Rechtssoziologie

  1. Psychologische Normdistinktion (Gefühlstheorie)
    • Recht; Rechtsbruch; Empörung
    • Sittlichkeit; Verletzung des Sittengebotes; Entrüstung
    • Anstand; Unanständigkeit; Ärgernis
    • Takt; Taktlosigkeit; Missbilligung
    • Guter Ton; Verfehlung des guten Tons; Lächerlichkeit
    • Mode; Hinterherhinken in der Höhe der Zeit; 
    • Kritische Ablehnung
  2. Entstehung neuen Rechts nach Weber
    • Verträge
    • Juristen
    • Gerichtsurteile
    • Orakel oder Propheten
    • politische Setzungen

    --> Kein monistischer oder etatistischer Rechtsbegriff --> Es gibt ausserstaatliches Recht, aber es muss auch mit Zwang (durch Rechtsstab) durchsetzbar sein
  3. Drei Typen legitimer Herrschaft
    • Rational-legaler Herrschaftstyp: Durch abstrakte Rechtsordnung, der der Herrscher selber unterworfen ist; Verwaltung durch Fachmänner
    • Traditionaler Herrschaftstyp: Tradition bestimmt wer Herrscher wird und die Tradition setzt die Schranken der Herrschaft --> Glaube an Heiligkeit der Ordnung! Verwaltung stammt aus der Familie
    • Charismatischer Herrschaftstyp: Autoritärer Herrscher; Verwaltung aus Gefolgsleuten; keine abstrakten Rechtssetzte, Wille des Herrschers ist Gesetz, ode Gottesurteile/ Orakel etc.
  4. Rationalisierung des Rechts
    • durch Generalisierung --> Herstellen von Prinzipien
    • durch juristische Konstruktion von Rechtsverhältnissen und Rechtsinstituten Dienen der Erfassung des SV
    • durch Systematisierung = logisch klares, in sich logisch widerspruchsloses und, vor allem, prinzipiell lückenloses System von Regeln bilden
  5. Formelle Rationalität des Rechts
    • wenn jede konkrete Rechtsentscheidung Anwendung eines abstrakten Rechtssatzes auf einen konkreten Tatbestand sei;
    • wenn für jeden konkreten Tatbestand mit den Mitteln der Rechtslogik eine Entscheidung aus den geltenden abstrakten Rechtssätzen zu gewinnen sei;
    • wenn das geltende objektive Recht ein lückenloses System von Rechtssätzen darstelle [...] oder doch als solches für die Zwecke der Rechtsanwendung behandelt werde;
    • wenn das Gemeinschaftshandeln der Menschen durchweg als Anwendung oder Ausführung von Rechtssätzen oder umgekehrt als Verstoss gegen Rechtssätze gedeutet werde
  6. Stadien der Rechtsentwicklung
    Rechtsoktroyierung (= Rechtsaufzwingen) --> Materiell rational
  7. Beispiele für soziale Tatsachen
    • Bräuche;
    • Sitten und Recht;
    • Glaubenssätze der Religionsgemeinschaften;
    • Münzsysteme;
    • Wertpapiere;
    • Standesregeln der Berufsgruppen;
    • Sprichwörter;
    • Regeln des ästhetischen Geschmacks;
    • die politische Struktur einer Gesellschaft;die öffentliche Meinung usw
  8. Durkheims Definition der soz. Tatsachen
    • Ausserhalb des Individuums
    • und ZwangscharakterGesellschaftlicher Zwang genügt!
  9. Krankhafte Erscheinungen der Arbeitsteilung
    • Anomische Arbeitsteilung = Risiken werden aus den Augen verloren
    • Erzwungene Arbeitsteilung  = Klassenproblem wird zu stark
    • Anormale Form der Arbeitsteilung  = Kein Sinn mehr hinter der Spezialisierung
  10. Kennzeichen des Kapitalismus
    • Konzentration der Produktionsmittel in den Händen einer Klasse während die anderen Klassen gezwungen sind ihre Arbeit zu verkaufen auf dem Markt.
    • Warencharakter der Arbeit Die Arbeit erhält aber eine Wert
    • Absolute Abhängigkeit der Arbeiter = Konzentration der Produktivkraft Arbeit Die Arbeiter sind auf Arbeit angewiesen!
    • Vernichtung des gewerblichen Mittelstandes
    • Reduzierung der gesellschaftlichen Schichtung auf zwei Klassen Herrschende und beherrschte Klasse
    • Reduzierung der sozialen Beziehungen auf den materiellen Aspekt
    • Universalisierung der Geld-Wert-Beziehungen. Auch alle anderen Beziehungen werden wie vertragliche Beziehungen behandelt, so auch die Familienbeziehung. Für Marx ist dies sehr problematisch.
