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Immaterielle Vermögenswerte IAS 38
Beispiele
- - Markenrechte, EDV-Software; Nutzungsrechte an Bücher, Skripten, Folien, Patente, Filme; Kundenlisten
- gewerbl. Schutzrechte wie Firschereilizenzen, Taxilizenzen, Importquoten, Franchiserechte, Prozessinnovationen, Konstruktionsverfahren; Marktanteile; Lizenzen; Rezepte; Rezepturen;
- "nicht" da nicht in der Kotnrolle des Unternhemens: Know-how, intellektuelles Kapital, Marktkenntnisse, Menchen
-
Immaterielle Vermögenswerte IAS 38
Erstansatz / Ausweis
Definition "immaterielle Vermögenswerte" IAS 38.8
- Abschlussposten, IAS 38.21
- wenn:
- a) wahrscheinlich, dass ein mit dem Sachverhalt verknüpfter wirtschaftlicher Nutzen dem Unternhem zufließt oder von ihm abfließen wird
- und
- b) AHK oder der Wert des Postens können verlässlich ermittelt werden
-
Immaterielle Vermögenswerte IAS 38
Ansatz
- Konkretisierung der Kriterien für Imm. Vw
- - identifizierbarkeit ( HGB: bilanzielle Greifbarkeit) IAS 38.11 u. 12
- - Verfügungsmacht über den Gegenstand IAS 38.13
- - zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen, IAS 38.17 der dem Gegenstand zurechenbar ist.
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Immaterielle Vermögenswerte IAS 38
Erstbewertung:
- Anschaffungskosten IAS 38.24
- Einzelanschaffung:
- - Kaufpreis zzgl. Steuern abzüglich Rabatte
- - direkt zurechenbare Kosten zur Vorbereitung der Nutzung IAS 38.27
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Immaterielle Vermögenswerte IAS 38
Folgebewertung
IAS 38.72
Wahlrecht:
- 1) Anschaffungskostenmodell IAS 38.74
- -> fortgeführte AHK -> Abschreibungen
- 2) Neubewertungsmodell IAS 38.75
- -> beizulegender Zeitwert -> aktiver Markt ./. kuml. plm. AfA u. ./. aplm. AfA
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Immaterielle Vermögenswerte IAS 38
"fortgeführten AHK", Abschreibung
Unterscheidung
begrenzte ND -> planmäßige Abschreibung IAS 38.97
- unbegrenzte ND
- jährl. Impairment-Test
- (z.B. Goodwill) IAS 38.107f
- - mindestens jährliche Überprüfung der ND
- - für nicht abzuschreibende Vw "in jeder Periode" die ND überprüfen IAS 38.104/109
-
Immaterielle Vermögenswerte IAS 38
Neubewertungsmodell
- Voraussetzung:
- - Ermittlung des "fair value" auf einem "aktiven Markt" IAS 38.75
- "aktiver Markt" IFRS 13 App A
- - homogene Produkte werden gehandelt
- - generelles Vorhandensein von Käufern / Verkäufern
- - öffentliche Verfügbarkeit der Preise
- Beispiele:
- Fischerei-Rechte; Taxi-Lizenz, Produktionsquoten, Abschlepprechte für Straßenabschnitte, Emissionsrechte
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Immaterielle Vermögenswerte IAS 38
selbsterstellte Imm. Vw
mögliche Probleme:
- IAS 38.51
- - Bestimmung des zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens
- - verlässliche Festlegung der Kosten
Konsequenz: Einteilung in : Forschungsphase und Entwicklungsphase
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Immaterielle Vermögenswerte IAS 38
Forschung/ Entwicklung
- Forschung:
- - eigenständige und planmäßige Suche mit der Aussicht, zu neuen wissenschaftlichen und technischen Erkenntnissen zu gelangen.
- - ein aus der Forschung entstandener imm. Vermögenswert darf nicht aktiviert werden.
- - Forschungskosten sind in der Periode, in der sie anfallen, als Aufwand zu erfassen.
- Entwicklung:
- - Anwendung von Forschungsergebnissen auf einen Plan oder Entwurf für die Produktion von neuen oder beträchtlich verbesserten Materialien, Produkten etc.
- (Entwicklung bis zur Marktreife bzw. Nutzung)
- - Eine Aktivierung nur bei kumulativer Erfüllung der Voraussetzungen des ....
