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1.1 Definieren Sie den Begriff „Praktikant*in“ und beschreiben Sie die unterschiedliche Rechtsstellung von Praktikant*innen und
Berufspraktikant*innen.
Praktikant*in: soll berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen in einem Betrieb oder Einrichtung erwerben, muss diese im Rahmen einer Ausbildung nachweisen; ist kein Arbeitnehmer; erhält Praktikumsvertrag, nicht zwangsläufig Entgelt
Berufspraktikant*innen: erhalten Ausbildungsvertag, Entgelt; Ausbildungszweck steht im Vordergrund, ist aber mehr als „normaler“ Praktikant in Organisation des Arbeitgebers eingebunden
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1.2 Beschreiben Sie kurz die wesentlichen Bestimmungen zu Probezeit und
Befristung des Praktikant*innenverhältnisses.
- § 20 BBiG: Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Sie muss
- mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen.
§ 3 TVPöD: Im öffentlichen Dienst gilt eine Probezeit von 3 Monaten.
- Während der Probezeit kann das Praktikant*innenverhältnis von beiden
- Seiten jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
Wichtig: Es muss eine Probezeit vereinbart werden
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1.3 Erläutern Sie, unter welchen Umständen und mit welchen Fristen ein Berufspraktikant kündigen kann.
- § 22 BBiG: während der Probezeit ist Kündigung jederzeit und ohne Angabe
- von Gründen möglich
Ansonsten Kündigungsfrist von vier Wochen, BPler muss Gründe angeben, z. B. Betrieb verletzt Ausbildungspflicht (Ausnahmen in schwerwiegenden Fällen); es besteht immer ein Anspruch auf ein Arbeitszeugnis
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1.4 Die Praxisanleitung einer Berufspraktikantin erkrankt schwer und wird nicht ersetzt. Somit fällt die Anleitung für ein halbes Jahr aus. Darüber hinaus soll die Berufspraktikantin in der Zeit, die ursprünglich für Gespräche mit der
Anleitung vorgesehen war, die Aktenablage im Büro machen. Ist das rechtlich
zulässig? Begründen Sie.
- Nein, die BPler hat laut BBiG (Berufsbildungsgesetz) ein Recht auf eine
- Anleitung, denn dies gehört zu den Pflichten der Ausbildungsstelle.
- Außerdem darf die BPlerin nicht tätigkeitsfremd beschäftigt werden
- (Aktenablage ist generell ok, wenn es Teil der Ausbildung ist, aber nicht in
- diesem Umfang anstelle der Anleitung).
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1.5 Eine Erzieherin arbeitet bereits seit einem Jahr auf einer Jugendwohngruppe
des DRK. Nach einem freien Wochenende erscheint sie montags zu spät zur
Arbeit. Noch am gleichen Tag erhält sie die sofortige schriftliche Kündigung
des Arbeitsverhältnisses. Ist das rechtlich zulässig? Begründen Sie.
- Nein, der Arbeitgeber muss sie erst abmahnen und ihr die Gelegenheit zur
- Besserung ihres Verhaltens geben. Erst wenn dies nichts bewirkt darf ihr
- gekündigt werden.
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1.6 Ein Berufspraktikant bleibt mehrere Tage unentschuldigt von seiner Arbeitsstelle fern. Daraufhin bekommt er eine schriftliche Abmahnung und die Fehlzeiten vom Gehalt abgezogen. Ist das rechtlich zulässig? Begründen Sie.
- Ja, beides ist zulässig.
- --Abmahnung ist zulässig
- -- Gehaltabzug ist zulässig
Der Anspruch auf Bezahlung (Gehalt) entfällt bei Unerlaubten Fehlen (Fehltagen).
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1.7 In der Praktikumsstelle einer Berufspraktikantin sind überraschend drei
Kolleg*innen erkrankt. Die Anleitung verbietet daraufhin der Berufspraktikantin, am schulischen Unterricht teilzunehmen, da sie sonst eine ganze
Gruppe schließen müsste.
Zudem wird angeordnet, dass die Berufspraktikantin diese Woche zwölf
Überstunden zu leisten hat. Ist das rechtlich zulässig? Begründen Sie.
- Nein, beides unzulässig (laut BBiG hat BPlerin ein Recht auf die schulische
- Ausbildung; Überstunden dürfen nur angeordnet werden, wenn sie der
- Ausbildung dienlich sind, dies ist hier fraglich).
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1.8 Ein Berufspraktikant hat eine Stelle in einem Kinder- und Jugendhaus, dessen
Träger eine Stadt ist. In seinem Praktikantenvertrag sind vier Monate Probezeit vereinbart. Ist das rechtlich zulässig? Begründen Sie.
- § 3 TVPöD: Der Berufspraktikant hat eine Probezeit von 3 Monaten, die
- Bestimmung seines Praktikantenvertrages ist ungültig.
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