Einkommensteuer die Gesetze 3

  1. Ermitteln Sie die Einkünfte von Robert für das Jahr 2019. Sofern Wahlrechte bestehen sollen diese so ausgeübt werden, dass sich ein steuerlich günstiges Ergebnis ergibt.
    Robert betreibt seit Jahren erfolgreich eine Kölschkneipe auf der Königsallee in Düsseldorf. Die vorläufige Handelsbilanz für das Wirtschaftsjahr zum 31.12.2019 weist einen JÜ von 246.500€ aus.
    Die Voraussetzungen zur Anwendung des §7g EStG sind erfüllt.
    Folgende Sachverhalten sind noch nicht berücksichtigt:
    Aus dem Kontennachweis zur Gewinn- und Verlustrechnung ergeben u.a. folgende Angaben:
    Gewerbesteueraufwand: 39.500€
    Säumniszuschläge zur GewSt: 525€
    Geschenke an Geschäftsfreunde bis 35€ 1.250€
    Bewirtungskosten Geschäftsfreunde (angemessen und nachgewiesen) 2.500€
    Erträge aus Beteiligungen 10.000€ (Beteiligung an der Reissdorf GmbH)
    Erträge aus Anlageverkäufe (BG) 50.000€
    Anlagenabgang (Beteiligung) 30.000€

    Zinsaufwand (Beteiligung) 2.000€
    Einkünfte §15(1) Nr.1 EStG aus Gewerbebetrieb, vorläufiger JÜ: 246.500,-

    Gewerbesteueraufwand und Nebenleistungen zur GewSt Säumniszuschläge

    *Außerbilanzielle Korrektur + 39500,-; +525,-

    Geschenke bis 35,- an Geschäftsfreunde §4(5) Nr.1 EStG keine Korrektur

    Bewirtungskosten §4(5) Nr.2 EStG: Korrektur 30% v. 2.500€ +750,-€
  2. 1.
    Die Beteiligung an der Reissdorf GmbH (10%) hatte Robert am 26.01.2012 für 30.000€ erworben. Zur Finanzierung der AK nahm Robert ein Darlehen auf, für welches er insgesamt 2.000€ Zinsen zahlen musste. Am 30.11.2019 erfolgte die Gewinnausschüttung der Reissdorf GmbH für das Jahr 2018. Robert erhielt eine Gewinnausschüttung von 10.000€. Am 23.12.2019 veräußerte Robert die Beteiligung für 50.000€
    • TEV
    • Gewinnausschüttung §3Nr.40 EStG TEV
    • Außerbilanzielle Korrektur: (40% v. 10.000€) -4.000€
    • Teilabzugsverbot §3c(2) EStG
    • Außerbilanzielle Korrektur (40% v. 2.000,-) +800,-
    • Veräußerung der Beteiligung:
    • Veräußerungserlös 50.000,-
    • Außerbilanzielle Korrektur (40% v. 50000) ./.20.000
    • Anschaffungskosten 30.000 (40% v. 30.000,-) +12.000
  3. Robert hat seinem Betriebsvermögen zutreffend einen PKW zugeordnet. Diesen nutzt er auch für Privatfahrten. Die private Nutzung wird anhand der 1% Methode ermittelt. Den PKW mit einem Bruttolistenneupreis von 50.000€ nutzte er in 2019 an 230 Tagen, um von seinem Penthouse in Köln in die Düsseldorfer Kneipe zu gelangen. Die einfache Entfernung Köln-
    Düsseldorf beträgt 30 Km. Der PKW verursachte Kosten (Benzin, Wartung, Kfz
    - Steuer, Kfz Versicherung, Afa von insgesamt 20.000€)
    • 1% - Methode: §6(1) Nr.4 S.2 EStG: 1% v. BLP => 1% von 50.000,- = 500,- / Monat
    • 12M x 500,- = 6.000,-
    • USt: 6.000 x 80% = 4.800,- +912,- USt
    • 20% v. 6.000 = 1.200,- ohne USt
    • PE 6.912€ an Erträge aus PKW Nutzung 19% USt 4.800,- USt 19% 912,-
    • Erträge aus PKW-Nutzung ohne USt 1.200€
    • Fahrten Wohnung -> Betrieb
    • §4(5) Nr.6 EStG
    • 0,03% v. 50.000 x 30 Km x 12M = 5.400,-
    • ./. Entfertungspauschale §9 EStG
    • 0,30 x 30Km x 230 AT = 2.070,-
    • = nicht abziehbare BA + 3330,-
    • Außerbilanzielle Korrektur
  4. 3) Aus der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 geht hervor, dass Robert einen Investitionsabzugsbetrag i.H.v. 25.000€ (50% v. 50.000) für die Anschaffung eines Transportes geltend gemacht hatte. Am 20.07.2021 schaffte er einen Transporter Marker Mercedes für 56.700€ (netto) an. Dieser hat er eine betriebsgewöhnliche ND von 7 Jahren.
    • §7g EStG
    • 2020: Bildung Investitionsabzugs-Betrag (IAB)
    • 50% v. 50.000,- = 25.000,-
    • Außerbilanzielle Korrektur : ./. 25.000,-
    • 2021: 1) Auflösung IAG
    • Außerbilanzielle korrektur +25.000,-
    • 2) §7g (2) EStG: AK 20.07.2021: 56.700,-
    • ./. §7g (2) EStG: Minderung der AK um aufgelösten iAB: 25.000
    • --------------------------------------
    • = AK 31.700,-
    • Innerbilanzielle Korrektur (nur in der Steuerbilanz)