-
Immaterielle Vermögenswerte IAS 38
Entwicklung
6 Voraussetzungen
- IAS 38.57
- - technische Realisierbarkeit
- - Absicht der Fertigstellung
- - Fähigkeit der Nutzung
- - zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen
- - Verfügbarkeit adäquater Ressourcen
- - zuverlässige Bewertung
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Immaterielle Vermögenswerte IAS 38
Forschung + Entwicklung Aktivierung
- Aktivierung erst ab dem Tag, an dem Nachweis für einen immateriellen Vw vollständig erbracht ist, insbesondere Wahrscheinlichkeit des zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens IAS 38.65
- - alle vorherigen Kosten sind laufender Aufwand
- - Verbot der Nachaktivierung IAS 38.71
- Umfang:
- - Herstellungskosten IAS 38.66-67
- direkt zurechenbare HK
- Gemeinkosten, soweit sie direkt dienen, die Nutzung des Vw vorzubereiten
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Immaterielle Vermögenswerte IAS 38
Forschung + Entwicklung Aktivierungs-Verbote
- - selbst geschaffener "Geschäfts-oder Firmenwert" IAS 38.48
- - selbst geschaffene Markennamen, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten und ähnliche Sachverhalte
- hier sind die Ausgaben nicht von denjenigen Ausgaben zu unterscheiden, die für die Unternehmensentwicklung insgesamt getätigt werden IAS38.64
- - folgende Kosten => in den Aufwand
- . Gründung- u. Anlauf
- . Aus- und Weiterbildung
- . Werbekampagne u. Verkaufsförderung
- . Verlegung oder Umorganisation des Untern. oder U-Teilen
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Finanzinstrumente
IFRS 9/ IAS 32
Erstansatz
Definiton "Finanzinstrument"
IAS 32.11
- ein Vertrag der gleichzeitig bei der einen Partei zu einem finanziellen Vermögenswert führt.
- und bei der anderen Partei zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder zu einem EK-Instrument führt.
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Finanzinstrumente
IFRS 9/ IAS 32
Erstansatz / Ausweis
wenn Definition "Finanzinstrumente" erfüllt ist IAS32.11
- als Abschlussposten
- wenn:
- a) wahrscheinlich, dass ein mit dem Sachverhalt verknüpfter wirtschaftlicher Nutzen dem Unternhem zufließt oder von ihm abfließen wird
- und
- b) AHK oder der Wert des Postens können verlässlich ermittelt werden
- Ausweis:
- "finanzielle Vermögenswerte" IAS 1.54(d)
- "Forderungen L+L u. sonstige Forderungen" IAS 1.54(h)
- "Verbindlichkeiten L+L u. sonstige Verblk. IAS 1.54(k)
- "finanzielle Verbindlichkeiten IAS 1.54(m)
-
Finanzinstrumente
IFRS 9/ IAS 32
IAS 32.11 Praxis
- Aktiva:
- . Kasse, Bankbestände
- . Ek-Titel anderer Untern.
- . FK- Titel Anderer (gehaltene Anleihen, Obligationen, Zero Bonds
- . Aktienoptionen
- . Forderungen L+L
- . sonstige fin. Forderungen
- . ausgereichte Kredite
- Passiva
- . Verbinl. aus L+L
- . Darlehensverbindl.
- . Wechselverbindlichkeit
- . vom U ermittierte Schuldtitel
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Finanzinstrumente
IFRS 9/ IAS 32
Eigenkapital-Instrumente
Fremdkapital- Instrumente
- Eigenkapital-Instrumente IAS32.A13
- - Ek-Geber hat Status des Gesellschafters (Stimm-, Auskunft-, Bezugsrechte etc.
- - Vertrag, z.B Aktie mit Anspruch auf anteiligen Liquidationserlös
z.B. Aktien, GmbH-Anteile, Kaufoption auf Ek-Instrumente des bilanzierenden Untern, Personengesellschaft
- Fremdkapital-Instrumente:
- .FK-Geber hat Gläubiger-Schuldner-Beziehung um Untern.
- . Vertrag über zeitl. befristete Überlassung von Kapital mit bestimmten Zinszahlungen
- z.B. Anleihen, Schuldverschreibungen, Obligationen, Zero-Bonds
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Finanzinstrumente
IFRS 9/ IAS 32
Bilanzierungs-Vorgehensweise
- übliche Vorgehensweise:
- 1.Definition
- 2.Ansatz u. Ausweis
- 3. Erst-Bewertung durchführen
- 4. Folge-Bewertung durchführen (ggf. Wahlrechte)
- 5.Anhangangaben
- FI-Vorgehenweise
- 1.Definition
- 2.Ansatz u. Ausweis
- 3.Folge-Bewertung festlegen
- 4.Erst-Bewertung durchführen
- 5. Folge-Bewertung durchführen (ggf. Wahlrechte)
- 6.Anhangangaben
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Finanzinstrumente
IFRS 9/ IAS 32
Ansatz/Zeitpunkt
- Wenn das Unternhmen Vertragspartei des Finanzinstuments wird
- entweder zum Handelstag oder zum Erfüllungstag
- d.h.
