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Tierschutzgesetz: Welche Gesetzliche Grundlagen gelten in der Schweiz?
- Tierschutzgesetz
- 2 Abschnitt: Tierzucht und gentechnische Veränderungen
- Art. 10 Züchten und Erzeugen von Tieren
- 1 Die Anwendung natürlicher sowie künstlicher Zucht- u. Reproduktionsmethoden darf bei den Elterntieren und bei den Nachkommen keine durch das Zuchtziel bedingten oder damit verbundenen Schmerzen, Leiden, Schäden oder Verhaltensstörungen verursachen; vorbehalten bleiben die Bestimmungen über Tierversuche.
- Tierschutzverordnung
- Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 2 Begriffe
- i.Züchten: das gezielte Verpaaren von Tieren in Hinblick auf ein Zuchtziel, das Vermehren ohne Zuchtziel sowie das Erzeugen von Tieren mittels künstlicher Reproduktionsmethoden
- Zuchtziel: Ausprägung aller durch Selektion angestrebten inneren und äußeren Merkmale eines Tieres
- Kapitel: Tierhaltung und Umgang mit Tieren
- Abschnitt: Züchten von Tieren
- Art. 25 Grundsätze
- 1 Das Züchten ist darauf auszurichten, gesunde Tiere zu erhalten, die frei von Eigenschaften und Merkmalen sind, die ihre Würde verletzen.
- 2 Zuchtziele, die eingeschränkte Organ- und Sinnesfunktionen und Abweichungen vom arttypischen Verhalten zur Folge haben, sind nur dann zulässig, wenn sie ohne das Tier belastende Massnahmen bei Pflege, Haltung oder Fütterung, ohne Eingriffe am Tier und ohne regelmässige medizinische Pflegemassnahmen kompensiert werden können.
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Was ist anhand vom Art. 25 in der Tierzucht grundsätzlich verboten?
- Tierschutzverordnung
- Kapitel: Tierhaltung und Umgang mit Tieren
- Abschnitt: Züchten von Tieren
- Art. 25 Grundsätze
- 3 Verboten sind:
- a das Züchten von Tieren, bei denen damit gerechnet werden muss, dass erblich bedingt Körperteile oder Organe für den arttypischen Gebrauch fehlen oder umgestaltet sind und dem Tier hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden entstehen;
- b das Züchten von Tieren mit Abweichungen vom arttypischen Verhalten, die das Zusammenleben mit Artgenossen erheblich erschweren oder verunmöglichen.
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Was ist Generell in der Zucht von Hunden und Katzen verboten?
- Tierschutzverordnung
- 2 Kapitel: Tierhaltung und Umgang mit Tieren
- 4 Abschnitt: Züchten von Tieren
Art. 28 Zucht von Hunden und Katzen
2 Bei der Zucht von Hunden ist die Selektion unter Berücksichtigung des Einsatzzweckes darauf auszurichten, Hunde mit ausgeglichenem Charakter, guter Sozialisierbarkeit sowie geringer Aggressionsbereitschaft gegenüber Menschen und Tieren zu erhalten.
3 Zeigt ein Hund ein Übermass an Aggressionsverhalten oder Ängstlichkeit, so ist er von der Zucht auszuschliessen.
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Wie werden die Belastungskategorien beim Züchten eingeteilt?
Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Züchten
- Art. 3 Belastungskategorien
- 1 Die einzelnen Belastungen werden in vier Belastungskategorien eingeteilt:
- Belastungskategorie 0: keine Belastung;
- Belastungskategorie 1: leichte Belastung;
- Belastungskategorie 2: mittlere Belastung;
- Belastungskategorie 3: starke Belastung.
- 2 Eine leichte Belastung liegt vor, wenn eine belastende Ausprägung von Merkmalen und Symptomen bei Heim- und Nutztieren durch geeignete Pflege, Haltung oder Fütterung, ohne Eingriffe am Tier und ohne regelmässige medizinische Pflegemassnahmen kompensiert werden kann.
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Welcher Zuchteinsatz ist in der Schweiz erlaubt?
- Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Züchten
- Art. 6 Zuchteinsatz
1 Mit Tieren der Belastungskategorie 0 oder 1 darf gezüchtet werden.
2 Mit Tieren der Belastungskategorie 2 darf gezüchtet werden, wenn das Zuchtziel beinhaltet, dass die Belastung der Nachkommen unter der Belastung der Elterntiere liegt.
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Welche Zuchteinsätze sind in der Schweiz verboten?
- Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Züchten
- Art. 9 Verbotener Zuchteinsatz
- Es ist verboten, mit Tieren zu züchten, wenn:
- a es Tiere der Belastungskategorie 3 sind;
- b das Zuchtziel bei Nachkommen eine Belastung der Kategorie 3 zur Folge hat;
- c sie einer Zuchtform angehören, die aufgrund des Körperbaus oder der Fähigkeiten:
- 1. nicht tiergerecht gehalten werden kann,
- 2. keine physiologische Körperhaltung einnehmen kann,
- 3. sich nicht artgemäss fortbewegen kann,
- 4. ohne menschliche Hilfe keine Nahrung aufnehmen oder keine Jungen aufziehen kann;
- d aufgrund der gezielten Verpaarung nicht ausgeschlossen werden kann, dass:
- 1. die Nachkommen unter Sinnesverlust, namentlich Blindheit oder Taubheit, leiden würden, oder
- 2. aufgrund der anatomischen Verhältnisse Schwergeburten zu erwarten sind.
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Welche Zuchtformen sind in der Schweiz verboten?
Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Züchten
Art. 10 Verbotene Zuchtformen
- Folgende Zuchtformen sind verboten:
- a Tanzmäuse;
- b Goldfische der Zuchtform Blasenaugen, Himmelsgucker oder Teleskopaugen;
- c Zwerghunde, die ausgewachsen weniger als 1500 Gramm wiegen;
- d Katzen, deren Vorderbeine extrem verkürzt sind (Känguru-Katzen);
- e Reptilien mit Enigma-Syndrom;
- f Rinder der Rasse Blauweisse Belgier in Reinzucht.
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Was ist die Leistungszucht? Mit welcher Problemen ist sie verbunden, bei den verschiedenen gezüchteten Spezies?
- Bsp. Milchleistung
- -> Pro Kuh wurde die Milchproduktion in den letzten 60 Jahren durch die Zucht verdoppelt
- -> Probleme: Ihre Gesundheit und Fertilität hat verhältnismässig abgenommen
- -> Ist nicht verboten, weil ihre Belastung durch entsprechende Pflege, Fütterung, Haltung und entsprechende medizinische Pflege kompensiert werden kann.
- Bsp. Schweinezucht
- -> Die Tageszunahme, die Wurfgrösse und die Futterverwertung hat in den letzten Jahren zugenommen
- -> Problem: Die Überlebensrate der Zusätzlichen Ferkel ist aber nur bei 14% -> lohn es sich?
- Bsp. Legeleistung bei Legehennen
- -> Die Legeleistung ist von ein Ei jedes dritte Tag auf etwa ein Ei pro Tag gestiegen
- -> Probleme: Brüchigere Knochen, verkürzte Lebenserwartung
- Bsp. Fleischansatz Masthybriden
- -> Gewichtzunahme exponentiell
- -> Probleme: Skelett kann das nicht aushalten -> gehäufte Knochenbrüche und Verletzungen
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Künstliche vs. natürliche / sexuelle Selektion
Künstliche Selektion wird vom Menschen durchgeführt -> Oftmals kommt es zu Extremformen (Blasaugen bei Goldfishe, Sphynx-Katze...)
Natürliche/ sexuelle Selektion, obwohl es nicht vom Menschen beeinflusst wird, kann ebenfalls zur Ausprägung von Extremformen führen. (Lange Beine der Giraffe -> Schwierigkeiten beim Trinken, Geweihe der Hirsche -> Hindert die Bewegung, Feder der Schwalbe...)
