Internationale Rechnungslegung Intensivlehrgang

  1. Der IASB ist eine   ______________________________________   Organisation. 2. Die Annahme eines vom IASB entwickelten Standards durch die EU wird als   ______________________________________   bezeichnet. 3. Ein von der EU anerkannter Standard wird im   _________________________ _________________   veröffentlicht. 4. Eigenkapitalveränderungs- und Kapitalflussrechnung sind   ______________________________________   Bestandteile des Jahresabschlusses. 5. Die wirklichkeitsgetreue Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wird bei IFRS als   ______________________________________   bezeichnet. 6. Für die Anwendung des Unternehmensfortführungsprinzips muss das bilanzierende Unternehmen für mindestens   ________________________________   weiter bestehen. 

    7. Die zeitgleiche Verrechnung von Aufwendungen und Erträgen, die auf demselben Geschäftsvorfall beruhen, wird als   _________________________ _______________________   bezeichnet. 8. Der Grundsatz der   ______________________________________   bewirkt, dass regelmäßig alle Vermögenswerte und Schulden bilanziell zu erfassen sind. 9. Das Vorsichtsprinzip ist bei IFRS von   ________________________________   Bedeutung.
    1. Der IASB ist eine privatrechtliche Organisation. 2. Die Annahme eines vom IASB entwickelten Standards durch die EU wird als Endorsement bezeichnet. 3. Ein von der EU anerkannter Standard wird im Amtsblatt der EU veröffentlicht. 4. Eigenkapitalveränderungs- und Kapitalflussrechnung sind verpflichtende Bestandteile des Jahresabschlusses. 5. Die wirklichkeitsgetreue Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wird bei IFRS als „fair presentation“ bezeichnet. 6. Für die Anwendung des Unternehmensfortführungsprinzips muss das bilanzierende Unternehmen für mindestens 12 Monate weiter bestehen. 7. Die zeitgleiche Verrechnung von Aufwendungen und Erträgen, die auf demselben Geschäftsvorfall beruhen, wird als Prinzip der sachlichen Zugehörigkeit („matching principle“) bezeichnet. 8. Der Grundsatz der Vollständigkeit bewirkt, dass regelmäßig alle Vermögenswerte und Schulden bilanziell zu erfassen sind. 9. Das Vorsichtsprinzip ist bei IFRS von nachrangiger Bedeutung.
  2. Immaterielle Vermögenswerte (IAS 38)

    1. Unter einem immateriellen Vermögenswert versteht man einen   ___________________________ , _______________________________ _________________________________   Vermögenswert. 2. Immaterielle Vermögenswerte, die das Unternehmen zur Veräußerung vorsieht, werden nach IAS   _____   , immaterielle Vermögenswerte, die hingegen zur Selbstnutzung durch das Unternehmen gedacht sind, werden nach IAS   _____   bilanziert. 3. Für Gründungs- bzw. Ingangsetzungsaufwendungen besteht nach IFRS ein   ______________________________________ . 4. Hat das Unternehmen eine Marke erworben und will es sie in seinem Unternehmen längerfristig nutzen, besteht hierfür eine   ______________________________________ . 5. Auch immaterielle Vermögenswerte müssen die allgemeinen Ansatzkriterien   ______________________________________   und   ______________________________________   erfüllen. 6. Schulungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen Teil der Anschaffungskosten sein. Die Aussage ist    richtig    falsch. 

    7. Die Neubewertungsmethode kann nur angewendet werden, wenn der beizulegende Zeitwert (fair value) unter Bezugnahme auf einen   ______________________________________   bestimmt werden kann. 8. Die Nutzungsdauer von Computer-Software ist tendenziell eher   ______________________   zu schätzen. 9. Immaterielle Vermögenswerte ohne begrenzte Nutzungsdauer werden   ______________________________________   auf Wertminderung geprüft. 10. Für immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer ist in aller Regel die   __________________________________   Abschreibungsmethode anzuwenden.
    1. Unter einem immateriellen Vermögenswert versteht man einen nicht-physischen, identifizierbaren, nicht-monetären Vermögenswert. 2. Immaterielle Vermögenswerte, die das Unternehmen zur Veräußerung vorsieht, werden nach IAS 2, immaterielle Vermögenswerte, die hingegen zur Selbstnutzung durch das Unternehmen gedacht sind, werden nach IAS 38 bilanziert. 3. Für die Gründungs- bzw. Ingangsetzungsaufwendungen besteht nach IFRS ein Aktivierungsverbot. 4. Hat das Unternehmen eine Marke erworben und will es sie in seinem Unternehmen längerfristig nutzen, besteht hierfür eine Aktivierungspflicht. 