  11. Lage des Proletariats
    • Völlige Entfremdung des Menschen von der Arbeit (1) Das Arbeitsprodukt tritt dem Arbeiter als fremdes Wesen entgegen. Das Produkt der eigenen Arbeit gehört jemand anderem.
    • Selbstentfremdung (2) Eigene Tätigkeit ist eine fremde dem Arbeiter nicht gehörende Tätigkeit. Die Arbeitstätigkeit dient nur als Mittel zur Bedürfnisbefriedigung ausserhalb der Arbeit. Die Arbeit befriedigt kein Bedürfnis mehr. Die Arbeit wird als Pest angesehen, man muss es tun.
    • Ausbeutung. (3) Gattungscharakter und Gattungsleben sind dem Arbeiter nicht möglich. Der Mensch ist von Natur aus kreativ, er möchte Arbeiten und produzieren. Der Mensch entfremdet sich von der eigenen Natur, indem er für andere produzieren muss. Gattung = Natur des Menschen.
    • Verelendung (4) Entfremdung des Menschen vom Mensch selber. Es ist eine Gesellschaft von Individuen, die nur für sich selber schauen und nicht an den nächsten denken. Bruch der Solidarität? Kein soziales Leben, kein zusammen, kein gemeinsames, jeder mit seinem Elend beschäftigt.
  12. Der kapitalistische Staat als soziales Verhältnis
    • die Verdichtung eines Verhältnisses zwischen Klassen und Klassenfraktionen
    • Der Staat verfügt über ein materielles Gerüst an Institutionen
  13. Soziale Systeme
    • Interaktionen (Vorlesung) Bsp. Kauf einer Schokolade
    • Organisationen (Verein, Unternehmen) Bsp. Staaten
    • Gesellschaft Ist das allumfassende soziale System! Alle Interaktionen etc. gehören in die Gesellschaft.
  14. Differenzierungsformen der Gesellschaft
    • segmentär: Gesellschaft besteht aus vielen gleichartigen Teilbereichen (Familien, Stämme usw.), geringe Komplexität;
    • stratifikatorisch: Gesellschaft besteht aus ungleichen Schichten (Adel, Bauern usw.) Hierarchische Beziehung zueinander, Zusammenhalt durch religöse Legitimation/ Überzeugungen und gesamtgesellschaftliche Grundsymbolik; Vgl. Durkheim Integration, Kadi Justiz
    • funktional differenzierte Gesellschaft: Differenzierung in ungleiche Teilsysteme mit verschiedenen Funktionen. Arbeitsteilung bei Durkheim
  15. Leistungen des Rechtssystems
    • Verhaltenskoordination bzw. -steuerung Das Verhalten richtet sich anhand der Erwartungen, die durch das Recht stabilisiert werden.
    • Konfliktlösung Bsp. Familienkonflikt, der nicht mit den Mitteln der Familie (Dialog) gelöst werden kann. Das Recht betrachtet den Konflikt dann mit seinen eigenen Augen (Recht/ Unrecht) und verwendet die rechtliche Sprache.
  16. Korrigierende Institutionen --> Dienen dem Erhalt der Pluralistischer Gesellschaft
    • Gewaltentrennung
    • Grundrechte verstanden als institutionelle oder personale = Rollenabhängige Grundrechte
  17. Konstruktive Wirkungen von Konflikten
    • Stärkung der Solidarität
    • Motor des sozialen Wandels
    • Indiz für Freiheitsgrad
  18. Schritte zur Begrenzung der destruktiven Wirkungen von Konflikten
    • die Zurückdrängung privater Fehden
    • die Monopolisierung der Gewaltausübung in Händen des Staates
    • die Ausbildung von Gerichten als institutionalisierten und mit Zwangsgewalt ausgestatteten Konfliktbearbeitungsorganen
  19. Allgemeine Merkmale der Positivität des Rechts
    • Die Geltung des Rechts beruht auf Entscheidungen, auf der Auswahl bestehender Möglichkeiten, nicht mehr auf höheren Werten. Entscheidungen des politischen Souverän, keine höheren Werte.
    • Es bilden sich spezielle Verfahren der Gesetzgebung heraus. Das Recht regelt die Rechtsetzung sogar selber!
    • Recht wird als jederzeit änderbar empfunden. Recht kann jederzeit angepasst werden!
    • Rechtssetzung wird zur Routine.
    • Gesellschaftlicher Wandel wird als durch Recht planbar angesehen. Das Recht kann die Gesellschaft neu gestalten und die Gesellschaft gewissermassen «steuern».
    • Recht wird als verbindlich erachtet, weil es nach bestimmten Verfahrensregeln durch kompetente Organe zustande gekommen ist (legale Legitimität). Das Recht ist verbindlich, weil es vom Organ kommt. Es muss dabei nicht gerecht sein oder mit höheren Werten übereinstimmen. Letzteres ist nicht wichtig für die Verbindlichkeit.
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globi26
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347295
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