-
Reichstag (Amtszeit, Befugnisse u. Beschränkungen)
- Amtszeit:
- - allgemein, gleich, geheim auf 4 Jahre
- Befugnisse:
- - stimmt über Gesetze ab
- - kann die Notverordnung des Präsidenten außer Kraft setzten
- Beschränkungen:
- - kann durch den Reichspräsidenten ausgelöst werden
- - Reichsrat hat Recht auf Einspruch
- - Volkentscheide sind möglich
-
Reichspräsident (Amtszeit, Befugnisse u. Beschränkungen)
- Amtszeit:
- - allgemein, gleich, geheim auf 7 Jahre
- Befugnisse:
- - ernennt und erlässt den Reichskanzler
- - löst Reichstag auf
- - Völkerrechtliche Vertretung (Vertretung nach Außen)
- - Oberbefehl über die Reichswehr
- - Notverordnungsrecht nach Artikel 48
- Beschränkungen:
- - kann entlassen werden
- - Notverordnung nach Artikel 48 kann durch Reichstag außer Kraft gesetzt werden
-
Regierung (Befugnisse u. Beschränkungen)
- Befugnisse:
- - Verantwortlichkeit des Reichskanzlers und der Minister gegenüber dem Parlament
- - Gesetzesentwürfe
- Beschränkungen:
- - von Reichspräsidenten ernannt und ggf. entlassen
- - vom Vertrauen des Reichstags abhängig
|
|