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Welche drei Theorien gelten zur sexuellen Selektion auf extreme Ornamentierung?>
Drei Theorien zur sexuellen Selektion auf extreme Ornamentierung
- Theorie Merkmal der Adaptiver Wert
- Präferenz
- Gesunde Partner gesundheitsanzeigende Vermeidung von Krank-
- Merkmale heiten und Parasiten
- Gute Gene Merkmale für Überleben Nachwuchs erbt gute
- und Fortpflanzungserfolg Gene des Vaters
- Sexy Söhne Sexuelle Attraktivität Söhne erben sexuelle
- Attraktivität, Töchter die
- Präferenz dafür
- Bsp. An der Schwalben:
- Untersuchung zum Fortpflanzungserfolg in Abhängigkeit der Schwanzlänge der Männchen.
- Daraus konnte man erkennen, dass Schwalben mit längere Schwanzfedern bevorzugt wurden. Angeblich die verlängerten Federn führen zu einer verminderter Parasitenbefall.
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Ist Zucht auf Extremformen = Qualzucht?
Extremformen kommen auch in der Natur vor – dort unterliegen sie sexueller Selektion. Natürliche Selektion wirkt als regulierende Kraft und beugt unphysiologischen und nicht-adaptiven Entwicklungen vor.
Künstliche Zuchtwahl unterliegt keiner regulierenden Kraft – außer der Fortpflanzungsfähigkeit der Zuchttiere und der Überlebensfähigkeit der Nachkommen.
Zucht auf Extremformen ist fast immer mit starken Beeinträchtigungen von Selbstaufbau, Selbsterhalt und Fortpflanzung verbunden und kann zu erheblichen Schmerzen und Leiden führen.
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Vererbbare Krankheiten
Selektion von krankmachenden Merkmalen (direkt)
Akkumulation von pathogenen Mutationen, die mit gewünschten Merkmalen gekoppelt sind (Linkage) (indirekt)
Erkrankungen in Zusammenhang mit der Rassezucht (Inzucht) ohne Zusammenhang mit den selektierten Merkmalen
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Welche mögliche Zuchtformen kommen vor (4)? Nenne Beispiele davon, mit den entsprechenden Problematiken
- Veränderungen von Körpergröße und Körpergestalt
- -> Bsp. Hermelinkaninchen -> Körpergrösse
- - Geburtsschwierigkeite
- - Zahnmissbildungen
- - Tränende Augen
- - Stummelohrigkeit/Gehörganganomalien
- - Fraktur-Disposition
- -> Bsp. weissblaue Belgier -> Muskelhypertrohie
- - Geburtsschwierigkeiten
- - Atmungsprobleme
- - Kreislaufstörungen
- -> Bsp. Puten -> Muskelhypertrophie
- Brustansatz
- - Wachstumsstörungen
- - Beinschwächen, Frakturen
- -> Bsp. Mops, Mastino Napoletano, Bulldogge, Persenkatze -> Kopfform
- -Atembeschwerden
- -Augenschäden
- -Geburtsstörungen
- ->Bsp. Deutscher Schäferhund -> Körperform
- - abfallende Rückenlinie
- - rückwärtsverlagerte Fußung
- - Lendenlahmheit
- - Gelenkfehlstellung
- - HD
Exzessivbildungen des Integuments
- -> Bsp. Shar-Pei (Faltenhund) -> Hautoberfläche
- -Hautkrankheiten
- -> Bsp. Shopfhund (behaart und unbehhart) -> Behaarung
- - Gestörte Thermoregulation
- ->Bsp. Haubenente -> Federkleid
- -Perforation des Schädeldach
- Pigmentierungsanomalien -> Bsp. Deutsche Riesenschecke -> Pigmentierung
- -Fellpigmentierung
- -50% Merzungen
- -> Bsp. Weisse Perserkatze, blauäugig -> Pigmentierung
- - Taubheit oder Schwerhörigkeit
Verhaltenshypertrophien und zentralnervöse Defekte
-> Bsp. Kopftauben -> Balzverhalten - -> Bsp. Kampfhunde -> Vermehrte Aggressivität
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