    5. Auch immaterielle Vermögenswerte müssen die allgemeinen Ansatzkriterien „Wahrscheinlichkeit eines Nutzenzuflusses“ und „verlässliche Bewertbarkeit“ erfüllen. 6. Schulungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen Teil der Anschaffungskosten sein. Die Aussage ist falsch [vgl. IAS 38.29 (b)]. 7. Die Neubewertungsmethode kann nur angewendet werden, wenn der beizulegende Zeitwert (fair value) unter Bezugnahme auf einen aktiven Markt bestimmt werden kann. 8. Die Nutzungsdauer von Computer-Software ist tendenziell eher kurz zu schätzen (vgl. IAS 38.92). 9. Immaterielle Vermögenswerte ohne begrenzte Nutzungsdauer werden (mindestens) einmal jährlich auf Wertminderung geprüft. 10. Für immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer ist in aller Regel die lineare Abschreibungsmethode anzuwenden.
  3. Sachanlagen (IAS 16)

    Soll eine Sachanlage im Unternehmen künftig nicht mehr produktiv genutzt werden, sondern ist sie zur Veräußerung vorgesehen, wird sie ab sofort nicht mehr nach den Grundsätzen von IAS 16 bilanziert. Die Aussage ist    richtig    falsch. 2. Muss das bilanzierende Unternehmen die Walze einer Druckmaschine in regelmäßigen Zeitabständen ersetzen, wird die jeweils neue Walze nach IFRS als   _____________________________________________   bilanziert. 3. Finanzierungskosten   _____________________   aktiviert werden, wenn ein sog.   __________________________________   Vermögenswert vorliegt. 4. Laufende Wartungskosten für eine Sachanlage sind nach IFRS als   ______________________________________   zu behandeln. 5. Der kalkulatorische Unternehmerlohn muss gemäß dem Vollkostenansatz nach IFRS als Bestandteil der Herstellungskosten aktiviert werden. Die Aussage ist    richtig    falsch. 6. Für die Verwaltungskosten des Produktionsbereichs besteht im Hinblick auf ihre Einbeziehung in die Herstellungskosten einer Sachanlage  .

    Der Restwert ist in die Bestimmung des Abschreibungsvolumens (nur) einzubeziehen, wenn er   ______________________________________   ist. 8. Ein Wechsel von der geometrisch-degressiven Abschreibung zur Leistungsabschreibung ist nach IFRS   ______________________________________ . 9. Die Nutzungsdauer einer Sachanlage ist nach IFRS für alle Unternehmen derselben Branche in gleicher Form zu bestimmen. Die Aussage ist    richtig    falsch. 10. In die Neubewertungsrücklage wird der Unterschiedsbetrag aus    ______________________________________   und   ______________________________________   eingestellt.
    1. Soll eine Sachanlage im Unternehmen künftig nicht mehr produktiv genutzt werden, sondern ist sie zur Veräußerung vorgesehen, wird sie ab sofort nicht mehr nach den Grundsätzen von IAS 16 bilanziert Die Aussage ist richtig [vgl. IAS 16.3 (a)]. 2. Muss das bilanzierende Unternehmen die Walze einer Druckmaschine in regelmäßigen Zeitabständen ersetzen, wird die jeweils neue Walze nach IFRS als eigenständige Komponente bilanziert. 3. Finanzierungskosten müssen aktiviert werden, wenn ein sog. qualifizierter Vermögenswert vorliegt. 4. Laufende Wartungskosten für eine Sachanlage sind nach IFRS als Aufwand zu behandeln. 5. Der kalkulatorische Unternehmerlohn muss gemäß dem Vollkostenansatz nach IFRS als Bestandteil der Herstellungskosten aktiviert werden. Die Aussage ist falsch. 6. Für die Verwaltungskosten des Produktionsbereichs besteht im Hinblick auf ihre Einbeziehung in die Herstellungskosten einer Sachanlage eine Aktivierungspflicht. 7. Der Restwert ist in die Bestimmung des Abschreibungsvolumens (nur) einzubeziehen, wenn er wesentlich ist.

