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Außenfinanzierung ist
- die Deckung von Kapitalbedarf aus unternehmensexternen Quellen, das heißt,
- Finanzmittel werden von außerhalb der Unternehmung zugeführt. Dabei ist es unerheblich, ob es sich
- um Eigen- oder Fremdkapital handelt.
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Innenfinanzierung ist
- die unternehmensinterne Deckung von Kapitalbedarf. Die Höhe wird hier durch
- die Leistungsfähigkeit des Unternehmens bestimmt. (Finanzierung aus Gewinnen)
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Eigenfinanzierung ist
- vorallem dadurch gekennzeichnet, dass die bisherigen Eigentümer der
- Unternehmung zusätzlich Eigenkapital zuführen oder ihnen zustehende Kapitalanteile im
- Unternehmen belassen.
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Finanzierung aus Abschreibungsgegenwerten
- Bei dieser Finanzierungsform handelt es sich um Vermögensumschichtung. Dabei werden die in den
- Anlagen gebundenen Finanzierungsmittel in Liquidität umgewandelt. Diese Vorgänge drücken sich in
- einer wertmäßigen Abnahme des Anlagevermögens bei gleichzeitiger Erhöhung des
- Zahlungsmittelbestandes aus.
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Voraussetzungen für einen Finanzierungseffekt aus
Abschreibungsgegenwerten
- - Das Unternehmen verrechnet kalkulatorische Abschreibungen, die dem
- produktionsbedingten Werteverzehr der eingesetzten Anlagen mind. entsprechen.
- - Das Unternehmen erzielt Absatzpreise am Markt, die die kalk. AfA voll enthalten;
- anders formuliert, die verrechneten Abschreibungen werden über die
- Umsatzerlöse voll verdient.
- - Die Abschreibungsgegenwerte sind der Unternehmung in liquider Form (als
- Einzahlungen) zugeflossen; d. h., alle Forderungen wurden bezahlt.
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Kapazitätserweiterungseffekt (Lohmann-Ruchti-Effekt)
- Ausgangspunkt des Kapazitätserweiterungseffekts sind zwei Tatbestände:
- 1 Die durch Abschreibungsgegenwerte in die Unternehmung fließenden Mittel werden
- normalerweise sofort wieder in Anlagegüter gleichen Typs und gleicher AHK`s reinvestiert.
- 2 Der Rückfluss der freigewordenen Mittel erfolgt aufgrund der jährlich verdienten
- Abschreibung schon weit vor dem Ersatzzeitpunkt der abgeschriebenen Anlagegüter, so dass
- das Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Kapazität erweitern kann.
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Finanzierungseffekte aus Rückstellungsgegenwerten entstehen unter folgenden Voraussetzungen:
- 1 Das Unternehmen berücksichtigt bei der Kalkulation der A
- 2 Die finanziellen Gegenwerte fließen dem Unternehmen in Form von Umsatzerlösen in liquider Weise
- zu.
- 3 Die fremdbestimmten Liquiditätsansprüche werden nicht sofort geltend gemacht, somit sind die verdienten
- Rückstellungsbeträge bis zur Inanspruchnahme für das Unternehmen als Finanzmasse
- verfügbar
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Finanzierung aus Vermögensumschichtung
- Finanzierung aus Vermögensumschichtung erfolgt durch den Verkauf nicht betriebsnotwendiger
- Vermögensteile. Die Vermögensumschichtung kann Gegenstände des Anlagevermögens oder des
- Umlaufvermögens zum Inhalt haben.
- Beispiele sind:
- - Freisetzung von in Gebäuden, Grundstücken gebundenen Mitteln,
- - Veräußerung von Übervorräten,
- - Reduzierung von Lagerbeständen,
- - und der Forderungsverkauf (Factoring).
- Ziel ist die Offenlegung von stillen Reserven und deren Verfügbarmachung als Finanzierungsmittel
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Cash-Flow-Berechnung
- Der Cash-Flow dient zur Beurteilung der Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens. Er stellt den
- Zahlungsstrom einer Periode dar, der sich aus der Differenz der Einzahlungen und Auszahlungen
- ergibt.
