-
Aufgabe: Finanzinstrumente I Die Beteiligungs-AG erwirbt am 22.05.07 Wertpapiere zu Anschaffungskosten (Kurswert) in Höhe von 480.000 €. Ergänzend zum Kaufpreis berechnete die Kölner Investitionsbank Anschaffungsnebenkosten in Höhe von 3,5% des Kaufpreises.
Die Wertpapiere dienen der spekulativen Absicht (Geschäftsmodell- und Zahlungsstrombedingung sind jeweils nicht erfüllt).
Zum Ende des Geschäftsjahres 07 beträgt der Wert des Depots (Kurswert) 640.000 €. Zum Ende des darauf folgenden Geschäftsjahres (31.12.08) liegt das Depot bei einem Wert von 380.000 €.
Aufgabenstellung:
a) Begründen Sie anhand der einschlägigen Fundstellen die Bilanzierung des Wertpapierdepots nach IFRS im Erwerbszeitpunkt (22.05.07) und in den darauffolgenden Geschäftsjahren (Bilanzstichtage 31.12.07 sowie 31.12.08).
b) Geben Sie für Ihre Lösung zu 1) alle Buchungssätze zum 22.05.07, 31.12.07 sowie 31.12.08 an!
- a) Bilanzierung:
- Das Wertpapier ist der Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert“ (at fair value through profit or loss) zuzuordnen.
Erstbewertung: IFRS 9.5.1.1 Die Papiere werden zu AK ohne Zurechnung von Transaktionskosten bewertet (diese stellen also Aufwand dar und werden nicht mit dem Papier aktiviert)
Folgebewertung: IFRS 9.5.2.1 (c) i.V.m. IFRS 9.5.7.1 Die Papiere werden zum erfolgswirksam beizulegenden Zeitwert (fair value) bewertet. b) BS: Die Buchungssätze lauten wie folgt: 22.05.07: ( fair value 480.000 + ANK 16.800)
b) BS: Die Buchungssätze laufen wie folgt:
- 22.05.07 (fair value 480.000 + ANK 16.800)
- Wartpapiere (FVTPL) 480.000 / Aufwand 16.800
- AN
- Bank 496.800
- 31.12.07 (fair value 640.000)
- Wartpapiere (FVTPL) 160.000 AN Finanzerträge 160.000
- 31.12.08 (fair value 380.000)
- Finanzaufwand 260.000 AN Wertpapiere (FVTPL) 260.000
- Ausweis:
- IAS 1.54 (d) = gesonderte MindestpostenIAS 1.60 i.V.m. IAS 1.66 = kurzfristig
-
Aufgabe: Finanzinstrumente II
Die Beteiligungs-AG besitzt folgende Wertpapiere:
a) 100 Stück Aktien der „Mars AG“. Die Aktien dienen der kurzfristigen Gewinnerzielungsabsicht und wurden am 11.12.01 zu einem Kurs von 250 € je Aktie erworben. Der Kurs am 31.12.01 beträgt 230 €.
b) 10% der Anteile an der „Mond AG“. Die Anteile wurden am 1.6.01 für 100.000 € gekauft. Die Beteiligungs-AG beabsichtigt eine längerfristige Anlage, und weist die Anteile in Ausübung des Wahlrechts nach IFRS 9.5.7.5 in Kategorie FVOCI aus. Zum 31.12.01 haben die Anteile einen Wert von 120.000 €.
Aufgabenstellung jeweils:
Geben Sie an, um welche Art von Wertpapier es sich nach IFRS handelt.
Ermitteln Sie, welchen Wert die Beteiligungs-AG zum 31.12.01 in der IFRS-Bilanz ansetzen muss.
Geben Sie die entsprechenden Buchungssätze an, die zum Jahresende vorzunehmen sind.
- a) Anteile an der „Mars AG“
- IAS 32.11: finanzieller Vw, EK-Instrument
- IFRS 9.3.1.1: Ansatz-Zeitpunkt: wenn Vertragspartei; dann Klassifizierung vornehmen
- IFRS 9.4.1.4: Zuordnung der Kategorie: „FVTPL“, (FVTPL = fair value through profit or loss) da bei der Anlage „Handelsabsicht“ im Vordergrund steht, kommt keine andere Kategorie in Frage
- IFRS 9.5.1.1: Erstbewertung zum „beizulegenden Zeitwert“ IFRS 9.5.2.1(c): Folgebewertung zum 31.12. erfolgt zum „beizulegenden Zeitwert“ (fair value) = 23.000 €.
- IFRS 9.5.7.1: Wertunterschiede zum vorherigen Ansatz => erfolgswirksam im „Ergebnis“ = GuV erfassen
BS: Wertpapier an Finanzergebnis an Bank Wertpapiere
b) Anteile an „Mond AG“
- IAS 32.11: finanzieller Vw, EK-Instrument 25.000 (11.12.01) 2.000 (31.12.01)
- IFRS 9.3.1.1: Ansatz-Zeitpunkt: wenn Vertragspartei; dann Klassifizierung vornehmen
- IFRS 9.5.7.5: Zuordnung der Kategorie: „FVOCI“, (FVTPL = fair value through other comprehensive income) da für solche EK-Instrumente das Wahlrecht zur Bewertung nach dieser Kategorie besteht.
- IFRS 9.5.1.1: Erstbewertung zum „beizulegenden Zeitwert“ IFRS 9.5.2.1(b): Folgebewertung zum 31.12. erfolgt zum „beizulegenden Zeitwert“ (fair value) = 120.000 €.
IFRS 9.5.7.1(b): Wertunterschiede zum vorherigen Ansatz werden erfolgsneutral im „sonstigen Ergebnis“ z.B. im Unterkonto „fair value-Rücklage“ erfaßt.
- BS:
- Wertpapier an Bank 100.000 (01.06.01)
- Wertpapiere an fair value-Rücklage 20.000 (31.12.01)
-
Aufgabe: Finanzinstrumente III
1) Anleihe
Die Raumflug AG orderte am 15. Januar 01 von der Hausbank Anleihen des Bundes im Nennwert von 50.000 € zum Kurs von 100 %. Für den Erwerb fielen keine Gebühren an. Die Anleihen besitzen einen Kupon von 2,5 %; die damit zusammenhängenden Erträge wurden zutreffend erfasst. Die Anleihen sind am 15. Juli 16 fällig. Die AG beabsichtigt, die Anleihen bis zur Endfälligkeit zu halten. Zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 01 steigt der Kurs der Anleihe auf 101 %.
