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Auszahlung:
Abnahme/Abgang liquider Mittel aus Barmitteln und Sichtguthaben (insb. aus Kasse/Bank, z.B. Überweisung von Gehältern)
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Einzahlung:
- Zunahme/Zugang liquider Mittel zu Barmitteln und Sichtguthaben
- (z.B. aus Umsatzerlösen)
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Ausgabe:
- Abnahme/Abgang liquider Mittel (z.B. w.o. Überweisung von Gehäl-
- tern), bzw. Abnahme von Forderungen (z.B. Wertberichtigung einer Forderung), bzw. Zunahme von Verbindlichkeiten (z.B. Materialein-
- kauf auf Ziel/Lieferantenkredit)
- – Hinweis: Es reicht aus, wenn eines der drei Kriterien erfüllt ist; es können aber auch zwei oder drei sein (Achtung bei „gegenläufi-
- gen“ Kriterien)!
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Einnahme:
- Zunahme/Zugang liquider Mittel bzw. von Forderungen, Abnahme von Verbindlichkeiten
- – Hinweis: Auch hier reicht es aus, wenn eines der drei Kriterien
- erfüllt ist; es können aber auch zwei oder drei sein (Achtung bei „gegenläufigen“ Kriterien)!
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Aufwand:
- Wertverzehr des Unternehmens in einer bestimmten Periode, der aufgrund gesetzlicher Vorschriften in der Finanzbuchhaltung zu er-
- fassen ist (GuV Ausweis - z.B. bilanzielle Abschreibung, Spenden soweit abzugsfähig)
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Ertrag:
- Wertzuwachs bzw. Wert aller erbrachten Leistungen eines Unter-
- nehmens in einer bestimmten Periode, der aufgrund gesetzlicher Vorschriften in der Finanzbuchhaltung zu erfassen ist (GuV Aus-
- weis)
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Kosten:
- bewerteter Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen / von Pro-
- duktionsfaktoren in einer Periode zum Zwecke der betrieblichen Leistungserstellung
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Leistungen
- bewertete Erstellung von Gütern und Dienstleistungen in einer Pe-
- riode, die aus dem betrieblichen Leistungsprozess resultieren (= Umkehrdefinition)
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neutraler Aufwand
- = Aufwand in der Fibu, dem keine Kosten in der KLR gegen-
- überstehen (d.h. Aufwand ja, Kosten nein)
- z.B. weil
- a) betriebszweckfremd z.B. Musterhaus (fremd/leer), Spende
- b) periodenfremd z.B. Nachzahlungen (Steuer/Beiträge)
- c) außerordentlich z.B. Unfall (einmalig), höhere Gewalt (Feuer/Sturm, Wasser)
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Zweckaufwand =
- Aufwand in der Fibu im Zusammenhang mit dem Betriebs-
- zweck, der deshalb dem Grunde nach auch Kosten darstellt, insofern als =>
- Grundkosten zu erfassen ist (d.h. Zweckaufwand und Grundkosten stimmen dem Grunde und der Höhe nach überein!).
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Anderskosten =
Kosten in der KLR, denen Aufwand in der Fibu in anderer Höhe gegenübersteht (d.h. sowohl Kosten als auch Aufwand nur in anderer Höhe).
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Zusatzkosten =
- Kosten in der KLR, denen kein Aufwand in der Fibu gegenüber-
- steht (d.h. Kosten ja / Aufwand nein).
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Kalkulatorische Kosten stellen...
- eine Besonderheit der Kosten- und Leistungsrechnung
- dar, sie dürfen in der Finanzbuchhaltung nicht berücksichtigt werden (weder in der Bilanzierung noch als Aufwand).
- In der Prüfung werden nur die fünf wesentlichen kalkulatorischen Kostenarten abgefragt,
- die (gut merkbar) mit dem Merkwort "WAMUZ" abgerufen werden können:
- 1. kalkulatorische Wagniskosten*
- 2. kalkulatorische Abschreibungen* -> WBK /ND
- 3. kalkulatorische Mieten
- 4. kalkulatorischer Unternehmerlohn
- 5. kalkulatorische Zinsen* -> ø (AK/2)
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Kalkulatorische Miete
- Sie kommt insbes. dann in Frage, wenn private Räumlichkeiten oder sonstige Flächen
- (Wohnungen, Garagen, Parkplätze o.ä.m.) für betriebliche Zwecke genutzt
- werden. Dieser Input für den Betrieb ist periodengerecht in € als Kostenfaktor anzusetzen;
- die Höhe richtet sich nach dem Fremdvergleich (i.d.R. nach der "ortsüblichen
- Miete" - z.B. bei einer Garage mit 20 m² Fläche x 8 € monatlich pro m² = 160 € monatliche
- kalkulatorische Miete). In diesen Fällen liegen typischerweise Zusatzkosten vor.
