Internationale Rechnungslegung Folien 2

  1. Immaterielle Vermögenswerte IAS 38

    Beispiele
    • - Markenrechte, EDV-Software; Nutzungsrechte an Bücher, Skripten, Folien, Patente, Filme; Kundenlisten 
    • gewerbl. Schutzrechte wie Firschereilizenzen, Taxilizenzen, Importquoten, Franchiserechte, Prozessinnovationen, Konstruktionsverfahren; Marktanteile; Lizenzen; Rezepte; Rezepturen; 

    - "nicht" da nicht in der Kotnrolle des Unternhemens: Know-how, intellektuelles Kapital, Marktkenntnisse, Menchen
  2. Immaterielle Vermögenswerte IAS 38
    Erstansatz / Ausweis
    Definition "immaterielle Vermögenswerte" IAS 38.8

    • Abschlussposten, IAS 38.21
    • wenn:
    • a) wahrscheinlich, dass ein mit dem Sachverhalt verknüpfter wirtschaftlicher Nutzen dem Unternhem zufließt oder von ihm abfließen wird 
    •        und 
    • b) AHK oder der Wert des Postens können verlässlich ermittelt werden
  3. Immaterielle Vermögenswerte IAS 38

    Ansatz
    • Konkretisierung der Kriterien für Imm. Vw
    • - identifizierbarkeit ( HGB: bilanzielle Greifbarkeit) IAS 38.11 u. 12
    • - Verfügungsmacht über den Gegenstand IAS 38.13
    • - zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen, IAS 38.17 der dem Gegenstand zurechenbar ist.
  4. Immaterielle Vermögenswerte IAS 38

    Erstbewertung:
    • Anschaffungskosten IAS 38.24
    • Einzelanschaffung: 
    • - Kaufpreis zzgl. Steuern abzüglich Rabatte 
    • - direkt zurechenbare Kosten zur Vorbereitung der Nutzung IAS 38.27
  5. Immaterielle Vermögenswerte IAS 38

    Folgebewertung
    IAS 38.72

    Wahlrecht: 

    • 1) Anschaffungskostenmodell IAS 38.74
    • -> fortgeführte AHK -> Abschreibungen 

    • 2) Neubewertungsmodell IAS 38.75
    • -> beizulegender Zeitwert -> aktiver Markt ./. kuml. plm. AfA u. ./. aplm. AfA
  6. Immaterielle Vermögenswerte IAS 38

    "fortgeführten AHK", Abschreibung
    Unterscheidung

    begrenzte ND -> planmäßige Abschreibung IAS 38.97

    • unbegrenzte ND
    • jährl. Impairment-Test 
    • (z.B. Goodwill) IAS 38.107f

    • - mindestens jährliche Überprüfung der ND 
    • - für nicht abzuschreibende Vw "in jeder Periode" die ND überprüfen IAS 38.104/109
  7. Immaterielle Vermögenswerte IAS 38

    Neubewertungsmodell
    • Voraussetzung: 
    • - Ermittlung des "fair value" auf einem "aktiven Markt" IAS 38.75

    • "aktiver Markt" IFRS 13 App A 
    • - homogene Produkte werden gehandelt 
    • - generelles Vorhandensein von Käufern / Verkäufern 
    • - öffentliche Verfügbarkeit der Preise 

    • Beispiele: 
    • Fischerei-Rechte; Taxi-Lizenz, Produktionsquoten, Abschlepprechte für Straßenabschnitte, Emissionsrechte
  8. Immaterielle Vermögenswerte IAS 38

    selbsterstellte Imm. Vw
    mögliche Probleme:
    • IAS 38.51
    • - Bestimmung des zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens
    • - verlässliche Festlegung der Kosten 

    Konsequenz: Einteilung in : Forschungsphase und Entwicklungsphase
  9. Immaterielle Vermögenswerte IAS 38

    Forschung/ Entwicklung
    • Forschung: 
    • - eigenständige und planmäßige Suche mit der Aussicht, zu neuen wissenschaftlichen und technischen Erkenntnissen zu gelangen. 
    • - ein aus der Forschung entstandener imm. Vermögenswert darf nicht aktiviert werden. 
    • - Forschungskosten sind in der Periode, in der sie anfallen, als Aufwand zu erfassen. 