2) Fondsanteile
Die Raumflug AG hat am 01. September 01 zur Anlage eines kurzfristigen Liquiditätsüberschusses 5.000 Fondsanteile an dem börsennotierten Aktienfonds „DDFD-Asia“ gekauft. Die AG erwartet ein Ansteigen des Kurses und möchte die Anteile möglichst bald im Laufe des ersten Halbjahres 02 wieder verkaufen. Der Kaufpreis pro Anteil betrug 40 €. Ausgabe- und Rücknahmepreis sind identisch. Es fallen 0,5 % Transaktionskosten an. Am 31. Dezember 01 ist der Rücknahmepreis = Ausgabepreis auf 44 € gestiegen.
Aufgabenstellung jeweils:
Beurteilen Sie den Sachverhalt nach IFRS.
Bestimmen Sie gegebenenfalls den Wert des Bilanzansatzes zum 31. Dezember 01.
Gehen Sie auf die Behandlung der Transaktionskosten ein.
- 1) Anleihe
- IAS 32.11: Anleihen des Bundes sind „finanzieller Vw“, FK-Instrument
- IAS 1.54(d) Ausweis => „finanzielle Vw“
- IAS 1.66 als langfristig
- IFRS 9.3.1.1: Ansatz-Zeitpunkt: wenn Vertragspartei; dann Klassifizierung vornehmen
- IFRS 9.4.1.1: Zuordnung der Kategorie : „AC“, (at amortized cost) denn:
- IFRS 9.4.1.2(a): Geschäftsmodell „Halten“ ist erfüllt
- IFRS 9.4.1.2(b): Zahlungsmodellbedingung ist erfüllt kein Wahlrecht gewählt
- IFRS 9.5.1.1: Erstbewertung zum „beizulegenden Zeitwert“ zum „beizulegenden Zeitwert“ 50.000 € x 100 % = 50.000 €
- IFRS 9.5.2.1(a): Folgebewertung zum 31.12. erfolgt zu „fortgeführten AK“ 31.12.01 = 50.000 € Wertsteigerung auf 101 % wird nicht erfasst, da in dieser Kategorie mit „fortgeführten AK“ folgebewertet wird.
2) Fondsanteile
- IAS 32.11 Fondsanteile sind „finanzieller Vw“, EK-Instrument IAS 1.54(d) Ausweis als „finanzielle Vw“
- IAS 1.66(c) als kurzfristig ausweisen
- IFRS 9.3.1.1: Ansatz-Zeitpunkt: wenn Vertragspartei; dann Klassifizierung vornehmen
- IFRS 9.4.1.4: Zuordnung der Kategorie: „FVTPL“, (FVTPL = fair value through profit or loss) für die Fondsteile gelten nicht die Geschäftsmodelle „Halten“ oder „Halten u. Verkaufen“, ebensowenig die Zahlungsstrombedingungen. Also kommt nur Kategorie „FVTPL“ in Frage. Es wird auch kein Wahlrecht genutzt.
- IFRS 9.5.1.1: Erstbewertung zum „beizulegenden Zeitwert“ 5.000 Anteile · 40 € / Anteil = 200.000 €.
- IFRS 9.5.1.1: Transaktionskosten gehören hier nicht dazu, weil Folgebewertung zum fair value erfolgt
- IFRS 9.5.7.1: 1.000 € Transaktionskosten in den Aufwand. IFRS 9.5.2.1(c): Folgebewertung zum 31.12. erfolgt zum „beizulegenden Zeitwert“ 5.000 Anteile · 44 € / Anteil = 220.000 €.
- IFRS 9.5.7.1: Wertunterschiede zum vorherigen Ansatz = erfolgswirksam 20.000 € Differenz wird in GuV erfaßt. Es handelt sich um einen Kursgewinn, der als Ertrag im „Finanzergebnis“ dargestellt wird.
- BS: (nicht gefordert)
- 01.09.01
- Finanzaufwand an Bank
- 31.12.01
- Wertpapiere an Ertrag aus Wertpapieren 1.000 € 20.000 €
-
Aufgabe: Finanzinstrumente IV, festverzinsl.
Die Raumflug AG erwirbt am 1. Januar 01 eine Schuldverschreibung (festverzinsliches Wertpapier) mit folgender Ausstattung:
Nominalbetrag 1.000.000,00 €
Nominalzinssatz 4 % p. a.
Fälligkeit 31. Dezember 05
Rückzahlungsbetrag 1.000.000,00 €
AK 956.705,23 €
Es sind keine Transaktionskosten angefallen. Die Zinsen werden zum 31. Dezember eines jeden Jahres nachträglich gezahlt. Die Gesellschaft möchte die Schuldverschreibung bis zu ihrer Endfälligkeit halten.
Aufgabenstellung:
a) Nennen Sie die Kategorie, der Sie das Wertpapier zuordnen. b) Ermitteln Sie die fortgeführten AK, die Zuschreibungsbeträge sowie die Nominalzinsbeträge im Zeitablauf bis zur Fälligkeit des Wertpapiers unter der Annahme, dass der Effektivzinssatz 5 % p. a. beträgt. Nutzen Sie hierzu die Tabelle.
c) Erläutern Sie den Buchungssatz / die Buchungssätze zum 31. Dezember 01 unter der Annahme, dass die RAA die Wertpapiere der Kategorie AC zugeordnet hat. Der „fair value“ zum Bilanzstichtag 31. Dezember 01 beträgt 951.340,23 €.
- a) Voraussetzungen
- lAS 32.11: Def. „Finanzinstrument“, „finanzieller Vermögenswert“ in Form eines FK-Instruments liegt vor. Die „Anleihe“ erfüllt die Merkmale, die das vertragliche Recht beinhalten, Zahlungsmittel von einem anderen Unternehmen zu erhalten.
- IFRS 9.4.1.1: Zuordnung der Kategorie : „AC“, (at amortized cost) denn:
- IFRS 9.4.1.2(a): Geschäftsmodell „Halten“ ist erfüllt: der fin. Vw wird zur Vereinnahmung der vertragl. Zahlungsströme (Zinsen und Tilgung) gehalten ( er soll nicht vorher verkauft werden)
- IFRS 9.4.1.2(b): Zahlungsmodellbedingung ist erfüllt der fin. Vw ist so ausgestaltet, daß der Vw nur zu zeitlich festgelegten Zahlungsströmen führt, die ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen für die Kapitalüberlassung darstellen (u. nicht etwa Dividendenzahlungen oder andere Ausschüttungszahlungen) Es wird kein Wahlrecht genutzt
- b) Ermittlung:
- IFRS 9.5.1.1: Erstbewertung zum „beizulegenden Zeitwert“ Das ist der „Transaktionspreis“, der Betrag, der für das Wertpapier gezahlt worden ist. = 956.705,23 €
- IFRS 9.5.2.1(a): Folgebewertung zum 31.12. erfolgt zu „fortgeführten AK“ mittels Effektivzinsmethode, da ein Disagio vereinbart ist
- IFRS 9.5.4.1: der Zinsertrag aus dem Disagio ist nach der Effektivzinsmethode zu berechnen und den fortgeführten AK hinzuzurechnen
-
Aufgabe: Vorräte I, HK
Die Raumflug AG produziert in einer ihrer Niederlassungen Transportflugkörper. Bestimmen Sie durch Ankreuzen, ob für die jeweilige Kostenart eine Pflicht oder ein Wahlrecht oder ein Verbot zur Einbeziehung in die HK nach IFRS besteht. Aufgabenstellung: Begründen Sie Ihre Wahl mit einem Stichwort (z. B. Einzelkosten, Fertigungsgemeinkosten) und der Nennung der IFRS-Vorschrift unterhalb der jeweiligen Kostenart in der nachfolgenden Tabelle.