- Jahresüberschuss
- + Abschreibungen des Anlagevermögens
- + Erhöhung der langfristigen Rückstellungen
- + Sonstige zahlungswirksame wesentliche Erträge
- _______________________________________
- = Cash-Flow
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Beteiligungsfinanzierung bei Einzelunternehmen
- Die Eigenkapitalbeschaffungsmöglichkeiten der Einzelunternehmung sind auf den Unternehmer
- selbst beschränkt. Er haftet mit seinem gesamten geschäftlichen und privaten Vermögen. Der
- Einzelunternehmer kann jederzeit aus seinem privaten Bereich der Unternehmung Mittel zuführen
- (Privateinlage), aber auch wieder abführen
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Beteiligungsfinanzierung bei Personengesellschaften
Offene Handelsgesellschaft
- Bei der OHG ist vorallem die Zusammenarbeit der Gesellschaft von Bedeutung, die auf das
- gemeinsame Vertrauen beruht.
- Beteiligungsfinanzierungsmöglichkeiten ergeben sich einerseits
- - durch Einlagenerhöhungen der Gesellschafter.
- Dies ist aber wieder auf die persönlichen Vermögensverhältnisse beschränkt,
- oder
- - durch Aufnahme neuer Gesellschafter
- Allerdings ist zu beachten, dass die neuen Gesellschafter auch die Vollhaftung übernehmen und
- gleichzeitig in der Geschäftsführung mitwirken. Außerdem kommt in diesem Fall noch meist die
- Verpflichtung der neuen Gesellschafter hinzu, sich in stille Reserven einkaufen zu müssen. Dies kann
- zu Differenzen in der Bewertung führen.
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Beteiligungsfinanzierung bei Personengesellschaften
- Kommanditgesellschaft
- Die Kommanditgesellschaft ist der Zusammenschluss von zwei oder mehr Kaufleuten zum Betrieb
- eines Gewerbes unter gemeinsamer Firma, wobei mind. ein Gesellschafter unbeschränkt
- (Komplementär) und mind. ein Gesellschafter beschränkt (Kommanditist) haften. Bei der KG sollte die
- Anzahl der Vollhafter beschränkt sein (Geschäftsführung). Die Anzahl der Teilhafter unterliegt jedoch
- keiner Begrenzung. Auch die Übertragung der Anteile kann erleichtert werden, falls der
- Gesellschaftsvertrag eine freie Handelbarkeit (Fungibilität) vorsieht. Aus diesen Gründen sind
- Gefahren und Hemmnisse, wie sie bei der OHG entstehen können, bei der KG nicht zu erkennen.
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Beteiligungsfinanzierung bei Personengesellschaften
- stille Gesellschaft
- Die stille Gesellschaft ist dadurch charakterisiert, dass sich ein Kapitalgeber mit einer Einlage an
- einem Handelsunternehmen beteiligt, ohne dass diese Tatsache nach außen hin erkennbar wird. Der
- stille Gesellschafter ist am Gewinn beteiligt.
- Bei der stillen Gesellschaft handelt es sich um eine reine Innengesellschaft. Da der stille
- Gesellschafter in der Regel keine Geschäftsführungsfunktion besitzt, wohl aber ein Informations- und
- Kontrollrecht, wird diese Art der Beteiligungsfinanzierung in der Praxis bei Personengesellschaften
- häufig gewählt.
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2.3.4. Beteiligungsfinanzierung bei Aktiengesellschaften
- Im Gegensatz zu Personengesellschaften, welche ein variables Eigenkapitalkonto besitzen, weisen
- Kapitalgesellschaften einen fixen Grundstock an haftendem Kapital auf.
- Das Eigenkapital bei Kapitalgesellschaften ist wie folgt gegliedert:
- I. Gezeichnetes Kapital
- II. Kapitalrücklage
- III. Gewinnrücklagen
- 1. gesetzliche Rücklage
- 2. Rücklage für eigene Anteile
- 3. satzungsmäßige Rücklagen
- 4. andere Gewinnrücklagen
- IV. Gewinnvortrag / Verlustvortrag
- V. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag
- Das gezeichnete Kapital ist bei der Aktiengesellschaft in auf einen bestimmten Nennwert lautende
- Geschäftsanteile zerlegt. Diese Anteilsrechte sind in Aktien verbrieft.
- Der Vorteil von Aktien liegt in ihrer Marktgängigkeit. Sie können an Effektenbörsen und im
- ungeregelten Freiverkehr gehandelt werden.
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