Jahresabschluss Wiederholung Teil3+4

  1. Nachträgliche AK/HK
    H 7.3 EStH 

    • ursprüngliche AK / HK (BMG)
    • + nachträgliche AK / HK (BMG) 
    • = neue Bemessungsgrundlage (BMG)
  2. Nachträgliche AK/HK gelten zu Beginn ihres Entstehungsjahres als entstanden
    (R 7.4 (9) S. 3 EStR)
  3. selbständiges WG = selbständige AfA
    R 7.3 (5) EStR
  4. Begriff des Finanzierungsleasings:
    Während der unkündbaren Grundmietzeit (GMZ) erhält der Leasinggeber (LG) vom Leasingnehmer (LN) mindestens kostendeckende Leasingraten
  5. GMZ einschl. 40% bis 90% der ND des WG

    Vertrag mit KO
    Zurechnung LN, wenn der KO-Preis für das WG kleiner oder gleich dem RBW des WG ist, der sich bei linearer AfA ergibt.
  6. GMZ einschl. 40% bis 90% der ND des WG 

    Vertrag mit MVO
    Zurechnung LN, wenn die Anschlussmiete unter der linearen AfA für das WG liegt.
  7. Aufteilung der Leasingraten, wenn Zurechnung beim LN 

    Die Leasingraten enthalten einen
    • Tilgungsanteil für den Kaufpreis = erfolgsneutral 
    • Zins- und Finanzierungs- kostenanteil  = erfolgswirksam
  8. Investitionszuschuss
    • R 6.5 (2) EStR 
    • Steuerrechtliches Wahlrecht (§ 5 (1) Satz 1, 2. Halbsatz EStG)

    •  Keine Kürzung der  AK / HK : Zuschuss = Ertrag 
    • Kürzung der AK/HK um den Zuschuss: ggf. Rücklagenbildung
  9. Bewertung des abnutzbaren Anlagevermögens in der Handelsbilanz
    § 253 (3) HGB 

    •       Anschaffungs-/ Herstellungskosten
    • ./.   planmäßige Abschreibung   

    oder  niedrigerer handelsrechtlicher Zeitwert, bzw. niedrigerer, dem Vermögensgegenstand beizulegender Wert

    Verbot  bei voraussichtlich vorübergehender Wertminderung,  d.h. eine außerplanmäßige Abschreibung ist unzulässig

    Pflicht  bei voraussichtlich dauernder Wertminderung,  d.h. eine Außerplanmäßige Abschreibung ist vorzunehmen
  10. Bewertung des abnutzbaren Anlagevermögens in der Steuerbilanz
    § 6 (1) Nr. 1 EStG

    • Anschaffungs-/ Herstellungskosten
    • ./. Absetzung für Abnutzung (AfA) 

    oder  niedrigerer Teilwert 

    Verbot  bei voraussichtlich vorübergehender Wertminderung  d.h. eine Teilwertabschreibung ist unzulässig

    Wahlrecht  bei voraussichtlich dauernder Wertminderung  d.h. eine Teilwertabschreibung darf vorgenommen werden
  11. Zuschreibung beim abnutzbaren AV 

    nach außerplanmäßiger ZW / TW - Abschreibung
    • Handelsbilanz ➔ § 253 (5) S. 1 HGB -> Zuschreibungspflicht
    • Steuerbilanz ➔ § 6 (1) Nr. 1 S. 4 EStG -> Zuschreibungspflicht
  12. Gemäß .... besteht für den entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert ein Zuschreibungsverbot.
    § 253 (5) S. 2 HGB
  13. Zuschreibungsobergrenze:
    AK / HK ./. planmäßige Abschreibung / AfA
  14. abnutzbaren AV 

    Vorübergehende  Wertminderung 

    HB
    • Verbot § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB; 
    • § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB  (gemildertes  Niederstwertprinzip bei Finanzanlagen)
  15. Anlagevermögen  abnutzbar 
    Vorübergehende  Wertminderung 
    StB
    Verbot

    § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 EStG
  16. Anlagevermögen  abnutzbar
    Dauernde  Wertminderung 
    HB
    Pflicht

    § 253 Abs. 3 Satz 5 und Abs. 4 HGB (strenges  Niederstwertprinzip)
  17. Anlagevermögen  abnutzbar 

    Dauernde  Wertminderung 

    StB
    Wahlrecht

    § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 und Nr. 2 Satz 2 EStG
  18. Umlaufvermögen
    Pflicht