Kalkulatorische Zinsen
Spezialkunststoffe für Innenausstattung
Fremdbezogene Triebwerke
Lagerkosten für elektronische Bauteile
Abschreibungen auf Sitzungsgebäude von Vorstand und Aufsichtsrat
Gehalt des Produktionsvorstandes
Gehalt des Finanzvorstandes
Aufwendungen für die Kantine der Arbeiter der Fertigung Außergewöhnlich hohe Beträge für FertigungsIöhne bei nachträglichen Konstruktionskorrekturen
Gehälter des Betriebsrates
Allgemeine Verwaltungskosten für Jahresabschlusserstellung Heizung und Reinigung der Produktionsstätten
Aufwand für Produktwerbung
- Kalk. Zinsen => kein „Aufwand“ R 70(b)->Verbot
- Spezialkunststoffe für Innenausstattung: Einzelkosten, IAS 2.12 -> Pflicht
- Fremdbezogene Triebwerke: Einzelkosten, IAS 2.12 ->Pflicht
- Lagerkosten für elektronische Bauteile: Produktionsgemeinkosten, IAS 2.16 (b) ->Pflicht Abschreibungen auf Sitzungsgebäude von Vorstand und Aufsichtsrat: Verwaltungsgemeinkosten, IAS 2.16 (c) -> Verbot
- Gehalt des Produktionsvorstandes: Produktionsgemeinkosten, IAS 2.12 -> Pflicht
- Gehalt des Finanzvorstandes: Verwaltungsgemeinkosten, IAS 2.16 (c) ->Verbot
- Aufwendungen für die Kantine der Arbeiter aus der Fertigung: Produktionsgemeinkosten, IAS 2.12 ->Pflicht
- Außergewöhnlich hohe Beträge für Fertigungs-löhne bei nachträglichen Konstruktions-korrekturen: anormale Beträge, IAS 2.16 (a) ->Verbot
- Gehälter des Betriebsrates: Verwaltungsgemeinkosten, IAS 2.16 (c) -> Verbot
- Allgemeine Verwaltungskosten für Jahresabschlusserstellung: Verwaltungsgemeinkosten, IAS 2.16 (c) ->Verbot
- Heizung und Reinigung der Produktionsstätten: Produktionsgemeinkosten, IAS 2.12 ->Pflicht
- Aufwand für Produktwerbung: Vertriebskosten, IAS 2.16 (d) -> Verbot
-
Aufgabe: Vorräte II, HK Bei der Raumflug AG Deutschland sind bezüglich eines Produktes folgende Daten für das Jahr 01 gegeben:1 Materialeinzelkosten 120.000 € 2 Fertigungseinzelkosten 200.000 € 3 Vertriebseinzelkosten 80.000 € 4 variable Produktionsgemeinkosten 140.000 € 5 fixe Produktionsgemeinkosten 300.000 € 6 fixe allgemeine Verwaltungsgemeinkosten 50.000 € 7 fixe Verwaltungskosten des Produktionsbereiches 70.000 €8 fixe Vertriebsgemeinkosten 60.000 € 9 Aufwand für einen ungeplanten Maschinenfehler 20.000 €Im Jahr 01 findet eine Lagerbestandserhöhung statt. Produziert wurden 200.000 Stück, wovon 150.000 Stück verkauft werden konnten. Aufgrund der Wirtschaftskrise nutzte das Unternehmen die Kapazität von 300.000 Produktionseinheiten nicht aus, die in normalen Jahren vom Band laufen würden. Aufgabenstellung a) Nennen Sie die Vermögenswerte, die zu den Vorräten nach IFRS gerechnet werden, und nennen Sie die Bewertungsvorschrift. b) Bewerten Sie die Bestandszunahme im konkreten Fall. Verwenden Sie für die Wertermittlung das Schema in Anlage. c) Beschreiben Sie (keine Berechnung), inwieweit und in welcher Form sich eventuell latente Steuern ergeben, wenn: steuerlich der maximal zulässige Ansatz der HK gewählt wird.
- a) IAS 2.6 Def.: zu Vorräten zählen Vw, die
- zum Verkauf im normalen Geschäftsgang gehalten, oder
- sich in der Herstellung für solchen Verkauf befinden, oder
- als RHB-Stoffe bestimmt sind, verbraucht zu werden bei der Herstellung oder Erbringung von Dienstleistungen
IAS 2.9: Bewertung: Vorräte werden mit niedrigerem Wert aus „AHK“ und „Nettoveräußerungswert“ bewertet.
b) IAS 2.12 ff. Ermittlung der HK :
- Materialeinzelkosten 120.000,00 €
- Fertigungseinzelkosten 200.000,00 €
- Vertriebseinzelkosten -,- Verbot, IAS 2.16(d)
- variable Produktionsgemeinkosten 140.000,00 €
- fixe Produktionsgemeinkosten 200.000,00 €,angemessener Anteil, IAS 2.13
- fixe allgem. Verwaltungsgemeinkosten -,- Verbot, IAS 2.16(c)
- fixe Verwaltungskosten des Produktionsbereiches 46.666,67 € angemessener Anteil, IAS 2.13
- fixe Vertriebsgemeinkosten -,- Verbot, IAS 2.16(d)
Aufwand für einen ungeplanten Maschinenfehler -,- Verbot, IAS 2.16(a)
- Herstellungskosten gesamt 706.666,67 €
- davon entfallen auf Bestandsmehrung von 50.000 Stück 176.666,67 €
- c) Steuerliche Wertobergrenze für HK umfaßt auch die allgemeinen Verwaltungsgemeinkosten.
- IFRS bezieht diese nicht mit ein.
- Der IFRS-Bilanzwert der Vorräte ist niedriger als nach Steuer-Bilanz. IFRS-Abschluss: aktiver latenter Steueranspruch, IAS 12.24.