    • 3) Sonder-AfA §7g(5) EStG 20% v. 31.700 = ./. 6.340,-
    • 4) planmäßige AfA
    • => degressive AfA §7(2) EStG
    • Lineare AfA §7(1)EStG : 100 /7 Jahre = 14,29%
    • 14,29% x 2,5 fache = 35,72%
    • §7(2) EStG : maximal 25%

    • 31.700,- x 25% x 6/12 = ./. 3.963,-
    • -------------------------------------------
    • = 31.12.2021 Steuerbilanz : 21.397,-
  5. 4) Robert hatte früher eine Kneipe in Achen, welche er in eigenen Räumen führte. Aus dem Anlageverzeichnis ergeben sich folgende Angaben:
    AK Grubo 01.01.2009: 50.000€
    AK Gebäude 01.01.2009: 230.000€
    Mit Übergang von Nutzen und Lasen zum 01.10.2019 wurde der GruBo und das Gebäude veräußert. Als Veräuerungspreis konnte Robert 500.000€ erzielen wobei 20% zutreffend auf den Grubo entfalten (das Gebäude hat zum Zeitpunkt der Veräußerung einen Buchwert von 148.000€)
    Da sich der Kölschkonsum in Düsseldorf jedes Jahr verdoppelt, plant Robert die Kneipie in eigenen Räumlichkeiten zu betrieben. Ein Grundstück mit passendem Gebäude hat er bereits in Aussicht. Im Jahr 2021 erwirbt Robert ein passendes Grundstück mit Gebäude in Düsseldorf. Von den gesamten Anschaffungskosten i.H.v. 1,2 Mio Euro entfallen 200.000€ auf den GruBo und 1.000.000€ auf das Gebäude.
    • §6b EStG
    • §6b(4) EStG: Anwendungsvoraussetzung
    • Grundstück + Gebäude waren mindestens 6 Jahre im Anlagevermögen erfüllt.
    • Gesamt 20% GruBo 80% Gebäude
    • KP= 500.000 100.000 400.000
    • ./. BW im Zeitpunkt 50.000 148.000
    • Veräußerung
    • ------------------------------------------
    • = aufgedeckte stille 50.000 252.000
    • Reserven 302.000
    • Aufwand (GruBo) §6b EStG 50.000,- an Rücklage §6b 302.000,-
    • Aufwand (Gebäude) §6b EStG 252.000