    • Entwicklung: 
    • - Anwendung von Forschungsergebnissen auf einen Plan oder Entwurf für die Produktion von neuen oder beträchtlich verbesserten Materialien, Produkten etc. 
    • (Entwicklung bis zur Marktreife bzw. Nutzung)
    • - Eine Aktivierung nur bei kumulativer Erfüllung der Voraussetzungen des ....
  10. Immaterielle Vermögenswerte IAS 38

    Entwicklung 

    6 Voraussetzungen
    • IAS 38.57
    • - technische Realisierbarkeit 
    • - Absicht der Fertigstellung 
    • - Fähigkeit der Nutzung 
    • - zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen 
    • - Verfügbarkeit adäquater Ressourcen 
    • - zuverlässige Bewertung
  11. Immaterielle Vermögenswerte IAS 38

    Forschung + Entwicklung Aktivierung
    - Aktivierung erst ab dem Tag, an dem Nachweis für einen immateriellen Vw vollständig erbracht ist, insbesondere Wahrscheinlichkeit des zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens IAS 38.65

    • - alle vorherigen Kosten sind laufender Aufwand 
    • - Verbot der Nachaktivierung IAS 38.71

    • Umfang: 
    • - Herstellungskosten IAS 38.66-67
    • direkt zurechenbare HK
    • Gemeinkosten, soweit sie direkt dienen, die Nutzung des Vw vorzubereiten
  12. Immaterielle Vermögenswerte IAS 38

    Forschung + Entwicklung Aktivierungs-Verbote
    • - selbst geschaffener "Geschäfts-oder Firmenwert" IAS 38.48
    • - selbst geschaffene Markennamen, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten und ähnliche Sachverhalte
    • hier sind die Ausgaben nicht von denjenigen Ausgaben zu unterscheiden, die für die Unternehmensentwicklung insgesamt getätigt werden IAS38.64

    • - folgende Kosten => in den Aufwand 
    • . Gründung- u. Anlauf
    • . Aus- und Weiterbildung
    • . Werbekampagne u. Verkaufsförderung
    • . Verlegung oder Umorganisation des Untern. oder U-Teilen
  13. Finanzinstrumente 
    IFRS 9/ IAS 32

    Erstansatz 
    Definiton "Finanzinstrument"
    IAS 32.11

    • ein Vertrag der gleichzeitig bei der einen Partei zu einem finanziellen Vermögenswert führt. 
    • und bei der anderen Partei zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder zu einem EK-Instrument führt.
  14. Finanzinstrumente 
    IFRS 9/ IAS 32

    Erstansatz / Ausweis
    wenn Definition "Finanzinstrumente" erfüllt ist IAS32.11

    • als Abschlussposten
    • wenn:
    • a) wahrscheinlich, dass ein mit dem Sachverhalt verknüpfter wirtschaftlicher Nutzen dem Unternhem zufließt oder von ihm abfließen wird 
    •        und 
    • b) AHK oder der Wert des Postens können verlässlich ermittelt werden

    • Ausweis: 
    • "finanzielle Vermögenswerte" IAS 1.54(d)
    • "Forderungen L+L u. sonstige Forderungen" IAS 1.54(h)
    • "Verbindlichkeiten L+L u. sonstige Verblk. IAS 1.54(k)
    • "finanzielle Verbindlichkeiten IAS 1.54(m)
  15. Finanzinstrumente 
    IFRS 9/ IAS 32
    IAS 32.11 Praxis
    • Aktiva: 
    • . Kasse, Bankbestände
    • . Ek-Titel anderer Untern. 
    • . FK- Titel Anderer (gehaltene Anleihen, Obligationen, Zero Bonds
    • . Aktienoptionen 
    • . Forderungen L+L
    • . sonstige fin. Forderungen 
    • . ausgereichte Kredite 