- Anderskosten können z.B. in Fällen einer (evtl. privat veranlasst) verbilligten Miete für betrieblich genutzte Mietobjekte vorliegen (als Kosten anzusetzen auch hier die volle ortsübliche Miete, nicht die verbilligte Miete).
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Kalkulatorischer Unternehmerlohn
- Er kommt insbes. dann in Frage, wenn Einzelunternehmer oder Mitunternehmer einer
- Personengesellschaft dem Betrieb ihre Arbeitsleistung zur Verfügung stellen, die
- u.U. nicht vergütet wird, oder eine gezahlte Vergütung wird in der Finanzbuchhaltung
- als Privatentnahme (d.h. nicht als Aufwand in der Fibu) behandelt. In der Kosten- und
- Leistungsrechnung ist für den betrieblichen Input ein periodengerechter Betrag in €
- als Kostenfaktor anzusetzen; die Höhe richtet sich nach dem Fremdvergleich (i.d.R.
- per Andersnutzen-/Anderskostenansatz zu ermitteln, z.B. über Gehalts- oder Verdienstanalysen
- der jeweiligen Branche). In diesen Fällen liegen typischerweise Zusatzkosten
- vor.
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Kalkulatorische Wagniskosten/Wagnisse
- Sie kommen in Frage zur Abdeckung betrieblicher Risiken und Wagnisse, die als Kostenfaktor periodengerecht in € bewertet zu erfassen und zu verrechnen sind, um sie über die Erlöse vom Markt ersetzt zu bekommen (vgl. Substanzerhaltungsprinzip). Um starke Schwankungen zu vermeiden und nur betriebstypische Belastun-
- gen zu berücksichtigen, sind
- 1. Durchschnittswerte als Erfahrungswerte für eine Anzahl repräsentativer Zeit-
- räume zu ermitteln (die von Zeit zu Zeit zu überprüfen sind)
- 2. Erstattungen jeglicher Art gegenzurechnen/abzuziehen
- 3. nur eindeutig bestimmbare Einzelwagnisse zu berücksichtigen, nicht aber All-
- gemeinwagnisse (wie das allgemeine Ergebniswagnis, das allgemeine Kon-
- junkturwagnis, das allgemeine politische Wagnis)!
- Diese Merkposten gelten für die Prüfung, werden aber auch in der Praxis meist be-
- achtet. In der Prüfung kommen als Einzelwagnisse i.d.R. das Forderungsausfallwagnis („Vertriebswagnis“) und das Garantiewagnis vor.
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Kalkulatorische Abschreibungen
- Der Nutzungsverzehr von abnutzbaren Wirtschaftsgütern ist sowohl in der Fibu als auch in der KLR als Abschreibung zu berücksichtigen, aus Sicht der KLR ggf. als
- 1. Zweckaufwand = Grundkosten, wenn bilanzielle und kalkulatorische Abschrei-
- bung dem Grunde und der Höhe nach völlig übereinstimmen.
- 2. Zusatzkosten, wenn keine bilanzielle Abschreibung zu erfassen ist, wohl aber ("zusätzlich") eine kalkulatorische Abschreibung.
- 3. Anderskosten, wenn sowohl bilanzielle als auch kalkulatorische Abschreibungen zu erfassen sind, allerdings in anderer Höhe, wobei folgende Gründe dafür ver-
- antwortlich sein können:
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Kalkulatorische Zinsen
- In der Finanzbuchhaltung sind als Zinsaufwand die der Periode zuzurechnenden Zinsen des Unternehmens für Fremdkapital zu erfassen. Dieser Aufwand ist für kal-
- kulatorische Zwecke insbes. aus zwei Gründen ungeeignet:
- • Eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals wird nicht berücksichtigt,
- • Zinsen können für nicht betriebszweckgebundene Investitionen angefallen sein und er-
- füllen damit nicht die Voraussetzungen der Kostendefinition.
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Fixkostendegressionseffekt
je mehr Stück / => desto günstiger Fixkosten, je höher die Auslastung pro Stück
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sprungfixe Kosten
- sich sprunghaft erhöhende fixe Kosten - z.B. bei
- Kapazitätserweiterungen i.Z.m. Anschaffung neuer Maschinen, Neuanmietung zusätzlicher
- Räumlichkeiten u.Ä.m. - sind in grafischen Aufgaben eher nicht zu erwarten.
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