-
Aufgabe: Vorräte III, Platin
Wegen zu erwartender größerer Nachfrage nach Platin wurden von der Raumflug AG 4 t Platin zu einem Preis von 2.000.000 € im Oktober 00 angeschafft. Am Bilanzstichtag ist der Marktwert je Tonne Platin auf 400.000 € gesunken. Der Nettobetrag zum Bilanzstichtag, den die Raumflug AG aus dem Verkauf des Platins erwartet, beträgt 2.200.000 €. Bis zur Bilanzaufstellung hat sich der Marktwert leicht auf 420.000 € je Tonne Platin erholt.
Aufgabenstellung:
Bestimmen Sie mit welchem Betrag der oben aufgeführte Sachverhalt — unter Angabe der Fundstelle — nach IFRS zu bewerten ist. Gehen Sie auch darauf ein, ob es einen Unterschied zum HGB-Bilanzwert gibt und bestimmen Sie seine Höhe. Latente Steuern sind nicht zu berücksichtigen.
- IFRS:
- IAS 2.9 : Bewertung beim Ansatz => mit dem niedrigeren Wert aus AHK und Nettoveräußerungswert
- AK = 500.000 € / t (Platin)
- Nettoveräußerungswert = 550.000 € / t
Bewertung der Vorräte: 4 x 500.000 € = 2.000.000 €.
- HGB:
- § 253 Abs.4 HGB: Abschreibung auf den niedrigeren „Marktwert“ zum Bilanzstichtag 31.12.00 (= strenges Niederstwertprinzip).
Wert: 4 x 400.000 € = 1.600.000 €
-
Aufgabe: Vorräte IV, Spezialschrauben
Die Raumflug AG hat im Oktober Spezialschrauben aus Japan in YEN zu AK von umgerechnet 1 € (Stückpreis) erworben; am Bilanzstichtag befanden sich noch 400.000 Schrauben auf Lager. Es wird erwartet, dass die Schrauben im Januar/Februar 02 zum Preis von 1,10 €/Stück verkauft werden können. Die im Zusammenhang mit dem Verkauf noch anfallenden Versandkosten belaufen sich voraussichtlich auf 0,05 €/Stück. Wegen des starken Euro hätte die Gesellschaft die Spezialschrauben am Bilanzstichtag für 0,97 €/Stück (bei unverändertem YEN-Kaufpreis) erwerben können. Aufgrund des strengen Niederstwertprinzips (§ 253 Abs. 4 HGB) hat die Gesellschaft daher in ihrem HGB-Jahresabschluss eine Abwertung in Höhe von 12.000 € richtigerweise vorgenommen.
Aufgabenstellung
1. Stellen Sie den Sachverhalt aus Sicht des IFRS-Einzelabschlusses dar und begründen Sie die Ergebnisse.
2. Stellen Sie ggf. die Korrekturbuchungen dar, die sich aus einer Umstellung von einem HGB-Jahresabschluss in einen IFRS-Einzelabschluss ergeben.
- 1. IFRS / HGB
- Ansatz
- IAS 2.6: Vw werden als Vorräte „angesetzt“, wenn sie der Definition Vorräte (Waren) entsprechen.
- Ausweis
- IAS 1.54 (g): Vorräte
- Bewertung IAS 2.9: niedrigerer Wert aus AHK und Nettoveräußerungswert. (Die Betrachtung ist streng absatzmarktorientiert.)
- AK = 1 €
- NVW: Verkaufspreis 1,10 €
- noch anfallenden Kosten 0,05 €
- NVP = 1,05 €
- Bewertung der Spezialschrauben mit AK von 1 € / Stck
- HGB:
- § 253 Abs.4: Bewertung zum „niedrigeren Börsen- oder Marktpreis“.
- Ergebnis Für den IFRS-Einzelabschluss wird die HGB-Bewertung korrigiert.
- 2. Korrekturbuchung
- Vorräte 12.000 € AN Materialaufwand 12.000 €
-
Aufgabe: Vorräte V, Handelswaren S.18
Die Raumflug AG hat durch Inventur zum 31. Dezember 01 400 Stück an Handelswaren erfasst. Die Handelsware wurde zu AK von 80 € pro Stück gekauft und wird normalerweise (ohne Weiterbearbeitung) mit einem Handlungskosten- und Gewinnzuschlag von 25 % zum Preis von 100 € verkauft. Der Absatz dieser Handelswaren ist aufgrund des veränderten Kundengeschmackes rückläufig, sodass der Lagerbestand des 31. Dezember 01 in einer Sonderaktion mit einem Rabatt von 30 % abverkauft werden soll. Beim Verkauf fallen für die Handelsware noch 6 € pro Stück Vertriebskosten an.
Aufgabenstellung:
a) Ermitteln und begründen Sie, zu welchen Werten die Handelswaren in der Bilanz der Raumflug AG zum 31. Dezember 01 nach IFRS anzusetzen sind.
b) Geben Sie den entsprechenden Bilanzposten und den Wert zum 31.12.01 an.
- Grundsätzliches
- Ansatz
- IAS 2.6(a): Handelswaren sind Vorräte.
- Bewertung
- IAS 2.9: Vorräte werden – prinzipiell – bewertet zum niedrigeren Wert aus AHK und Nettoveräußerungswert.
- Ausweis
- IAS 1.54(g): Bilanzposten „Vorräte“
- Handelsware
- Bewertung
- IAS 2.9: Ermittlung AK und Nettoveräußerungswert: AK der Handelswaren = 80 € / Stück
- 31.12.01:
- IAS 2.6: Nettoveräußerungswert:
- Verkaufserlös 70 €
- Vertriebskosten 6 €
- NVW = 64 € / Stück
IAS 2.28 ff. verdeutlicht dies: Die Handelswaren sind im Verkaufspreis (dauerhaft wegen Veränderung des Kundengeschmacks) gesunken, deshalb muß Abwertung erfolgen.
Bewertung zum NVW = 64 €/ Stück
- Bilanzansatz 31.12.01:
- Vorräte, Handelsware (400 Stück · 64 €/Stück) = 25.600 €
-
Aufgabe: Vorräte VI, Fertigerzeugnisse
Sie sind Controller in der Schwarz AG. Diese hat 50 hochwertige Elektromotoren auf Lager, deren Herstellungskosten 100.000 € betragen. Der Verkaufspreis für die Motoren betrug 2.500 € pro Stück. Aufgrund von Rationalisierungsmaßnahmen im Fertigungs- prozess können die gleichen Motoren für 1.500 € pro Stück hergestellt werden. Das lässt den Verkaufspreis auf 1.800 € pro Stück sinken.
Aufgabenstellung
Ermitteln Sie den bilanziellen Wertansatz nach IFRS.
- Lösung:
- Vorräte VI, Fertigerzeugnisse
- a) (Der bilanzielle Wert-Ansatz soll berechnet werden !)