    (strenges  Niederstwertprinzip, § 253 Abs. 4 HGB
  19. Immaterielle VG / WG des Anlagevermögens 

    nicht entgeltlich erworben 
    (originär = selbst geschaffen),
    § 248 (2) HGB 

    • ➔ HB: Aktivierungswahlrecht*
    • ➔ StB: Aktivierungsverbot, § 5 (2) EStG 

    ausgenommen sind selbst geschaffene Marken,   Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten und ähnliche   Vermögensgegenstände / WG´er.   = Aktivierungsverbot
  20. entgeltlich erworben (derivativ)
    • ➔ HB: Aktivierungspflicht
    • ➔ StB: Maßgeblichkeit 

    • • zeitlich befristete Rechte
    • • Patente
    • • Software 

    planmäßige Abschr. / AfA nach § 7 (1) EStG
  21. Bewertung des nicht abnutzbaren Anlagevermögens in der Handelsbilanz
    § 253 (1 u. 3) HGB

    • AK / HK (= Obergrenze) 
    • oder  Ansatz des niedrigeren Zeitwertes
  22. gemäß ... ist der Ansatz des niedrigeren Zeitwertes in Fällen der vorübergehenden Wertminderung bei Finanzanlagen zulässig (Wahlrecht)
    § 253 (3) S. 6 HGB
  23. Bewertung des nicht abnutzbaren Anlagevermögens in der Handelsbilanz 

    Erhöhung des ZW nach außerplanmäßiger Abschreibung:
    Zuschreibungspflicht, § 253 (5) S. 1 HGB
  24. Bewertung des nicht abnutzbaren Anlagevermögens in der Steuerbilanz
    § 6 (1) Nr. 2 EStG 

    AK / HK (= Obergrenze)  oder  Ansatz des niedrigeren Teilwerts 

    • Erhöhung des TW nach Teilwertabschreibung:
    • ➔ Zuschreibungspflicht, § 6 (1) Nr. 2 S. 3 EStG
  25. Dauernde Wertminderung bei börsennotierten Aktien im Anlagevermögen
    • • Bagatellgrenze von 5%
    • • Kursänderungen zwischen Bilanzstichtag und Bilanzerstellung sind nicht zu berücksichtigen
  26. Behandlung des derivativen (entgeltlich erworbenen) Geschäfts- oder Firmenwerts 

    HB
    HB § 246 (1) Satz 4 HGB 

    -> Aktivierungspflicht    Planmäßige Abschreibung auf die voraussichtliche  Nutzungsdauer, die regelmäßig bei 10 Jahren  liegen dürfte (§ 253 (3) Sätze 3 und 4 HGB). 

    • StB 
    • Maßgeblichkeit (= Aktivierungspflicht nach § 5 (1) Satz 1 EStG) 
    • AfA nach § 7 (1) EStG auf eine Nutzungsdauer von 15 Jahren (§ 7 (1) S. 3 EStG).
  27. Anlagenspiegel im Anhang
    § 284 (3) HGB
  28. Das bebaute Grundstück ist mit den AK gem. ... und den Anschaffungsnebenkosten zu aktivieren:
    § 255 (1) HGB, § 5 (1) S. 1 EStG
  29. Folgebewertung in HB
    § 253 (1), (3) HGB
  30. Folgebewertung in StB
    • § 6 (1) Nr. 1 EStG
    • § 7 (4) Nr. 2a EStG (Mindest-AfA)
  31. Erneuerung Sanitärinstallation: Grds. Erhaltungsaufwand, abe
    § 6 (1) Nr. 1a EStG (Pflicht nach Steuerrecht)

    15% v. 418.800 € = 62.820 €
  32. Gewillkürtes BV
    R 4.2 (9) EStR
  33. Aufteilung Zins- und Kostenanteil nach der Zinsstaffelmethode:
    S= N x (N+1) / 2

    hier N = die Anzahl der Rate
  34. Bilanzansatz Grubo 31.12.02: Folgebewertung
    § 253 (1) S. 1 HGB, § 6 (1) Nr. 2 EStG
  35. Bilanzansatz Gebäude: Folgebewertung
    § 253 (1), (3) HGB, § 6 (1) Nr. 1 EStG da eine dauerhafte Wertminderung vorliegt, muss handelsrechtlich eine außerplanmäßige Abschreibung erfolgen, steuerrechtlich besteht ein Wahlrecht zur TW-AfA
  36. AfA-BMG für das Folgejahr:
    § 11c (2) EStDV 