    Ein Wechsel von der geometrisch-degressiven Abschreibung zur Leistungsabschreibung ist nach IFRS zulässig. 9. Die Nutzungsdauer einer Sachanlage ist nach IFRS für alle Unternehmen derselben Branche in gleicher Form zu bestimmen. Die Aussage ist falsch (vgl. IAS 16.57). 10. In die Neubewertungsrücklage wird der Unterschiedsbetrag aus beizulegendem Zeitwert (fair value) und Buchwert eingestellt.
  4. Wertminderungen (IAS 36)

    1. Die Werthaltigkeit einer Sachanlage ist zu prüfen, wenn ein   ______________________________________   für eine Wertminderung vorliegt. 2. Eine Wertminderung ist nach IFRS zu verrechnen, unabhängig davon, ob die Wertminderung vorübergehender oder dauernder Natur ist. Die Aussage ist    richtig    falsch. 3. Veränderungen im rechtlichen Umfeld des Unternehmens stellen einen Anhaltspunkt für eine Wertminderung dar, weil es sich um eine   ______________________________________________   handelt. 4. Ist der Nutzungswert einer Sachanlage kleiner als ihr erzielbarer Betrag, ist die Sachanlage zum Nutzungswert zu bewerten. Die Aussage ist    richtig    falsch. 5. Unter dem Nutzungswert versteht man den   _________________________ _________________________ . 6. Eine festgestellte Wertminderung ist stets erfolgswirksam zu behandeln. Die Aussage ist    richtig    falsch. 7. Ist der Grund für die Wertminderung entfallen, ist im Rahmen des Anschaffungskostenmodells eine Zuschreibung (Wertaufholung) vorzunehmen, die durch   ______________________________________________   begrenzt ist. 8. Sowohl nach einer Wertminderung als auch nach einer Wertaufholung ist die   ______________________________________ anzupassen.
    Die Werthaltigkeit einer Sachanlage ist zu prüfen, wenn ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt. 2. Eine Wertminderung ist nach IFRS zu verrechnen, unabhängig davon, ob die Wertminderung vorübergehender oder dauernder Natur ist. Die Aussage ist richtig (vgl. IAS 36.8). 3. Veränderungen im rechtlichen Umfeld des Unternehmens stellen einen Anhaltspunkt für eine Wertminderung dar, weil es sich um eine externe Informationsquelle handelt. 4. Ist der Nutzungswert einer Sachanlage kleiner als ihr erzielbarer Betrag, ist die Sachanlage zum Nutzungswert zu bewerten. Die Aussage ist falsch (vgl. IAS 36.6). 5. Unter dem Nutzungswert versteht man den Barwert der künftigen Cashflows. 6. Eine festgestellte Wertminderung ist stets erfolgswirksam zu behandeln. Die Aussage ist falsch (vgl. IAS 36.60) 7. Ist der Grund für die Wertminderung entfallen, ist im Rahmen des Anschaffungskostenmodells eine Zuschreibung (Wertaufholung) vorzunehmen, die durch die fortgeführten Anschaffungskosten (= Buchwert ohne Berücksichtigung der seinerzeitigen Wertminderung) begrenzt ist. 8. Sowohl nach einer Wertminderung als auch nach einer Wertaufholung ist die Abschreibung anzupassen.
  5. Vorräte (IAS 2) 

    1.Vorräte werden nach IFRS in die folgenden vier Kategorien untergliedert: ______________________________ , ______________________________ , , ______________________________ , ______________________________ . 2. Die Herstellungskosten von Vorräten werden nach dem   ______________________________________ ermittelt. 3. Lagerkosten können Bestandteil der Herstellungskosten von Vorräten sein. Die Aussage ist    richtig    falsch. 4. Der Nettoveräußerungswert ist der übliche Verkaufserlös   ____________________________________   der Gewinnmarge. Er ist immer dann anzusetzen, wenn er   ___________________________________   ist als die Anschaffungs-/Herstellungskosten. 5. Im Rahmen der Bewertungsvereinfachungsverfahren sind neben der FIFOMethode auch der   ______________________________________   und der   ______________________________________   Durchschnitt zulässig. 6. Sind die Gründe für eine Wertminderung entfallen, kann das Unternehmen eine Wertaufholung bis zu den seinerzeitigen Anschaffungs-/Herstellungskosten durchführen. Die Aussage ist    richtig    falsch.
    1. Vorräte werden nach IFRS in die folgenden vier Kategorien untergliedert: Handelswaren, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Fertigerzeugnisse, unfertige Erzeugnisse (vgl. IAS 2.37). 2. Die Herstellungskosten von Vorräten werden nach dem Vollkostenprinzip ermittelt. 3. Lagerkosten können Bestandteil der Herstellungskosten von Vorräten sein. Die Aussage ist richtig [vgl. IAS 2.16 (b)]. 4. Der Nettoveräußerungswert ist der übliche Verkaufserlös einschließlich der Gewinnmarge. Er ist immer dann anzusetzen, wenn er niedriger ist als die Anschaffungs-/Herstellungskosten. 5. Im Rahmen der Bewertungsvereinfachungsverfahren sind neben der FIFOMethode auch der gewogene und der gleitende Durchschnitt zulässig. 6. Sind die Gründe für eine Wertminderung entfallen, kann das Unternehmen eine Wertaufholung bis zu den seinerzeitigen Anschaffungs-/Herstellungskosten durchführen. Die Aussage ist falsch (nicht „kann“, sondern „muss“).
  6. Finanzinstrumente (IAS 32 - IFRS 9)