    • §6b(3) EStG: Frist 31.12.2023
    • 2021 GruBo (NEU) 200.000,-
    • Gebäude (NEU) 1.000.000
    • Rücklage (GruBo) §6b EStG 50.000,- AN GruBo (NEU) 50.000,-
    • Rücklage (Gebäude) §61 EStG 252.000 AN Gebäude (NEU) 252.000,-
  6. 5) Wegen heftiger Feierlichkeiten von FC Fans wurde ein Kurzschluss ausgelöst, der die Kühlanlage von Robert völlig zerstörte. Im Zeitpunkt der Zerstörung (31.10.2019) hatte die Kühlanlage einen Restbuchwert von 2.500€. Die Versicherung erstattete noch im November 2019 den Zetiwert der Kühlanlage i.H.v. 10.000€.
    Robert muss die Kühlanlage schnellstens ersetzen. Im Februar 2020 noch vor Erstellung der Steuererklärungen schafft Robert sich eine neue Kühlanlage für 8.000€.
    • Rücklage für Ersatzbeschaffung R6.6 EStR
    • -
    • Höhere Gewalt
    • -
    • Ermittlung aufgedeckte stille Reserve
    • Versicherungserstattung 10.000
    • ./. Restbuchwert bei Ausscheiden 2.500€
    • ------------------------------------------------
    • = aufgedeckte stille Reserve 7.500€
    • Bildung steuerliche Rücklage:
    • Mehrentschädigung H6.6 (3) EStH
    • 7.500,- x 8.000 / 10.000,- = 6.000,-
    • 31.12.2019 Aufwand R6.6 EStR 6.000 An Rücklage R6.6 EStR 6.000€
    • Reinvestition in 2020 Rücklage R6.6 EStR 6.000€ AN BGA (Neue Kühlanlage) 6.000€
  7. Fall Personengesellschaft
    Die ABC OHG hat im Wirtschaftsjahr 2019 einen handelsrechtlichen Gewinn von 360.000€ erzielt. Die Gewinnverteilung erfolgt nach Köpfen.
    1.
    Laut Gesellschaftsvertrag erhalten die Gesellschafter eine Verzinsung ihres Kapitalkontos als Gewinnvorab in folgender Höhe: A=12.000€ ; B=16.000€; C=8.000€
    2.
    A hat in 2019 an die OG ein Grundstück vermietet. Die OHG hat an A Mieten i.H.v. 48.000€ gezahlt und als Aufwand gebucht. In Zusammenhang mit dem Grundstück sind A in 2019 Kosten i.H.v. 15.000€(netto) entstanden.
    3.
    B hat mit der OHG einen Beratervertrag abgeschlossen. In 2019 hat die OHG an B Honorare i.H.v. 80.000€ gezahlt und als Aufwand gebucht.
    4.
    C hat der OHG ein Darlehen gewährt. Dafür hat die OHG an C in 2019 Zinsen i.H.v. 12.000 gezahlt und als Aufwand gebucht.
    5.
    In der Handelsbilanz wurde eine Gewerbesteuerrückstellung i.H.v 41.000€ gebildet.
    • Lösung:
    • Gesamt 1/3 A 1/3 B 1/3C
    • Gewinn lt.
    • Handelsbilanz 360.000
    • + nicht abz. Aufwand
    • GewSt §4(5b) EStG 41.000
    • Steuerl. Gewinn 401.000,-
    • ./. Vorabgewinn 36.000 12.000 16.000 8.000
    • = Restgewinn 365.000,-
    • Nach Köpfen 121.667 121.667 121.667
    • =§15(1)Nr.2 1.HS EStG 133.667 137.667 129.667
    • Gewinnanteile 401.000,-
    • Sondervergütungen
    • §15(1)Nr.2 2.HS EStG
    • Miete 33.000 33.000
    • Beraterhonorar 80.000 80.000
    • Darlehen 12.000 12.000
    • = Einkünfte 166.667,- 217.667,- 141.667,-u
    • §15 EStG 526.000
    • S.T (Kommandist der TLC KG) hat seinen 20-prozentigen Mitunternehmeranteil an der TLC GmbH&Co.KG mit Wirkung zum 01.Januar 2017 von PV zu einem angemessenen Kaufpreis von 1.000.000 erworben. Die von P.V. übernommenen Kapitalkonten wiesen zu diesem Stichtag insgesamt einen Betrag von 350.000€ aus. Im Übertragungszeitpunkt enthielten die in der Gesamthandbilanz ausgewiesenen Wirtschaftsgüter keine stillen Reserven.
    • Kaufpreis 1.000.000
    • ./. Kapitalkonto übernommen 350.000
    • = angeschaffte stille Reserve 650.000,-
    • Ergänzungsbilanz 01.01.2017
    • GoF 650.000 Ergänzungskapital 650.000
    • §7(1)S.3 EStG
    • Abschreib. Linear
    • Über 15 Jahre (pro Jahr 43,3333,-)
  8. Betriebsveräußerung
    Der Einzelunternhemer Robert hat zum 31.10.2019 folgende Schlussbilanz erstellt:
    A Bilanz zum 31.10.2019 P
    GruBo 250.000 Kapital 475.000
    Gebäude 350.000 Verbindl. 165.000
    BGA 50.000 sonst. Passiva 31.000
    PKW 1.000
    Kasse/Bank 20.000
    Mit Wirkung zum 01.11.2019 veräußert Robert sein Schuheinzelhandel an Babsy zum Preis von 600.000. Bis auf den PKW (Poersche, Gemeiner Wert 25.000) und den Kassen- und Bankbestand geht alles auf Babsy über.
    Die Gewinn- und Verlustrechnung weist für den Zeitraum 01.01.-31.10.2019 einen zutreffend ermittelten Gewinn von 12.455€ aus. Darin noch nicht berücksichtigt ist der Überschuss aus einem Schuhräumungsverkauf im Oktober i.H.v. 24.345€.
    Für die Veräußerung des Unternehmens sind Robert Beratungskosten i.H.v. insgesamt 25.000€ entstanden.
    Vereinbarungsgemäß muss Babsy den Kaufpreis erst Anhang 2020 an Robert zahlen. Dafür wird der Kaufpreis mit angemessenen 5% verzinst. Die Zinsen für das Jahr 2019 Zahlt Babsy am 30.12.2019 an Robert.
    Welche Einkünfte erzielt Robert im VAZ 2019?
    • §15(1) Nr.1 EStG: Einkünfte aus Gewerbebetrieb
    • Laufender Gewinn
    • Lt. GuV 01.01.-31.10.2019 12.455,-
    • + Räumungsverkauf H16(9) EStH 24.345,-
    • --------------------------------------------------------
    • = 36.800,-
    • Veräußerung Aller wesentlichen Betriebsgrundlagen an einer Erwerberin => Betriebsveräußerung im ganzen §16(1)Nr.1 EStG
    • Ermittlung Veräußerungsgewinn nach §16(2) EStG
    • VP 600.000,-
    • + Entnahme WG ins PV §16(3)S.7 EStG
    • + Gemeiner Wert von dem Porsche 25.000 *
    • +Kasse/Bank 20.000
    • ./. Veräußerungskosten
    • Beratungskosten ./.25.000
    • *USt auf Entnahme
    • (25.000/1,19 *19%)= ./. 3992,-
    • ./. Wert des Betriebsvermögens Kapitalkonto 475.000,-
    • -------------------------------------------------------------
    • = Veräußerungsgewinn vor Freibetrag 141.008,-
    • Robert erfüllt die persönliche Voraussetzungen für den Freibetrag nach §16(4) EStG, da 55.Lebensjahr vollendet.
    • 141.008 – 136.000= 5.008
    • 39.992 -5008 -> ./. 39.992,-
    • = steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn 101.016,-
    • Außerordentliche Einkünfte §34(2)Nr.1 EStG
    • Tarifbegünstigung §34(1)/ §34(3) EStG


