-
Beschreibe die „orale Gesellschaft" der Frühzeit! (5 Punkte)
- 1. Keine fixierte normative Ordnung -> stete Neufeststellung nötig (= Neuerinnerung)
- 2. Ritual im Vordergrund -> strikte Wiederholung, Formenfixierung (Nähe zur Weissagung)
- 3. Rechtslegitimation durch Alter
- 4. Anpassungen finden nur unmerklich statt (Kreativität des Erinnerungsprozesses) -> Recht muss möglichst alt und zugleich neu sein
- 5. Recht ist vorgegeben, keine rechtsschöpferische Tätigkeit der Menschen -> Rechtsfindung
-
Normtrias
lex aterna: göttliche Ordnung (unänderbar, nicht erkennbar)
lex naturalis: Grundnormen/ Grundprinzipien (unänderbar, durch Vernunft erkennbar
lex humana: Schlussfolgerungen des Menschen (änderbar, Ziel: Annäherung an lex naturalis und lex aterna!) --> Durch Auslegung bestimmt von den Weisen.
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Rechtsgewohnheit
Nicht verwechseln mit Gewohnheitsrecht! = Gilt nur ausnahmsweis, aus langer Übung, Vorkommen in schriftlichen Rechtskulturen.
- Rechtsgewohnheit = unreflektierte soziale Traditionen im Gewand von Mentalitäten; Sie werden zu Recht, indem sie als Recht verwendet werden!
- Faktische in der Gesellschaft geltende Recht!
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Beschreibe die „Schriftlichkeit" der Frühzeit! (4 Punkte)
- 1. Übergang von Ritual zur textuellen Konsistenz
- 2. Speicherung und Fixierung von Denkinhalten
- 3. Schrift als soziales Gedächtnis -> Wissen steht für unvorhersehbaren Zugriff bereit, Vergessen wird erschwert
- 4. Umgang mit dem Text und Flexibilisierung durch Interpretation:
- - Hermeneutik = Auslegungskunst --> Jede Interpretation ist Manipulation!
- - Entstehung der Rechtswissenschaft (Selektion und Stabilisierung
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Beschreibe die „Öffentlichkeit" der Frühzeit! (3 Punkte);
- 1. Schriftlichkeit eröffnet unendliche Möglichkeiten der Interpretation
- 2. Reaktion darauf: Zugangsbeschränkungen -> In- terpretation wird bestimmten Gruppen / Personen vorbehalten (Priester, Juristen)
- 3. Dadurch entsteht die Adressatenfrage -> An wen richten sich die Gesetze?
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Wandel von der Mündlichkeit zur Schriftlichkeit (5 Punkte)
FrühMA: Germanische Oralität kommt nicht christlicher Schriftlichkeit in Kontakt! --> Erste Aufzeichnungen
- HochMA:
- Aufzeichnung von Rechtsgewohnheiten -> Weistümer und Rechtsbücher (Bsp. Sachsenspiegel um 1230)
- Schriftlichkeit wird immer wichtiger --> Vorherrschaft der Schriftlichkeit
--> Entdeckung des CIC! Die Wirtschaft kommt auf und benötigt Rechtssicherheit (Gewährleistet durch schriftliches Recht)
-
Was bedeutet „Rechtsgewohnheit"? (4 Punkte)
Information:
- 1. Durch Alter legitimiert („Altes Herkommen")
- 2. Muss im allgemeinen Rechtsbewusstsein verankert sein und durch konstante Übung nachgewiesen werden
- 3. Überprüfung der Rechtsgewohnheiten an Vernunft und göttlicher Wahrheit -> Normtrias nach Thomas von Aquin (1225 bis 1274)
4. Aufzeichnung von Rechtsgewohnheiten -> Weistü- mer und Rechtsbücher (Bsp. Sachsenspiegel um 1230)
-
Nenne die Bestandteile und die Stationen des CIC (im Zusammenhang mit den Glossatoren)!
