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Das gezeichnete Kapital ist bei der Aktiengesellschaft ...
- in auf einen bestimmten Nennwert lautende Geschäftsanteile zerlegt.
- Diese Anteilsrechte sind in Aktien verbrieft.
- Der Vorteil von Aktien liegt in ihrer Marktgängigkeit. Sie können an Effektenbörsen und im ungeregelten Freiverkehr gehandelt werden.
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Einheitskurs
Der wirtschaftliche Wert einer Aktie kann durch den Kurswert ermittelt werden. Der Kurswert ist der Wert, der unter Berücksichtigung eines zu einem Zeitpunkt bestehenden Verhältnisses von Angebot und Nachfrage zustande kommt.
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Bilanzkurs
- Bilanzkurs=
- (Bilanzielles Eigenkapital / gezeichnetes Kapital)
x Nennwert
Der Quotient drückt dabei aus, wieviel Eigenkapital aus bilanzieller Sicht auf die (eine) Aktie entfällt. Der Bilanzwert kann auch mit dem Kurswert verglichen werden. Die Differenz kann ein Äquivalent für die Bewertung von stillen Reserven und originärem Firmenwert darstellen.
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- Ertragswertkurs
Der Ertragswertkurs einer Aktie ist der Wert aller auf die Gegenwart abgezinsten zukünftigen Gewinne, die auf die Aktie entfallen. (Barwert)
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- Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV)
Das KGV ist eine Kennzahl, die zeigt, mit dem Wievielfachen des auf eine Aktie entfallenden Gewinns, einschließlich Rücklagen, an der Börse bewertet wird. Das KGV sollte entweder mit Werten früherer Jahre oder mit anderen Branchenwerten verglichen werden.
- Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) =
- Börsenkurs in € / Gewinn je Aktie in €
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Die Formen der KAPITALERHÖHUNG bei Aktiengesellschaften
1.Ordentliche Kapitalerhöhung
Bei der ordentlichen Kapitalerhöhung werden junge Aktien gegen Bezahlung ausgegeben. Der Bezugskurs der jungen Aktien muss mind. dem Nennwert entsprechen. Keine Emission „unter pari“. Die Unternehmung ist daran interessiert einen möglichst hohen Emissionskurs zu erzielen. Die Obergrenze bildet der aktuelle Börsenkurs. Das anfallende Agio muss in die Kapitalrücklage eingestellt werden.
Agio/Aktie = Emissionskurs (Ausgabekurs) ./. Nennwert
Altaktionäre besitzen bei der Ausgabe junger Aktien ein Bezugsrecht auf diese neu emittierten Wertpapiere. Das Bezugsrecht bietet den Altaktionären ein Vorkaufsrecht zum Schutz aus Veränderungen des Beteiligungsanteils, welche sich aus der Kapitalerhöhung ergeben.
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Berechnung des Wertes eines Bezugsrechts (BRW)
Der Wert eines Bezugsrechts errechnet sich als Differenz zwischen dem Kurs der alten Aktie und dem Mittelkurs (Mischkurs), welcher sich nach der Kapitalerhöhung einstellt.
BRW = Ka - M
- Wert des Bezugsrechts = Ka - (a x Ka + n x Kn ) - (a + n)
- Wert des Bezugsrechts= Ka - Kn / a/n +1
- Beachte: Zu jeder alten Aktie gehört ein Bezugsrecht. Damit gibt es genauso viele Bezugsrechte wie alte Aktien.
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Bedingte Kapitalerhöhung
- Diese Kapitalerhöhung kommt nur zustande, wenn Aktionäre vom Umtauschrecht oder Bezugsrecht Gebrauch machen.
- Drei Fälle:
- -Gewährung von Umtauschrechten/Bezugrechten an Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen oder Optionsanleihen
- - Gewährung von Umtauschrechten bei Unternehmenszusammenschlüssen
- - Ausgabe von Belegschaftsaktien.
- Der Nennbetrag, der durch die bedingte Kapitalerhöhung ausgegebenen Aktien, darf 50 % des bisher gezeichneten Kapitals nicht übersteigen.
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Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital
- Der Vorstand wird durch die Hauptversammlung ermächtigt, das gezeichnete Kapital bis zu einem bestimmten Nennbetrag durch die Ausgabe junger Aktien gegen Einlagen zu erhöhen.
- Dabei sind zwei Restriktionen zu beachten:
- - Kapitalerhöhung muss in einem 5-Jahres-Zeitraum durchgeführt werden
- - Der Nennbetrag der durch die Kapitalerhöhung ausgegebenen Aktien darf 50% des bisher gezeichneten Kapitals nicht übersteigen
- - Diese Art der Kapitalerhöhung ist ein besonders flexibles Instrument der Beteiligungsfinanzierung, da durch die Ermächtigung der Aktionäre der Vorstand den jeweils günstigsten Zeitpunkt der Kapitalerhöhung kurzfristig bestimmen kann.
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Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ist ein rein verrechnungstechnischer Vorgang und kein Finanzierungsvorgang. Dies gilt, da hier kein Mittelzufluss erfolgt. Bei dieser Art der Kapitalerhöhung werden Rücklagen in das gezeichnete Kapital umgewandelt. In diesem Zuge werden Berichtigungsaktien (Gratisaktien) an die Aktionäre ausgegeben. Die Ausgabe von Berichtigungsaktien führt zu einer Verringerung des Bilanzkurses und des Börsenkurses. Die Aktie wird „leichter“
- Gründe für eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln:
- Erweiterung der Haftungsbedingungen der Aktiengesellschaft
- Verdeckte Dividendenerhöhung
- Ansprechen größerer Aktionärskreise, da die Aktie leichter wird.
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Beispiel: Eine Unternehmung plant eine Kapitalerhöhung von € 50 Mio. auf € 70 Mio. Damit beträgt das Recht auf Zuteilung zum bisherigen Anteil = Bezugsverhältnis = 5 : 2, bei einem Nennwert von € 100. Der Börsenkurs der alten Aktie beträgt € 670. Die jungen Aktien sollen zu € 558 ausgegeben werden. Der rechnerische Wert des Bezugsrechts beträgt:
- BRW = (670-558) : (5:2+1) = € 32.
- Nach der Kapitalerhöhung ergibt sich ein rechnerischer Mischkurs von: € 638.
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