    • Passiva
    • . Verbinl. aus L+L
    • . Darlehensverbindl. 
    • . Wechselverbindlichkeit
    • . vom U ermittierte Schuldtitel
  16. Finanzinstrumente 
    IFRS 9/ IAS 32

    Eigenkapital-Instrumente 
    Fremdkapital- Instrumente
    • Eigenkapital-Instrumente IAS32.A13
    • - Ek-Geber hat Status des Gesellschafters (Stimm-, Auskunft-, Bezugsrechte etc.
    • - Vertrag, z.B Aktie mit Anspruch auf anteiligen Liquidationserlös

    z.B. Aktien, GmbH-Anteile, Kaufoption auf Ek-Instrumente des bilanzierenden Untern, Personengesellschaft

    • Fremdkapital-Instrumente:
    • .FK-Geber hat Gläubiger-Schuldner-Beziehung um Untern. 
    • . Vertrag über zeitl. befristete Überlassung von Kapital mit bestimmten Zinszahlungen 
    • z.B. Anleihen, Schuldverschreibungen, Obligationen, Zero-Bonds
  17. Finanzinstrumente 
    IFRS 9/ IAS 32

    Bilanzierungs-Vorgehensweise
    • übliche Vorgehensweise: 
    • 1.Definition
    • 2.Ansatz u. Ausweis
    • 3. Erst-Bewertung durchführen
    • 4. Folge-Bewertung durchführen (ggf. Wahlrechte)
    • 5.Anhangangaben

    • FI-Vorgehenweise
    • 1.Definition
    • 2.Ansatz u. Ausweis
    • 3.Folge-Bewertung festlegen
    • 4.Erst-Bewertung durchführen
    • 5. Folge-Bewertung durchführen (ggf. Wahlrechte)
    • 6.Anhangangaben
  18. Finanzinstrumente 
    IFRS 9/ IAS 32

    Ansatz/Zeitpunkt
    • Wenn das Unternhmen Vertragspartei des Finanzinstuments wird 
    • entweder zum Handelstag oder zum Erfüllungstag 

    • d.h.
    • alle betrachteten Kategorien sind mit Vertragsabschluss bilanzierungspflichtig, auch Derivate (auch bei anfänglichem Wert von 0,-)
    • ggf. nur im Anhang
  19. Finanzinstrumente 
    IFRS 9/ IAS 32

    aktive Finanzinstrumente: Bewertungs-Klassifizierung

    aktive Finanzinstrumente werden für ihre weitere bilanzielle Behandlung einer der 3 Bewertungs-Kategorien zugerechnet: 

    Bewertung zu/zum:
    fortgeführten Anschaffungskosten AC Kategorie (at amortized cost)


    • beizulegender Zeitwert FV
    • -> erfolgsneutral FVOCI Kategorie (at fair value through other comprehensive income)
    • -> erfolgswirksam FVTPL Kategorie (at fair value through profit or loss)
  20. Finanzinstrumente 
    IFRS 9/ IAS 32

    Finanzielle Vermögenswerte 

    Kategorie  
    AC
    • EK/ FK- Instrumente : FK- Instrumente 
    • Modell: 'halten'
    • Wahlrecht: -
  21. Finanzinstrumente 
    IFRS 9/ IAS 32


    Finanzielle Vermögenswerte 

    Kategorie 
    FVOCI
    • EK/FK-Intrumente: FK-Instrumente 
    • Modell: 'halten' oder 'verkaufen'
    • Wahlrecht: hierhin spez. EK-Instr.
  22. Finanzinstrumente 
    IFRS 9/ IAS 32

    Finanzielle Vermögenswerte 

    FVTPL
    EK/FK-Instrumente : EK-Instr. alle ; FK-Instr. die übrigbleiben, Derivate

    Modell: 'Rest' u. wenn 'Handel'

    Wahlrecht: hierhin aus AV; od. FVOCI
  23. Finanzinstrumente 
    IFRS 9/ IAS 32

    Merkmale für die Kategorien 


    Geschäftsmodelle
    fin. Vw sind innerhalb eines Unter. in verschiedene Portfolios zusammengefaßt, je nach beabsichtigter Verwendung im Untern. 

