Gesetzte 2

  1. .... ist eine Sondervorschrift zu § 3 Abs. 6 UStG und verlagert den Ort einer Beförderungs- oder Versendungslieferung unter bestimmten Voraussetzungen vom Ort, wo der Gegenstand sich zum Beginn der Warenbewegung befindet, in das Inland. Voraussetzungen für die Verlagerung des Orts der Lieferung nach ... sind:
    Der Gegenstand gelangt aus dem Drittlandsgebiet in das Inland und
    der Lieferer oder sein Beauftragter ist der Schuldner der bei der Einfuhr aus dem Drittlandsgebiet zu entrichtenden Einfuhrumsatzsteuer.
    § 3 Abs. 8 UStG
  2. durch die Ortverlagerung haben wir einen steuerbaren Umsatz generiert
    • §3(8) UStG
    • §1(1) S.1 UStG
  3. Wer schuldet die EuST?
    Standardfall: 
    Die SunControl GmbH schuldet die EUSt
    1. Ware aus dem Drittland in das Inland 
    2. EuSt wird vom Inländer geschuldet.
    • §1 (1) Nr. 4 UStG 
    • §15 (1) Nr. 2 UStG
  4. Wer schuldet die EuSt? 
    Drittländer
    • §3(8) UStG
    • Ort = Inland = steuerbar! §1(1) Nr.1 UStG
  5. Es handelt sich um eine Werklieferung, da der Unternehmer die Bearbeitung oder Verarbeitung eines Gegenstands übernommen hat und herbei Stoffe verwendet, die er selbst beschafft (Werklieferung)
    §3(4) UStG
  6. Reihengeschäft
    Definition
    §3 (6a) Satz 1 UStG
  7. Reihengeschäft
    Transportverantwortung
    §3 (6a) Satz 4, Satz 5
  8. Bemessungsgrundlage=
    Entgelt ./. geschuldete Umsatzsteuer
  9. unentgeltliche Wertabgabe Lieferungen
    §10 (4) Nr.1 -> Einkaufspreis / Selbstkoseten zzgl. Nebenkosten
  10. unentgeltliche Wertabgabe sonstige Leistung
    §10 (4) Nr.2 -> tatsächliche Aufwand
  11. Ist Besteuerung
    Besteuerung nach vereinbarten Entgelten
    §20 UStG
  12. steueren
  13. Steuerentstehung bei vereinbarten Entgelten 
    mit Ablauf d. VAZ, in dem die Leistung ausgeführt worden ist
    §13 (1) Nr. 1a UStG
  14. Steuerentstehung bei vereinnahmten Entgelten 
    mit Ablauf der VAZ, in dem das Entgelt vereinnahmt wird.
    • §13 (1) nr.1b UStG
    • §20 UStG
  15. Teilleistungen  (Mieter)
    §13 (1) Nr.1a Satz 2+3 UStG
  16. sonstige Leistung + Ausland
    13b
  17. Zuordnungswahlrecht 
    mind. 10% unternehmerische Nutzung
    §15 (1) Nr.1 Satz 2 UStG
  18. ordnungsgemäße Rechnung nach
    §14(4) UStG
  19. Zuordnungswahlrecht 
    Privatnutzung ausgeschlossen
    §15 (1b) UStG
  20. Der Ort der IGE bestimmt sich nach
    §3d Satz 1 UStG
  21. Diesen Betrag hat er als Erwerb anzumelden und nach .... hat er eine
    VorsteuerabzugsberechAgung.
    §15 Abs.1 Nr.3 UStG
  22. Jakob Peralta tätigt einen innergemeinschaftlichen Erwerb nach
    §1a UStG
  23. Frau Selonova als Kundin ist mangels Wohnsitz
    im Ausland kein ausländischer Abnehmer
    • § 6 Abs. 1 Satz 1
    • Nr. 2 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG
  24. Ein Vorsteuerabzug ist insoweit nicht möglich, als das Grundstück für Zwecke genutzt wird, die außerhalb des Unternehmens liegen, d. h. für die privaten Zwecke des Ehepaars Pathers
    § 15 Abs. 1b Satz 1 UStG
  25. Da jedoch kein Ausfuhrnachweis im Sinne des ... vorliegt
    § 9 UStDV
  26. Franz Karlson (K) ist Unternehmer i.S.d.
    § 2 Abs. 1 UStG
  27. „Katalogleistungen“ an im Drittland ansässige Nichtunternehmer -
    §3a (4) UStG =Wohnsitz/ Sitz des Leistungsempfänger
  28. Ermäßigter Steuersatz
    ▪ Sie Steuer ermäßigt sich auf 7% (bzw. 5%) für z.B. die folgenden Umsätze:
    • ▪ Kurzfristige (weniger als 6 Monate) Überlassung von Wohnraum
    • ▪ Restaurationsleistungen
    • ▪ Eintrittskarten für Theater, Konzerte und Museen
  29. Sollversteuerung (nach vereinbarten Entgelten)


    Beispiel
    ▪ Die Unternehmer A verkauft am 20. Juni bei eBay 10
    selbstbemalte Kerzen für netto 100 Euro und erhält das Geld
    iHv. EUR 116 EUR (100+16 USt) im Juli überwiesen.
    ▪ Wann entsteht die Umsatzsteuer?
    • Die Umsatzsteuer entsteht mit Ablauf des
    • Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt
    • wurde, also bereits zum 30. Juni 2020.
    • ▪ Der tatsächliche Zufluss der Zahlung im Juli 2020 ist dabei
    • unbeachtlich.
  30. Istversteuerung (nach vereinnahmten Entgelten)

    Beispiel
    ▪ Der Unternehmer A verkauft am 20. Juni bei eBay 10
    selbstbemalte Kerzen für netto 100 Euro und erhält das Geld
    iHv. EUR 119 EUR (100+19 USt) im Juli überwiesen.
    ▪ Wann entsteht die Umsatzsteuer?
    • Die Umsatzsteuer entsteht mit Ablauf des
    • Voranmeldungszeitraums, in dem das Entgelt auf dem Konto
    • gutgeschrieben wurde, also erst zum 31. Juli 2020.
    • ▪ Der tatsächliche Vertragsabschluss im Juni 2020 ist dabei
    • unbeachtlich.
  31. Reverse Charge Verfahren
    • Das Reverse-Charge-Verfahren (Umkehrung der
    • Steuerschuldnerschaft oder auch Abzugsverfahren) ist eine
    • Sonderregelung bei der Umsatzsteuer.
    • ▪ Leistender Unternehmer stellt nur das Nettoentgelt in
    • Rechnung
    • ▪ Umsatzsteuer wird direkt vom Leistungsempfänger (Kunden)
    • und nicht vom leistenden Unternehmer entrichten.
    • ▪ Ist der Leistungsempfänger vorsteuerabzugsberechtigt, kann
    • er den Betrag aber auch selbst wieder als Vorsteuer geltend
    • machen
Author
huatieulans
ID
362901
Card Set
Gesetzte 2
Description
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