- alle betrachteten Kategorien sind mit Vertragsabschluss bilanzierungspflichtig, auch Derivate (auch bei anfänglichem Wert von 0,-)
- ggf. nur im Anhang
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Finanzinstrumente
IFRS 9/ IAS 32
aktive Finanzinstrumente: Bewertungs-Klassifizierung
aktive Finanzinstrumente werden für ihre weitere bilanzielle Behandlung einer der 3 Bewertungs-Kategorien zugerechnet:
Bewertung zu/zum:
fortgeführten Anschaffungskosten AC Kategorie (at amortized cost)
- beizulegender Zeitwert FV
- -> erfolgsneutral FVOCI Kategorie (at fair value through other comprehensive income)
- -> erfolgswirksam FVTPL Kategorie (at fair value through profit or loss)
-
Finanzinstrumente
IFRS 9/ IAS 32
Finanzielle Vermögenswerte
Kategorie
AC
- EK/ FK- Instrumente : FK- Instrumente
- Modell: 'halten'
- Wahlrecht: -
-
Finanzinstrumente
IFRS 9/ IAS 32
Finanzielle Vermögenswerte
Kategorie
FVOCI
- EK/FK-Intrumente: FK-Instrumente
- Modell: 'halten' oder 'verkaufen'
- Wahlrecht: hierhin spez. EK-Instr.
-
Finanzinstrumente
IFRS 9/ IAS 32
Finanzielle Vermögenswerte
FVTPL
EK/FK-Instrumente : EK-Instr. alle ; FK-Instr. die übrigbleiben, Derivate
Modell: 'Rest' u. wenn 'Handel'
Wahlrecht: hierhin aus AV; od. FVOCI
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Finanzinstrumente
IFRS 9/ IAS 32
Merkmale für die Kategorien
Geschäftsmodelle
fin. Vw sind innerhalb eines Unter. in verschiedene Portfolios zusammengefaßt, je nach beabsichtigter Verwendung im Untern.
- "Halten"
- - fin. Vw werden vom U. gehalten, um über die Laufzeit hinweg die vertragl. vereinbarten Zahlungsströme zu vereinnahmen.
- "Halten u. Verkaufen"
- - vertragl. vereinbarte Zahlungsströme sollen vereinnahmt werden
- + Absicht der Vereinnahmung einer Einzahlung aus dem "Verkauf"
- Beisp: Portfolio wird genutzt, um gewöhnl. Liquiditätsbedarf sicherzustellen, um fin. Vw u. fin. Verbindl. aufeinander abzustimmen
-
Finanzinstrumente
IFRS 9/ IAS 32
Merkmale für die Kategorien
"Handelsbestand"
- - fin. Vw u. fin. Verbindl. die hauptsächlich mit Absicht erworben oder eingegangen sind, "kurzfristig verkauft oder zurückgekauft" zu werden
- - alle Derivate
Beispiel: Aktien, Anleihen etc., die in "spekulativer Absicht" gehalten werden.
-
Finanzinstrumente
IFRS 9/ IAS 32
Merkmale für die Kategorien
Zahlungsströme der fin. Vw
"Zins- und Tilgungszahlungen" IFRS 9.4.1.2(b)
- - fin. Vw ist so ausgeschaltet, dass der Vw nur zu zeitlich festgelegten Zahlungsströmen führt, die ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen für eine Kapitalüberlassung darstellen.