Ansatz IAS 2.6 (Def.): Elektromotoren zum Verkauf sind „Vorräte“.
- Bewertung
- IAS 2.9: niedrigerer Wert aus AHK oder NVW
- AHK der Motoren NVW = 100.000 € / 50 Stück = 2.000 € / Stück
- NVW = 1.800 € / Stück
NVW ist niedriger ! => IAS 2.28 ff.
Bilanzansatz = 50 Motoren à 1.800 € = 90.000 € D.h.
Abwertung der Vorräte um 10.000 €
-
Aufgabe:
Eigenkapital, Bestandteile
Nennen Sie die Inhalte folgender Bilanzposten nach IFRS und beschreiben Sie kurz die Sachverhalte, nach denen sie bei der Raumflug AG gebildet werden:
- gezeichnetes Kapital
- Kapitalrücklage
- Neubewertungsrücklage (unter Angabe der IFRS-Standards)
- Gezeichnetes Kapital
- IAS 1.54 (r): Nennkapital des Unternehmens
- bei AG => Grundkapital; ansprechen: wenn Grundkapital (Aktien) ausgegeben, erhöht oder vermindert wird
- bei GmbH = Stammkapital
- Kapitalrücklage
- IAS 1.54 (r): Einstellung von Eigenkapitalzahlungen, die Gesellschafter über ihr gezeichnetes Kapital hinaus geleistet haben. das Aufgeld (Agio), um das der Emissionspreis höher ist als der (anteilige) Nennwert der ausgegebenen Aktien.
§ 272 Abs. 2 HGB => weitere Möglichkeiten zur Bildung einer Kapitalrücklage.
- Neubewertungsrücklage
- IAS 1.82A ff: Bestandteil des „Sonstigen Ergebnisses“.
- IAS 16.31, .39, .40 => auszuweisen, wenn SAV oder Imm. Vw nach dem Neubewertungsmodell bewertet werden.
Die Wertsteigerung oder –minderungen zwischen dem „beizulegenden Zeitwert“ und dem „Buchwert“ werden unter den Voraussetzungen von IAS 16.39 u. .40 (unter Abzug latenter Steuern) im „Sonstigen Ergebnis“ unter der Position „Neubewertungsrücklage“ eingestellt.
-
Aufgabe: Darlehen I
Die Grobus Gross GmbH nahm im Dezember 01 ein endfälliges Darlehen in Höhe von 600.000 € mit einer Laufzeit von sechs Jahren auf. Das Darlehen wurde am 31. Dezember 01 unter Abzug eines Damnums von 2 % ausbezahlt. Der Zinslauf beginnt am 01.01.02. Der Nominalzinssatz beträgt 4 % und wird jeweils am 31. Dezember eines jeden Jahres gezahlt (360/360). Der Effektivzinssatz beträgt 4,38634 %.
Aufgabenstellung:
Führen Sie eine bilanzielle Bewertung unter Angabe der IFRS-Regelungen für das Darlehen zum 31. Dezember 03 durch. Geben Sie auch die IFRS-Vorschrift für die Zugangsbewertung an. Nutzen Sie die Anlage:
Ansatz / Definition
- IAS 32.11; 32.A4(c): Das Darlehen ist eine finanzielle Verbindlichkeit.
- Klassifizierung
- IFRS 9.3.1.1 i.V.m. 9.4.2.1 => Kategorie AC, denn es wird nicht zu Handelszwecken gehalten und kein Wahlrecht wird ausgeübt
- Erstbewertung
- IFRS 9.5.1.1: zum „beizulegenden Zeitwert“ => Transaktionspreis = Auszahlungsbetrag
- Folgebewertung
- IFRS 9.4.2.1 i.V.m. 9.5.4.1: per 31.12.03 zu „fortgeführten AK unter Anwendung der Effektivzinsmethode“
- IFRS 9.5.7.1: die Aufzinsung wird in der GuV erfaßt („erfolgswirksam“)
-
Aufgabe: Rückstellungen I
a) Geben Sie vier Voraussetzungen nach IFRS an, nach denen eine Rückstellung zu bilden ist.
b) Beurteilen Sie bei den nachfolgenden Sachverhalten, ob im IFRS-Jahresabschluss 02 der Raumflug AG Rückstellungen zu bilden sind:
1. Für die gemietete Spezialmaschine besteht laut Mietvertrag die Verpflichtung zur jederzeitigen Instandhaltung. In 02 wurde eine kleinere Reparatur unterlassen. Nach dem vorliegenden Kostenvoranschlag beträgt der Aufwand rund 3.000 €. Der Vermieter drängt auf die Einhaltung der Reparaturverpflichtung. Bei Unterlassung wird er rechtliche Schritte einleiten.
2. Bei der vom gleichen Verpächter gepachteten Kühlanlage entstand am 2. Januar 03 ein Schaden in Höhe von 20.000 €. Der Jahresabschluss 02 wird Anfang März 03 erstellt.
3. Bei der firmeneigenen Spezialsäge wurde eine Reparatur versäumt. Diese wurde am 3. Januar 03 nachgeholt und verursachte Kosten i. H. v. 40.000 €.
4. Aufgrund von Konjunkturschwankungen ist damit zu rechnen, dass das Ergebnis des kommenden Jahres ca. 4 Mio. € geringer sein wird als das des laufenden Geschäftsjahres.
5. Für ausstehende Rechnungen wurde nach HGB am Bilanzstichtag eine Rückstellung in Höhe von 3 Mio. € gebildet. 6. Für Instandhaltungen, die in den nächsten drei Monaten nach dem Bilanzstichtag durchgeführt werden, war nach HGB eine Rückstellung gebildet worden.
7. In Höhe von 7 Mio. € wurden liquide Mittel sicherungsübereignet.
8. Für einen großen Kunden wurde in Höhe von 10 Mio. € gebürgt. Zahlungsschwierigkeiten des Kunden sind nicht bekannt; der Kunde musste in den letzten drei Jahren nicht einmal gemahnt werden.
- a) IAS 37.14 (a) – (c): eine Rückstellung wird gebildet, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- aus einem Ereignis der Vergangenheit entsteht eine gegenwärtige Verpflichtung,
- die Eintrittswahrscheinlichkeit ist größer als 50 %,
- die zu einem wahrscheinlichen Abfluss von Ressourcen führt und
- für die eine verlässliche Schätzung der Höhe möglich ist; (so auch R 83)
- b) 1. IAS 37.14(a): eine Außenverpflichtung (IAS 37.20) liegt vor aus einem vergangenen Ereignis, der sich die Raumflug AG nicht entziehen kann ist gegeben
- IAS 37.15: Die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme beträgt 100 %
- IAS 37.14(c), 37.25: Die Höhe lässt sich aufgrund des Kostenvoranschlages verlässlich ermitteln. => Im Abschluss 02 wird eine Rückstellung von 3.000 € gebildet.
