Kapitel C: Finanzierungsregeln und Finanzierungsarten

  1. Außenfinanzierung ist
    • die Deckung von Kapitalbedarf aus unternehmensexternen Quellen, das heißt,
    • Finanzmittel werden von außerhalb der Unternehmung zugeführt. Dabei ist es unerheblich, ob es sich
    • um Eigen- oder Fremdkapital handelt.
  2. Innenfinanzierung ist
    • die unternehmensinterne Deckung von Kapitalbedarf. Die Höhe wird hier durch
    • die Leistungsfähigkeit des Unternehmens bestimmt. (Finanzierung aus Gewinnen)
  3. Eigenfinanzierung ist
    • vorallem dadurch gekennzeichnet, dass die bisherigen Eigentümer der
    • Unternehmung zusätzlich Eigenkapital zuführen oder ihnen zustehende Kapitalanteile im
    • Unternehmen belassen.
  4. Finanzierung aus Abschreibungsgegenwerten
    • Bei dieser Finanzierungsform handelt es sich um Vermögensumschichtung. Dabei werden die in den
    • Anlagen gebundenen Finanzierungsmittel in Liquidität umgewandelt. Diese Vorgänge drücken sich in
    • einer wertmäßigen Abnahme des Anlagevermögens bei gleichzeitiger Erhöhung des
    • Zahlungsmittelbestandes aus.
  5. Voraussetzungen für einen Finanzierungseffekt aus
    Abschreibungsgegenwerten
    • - Das Unternehmen verrechnet kalkulatorische Abschreibungen, die dem
    • produktionsbedingten Werteverzehr der eingesetzten Anlagen mind. entsprechen.
    • - Das Unternehmen erzielt Absatzpreise am Markt, die die kalk. AfA voll enthalten;
    • anders formuliert, die verrechneten Abschreibungen werden über die
    • Umsatzerlöse voll verdient.
    • - Die Abschreibungsgegenwerte sind der Unternehmung in liquider Form (als
    • Einzahlungen) zugeflossen; d. h., alle Forderungen wurden bezahlt.
  6. Kapazitätserweiterungseffekt (Lohmann-Ruchti-Effekt)
    • Ausgangspunkt des Kapazitätserweiterungseffekts sind zwei Tatbestände:
    • 1 Die durch Abschreibungsgegenwerte in die Unternehmung fließenden Mittel werden
    • normalerweise sofort wieder in Anlagegüter gleichen Typs und gleicher AHK`s reinvestiert.
    • 2 Der Rückfluss der freigewordenen Mittel erfolgt aufgrund der jährlich verdienten
    • Abschreibung schon weit vor dem Ersatzzeitpunkt der abgeschriebenen Anlagegüter, so dass
    • das Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Kapazität erweitern kann.
  7. Finanzierungseffekte aus Rückstellungsgegenwerten entstehen unter folgenden Voraussetzungen:
    • 1 Das Unternehmen berücksichtigt bei der Kalkulation der A
    • 2 Die finanziellen Gegenwerte fließen dem Unternehmen in Form von Umsatzerlösen in liquider Weise
    • zu.
    • 3 Die fremdbestimmten Liquiditätsansprüche werden nicht sofort geltend gemacht, somit sind die verdienten
    • Rückstellungsbeträge bis zur Inanspruchnahme für das Unternehmen als Finanzmasse
    • verfügbar
  8. Finanzierung aus Vermögensumschichtung
    • Finanzierung aus Vermögensumschichtung erfolgt durch den Verkauf nicht betriebsnotwendiger
    • Vermögensteile. Die Vermögensumschichtung kann Gegenstände des Anlagevermögens oder des
    • Umlaufvermögens zum Inhalt haben.
    • Beispiele sind:
    • - Freisetzung von in Gebäuden, Grundstücken gebundenen Mitteln,
    • - Veräußerung von Übervorräten,
    • - Reduzierung von Lagerbeständen,
    • - und der Forderungsverkauf (Factoring).
    • Ziel ist die Offenlegung von stillen Reserven und deren Verfügbarmachung als Finanzierungsmittel
  9. Cash-Flow-Berechnung
    • Der Cash-Flow dient zur Beurteilung der Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens. Er stellt den
    • Zahlungsstrom einer Periode dar, der sich aus der Differenz der Einzahlungen und Auszahlungen
    • ergibt.