    • 20(1)Nr.7 EStG Einkünfte aus Kapitalvermögen
    • 11(1) EStG Zufluss in 2019
    • 600.000 x 5% x 2/12 = 5.000€
    • (grundsätzlich im Bereich der Abgeltungssteuer §32d EStG)
  9. Veräußerung gegen Leibrente. R16(11) EStR
    Robert (70 Jahre) veräußert zum 01.01.2019 sein Einzelunternehmen gegen eine monatliche Leibrente von 5.000€ an Babsy. Sein Kapitalkonto beträgt zum Zeitpunkt der Veräußerung 125.000€. Veräußerungskosten sind keine angefallen.
    • 1.
    • Sofortbesteuerung:
    • Barwert der Leibrente = (Anlage 9 BewG „Kapitalwert einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung im Jahresbetrag von einem Euro“).
    • 12 x 5.000€ x 7,511 (alter Wert) = 450.660€ (= Veräußerungspreis) Barwert der Leibrente
    • Veräußerungspreis 450.660
    • ./. Kapitalkonto ./.125.000
    • =Veräußerungsgewinn 325.660
    • ./. Freibetrag §16 (4) EStG 0€
    • = stpfl. Veräußerungsgewinn 325.660€
    • Die Rente ist mit ihrem Ertragsanteil steuerpflichtig:
    • §22 Abs.1 S.3 a,bb EStG
    • : 15% v. 60.000€ =
    • ./. Werbungskosten-PB §9a Nr.3 EStG ./. 102€
    • = stpfl. Einkünfte gem. §22 EStG