- 2.
- IAS 37.14(a): eine Außenverpflichtung (IAS 37.20) liegt vor IAS 37.17: der sich die RC AG nicht entziehen kann
- IAS 37.14(a): es ist kein Ereignis der Vergangenheit, sondern der Zukunft, 02.01.03 => Keine Rückstellung!
- 3.
- IAS 37.14 (a), 37.20: am Bilanzstichtag gibt es keine Verpflichtung gegenüber einem Dritten. => Keine Rückstellung!
4. IAS 37.14 (a): am Bilanzstichtag gibt es keine Verpflichtung. Es ist auch kein Ereignis der Vergangenheit. => keine Rückstellungen
5. IAS 37.14 (a): „ausstehende Rechnungen“ sind gegenwärtige Verpflichtungen; aus einem Ereignis der Vergangenheit => also passivierungspflichtig.
IAS 37.11 (a): Es sind Schulden, die formal vereinbart wurden, für die aber noch keine Rechnung vorliegt. => Ausweis als Verblk. L+L
6. IAS 37.14 (a): „Aufwendungen für Instandhaltung“ sind eine Innenverpflichtung (keine Verpflichtung gegenüber Dritten). => nicht rückstellungsfähig
7. IAS 37.14 (a): keine Verpflichtung gegenüber Dritten erkennbar => nicht rückstellungsfähig Eine „Sicherungsübereignung“ führt üblicherweise zu Angabepflichten.
- 8.
- IAS 37.10, 37.13 (b): „Bürgschaften“ sind Eventualverbindlichkeiten
- IAS 37.27: Sie dürfen –als solche- nicht bilanziert („angesetzt) werden
- IAS 37.28: ggf. sind sie (nur) im Anhang anzugeben.
- IAS 37.15: „Rückstellung“ kommt erst in Betracht, wenn es wahrscheinlich ist, dass Zahlungsschwierigkeiten des Kunden vorliegen und mit einer Inanspruchnahme aus der Bürgschaft zu rechnen ist. (Dann ist es keine Eventualverbindlichkeit mehr.)
-
Aufgabe: Rückstellungen II, Erfolgsprämie
Die Raumflug AG beabsichtigt, den Arbeitnehmern aufgrund des guten Geschäftsjahres eine Erfolgsprämie zu zahlen. Eine entsprechende Erfolgsprämien-zahlung wurde von der Geschäftsführung am 30. Dez. 01 beschlossen, ohne dass der Gesamtbetrag auf die einzelnen Mitarbeiter bereits aufgeteilt wurde. Dementsprechend erfolgte auch noch keine Bekanntmachung des Beschlusses an die Belegschaft. Aufgrund des Beschlusses wurde im handelsrechtlichen Jahresabschluss zum 31. Dez. 01 gebucht: Personalaufwand an Rückstellung Erfolgsprämien 120.000 €
Aufgabenstellung:
1. Stellen Sie dar, nach welchen Bilanzierungs- und Bewertungsregelungen der Sachverhalt im IFRS-Einzelabschluss zu beurteilen ist. Unterschiede zum Ansatz im HGB-Einzelabschluss sind zu begründen.
2. Stellen Sie ggf. die Korrekturbuchungen dar, die sich aus einer Umstellung von einem HGB-Jahresabschluss in einen IFRS-Einzelabschluss ergeben.
- 1. Ansatz
- IAS 37.17: Kriterien für „Schulden“:
- rechtliche Verpflichtung des Raumflug AG gegenüber einem Dritten oder
- faktische Verpflichtung,
IAS 37.10 (Def.): eine rechtliche Verpflichtung der Gesellschaft liegt nicht vor.
IAS 37.17(b): bei einer „faktischen Verpflichtung“ (IAS 37.10 (Def.) müßte die Beabsichtigung der Prämienzahlung eine gerechtfertigte Erwartung bei den AN hervorrufen, dass die Gesellschaft die Verpflichtung erfüllen wird. Das ist nicht gegeben: Weder hat sie - eine entsprechende Zahlung angekündigt noch - durch betriebliche Übung in vergleichbaren Fällen eine entsprechende Erwartung geweckt und - der Kreis der betroffenen Mitarbeiter ist namentlich noch nicht festgelegt
IAS 37.17 S.2 u. IAS 37.20: Die mögliche Verpflichtung ist nicht „gegenwärtig“. Denn die Raumflug AG hat eine realistische Alternative zur Zahlung der Erfolgsprämie, da sie den Beschluss zur Gewährung einer Erfolgsbeteiligung noch nicht bekannt gemacht hat.
Kriterien „Schulden“ nicht erfüllt. K
ein Ansatz im IFRS-Abschluss.
HGB § 249 Vor BilMoG waren bestimmte Aufwandsrückstellungen im HGB noch möglich. Daher gab es seinerzeit noch solche Unterschiede zu IFRS. Die jetzige HGB-Rückstellung ist heute als „fehlerhaft“ einzustufen.
- 2. Korrekturbuchung
- aus dem HGB-Jahresabschluss stornieren für IFRS-Zwecke : sonstige Rückstellungen 120.000 € an sonstige betriebliche Aufwendungen 120.000 €
-
Aufgabe: Rückstellungen III, Drohverlust
Die Raumflug AG hat sich gegenüber einem auch im Raumflug tätigen Kunden verpflichtet, diesem eine für seine Produktion notwendige Rampe herzustellen. Als Lieferdatum wurde der 01.07.2023 vereinbart. Zwischen den Vertragsparteien wurde ein Festpreis in Höhe von 1.400.000 € vereinbart. Während des Herstellungsprozesses im Jahr 2022 stellen die Ingenieure der Raumflug AG fest, daß anstatt der geplanten Selbstkosten in Höhe von 800.000 € Aufwendungen in Höhe von 1.700.000 € anfallen werden. Wegen der inzwischen gestiegenen Inflation können die geschätzten Aufwendungen in 2023 sogar auf 1.800.000 € steigen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit hierfür liegt bei 62%.
Aufgabenstellung:
Ermitteln Sie nachvollziehbar, wie der vorliegende Sachverhalt nach IFRS im Jahresabschluß 2022 zu bilanzieren ist.
- Definition
- IAS 37.10: Definition „Rückstellung“ ist erfüllt, denn Ungewissheit liegt vor Der Bau der Rampe ist ein schwebendes Geschäft. Dieses steht im Einklang mit einem sich ergebenden Verpflichtungsüberschuss.
