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Grundsätze des Rechts
- 1.alle Menschen sind vor dem Recht gleich.
- 2.es gibt immer die Unschuldsvermutung.
- 3.jeder kann mit den Mitteln des Rechts recht bekommen. (Keine Selbstjustiz!)
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Privatrecht
BGB, HGB, Verschollenheitsgesetzt
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Öffentlichrecht
- Öffentlich gegen öffentlich
- -öffentlich gegen privat
- -privat gegen öffentlich
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Strafrecht
- STGB (Strafgesetzbuch)
- -STGB für Erwachsene
- JGG (Jugendgerichtsgesetz)
- -gilt für Jugendliche zwischen 14-18 und. Heranwachsende bis 21, wenn sie der sittlichen und geistigen Reife eines Jugendlichen entsprachen.
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Wehrstrafgesetz
-für Bundeswehr und andere bewaffnete Organe
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Verfahrensrecht
- -Strafprozessordnung (SPO)
- -Zivilprozessordnung (ZPO)
- -Sozialgerichtsordnung (SGO)
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Sozialrecht
- (Teil des öffentlichen Rechts)
- zum Beispiel klagen wegen Kindergeld
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Staatsrecht
-wie die Gesetze sein müssen
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Rechtsfähigkeit
Träger von Rechten und Pflichten zu sein, Träger von Rechten sind Rechtssubjekte.
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juristische Personen
Firmen, Parteien oder Institutionen
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Parteifähigkeit
ist die Fähigkeit vor Gericht als Kläger oder angeklagter antreten zu können.
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Geschäftsfähigkeit
Ist die Fähigkeit sich rechtsgeschäftlich verpflichten zu können.
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beschränkte Geschäftsfähigkeit
(Geistesschwache, Trunksüchtige, Verschwender, Personen 7 bis 18)
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Geschäftsunfähigkeit
- Personen welche sich nicht rechtsgeschäftlich verpflichten können.
- Brauchen die Erlaubnis einer übergestellten Person
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volle Geschäftsfähigkeit
Mit Vollendung des 18 Lebensjahr -> uneingeschränkte geschäftlich verpflichtbar
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Deliktfähigkeit
- Ist die Fähigkeit schuldenhaft zu handeln.
- Bei unerlaubten Handeln wird Deliktfähigkeit -> Schadensersatzpflicht
- Deliktfähigkeit hat mit Strafrecht nichts zu tun.
- Deliktfähigkeit wirs nie vom Strafgesetzbuch behandelt.
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Deliktunfähigkeit
- Deliktunfähige Personen sind nicht verantwortlich, sie können nur in Ausnahmefällen Schadensersatzpflichtig gemacht werden.
- Kinder unter 7
- Bewusstlose
- Personen welche in freier Willensbildung eingeschränkt sind.
- Betrunkene, welche ihren Rauschzustand nicht verschulden.
- Ausnahmen
- Verletzung der Fürsorge oder Aufsichtspflicht
- Biligkeitsgründe (Reich muss Arm entschädigen
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Beschränkte Deliktfähigkeit
- Diese Personen haften für unerlaubte Handlungen nur im Rahmen ihrer Einsicht.
- (Kinder und Jugendliche 7-18, Taubstumme)
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Rechtsgeschäft
Ist ein Geschäft, welches aus ein oder Mehrseitigen Willenserklärungen besteht, welche abgegeben werden um einen rechtlichen Erfolg zu erzielen.
- Wille (welcher nicht geäußert werden muss)
- Wille muss geäußert werden (Sprechen, Schreiben, schlüssiges Verhalten)
- Ein rechtlicher Erfolg muss erzielt werden.
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Einseitige Rechtsgeschäfte
Willenserklärung nur von einer Seite (Enterbung)
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Mehrseitige Rechtsgeschäfte
Wenn min. 2 Willenserklärungen abgegeben werden
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Vertrag
Ein Vertrag wird durch den Austausch von zwei sich inhaltlich deckenden Willenserklärungen geschlossen.
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Einseitiger Vertrag
- Begründet jediglich die Pflichten eines Partners
- Nur von einer Seite wird Willenserklärung abgeschlossen
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Zweiseitiger Vertrag
Begründet Pflichten von zweier Seiten.
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Gegenseitiger Vertrag
Wird begründet wenn die Verpflichtungen von einander abhängen
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Mündlicher Vertrag
ist bindend
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Nichtigkeit
- Ein Rechtsgeschäft ist von Anfang an unwirksam.
- 1. Wenn ein Rechtsgeschäft mit einer Rechtungfähigen Person geschlossen wird.
- 2.Bei Formfehler
- 3. Bei Verstoß gegen die Gute Sitte.
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Anfechtbarkeit
- Anfechtung wegen Irrtums.
- 1. Anfechtung wegen Inhaltsirrtums.
- 2. Kann durch Versprechen, Verschreiben oder sonstige Übertragungsfehler eintreten.
- 3. Eigenschaftsirrtum (wenn Eigenschaften nicht gegeben sind.)
- 4. Anfechtung wegen Täuschung
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