    • 2) nachträgliche Besteuerung:
    • Barwert der Leibrente 01.01.2019: 450.660
    • Barwert der Leibrente 31.12.2019: 432.360
    • (12 x 5.000 x 7,206)
    • = Tilgungsanteil = 60.000 ./. 18.300 = 41.700€
    • Der Zinsanteil stellt nachträgliche Betriebseinnahmen gem. §§15,24 EStG
    • Der Tilgungsanteil führt erst dann zu nachträglichen Betriebseinnahmen, wenn das Kapitalkonto (hier 125.000) durch den Tilgungsanteil „aufgezehrt“ ist. (Kapitalkonto Rest 31.12.2019 = 125.000 ./. 18.300 = 106.700€)
  10. Betriebsverpachtung im Ganzen H 16 Abs.5 EStH
    • Voraussetzung:
    • -
    • Alle funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen werden an einen Pächter verpachtet und der Verpächter hat die objektive Möglichkeit der Betriebsfortführung nach Ablauf des Pachtverhälnisses.
    • -
    • => der Pächter darauf die wesentlichen Betriebsunterlagen nicht so umgestalten, dass sie dem bisherigen Zweck nicht mehr nutzbar sind.
    • -
    • §16 Abs. 3b EStG: Aufgabeerklärung innerhalb von 3 Monaten rückwirkend mgl., nach 3 Monaten erst mit Eingang Erklärung
    • -
    • Keine Betriebsaufspaltung
    • Rechtsfolgen:
    • 1.
    • Möglichkeit: Verpachtung ohne Erklärung der Betriebsaufgabe (ruhender Gewerbebetrieb)
    • => keine Aufdeckung stiller Reserven (BV bleibt BV)
    • => Einkünfte aus Verpachgung sind laufende gewerbliche Einkünfte
    • => keine Gewerbesteuerpflicht.
    • 2.
    • Möglichkeit: Verpachtung mit Erklärung der Betriebsaufgabe
    • => Aufdeckung der sitllen Reserven (§§16,34)
    • => Einkünfte aus Verpachtung sind Einkünfte gem. §21 (1) Nr.2 EStG
  11. Fall 7 Einkünfte MU, Veräußerung MU-Anteil
    An einer KG sind beteiligt:
    Festkapital variables Kapital per 31.12.2021
    Thomas 20% Komplementär 20.000 2.450
    Robert 40% Kommanditist 40.000 0
    Frank 40% Kommanditist 40.000 7.500
    Gesamtkapital der KG= 100.000 9.950
    Der JÜ der KG beträgt laut Handelsbilanz für 2021: 200.000€
    Nach dem Gesellschaftsvertrag wird der Gewinn wie folgt verteilt:
    . Thomas erhält vorweg eine Haftungsprämie i.H.v. 10% des Gewinnes
    . Alle Gesellschafter erhalten 3% Verzinsung auf ihr Festkapital
    . Der Rest wird nach dem Beteilgungsverhältnis verteilt.
    Thomas erhält von der KG eine jährliche Vergütung i.H.v. 60.000€ für die Geschäftsführung, die als Aufwand verbucht wurde.
    Robert hatte am 01.01.2019 ein unbebautes Grundstück erworben (AK 400.000). Bisher wurde das Grundstück zutreffend als PV behandlet. Ab dem 01.01.2021 wird das Grundstück als Kundenparkplatz von der KG genutzt. Der Verkehrswert des Grundstücks beträgt zum 01.01.2021: 420.000.
    Für die Überlassung des Grundstücks erhält Robert monatlich 5.000 auf sein Privatkonto überwiesen, die die KG als Mietaufwand verbucht hat. Robert sind in 2021 Grundstücksaufwendungen i.H.v. 7.500€ entstanden.
    Der 53-jährige Frank hat mit Wirkung zum 31.122021 seine gesamte Beteiligung an der KG veräußert. Als Kaufpreis wurden 450.000 vereinbart. Für Beratungen durch Steuerberater und Rechtsanwälte entstanden Frank Kosten i.H.v. 10.000€.
    a)
    Ermitteln Sie die Einkünfte der einzelnen Gesellschaftern.
    b)
    Welche bilanz muss Robert erstellen.
    c)
    Welche Einkünfte erzielt Frank mit der Veräußerung seiner Beteiligung?
    C) Veräußerung MU-Anteil durch Frank