- Ansatz
- IAS 37.14 (a): Verpflichtung gegen Dritte liegt vor, die Gesellschaft hat einen Vertrag, der verpflichtet
- IAS 37.14 (b) u. (c): die weiteren Voraussetzungen gelten als erfüllt, da nichts Gegenteiliges formuliert ist.
- IAS 37.19 ist erfüllt; I
- AS 37.20 eine andere Partei (Dritter) liegt vor.
- IAS 37.66 es handelt um einen „belastenden Vertrag“, denn „die unvermeidbaren Kosten der Vertragserfüllung“ liegen höher als die „Erlöse“. Es muss somit eine Rückstellung für belastende Verträge gebildet werden.
- Bewertung
- IAS 37.68: mit den unvermeidbaren Kosten, hier: 400.000 € ( Kosten 1.800.000 € abzügl. Erlöse 1.400.000 € )
-
Aufgabe: Schulden Fälle
Zur Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.01 prüft die Raumflug AG (RAA) nach IFRS das Entstehen von Schulden. Die folgenden Geschäftsvorfälle sind noch zu beurteilen: Aufgabenstellung:
a) Klären Sie jeweils den Ansatz und die Bewertung der u. a. Sachverhalte nach IFRS zum 31.12.01. Begründen Sie Ihre Entscheidung mit den gültigen Regelungen.
b) Prüfen Sie die vorgenommenen Buchungen und führen Sie gegebenenfalls Korrekturen durch. Bilden Sie ggf. Buchungssätze zur Korrektur.
Sachverhalt 1:
Jeweils in der ersten Septemberhälfte eines jeden Jahres ist die Heizungsanlage im Fertigungsgebäude zu warten. Für diese Aufgabe besteht eine Vereinbarung mit der Schrauber GmbH, dass nach erfolgter Wartung ein Pauschalpreis in Höhe von 35.000 € zuzüglich USt zu entrichten ist. Im September 01 konnte aufgrund eines Wasserschadens die Wartung nicht durchgeführt werden. Die bei der RAA unterlassenen Arbeiten wurden am 15. März 02 durch Monteure der Schrauber GmbH nachgeholt und in Rechnung gestellt. Die Rechnung wurde am 27. April 02 beglichen. Der Buchhalter buchte im Dezember 01 wegen der Verschiebung: Sonstige betriebliche Aufwendungen 35.000 € an Sonstige Rückstellungen 35.000 €
Sachverhalt 2:
Die RAA nahm am 30. Dezember 01 ein Fälligkeitsdarlehen von 2 Mio. € bei der Venus Bank AG auf. Das Darlehen wurde zu lediglich 95 % ausgezahlt. Die Laufzeit ist zehn Jahre. Der Zinslauf beginnt vereinbarungsgemäß am 1. Januar 02. Der Buchhalter der RAA buchte am 30. Dezember 01 die Auszahlung:
Bank 1.900.000 €
Zinsaufwendungen 100.000 € an Finanzielle Verbindlichkeiten 2.000.000 €
Sachverhalt 3:
Die RAA plant die Durchführung der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 01 für den 2. Mai 02. Nach dem gemeinsamen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat sollen 50 Mio. € Gewinn an die Aktionäre ausgeschüttet werden. Da die Annahme des Vorschlages – auf Nachfrage bei den Hauptaktionären – als
wahrscheinlich gilt, buchte die RAA per 31. Dezember 01: Periodenergebnis 50.000.000 € an Sonstige Verbindlichkeiten 50.000.000 €
Sachverhalt 4:
Die RAA arbeitet sehr eng mit der Lucki-Lucki GmbH zusammen, die eine Reihe von wichtigen optischen Komponenten für die Endmontage herstellt. Die Kreditbank als Hausbank der GmbH stimmte erst dann der Vergabe eines Großkredites an die Lucki-Lucki GmbH zu, nachdem die RAA zur Absicherung eine selbstschuldnerische Bürgschaft in Höhe von 10 Mio. € übernommen hat. Anzeichen für eine Inanspruchnahme der Bürgschaft bestehen nicht, sie kann jedoch nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Die RAA hat gebucht: Sonstige Forderungen 10.000.000 € an Sonstige Verbindlichkeiten 10.000.000 €
Sachverhalt 5:
Die RAA hatte im Januar 01 eine selbstschuldnerische Bürgschaft für einen Geschäftspartner, die Entsorgungs-GmbH in Bad Mondsee, in Höhe von 1,2 Mio. € übernommen. Unmittelbare Anzeichen für eine Inanspruchnahme der Bürgschaft bestehen zum 31. Dez. 01 nicht, sie gilt jedoch als ,,nicht unwahrscheinlich".
Sachverhalt 6:
Die RAA bestellte am 13. Dez. 01 bei der Spotoil N. V. aus Rotterdam 500.000 Liter Heizöl zum Preis zum 0,50 € je Liter. Ein Tankwagen brachte das Heizöl am 27. Dez. 01 nach Köln-Porz. Wegen der Betriebsferien wurde die Rechnung erst am 15. Januar 02 von der Spotoil N.V. ausgestellt und am 22. Januar 02 von der RAA erfasst. Die Bezahlung erfolgte am 15. Februar 02. Auf Umsatzsteuer ist nicht einzugehen.
Sachverhalt 7:
Die RAA war unternehmerischen und privaten Kunden gegenüber vertraglich zur Gewährleistung für die gelieferten Produkte verpflichtet. Die Kunden der RAA gehen davon aus, dass die Gesellschaft, die in der Vergangenheit bei Mängeln innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten nach Ablauf der Gewährleistungsfrist den Kunden nur das Material berechnet und die Lohnkosten selbst getragen hat, dies auch weiterhin so tun wird. Dafür wurde in der Vergangenheit regelmäßig 1 % des Jahresumsatzes veranschlagt. Zum 31. Dez. 01 umfassten die betroffenen Umsätze 8,5 Mio.€.
Sachverhalt 1:
- a) Ansatz
- IAS 37.3 Schuld aus „noch zu erfüllenden Verträgen“ könnte vorliegen. Die Vereinbarung mit der Schrauber GmbH ist noch von keiner Seite erfüllt.
IAS 37.14 Eine „Belastung“ für die RAA besteht nicht, denn es gibt keine rechtliche oder faktische Verpflichtung daraus. Eine Schuld besteht nicht. Die Rückstellung wird berichtigt.
b) Sonstige Rückstellungen 35.000 € an Sonstige betriebliche Aufwendungen 35.000 €
- Sachverhalt 2:
- a) Ansatz IAS 32.11 Das Darlehen ist eine finanzielle Verbindlichkeit. Denn die RAA geht eine vertragliche Verpflichtung ein, der Bank –nach 10 Jahren– die vereinbarten flüssigen Mittel zu liefern.