    (2) 1Hat der Steuerpflichtige nach § 7 Abs. 4 Satz 3 des Gesetzes bei einem Gebäude eine Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung vorgenommen, so bemessen sich die Absetzungen für Abnutzung von dem folgenden Wirtschaftsjahr oder Kalenderjahr an nach den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes abzüglich des Betrags der Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung. 2Entsprechendes gilt, wenn der Steuerpflichtige ein zu einem Betriebsvermögen gehörendes Gebäude nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 des Gesetzes mit dem niedrigeren Teilwert angesetzt hat. 3Im Fall der Zuschreibung nach § 7 Abs. 4 Satz 3 des Gesetzes oder der Wertaufholung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 des Gesetzes erhöht sich die Bemessungsgrundlage für die Absetzungen für Abnutzung von dem folgenden Wirtschaftsjahr oder Kalenderjahr an um den Betrag der Zuschreibung oder Wertaufholung.
  37. Abschreibungspflicht auf den beizulegenden Wert 

     Wahlrecht auf den niedrigeren TW abzuschreiben
    • • § 253 (3) S. 3 HGB
    • • § 6 (1) Nr. 1 S. 2 EStG
  38. Wertaufholung nach Ansatz niedrigerer beizulegender Wert
    § 253 (5) HGB
  39. Wertaufholung nach TW-AfA
    § 6 (1) Nr. 1 S. 4 EStG
  40. gem. ... ist bei Finanzanlagen auch bei nicht dauernder Wertminderung eine außerplanmäßige Abschreibung möglich (Wahlrecht)
    § 253 (3) S. 6 HGB
  41. steuerrechtlich besteht das WR zur TW-AfA gem. ..., da eine dauernde Wertminderung bei Aktien schon bei einer Abweichung von mehr als 5% von den AK als dauerhaft angesehen wird (BFH)
    § 6 (1) Nr. 2 EStG
  42. Bewertungsfreiheit für GWG bis 800 €
    § 6 (2) EStG, R 6.13 EStR 

    • • selbständig nutzungsfähiges
    • • bewegliches WG*
    • • dessen AK/HK (oder dessen Einlagewert)
    • • bis 800 € netto beträgt
  43. Als bewegliches Wirtschaftsgut gilt auch ein Com- puterprogramm bis 800 €
    R 5.5 (1) S. 3 EStR.
  44. Bewertungsfreiheit für GWG von 251 € bis 1.000 € (Poolbildung)
    • § 6 (2a) Sätze 1 - 3 EStG
    • *Alternativregelung zu § 6 (2) EStG
  45. Bewertungsfreiheit für GWG bis einschl. 250 €
    § 6 (2a) Satz 4 EStG
  46. Bewertung des Umlaufvermögens in der Handelsbilanz 
    Erhöhung des ZW nach außerplanmäßiger Abschreibung:
    § 253 (4) HGB 

    bei voraussichtlich vorübergehender oder voraussichtlich dauernder Wertminderung (= strenges Niederstwertprinzip) 

    Erhöhung des ZW nach außerplanmäßiger Abschreibung:   ➔ Zuschreibungspflicht, § 253 (5) S. 1 HGB
  47. Bewertung des Umlaufvermögens in der Steuerbilanz 
    Erhöhung des TW nach Teilwertabschreibung:
    § 6 (1) Nr. 2 EStG 

    • Verbot  bei voraussichtlich vorübergehender Wertminderung 
    • Wahlrecht  bei voraussichtlich dauernder Wertminderung 

    • Erhöhung des TW nach Teilwertabschreibung: 
    • ➔ Zuschreibungspflicht, § 6 (1) Nr. 2 S. 3 EStG
  48. Abschreibungen auf Forderungen

     Einzelwertberichtigung
    (Grundsatz der Einzelbewertung, § 252 (1) Nr. 3 HGB)
  49. Einzelwertberichtigung im Insolvenzverfahren 

    Spätestens bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens
    • Abschreibung der Nettoforderung zu 100%* 
    • und 
    • Korrektur der USt nach § 17 (2) Nr. 1 S. 1 UStG (vgl. Abschn. 17.1 (5) S. 5 UStAE) 

    •  Pflicht in der HB (§ 253 (4) HGB) 
    • Wahlrecht in der StB (§ 6 (1) Nr. 2 EStG)
  50. Ermittlung der PWB auf Forderungen

