Weimarer Verfassung

  1. Reichstag (Amtszeit, Befugnisse u. Beschränkungen)
    • Amtszeit:
    • - allgemein, gleich, geheim auf 4 Jahre

    • Befugnisse:
    • - stimmt über Gesetze ab
    • - kann die Notverordnung des Präsidenten außer Kraft setzten

    • Beschränkungen:
    • - kann durch den Reichspräsidenten ausgelöst werden
    • - Reichsrat hat Recht auf Einspruch
    • - Volkentscheide sind möglich
  2. Reichspräsident (Amtszeit, Befugnisse u. Beschränkungen)
    • Amtszeit:
    • - allgemein, gleich, geheim auf 7 Jahre

    • Befugnisse:
    • - ernennt und erlässt den Reichskanzler
    • - löst Reichstag auf
    • - Völkerrechtliche Vertretung (Vertretung nach Außen)
    • - Oberbefehl über die Reichswehr
    • - Notverordnungsrecht nach Artikel 48

    • Beschränkungen:
    • - kann entlassen werden
    • - Notverordnung nach Artikel 48 kann durch Reichstag außer Kraft gesetzt werden
  3. Regierung (Befugnisse u. Beschränkungen)
    • Befugnisse:
    • - Verantwortlichkeit des Reichskanzlers und der Minister gegenüber dem Parlament
    • - Gesetzesentwürfe

    • Beschränkungen:
    • - von Reichspräsidenten ernannt und ggf. entlassen
    • - vom Vertrauen des Reichstags abhängig
Author
HasiPotter
ID
352134
Card Set
Weimarer Verfassung
Description
Ein paar Fragen zur Weimarer Verfassung.
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