    • Jahresüberschuss
    • + Abschreibungen des Anlagevermögens
    • + Erhöhung der langfristigen Rückstellungen
    • + Sonstige zahlungswirksame wesentliche Erträge
    • _______________________________________
    • = Cash-Flow
  10. Beteiligungsfinanzierung bei Einzelunternehmen
    • Die Eigenkapitalbeschaffungsmöglichkeiten der Einzelunternehmung sind auf den Unternehmer
    • selbst beschränkt. Er haftet mit seinem gesamten geschäftlichen und privaten Vermögen. Der
    • Einzelunternehmer kann jederzeit aus seinem privaten Bereich der Unternehmung Mittel zuführen
    • (Privateinlage), aber auch wieder abführen
  11. Beteiligungsfinanzierung bei Personengesellschaften
    Offene Handelsgesellschaft
    • Bei der OHG ist vorallem die Zusammenarbeit der Gesellschaft von Bedeutung, die auf das
    • gemeinsame Vertrauen beruht.
    • Beteiligungsfinanzierungsmöglichkeiten ergeben sich einerseits
    • - durch Einlagenerhöhungen der Gesellschafter.
    • Dies ist aber wieder auf die persönlichen Vermögensverhältnisse beschränkt,
    • oder
    • - durch Aufnahme neuer Gesellschafter
    • Allerdings ist zu beachten, dass die neuen Gesellschafter auch die Vollhaftung übernehmen und
    • gleichzeitig in der Geschäftsführung mitwirken. Außerdem kommt in diesem Fall noch meist die
    • Verpflichtung der neuen Gesellschafter hinzu, sich in stille Reserven einkaufen zu müssen. Dies kann
    • zu Differenzen in der Bewertung führen.
  12. Beteiligungsfinanzierung bei Personengesellschaften
    - Kommanditgesellschaft
    • Die Kommanditgesellschaft ist der Zusammenschluss von zwei oder mehr Kaufleuten zum Betrieb
    • eines Gewerbes unter gemeinsamer Firma, wobei mind. ein Gesellschafter unbeschränkt
    • (Komplementär) und mind. ein Gesellschafter beschränkt (Kommanditist) haften. Bei der KG sollte die
    • Anzahl der Vollhafter beschränkt sein (Geschäftsführung). Die Anzahl der Teilhafter unterliegt jedoch
    • keiner Begrenzung. Auch die Übertragung der Anteile kann erleichtert werden, falls der
    • Gesellschaftsvertrag eine freie Handelbarkeit (Fungibilität) vorsieht. Aus diesen Gründen sind
    • Gefahren und Hemmnisse, wie sie bei der OHG entstehen können, bei der KG nicht zu erkennen.
  13. Beteiligungsfinanzierung bei Personengesellschaften
    - stille Gesellschaft
    • Die stille Gesellschaft ist dadurch charakterisiert, dass sich ein Kapitalgeber mit einer Einlage an
    • einem Handelsunternehmen beteiligt, ohne dass diese Tatsache nach außen hin erkennbar wird. Der
    • stille Gesellschafter ist am Gewinn beteiligt.
    • Bei der stillen Gesellschaft handelt es sich um eine reine Innengesellschaft. Da der stille
    • Gesellschafter in der Regel keine Geschäftsführungsfunktion besitzt, wohl aber ein Informations- und
    • Kontrollrecht, wird diese Art der Beteiligungsfinanzierung in der Praxis bei Personengesellschaften
    • häufig gewählt.
  14. 2.3.4. Beteiligungsfinanzierung bei Aktiengesellschaften
    • Im Gegensatz zu Personengesellschaften, welche ein variables Eigenkapitalkonto besitzen, weisen
    • Kapitalgesellschaften einen fixen Grundstock an haftendem Kapital auf.
    • Das Eigenkapital bei Kapitalgesellschaften ist wie folgt gegliedert:
    • I. Gezeichnetes Kapital
    • II. Kapitalrücklage
    • III. Gewinnrücklagen
    • 1. gesetzliche Rücklage
    • 2. Rücklage für eigene Anteile
    • 3. satzungsmäßige Rücklagen
    • 4. andere Gewinnrücklagen
    • IV. Gewinnvortrag / Verlustvortrag
    • V. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

    • Das gezeichnete Kapital ist bei der Aktiengesellschaft in auf einen bestimmten Nennwert lautende
    • Geschäftsanteile zerlegt. Diese Anteilsrechte sind in Aktien verbrieft.
    • Der Vorteil von Aktien liegt in ihrer Marktgängigkeit. Sie können an Effektenbörsen und im
    • ungeregelten Freiverkehr gehandelt werden.
Author
huatieulans
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361261
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Kapitel C: Finanzierungsregeln und Finanzierungsarten
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