    ( Formel )
    • Netto - Forderungen am 31.12.   ............€
    • ./. darin enthaltene einzelwertberichtigte Netto - Forderungen    ............€ 
    •  = Bemessungsgrundlage für PWB  ............€ 
    • x Wertberichtigungssatz*  in %   

    = PWB         ............€
  51. Ausnahme vom Grundsatz der Einzelbewertung
    • zur erleichterten Ermittlung der AK / HK
    • von gleichartigen Gegenständen des Vorratsvermögens
    Verbrauchsfolgemethoden (§ 256 HGB) Lifo Fifo 

    Durchschnittsmethode (§ 240 (4) HGB)
  52. Umfang der HK beim Vorratsvermögen
    • MEK (Pflicht)
    • + FEK (Pflicht)
    • + SEK (Pflicht)
    • + MGK(Pflicht)
    • + FGK (Pflicht)
    • + mind. lineare AfA (Pflicht)
    • = Untergrenze 
    • + Zinsen auf Fremdkapital (Wahlrecht)
    • + VWK (Wahlrecht)  § 6 (1) Nr. 1b EStG
    • = Obergrenze 
    • Vertriebskosten - Verbot 
    • Forschungskosten - Verbot
  53. Behandlung des Disagios (Damnums)
    • HB (§ 250 (3) HGB) ⚫ Aktivierungswahlrecht (als aktiver RAP) 
    • bei Aktivierung - planmäßige Verteilung auf die Laufzeit der Verbindlichkeit (oder kürzer) 

    StB (H 6.10 EStH „Damnum“) ⚫ Aktivierungsgebot - Verteilung auf die Laufzeit der Verbindlichkeit

    • Verteilung des Disagios:
    • -> Fälligkeitsdarlehen = linear 
    • -> Tilgungsdarlehen = digital
  54. Aktienbewertung UV 

    Da der Kurs um mehr als 5 % gesunken ist, ....
    • P = Pflicht, § 253 (4) HGB
    • WR = Wahlrecht, § 6 (1) Nr. 2 EStG 

    Im Handelsrecht gilt das strenge Niederstwertprinzip

    Da der Kurs um mehr als 5 % gesunken ist, liegt eine dauernde Wertminderung vor.
  55. Forderungsbewertung; ausländische Währung
    Hier greift nur für die HB die Ausnahme vom Realisationsprinzip gemäß § 256a Satz 2 HGB.
  56. Forderungsbewertung in der HB
    § 253 (4) HGB
  57. Forderung A ➢ Ansatz mit 0 € und Korrektur der USt nach
    § 17 (2) Nr. 1 S. 1 UStG
  58. Eine Wertaufhellung im Sinne von .... liegt nicht vor.
    § 252 (1) Nr. 4 HGB
  59. 50% der Nettoforderung (50% v. 10.000 € = 5.000 €) werden einzelwertberichtigt,
    § 253 Abs. 4 HGB. Die USt darf nach § 17 (2) Nr. 1 S. 1 UStG allerdings nicht korrigiert werden, weil die Forderung noch nicht endgültig in voller Höhe ausgefallen ist.
  60. Sowohl bei der Auslandsforderung als auch bei der Forderung an den Kunden A liegt eine dauernde Wertminderung vor. Der Kaufmann hat daher ein Wahlrecht zum Ansatz des niedrigeren Teilwerts der beiden Forderungen
    § 6 (1) Nr.2 EStG
  61. Rohstoffe im Umlaufvermögen (2)


    Der Ansatz in der StB entspricht den AK, weil die Wiederbeschaffungskosten nicht dauerhaft niedriger sind
    § 6 (1) Nr. 2 EStG

    In der HB müssen zwingend die niedrigeren Wiederbeschaffungskosten am Bilanzstichtag angesetzt werden (§ 253 (4) HGB).
  62. Herstellungskosten (BAB)
    niedrigster HB- und StB-Ansatz (§ 255 (2) HGB, R 6.3 (1) EStR)

    höchster HB- und StB-Ansatz (§ 255 (2 u. 3) HGB R 6.3 (1 u. 5) EStR)
  63. Verlustfreie Bewertung

    In der HB muss zwingend auf 19.700 € abgeschrieben werden...
    (§ 253 (4) HGB)

    Für die StB besteht ein Wahlrecht, auf den Teilwert i.H.v. 17.600 € abzuschreiben, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt (§ 6 (1) Nr. 2 EStG).
Author
huatieulans
ID
364150
Card Set
Jahresabschluss Wiederholung Teil3+4
Description
Updated