    1.Ein Zerobond stellt ein Finanzinstrument dar, weil ihm ein   ______________________________________   zugrunde liegt. 2. Eine längerfristige GmbH-Beteiligung von 10% ist regelmäßig als Finanzinstrument der Kategorie   ___________________________________________   zu klassifizieren. 3. Eine Verbindlichkeit aus Lieferung und Leistung ist regelmäßig der Kategorie   ______________________________________   zuzuweisen. 4. Der allgemeine Grundsatz, wonach alle Beträge, die das Unternehmen aufwendet, um einen Vermögenswert in seine Verfügungsmacht zu überführen und ihn in den ihm zugedachten betrieblichen Zustand zu versetzen, als Anschaffungskosten zu erfassen sind, gilt auch bei den Finanzinstrumenten. Die Aussage ist    richtig    falsch. 5. Festverzinsliche Wertpapiere (wie z.B. Industrieobligationen) werden im Rahmen der Folgebewertung entweder mit   _______________________________   oder _______________________________________   bewertet.

    6. Kurswertsteigerungen bei Finanzinstrumenten der Kategorie „zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet“ („at amortised cost“ – AC) werden   _______________________________   berücksichtigt. 7. Wird ein Fremdkapitalinstrument, das der Kategorie „erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet“ („at fair value through other comprehensive income“- FVOCI) zugewiesen wird, veräußert, muss eine evtl. vorhandene Rücklage in die Gewinnrücklagen umgebucht werden. Die Aussage ist    richtig    falsch. 8. Eine Wertminderung bei einer Forderung aus Lieferung und Leistung darf grundsätzlich nur im Wege der   ______________________________________   vorgenommen werden. 9. Eine kurzfristige Verbindlichkeit ist regelmäßig zum   ______________________________________   zu passivieren. 10. Wechselkursgewinne bei einer Fremdwährungsverbindlichkeit sind stets ________________________________________   zu erfassen.
    Ein Zerobond stellt ein Finanzinstrument dar, weil ihm ein Vertrag zugrunde liegt. 2. Eine längerfristige GmbH-Beteiligung von 10% ist regelmäßig als Finanzinstrument der Kategorie „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet“ („at fair value through profit oder loss“ – FVTPL) zu klassifizieren (keine Erfüllung von Geschäftsmodell- und Zahlungsstrombedingung). 3. Eine Verbindlichkeit aus Lieferung und Leistung ist regelmäßig der Kategorie „zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet“ („at amortised cost“ – AC) zuzuweisen (Erfüllung der Geschäftsmodell- und der Zahlungsstrombedingung). 4. Der allgemeine Grundsatz, wonach alle Beträge, die das Unternehmen aufwendet, um einen Vermögenswert in seine Verfügungsmacht zu überführen und ihn in den ihm zugedachten betrieblichen Zustand zu versetzen, als Anschaffungskosten zu erfassen sind, gilt auch bei den Finanzinstrumenten. Die Aussage ist falsch (Transaktionskosten sind nicht in allen Fällen zu aktivieren; vgl. IFRS 9.5.1.1). 5. Festverzinsliche Wertpapiere (wie z.B. Industrieobligationen) werden im Rahmen der Folgebewertung entweder mit den fortgeführten Anschaffungskosten [Geschäftsmodell „Halten“ → Kategorie „zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet“ („at amortised cost“ – AC)] oder dem beizulegenden Zeitwert [Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“ → Kategorie „erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet“ („at fair value through other comprehensive income“- FVOCI)] bewertet. 6. Kurswertsteigerungen bei Finanzinstrumenten der Kategorie „zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet“ („at amortised cost“ – AC) werden nicht berücksichtigt. 7. Wird ein Fremdkapitalinstrument, das der Kategorie „erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet“ („at fair value through other comprehensive income“- FVOCI) zugewiesen wird, veräußert, muss eine evtl. vorhandene Rücklage in die Gewinnrücklagen umgebucht werden. Die Aussage ist falsch (vgl. IFRS 9.B5.7.1.A; es findet ein sog. recycling in den Gewinn/Verlust statt).

