum Nennwert zuzüglich Agio 
    • ➔ führt bei der MarmorDesign AG unmittelbar zu einer Erhöhung des Eigenkapitals durch Ausweis im gezeichneten Kapital (Nennwert) und in der Kapitalrücklage (Agio).  


    • Typische stille Beteiligung 
    • ➔ aufgrund ihres Charakters stellt die typische stille Beteiligung für die MarmorDesign AG Fremdkapital dar und wird unter der Position „sonstige Verbindlichkeiten“ ausgewiesen. 
    •  ➔ Eine bilanzanalytische Behandlung als Eigenkapital ist dann gerechtfertigt, wenn vereinbart wurde: Erfolgsabhängigkeit der Vergütung, Teilnahme am Verlust bis zur vollen Höhe, Langfristigkeit der Kapitalüberlassung (mindestens fünf Jahre) und Nachrangabrede, d.h. Nachrangigkeit der Forderung im Insolvenz- oder Liquidationsfall gegenüber allen Gläubigern.
Author
huatieulans
ID
365792
Card Set
Finanzmanagement Intensiv-Lehrgang
Description
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