- . Zinsen umfassen: Entgelt für Zeitwert des Kapitals, für Ausfallrisiko, Liquiditätsrisiko, Verwaltungskosten, für weitere Risiken, für Gewinnmarge
- dazu gehören:
- - FK- Instrumente überlicherweise
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Finanzinstrumente
IFRS 9/ IAS 32
Zugangs-Bewertung IFRS 9.5.1.1
beizulegender Zeitwert IFRS 13
- bei Zugang wird dieser am besten repräsentiert durch "Transaktionspreis"
- = meistens "Anschaffungspreis"
- IFRS 9.B5.1.2A
- . die "AK" ergeben sich aus: Wert der erhaltenen Gegenleistung, ggf. vereinnahmter Betrag
- ausdrückliche Regelung für: IFRS 9.5.1.3
- . Forderungen L+l => Transaktionspreis
-
Finanzinstrumente
IFRS 9/ IAS 32
Zugangs-Bewertung
Anschaffungs-Nebenkosten = Transaktionskosten
Transaktionskosten sind
. Kosten, die nicht entstanden wären, wenn Erwerb, Abgang oder Ausgaben von FinInstr. nicht stattgefunden hätte: Vermittlungsgebühren, Maklerprovision, andere Gebühren, Steuern
- hizurechnen für
- - AC Kategorie
- - FVOCI Kategorie
nicht: FVTPL Kategorie (=> dort im Aufwand erfassen)
-
Finanzinstrumente
IFRS 9/ IAS 32
Folgebewertung für FVOCI Kategorie
"beizulegender Zeitwert" FV
- - Aufwendungen u. Erträge aus Änderungen: IFRS 9.5.2.1(b)
- => grundsätzl. im "Sonstigen Ergebnis" (OCI) IFRS 9.5.7.10
- => im "sonstigen Ergebnis" eine gesonderte Rücklage in Unterkonto bilden, z.B. "fair-value-Rücklage"
- bei Ausbuchung des fin. Vw:
- - Werte der "fair-value-Rücklage" aus "sonstigem Ergebnis" umbuchen in die "GuV"
- - Ausnahme bei EK-Instrumente
- nur Umbuchung innerhalb Ek, vom "sonstigen Ergebnis" in "Gewinnrücklage"
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Vorräte
Herstellungskosten
Vergleich HGB IFRS
- - sämtliche Einzelkosten
- - zuzurechnende Produktionsgemeinkosten
- - Fremdkapitalkosten, wenn Voraussetzungen vorliegen IAS 23.8
- - ggf. abgezogen werden Zuwendungen Dritter IAS 20
- HGB IFRS
- MA- EK x x
- Fertigungs-EK x x
- Sonder EK der Fertigung x x
- MA-GK x x
- Fertigungs GK x x
- Abschreibungen x x
- Allgem. Verwaltungskosten W -
- produktionsbezogene Verwaltungsk.W x
- Vertriebskosten - -
- Fremdkapitalkosten W X
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Rückstellung
Definition u. Ansatz- Voraussetzungen
Eine Rückstellung ist eine Schuld, die bezüglich ihrer Fälligkeit oder ihrer Höhe ungewiss ist.
- Voraussetzungen einer Rückstellung
- - gegenwärtige Verpflichtung
- - aufgrund eines vergangenen Ereignisses
- - wahrscheinliche wirtschaftl. Belastung
- = Schuld
- + ungewisse Fälligkeit oder Höhe
= Rückstellung
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Rückstellung
gegenwärtige Verpflichtung
gegenwertig: das Unternehmen kann sich der Erfüllung nach realistischer Einschätzung nicht entziehen IAS 37.17 f
- Verpflichtung =>
- - rechtliche Verpflichtung
- - faktische Verpflichtung
- - gegenüber Dritten: d.h. keine Aufwandsrückstellung
Verbot für : generalüberholung, Reparaturen oder Inspektionen, auch wenn die Inspektion gesetzlich vorgeschrieben ist.
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Rückstellung
Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme
- - die Eintrittswahrscheinlichkeit der "Verpflichtung" selbst muss mehr als 50% betragen IAS 37.15
- - es muss mehr dafür als dagegen sprechen, dass die Verpflichtung existiert.
- - bei einer Wahrscheinlichkeit von nur bis zu 50% muss der Vorgang im Anhang als Eventualverbindlichkeit erläutert werden.
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Rückstellung
kurzfristige Rückstellungen: IAS 37.36 ff
Erfüllungsbetrag
- - der bestmögliche geschätzte Betrag, der in der Zukunft zur Erfüllung erforderlich ist.
- - bei der erstmaligen Einbuchung alternativ betrachtet:
- der Betrag, den das Unternehmen selbst oder zur Übertragung der Verpflichtung auf einen Dritten zum Bilanzstichtag zahlen müsste (=> beizulegender Zeitwert)
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Rückstellung
Bewertung: langfristige Rückstellungen
- Barwert der künftigen Ausgaben IAS 37.45
- - Abzinsung der Rückstellungen, wenn der Zinseffekt wesentlich ist. (mit Zinssatz der aktuellen Markterwartungen)
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Drohverlust Rückstellung
Restrukturierungs-Rückstellung
bei belastenden Verträgen wird eine Verpflichtung passiviert: Vertrag muss eingehalten werden und führt beim Unternehmen zu Verlusten. die unvermeidbaren Kosten sind höher als der erwartete wirtschaftliche Nutzen
Restrukturierung: eine wesentliche Änderung des Umfangs oder der Art und Weise der Durchführung des Geschäftsbetriebs - zusätzliche Ansatzvoraussetzungen IAS 37.72 detaillierte Restrukturierungsplan, Erweckung einer Erwartung der Durchführung des Planes bei Betroffenen.
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