- IFRS 9.3.1.1 Ansatz-Zeitpunkt, wenn die RAA Vertragspartner wird Ausweis (nicht unbedingt erforderlich, aber schön) IAS 1.54(m): Ausweis als finanzielle Verbindlichkeiten Bewertung IFRS 9.3.1.1 i.V.m. 9.4.2.1 => Kategorie AC, denn das Darlehen wird nicht zu Handelszwecken gehalten und kein Wahlrecht wird ausgeübt
- IFRS 9.5.1.1: Erstbewertung zum „beizulegenden Zeitwert“ => Transaktionspreis = Auszahlungsbetrag = 1.900.000 €.
IFRS 9.4.2.1 i.V.m. 9.5.4.1: Folgebewertung zu „fortgeführten AK unter Anwendung der Effektivzinsmethode“
Das Disagio (100.000,-) wird danach periodenanteilige als Unterschied zwischen dem effektiven und dem nominalen Zins berechnet und der Verbindlichkeit hinzugebucht.
b) Korrektur Damnum: Finanzielle Verbindlichkeiten 100.000 an Zinsaufwendungen 100.000
- Sachverhalt 3:
- a) Ansatz
- IAS 32.11 (Definition): Es könnte eine finanzielle Verbindlichkeit vorliegen. Aber es fehlt an einer „vertraglichen“ Vereinbarung. (d.h. auch keine rechtliche Vereinb.) Erst mit einem Beschluss der Hauptversammlung haben die Anteilseigner einen Anspruch auf die Auszahlung des Gewinnes = Vertrag. Im alten Geschäftsjahr 01 liegt kein Gewinnverwendungsbeschluss vor. (insofern auch klarstellend IAS 10.10 u. 12 Ereignisse nach Bilanzstichtag.)
- Zum 31.12.01 besteht keine Verpflichtung. Die vorgesehene Gewinnverwendung bleibt bis zum HV-Beschluss im EK.
b) Korrektur Ausschüttung: Sonstige Verbindlichkeiten 50.000.000 € an Periodenergebnis 50.000.000 €
- Sachverhalt 4: a) Ansatz
- IAS 37.10 u. 37.14 Mit Übernahme der Bürgschaft müßte zum 31.12.01 eine gegenwärtige Schuld entstanden sein.
IAS 37.14(b) Gegenwärtig wird sie, wenn die Inanspruchnahme wahrscheinlich ist, d.h. mehr dafür spricht als dagegen (IAS 37.15). „Inanspruchnahme“ bedeutet Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen.
Lt. Sachverhalt bestehen keine Anzeichen für eine „Inanspruchnahme“.
IAS 37.10 (Definition) Es liegt eine Eventualverbindlichkeit vor, da der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen nicht unwahrscheinlich ist.
- IAS 37.23 i.V.m. IAS 37.27 u. .28 Die Eventualverbindlichkeit wird im Anhang angegeben.
- b) Die (unsinnige) Buchung wird berichtigt:
- Sonstige Verbindlichkeiten 10.000.000 € an Sonstige Forderungen 10.000.000 €
- Sachverhalt 5:
- IAS 37.10 u. 37.14 Mit Übernahme der Bürgschaft ist eine mögliche Verpflichtung des U. gegeben. Sie beruht auf vergangenem Ereignis.
IAS 37.14(b) Gegenwärtig wird sie, wenn die Inanspruchnahme wahrscheinlich ist, d.h. mehr dafür spricht als dagegen (IAS 37.15). „Inanspruchnahme“ bedeutet Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen. Lt. Sachverhalt bestehen keine Anzeichen für eine „Inanspruchnahme“.
IAS 37.10 (Definition) Eine Eventualverbindlichkeit liegt vor, da der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen nicht unwahrscheinlich ist.
IAS 37.23 i.V.m. IAS 37.27 u. .28 Nur Angabe im Anhang.
Sachverhalt 6:
Ansatz IAS 37.10 (Definition) Es ist mit der Verschaffung der Verfügungsmacht an dem Heizöl zum 27.12.01 der Raumflug AG eine Schuld entstanden, denn die Spotoil N.V. hat den Anspruch auf die Gegenleistung. I
- AS 37.10 i.V.m. 37.14 Eine Rückstellung liegt nicht vor, denn weder Fälligkeit noch Höhe sind ungewiss.
- IAS 37.11(b) es liegt eine abgegrenzte Schuld vor, da die Ware weder bezahlt noch in Rechnung gestellt wurde. Sie wird als Verbindlichkeit ausgewiesen. Wann die Rechnung nach dem 31.12.01 bezahlt wurde ist irrelevant.
Ausweis IAS 1.54(k) Bewertung unter „Verbindlichkeit aus LuL“ IFRS 9.5.1.1 Es ist der beizulegenden Zeitwert, der am besten durch den Transaktionspreis ausgedrückt wird. Das ist der vereinbarte Preis von 250.000 €.
Sachverhalt 7:
- Ansatz IAS 37.10 i.V.m. 37.14 Es könnte eine Rückstellung vorliegen.
- Die Umsatzerbringung der Raumflug AG ist das Ereignis in der Vergangenheit.
- Reklamationen bearbeiten führt zu Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen. Dieser ist wahrscheinlich.
- Umfang der Verpflichtung kann geschätzt werden.
- IAS 37.10 Es muss auch eine Verpflichtung vorliegen.
- o Für Mängelbeseitigung vor Ablauf der Gewährleistungsfrist ist sie rechtlich geben.
- o Für Mängelbeseitigung nach Ablauf der ist sie faktisch gegeben, denn
- die RAA hatte in der Vergangenheit durch ihr Geschäftsgebaren die Übernahme weitergehender Verpflichtungen angedeutet.
- Sie hatte damit bei ihren Vertragspartnern die gerechtfertigte Erwartung geweckt, innerhalb einer weiteren Zeit von sechs Monaten einen Teil der Kosten für die Beseitigung von Mängeln tragen zu wollen (nur die Lohnkosten).
Für die bis zum 31.12.01 getätigten Umsätze ist die Verpflichtung auch gegenwärtig. Eine Rückstellung wird gebildet.
- Ausweis
- IAS 1.54(l) Posten „Rückstellungen" Bewertung
- IAS 37.36 Bewertung zum geschätzten Erfüllungsbetrag. Das sind hier 1 % von 8,5 Mio.€ Umsatz => 85.000 €.
- IAS 37.45 Aufgrund der kurzen Laufzeit ( 6 Mon. = kurzfristig) ist der Zinseffekt unwesentlich d.h. keine Abzinsung erforderlich.
b) BS Sachverhalt 2:
Betriebsstoffe/Vorräte 250.000 € an Verbindlk. aus LuL 250.000 €
- Sachverhalt 3:
- sonstige betriebliche Aufwendungen 85.000 € an Rückstellungen 85.000 €
|
|