    • "Halten"
    • - fin. Vw werden vom U. gehalten, um über die Laufzeit hinweg die vertragl. vereinbarten Zahlungsströme zu vereinnahmen. 

    • "Halten u. Verkaufen"
    • - vertragl. vereinbarte Zahlungsströme sollen vereinnahmt werden 
    • + Absicht der Vereinnahmung einer Einzahlung aus dem "Verkauf"
    • Beisp: Portfolio wird genutzt, um gewöhnl. Liquiditätsbedarf sicherzustellen, um fin. Vw u. fin. Verbindl. aufeinander abzustimmen
  24. Finanzinstrumente 
    IFRS 9/ IAS 32

    Merkmale für die Kategorien 
    "Handelsbestand"
    • - fin. Vw u. fin. Verbindl. die hauptsächlich mit Absicht erworben oder eingegangen sind, "kurzfristig verkauft oder zurückgekauft" zu werden 
    • - alle Derivate 

    Beispiel: Aktien, Anleihen etc., die in "spekulativer Absicht" gehalten werden.
  25. Finanzinstrumente 
    IFRS 9/ IAS 32

    Merkmale für die Kategorien 

    Zahlungsströme der fin. Vw
    "Zins- und Tilgungszahlungen" IFRS 9.4.1.2(b)
    • - fin. Vw ist so ausgeschaltet, dass der Vw nur zu zeitlich festgelegten Zahlungsströmen führt, die ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen für eine Kapitalüberlassung darstellen. 
    • . Zinsen umfassen: Entgelt für Zeitwert des Kapitals, für Ausfallrisiko, Liquiditätsrisiko, Verwaltungskosten, für weitere Risiken, für Gewinnmarge

    • dazu gehören: 
    • - FK- Instrumente überlicherweise
  26. Finanzinstrumente 
    IFRS 9/ IAS 32

    Zugangs-Bewertung IFRS 9.5.1.1
    beizulegender Zeitwert IFRS 13
    • bei Zugang wird dieser am besten repräsentiert durch "Transaktionspreis"
    • = meistens "Anschaffungspreis"
    • IFRS 9.B5.1.2A

    • . die "AK" ergeben sich aus: Wert der erhaltenen Gegenleistung, ggf. vereinnahmter Betrag 
    • ausdrückliche Regelung für: IFRS 9.5.1.3
    • . Forderungen L+l => Transaktionspreis
  27. Finanzinstrumente 
    IFRS 9/ IAS 32
    Zugangs-Bewertung 
    Anschaffungs-Nebenkosten = Transaktionskosten

    Transaktionskosten sind
    . Kosten, die nicht entstanden wären, wenn Erwerb, Abgang oder Ausgaben von FinInstr. nicht stattgefunden hätte: Vermittlungsgebühren, Maklerprovision, andere Gebühren, Steuern 

    • hizurechnen für
    • - AC Kategorie
    • - FVOCI Kategorie 

    nicht: FVTPL Kategorie (=> dort im Aufwand erfassen)
  28. Finanzinstrumente 
    IFRS 9/ IAS 32

    Folgebewertung für FVOCI Kategorie
    "beizulegender Zeitwert" FV
    • - Aufwendungen u. Erträge aus Änderungen: IFRS 9.5.2.1(b)
    • => grundsätzl. im "Sonstigen Ergebnis" (OCI) IFRS 9.5.7.10
    • => im "sonstigen Ergebnis" eine gesonderte Rücklage in Unterkonto bilden, z.B. "fair-value-Rücklage" 

    • bei Ausbuchung des fin. Vw:
    • - Werte der "fair-value-Rücklage" aus "sonstigem Ergebnis" umbuchen in die "GuV"
    • - Ausnahme bei EK-Instrumente 
    • nur Umbuchung innerhalb Ek, vom "sonstigen Ergebnis" in "Gewinnrücklage"
  29. Vorräte 