    -> Veräußerung gesamter MU-Anteil => §16(1) Nr.2 EStG

    => Ermiitlung Veräußerungsgewinn gem. §16(2) EStG: Veräußerungspreis: 450.000€

    ./. Veräußerungskosten Beratungskosten 10.000

    ./. Anteil Wert am Betriebsvermögen

    (Festkapital + variables Kapitalkonto) 47.500

    • = Veräußerungsgewinn                     392.500,-
    • Frank (53 Jahre) erfüllt nicht die persönlichen Vorrausetzungen für den Freibetrag nach §16(4) EStG.
    • Außerordentliche Einkünfte gem. §34(2) Nr. 1 EStG
    • 34 (1) EStG Tarifbegünstigung.

    •  
    • b) Robert: Überlassung Grundstück

    -> Ab dem 01.01.2021 mit Nutzung der KG als Kundenparkplatz ist das Grundstück als notwendiges Sonderbetriebsvermögen zu erfassen.

    AK 01.01.2019 = 400.000,- (PV)

    TW 01.01.2021 = 420.000,-

    Bewertung Einlage §6(1)Nr.5 EStG  => Einlage mit TW= 420.000,-

    • Aber §6(1) Nr.5 a EStG: Einlage innerhalb von 3 Jahren nach Anschaffung
    • Einlage maximal mit Ak = 400.000,-

    A       Sonderbilanz 31.12.2021 Robert P

    Grundstück 400.000                        Kapital 400.000

     

    A       Sonder- GuV 01.01.-31.12.2021 Robet H

    Aufwendungen 7.500                              Mietertrag (12x 5.000) 60.000

    Gewinn 52.500,-

    •  
    • Einkunfte Ermittlung:

    Beteilgung                     KG 100%       Thomas 20%             Robert 40%      Frank 40%

    • Festes Kapitalkonto      100.000         20.000                     40.000             40.000
    • 15(1)Nr.2 1.HS EStG

    Gewinnanteile               200.000

    Gewinnvorab:

    10% Haftungsprämie     20.000         20.000

    3% Kapitalkontoverzins.  3.000           600                           1200              1200

    = Restgewinn                   177.000           35.400                   70.800           70.800

    •  
    •                                           200.000              56.000                  72.000           72.000
    • 15(1)Nr.2 2.HS:

    Sondervergütungen

    Geschäftsführung           60.000                60.000

    Vermietung

    Grundstück lt. Sonderbilanz  52.500                                     52.500

    Veräußerungsgewinn         392.500                                                            392.500

    Einkünfte

    Insgesamt                         705.000*           116.000               124.000        464.500*