    8. Eine Wertminderung bei einer Forderung aus Lieferung und Leistung darf grundsätzlich nur im Wege der Einzelwertberichtigung vorgenommen werden. 9. Eine kurzfristige Verbindlichkeit ist regelmäßig zum Rechnungsbetrag (Nominalbetrag) zu passivieren. 10. Wechselkursgewinne bei einer Fremdwährungsverbindlichkeit sind stets erfolgswirksam zu erfassen.
  7. Rückstellungen (IAS 37)

    1.Eine Rückstellung ist eine Schuld, die hinsichtlich   ______________________________________   und / oder   ______________________________________   ungewiss ist. 2. Eine rechtliche Verpflichtung kann aus   _______________________________   oder   _________________________________   resultieren. 3. Rückstellungen können nur für rechtliche Verpflichtungen gebildet werden. Die Aussage ist    richtig    falsch. 4. Für künftig entstehende betriebliche Verluste kann keine Rückstellung gebildet werden. Die Aussage ist    richtig    falsch. 5. Für Aufwandsrückstellungen besteht ein   _____________________________ . 6. Gegen das bilanzierende Unternehmen wird eine Schadensersatzforderung im gerichtlichen Wege geltend gemacht. Der fachkundige Vertreter schätzt den voraussichtlich auszugleichenden Schaden in folgendem Rahmen: mit einer Wahrscheinlichkeit von 45% 50.000 €, mit einer Wahrscheinlichkeit von 30% 70.000 € und mit einer Wahrscheinlichkeit von 25% 80.000 €. In welcher Höhe ist eine Rückstellung zu passivieren? ______________________________________ 
    7. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es erforderlich sein, nicht den erwarteten Erfüllungsbetrag, sondern seinen Barwert als Rückstellung zu passivieren. Die Aussage ist    richtig    falsch. 8. Für einen drohenden Verlust aus einem schwebenden Geschäft kann nach IFRS eine Rückstellung gebildet werden. Die Aussage ist    richtig    falsch. 9. Bei einer Restrukturierungsrückstellung liegt eine   _______________________   Verpflichtung vor. 10. Umzugskosten für umgesetzte (in anderen betrieblichen Einheiten weiterbeschäftigte) Mitarbeiter können nicht als Bestandteil einer Restrukturierungsrückstellung berücksichtigt werden. Die Aussage ist    richtig    falsch.
    1. Eine Rückstellung ist eine Schuld, die hinsichtlich Fälligkeit und / oder Höhe ungewiss ist. 2. Eine rechtliche Verpflichtung kann aus Vertrag oder Gesetz resultieren. 3. Rückstellungen können nur für rechtliche Verpflichtungen gebildet werden. Die Aussage ist falsch (auch für faktische Verpflichtungen). 4. Für künftig entstehende betriebliche Verluste kann keine Rückstellung gebildet werden. Die Aussage ist richtig (vgl. IAS 37.63). 5. Für Aufwandsrückstellungen besteht ein Passivierungsverbot (= keine Verpflichtung gegenüber einem Dritten). 6. Gegen das bilanzierende Unternehmen wird eine Schadensersatzforderung im gerichtlichen Wege geltend gemacht. Der fachkundige Vertreter schätzt den voraussichtlich auszugleichenden Schaden in folgendem Rahmen: mit einer Wahrscheinlichkeit von 45% 50.000 €, mit einer Wahrscheinlichkeit von 30% 70.000 € und mit einer Wahrscheinlichkeit von 25% 80.000 €. In welcher Höhe ist eine Rückstellung zu passivieren? In Höhe von 70.000 €. 7. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es erforderlich sein, nicht den erwarteten Erfüllungsbetrag, sondern seinen Barwert als Rückstellung zu passivieren. Die Aussage ist richtig (vgl. IAS 37.45). 8. Für einen drohenden Verlust aus einem schwebenden Geschäft kann nach IFRS eine Rückstellung gebildet werden. Die Aussage ist falsch (nicht „kann“, sondern „muss“). 9. Bei einer Restrukturierungsrückstellung liegt eine faktische Verpflichtung vor. 10. Umzugskosten für umgesetzte (in anderen betrieblichen Einheiten weiterbeschäftigte) Mitarbeiter können nicht als Bestandteil einer Restrukturierungsrückstellung berücksichtigt werden. Die Aussage ist richtig [vgl. IAS 37.81 (a)].
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huatieulans
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365670
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Internationale Rechnungslegung Intensivlehrgang
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