    Herstellungskosten 
    Vergleich HGB IFRS
    • - sämtliche Einzelkosten 
    • - zuzurechnende Produktionsgemeinkosten 
    • - Fremdkapitalkosten, wenn Voraussetzungen vorliegen IAS 23.8
    • - ggf. abgezogen werden Zuwendungen Dritter IAS 20

    •                                                  HGB   IFRS 
    • MA- EK                                        x        x
    • Fertigungs-EK                              x        x
    • Sonder EK der Fertigung               x        x
    • MA-GK                                         x       x
    • Fertigungs GK                              x        x
    • Abschreibungen                            x       x
    • Allgem. Verwaltungskosten            W      -
    • produktionsbezogene Verwaltungsk.W     x
    • Vertriebskosten                             -       -
    • Fremdkapitalkosten                       W     X
  30. Rückstellung

    Definition u. Ansatz- Voraussetzungen
    Eine Rückstellung ist eine Schuld, die bezüglich ihrer Fälligkeit oder ihrer Höhe ungewiss ist. 

    • Voraussetzungen einer Rückstellung 
    • - gegenwärtige Verpflichtung
    • - aufgrund eines vergangenen Ereignisses
    • - wahrscheinliche wirtschaftl. Belastung 

    • = Schuld
    • + ungewisse Fälligkeit oder Höhe 

    = Rückstellung
  31. Rückstellung

    gegenwärtige Verpflichtung
    gegenwertig: das Unternehmen kann sich der Erfüllung nach realistischer Einschätzung nicht entziehen IAS 37.17 f

    • Verpflichtung => 
    • - rechtliche Verpflichtung
    • - faktische Verpflichtung
    • - gegenüber Dritten: d.h. keine Aufwandsrückstellung 

    Verbot für : generalüberholung, Reparaturen oder Inspektionen, auch wenn die Inspektion gesetzlich vorgeschrieben ist.
  32. Rückstellung

    Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme
    • - die Eintrittswahrscheinlichkeit der "Verpflichtung" selbst muss mehr als 50% betragen IAS 37.15
    • - es muss mehr dafür als dagegen sprechen, dass die Verpflichtung existiert. 
    • - bei einer Wahrscheinlichkeit von nur bis zu 50% muss der Vorgang im Anhang als Eventualverbindlichkeit erläutert werden.
  33. Rückstellung

    kurzfristige Rückstellungen: IAS 37.36 ff
    Erfüllungsbetrag 

    • - der bestmögliche geschätzte Betrag, der in der Zukunft zur Erfüllung erforderlich ist. 
    • - bei der erstmaligen Einbuchung alternativ betrachtet: 
    • der Betrag, den das Unternehmen selbst oder zur Übertragung der Verpflichtung auf einen Dritten zum Bilanzstichtag zahlen müsste (=> beizulegender Zeitwert)
  34. Rückstellung

    Bewertung: langfristige Rückstellungen
    • Barwert der künftigen Ausgaben IAS 37.45
    • - Abzinsung der Rückstellungen, wenn der Zinseffekt wesentlich ist. (mit Zinssatz der aktuellen Markterwartungen)
  35. Drohverlust Rückstellung
    Restrukturierungs-Rückstellung
    bei belastenden Verträgen wird eine Verpflichtung passiviert: Vertrag muss eingehalten werden und führt beim Unternehmen zu Verlusten. die unvermeidbaren Kosten sind höher als der erwartete wirtschaftliche Nutzen

    Restrukturierung: eine wesentliche Änderung des Umfangs oder der Art und Weise der Durchführung des Geschäftsbetriebs - zusätzliche Ansatzvoraussetzungen IAS 37.72 detaillierte Restrukturierungsplan, Erweckung einer Erwartung der Durchführung des Planes bei Betroffenen.
Author
huatieulans
ID
365015
Card Set
Internationale Rechnungslegung Folien 2
Description
Updated