     

    *inkl. Veräußerungsgewinn §16(1)Nr.2 EStG
  12. Fall 8 Ausscheiden Mitunternhemer
    Robert und Babsy sind zu je 50% Gesellschafter der Robert&Babsy OHG, die 2016 gegründet wurde. Zum 31.12.2021 wurde folgende Bilanzen ermittelt:
    A Gesamthandbilanz zum 31.12.2021 P
    Grubo 100.000 Kapital Robert 280.000
    Gebäude 350.000 Kapital Babsy 280.000
    Maschinen 200.000 sonst. Passiva 100.000
    Bank 10.000
    A Sonderbilanz Babsy zum 31.12.2021 P
    GruBo 500.000 Kapital 500.000
    Den GruBo in der Sonderbilanz hatte Babsy bereits 2010 erworben. Dieser wird seit 2018 an die OHG zur Nutzung überlassen.
    Babsy veräußerte im Demzember 2021 ihren 50% Anteil an Hook. Babsy war im Zeitpunkt der Veräußerung 56 Jahre alt. Als Veräußerungspreis wurden 390.000€ vereinbart.
    Die Wirtschaftsgüter in der Gesamthandsbilanz enthaltenen folgende stille Reserven:
    Grubo: 20.000
    Gebäude: 80.000 (Abreibung 3% p.a.)
    Maschinen: 80.000€ (Restnutzungsdauer 4 Jahre)
    Babsy veräußert das Grundstück aus der Sonderbilanz nicht an Hook, sondern möchte dieses mit einem privaten Einfamilienhaus bebauen. Das Grundstück hat laut Gutachter im Dezember 2021 einen Verkehrswert von 550.000€.
    Welche Einkünfte erzielt Babsy mit der Veräußerung?
    • Babsy erzielt mit der Veräußerung Einkünfte Gem §16(1) Nr.2 EStG (Veräußerung gesamte MU -Anteil)
    • Ermittlung Veräußerungsgewinn gem. §16(2) EStG:
    • Veräußerungspreis : 390.000
    • + Entnahme GruBo aus der
    • Sonderbilanz ins PV §16(3)S.7 EStG: Gemeinwert 550.000,-
    • ./. Anteil Wert am Betriebsvermögen
    • Kapitalkonto lt. Gesamthand 280.000
    • Kapitalkonto lt. Sonderbilanz 500.000
    • ----------------------------------------------
    • = VG vor Freibetrag 160.000,-

    • Babsy erfüllt die persönlichen Voraussetzungen für den Freibetrag §16(4) EStG
    • (56 Jahre alt)
    • 160.000 – 136.000 = 24.000
    • 45.000 – 24.000 = 21.000
    • ./.21.000
    • = steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn 139.000
    • Außerordentliche Einkünfte §34(2)Nr.1 EStG
    • Tarifbegünstigung §34(1)/§34(3) EStG
    • Ergänzungsbilanz Hook:
    • Kaufpreis 390.000
    • ./. Kapitalkonto lt. Gesamthand 280.000,-
    • = angeschaffte stille Reserven 110.000
    • Stille Reserven
    • GroBo 10.000
    • Gebäude 40.000
    • Maschinen 40.000
    • 90.000
    • Geschäfts- oder Firmenwert (GoF) 20.000
    • A Ergänzungsbilanz 31.12.2021 Hook P
    • Mehrwert GruBo 10.000 Ergänzungsbilanz 110.000,-
    • Mehrwert Gebäude 40.000
    • Mehrwert Maschinen 40.000
    • GoF 20.000
    • A Ergänzungsbilanz 31.12.2022 Hook P
    • Mehrwert GruBo 10.000 Ergänzungskapital 97.467,-
    • Mehrwert Gebäude
    • (AfA 3% v. 40.000 = 1.200) 38.800
    • Mehrwert Maschinen
    • (AfA 25%= 10.000) 30.000
    • GoF
    • (AfA §7(1)S.3 EStG 1/15 = 1.333,-) 18.667
Author
huatieulans
ID
364993
Card Set
Einkommensteuer die Gesetze 3
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