(4 Punkte)
- 1. Codex Iustinianus (529 / 534): Kaiserliches Recht, Kirchen-, Staats- und Verfahrensrecht, Privatrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht
- 2. Digesten / Pandekten (533): Auszüge aus römi- schen Juristentexten (50 Bücher)
- 3. Institutionen (Lehrbuch; 533): Personae, Res (Sachenrecht), Obligationes, Actiones (Klage- rechte)
- 4. Novellen (565): kaiserliche Nachtragsgesetze
-
Beschreibe die Entstehung der Rechtsschule von Bologna bzw. die Glossatoren! (4 Punkte)
- 1. Gründung: 1088; Gedacht als Grundausbildung für höhere Beamte
- 2. Irnerius (um 1120) als der erste wichtige Rechtslehrer
- private Universität
- Societas (Verträge) zwischen Lehrer und Studenten
- Erteilung gewisser Rechte an die Uni durch die Staat (Miete, Vorlesungsbetrieb, Privilegien etc.)
- --> Nur Digesten (Texte schwer verständlich)
- 3. Quatuor doctores (Kronjuristen des Kaisers Friedrich Barbarossa) --> Wollen kaiserliche Vorrechte aus den Digesten ableiten!
- 4. Accursius (um 1185 - 1263): Abschluss durch die Glossa Ordinaria mit über 96,000 Glossen (Glosse = interpretierende Anmerkung) Was die Glosse nicht anerkennt, anerkennt das Gericht auch nicht! --> Standardwerk! (Aufbau: Digeste + Glosse + Glosse etc.)
-
Wie arbeiteten die Glossatoren (12. / 13. Jahrhundert)? (5 Punkte)
- 1. Lektüre der CIC-Stellen -> Vorlesung
- 2. Auslegung -> Glosse -> vollständige Beherr- schung und Sinnerfahrung des gesamten Stoffes durch laufende, den Text exegetisch interpre- tierende Anmerkungen
- 3. Autorität der Glosse für Rechtspraxis: Quidquid non agnoscit glossa, non agnoscit curia (Was die Glosse nicht anerkennt, anerkennt auch das Gericht nicht)
- 4. Disputation -> Streitgespräche
- 5. Scholastische Methode
-
Beschreibe die Scholastische Methode der Glossatoren! (4 Punkte)
- 1. Ausgangspunkt: absolute Autorität bestimmter Texte (CIC)
- 2. Aufgabe: Harmonisierung, Lückenfüllung --> Versöhnung der Gegensätze (Interpretation)
- 3. Rationalismus -> wissenschaftliche Diskussion
- mittels Logik und Topik (Argumentationslehre) Textbezogenheit -> Interpretation
-
Was bedeutete das römische Recht für die Glossatoren? (5 Punkte)
- 1. Ratio scripta = geschriebene Vernunft -> Autorität
- 2. Liefert Legitimitätsgrundlage der Rechtswissen- schaft durch sein Alter und Heiligkeit
- 3. Subsidiarität gegenüber Partikularrecht
- -> Partikularrecht geht vor, ist aber streng auszulegen --> Insb. Beweisvorrang im Prozess, da CIC schriftlich und bekannt als Recht!
- 4. Betonung der Kontinuität zum römischen Welt- reich: Römisches Recht = gemeines Recht = kai- serliches Recht (ius commune)
- 5. Überprüfung des geltenden Rechts am CIC!
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Was machten Kommentatoren und Konsiliatoren im 14. / 15. Jahrhundert?
(6 Punkte)
- 1. Vermehrte Praxiszuwendung Verfassung von Rechtsgutachen (consilia)
- 2. Systematisierung der gesamten Rechtsmasse
- 3. Allgemeine Lösung von der Autorität des Textes
- - Ratio Legis -> Suche nach der Kernidee, nach dem gemeinsamen Gesichtspunkt eines Rechtsinstituts durch logische Operationen
- - Autoritätsargument wandelt sich zur Opinio Communis Doctorum = herrschende Meinung
- - CIC wird zur leeren Vase -> Rechtswissen- schaft befreit sich zunehmend von der engen Textbindung
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Relevanz der h.M. im Mittelalter (3 Punkte)
- Bartolus de Sassoferrato (1314-1357)
- Baldus de Ubaldis (1327-1400)
- Nemo iurista nisi bartolista (Niemand ist ein guter Jurist, der sich bei Bartolus nicht auskennt.)
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Erkläre die Rezeption (6 Punkte)
- Rezeption als kulturelle Übernahme und Verarbeitung "fremden" Kulturgutes!
- -> Dabei modifizierung des übernehmenden
- -> Kreative Interpretation
- Komplexer, widersprüchlicher Vorgang
- Römisches Recht als politische Legitimation des Kaisers (Erbe des römischen Kaisers) und des Papstes --> Durch politische Legitimation wird es zum ius commune
- I.c. hat Vorrang gegenüber dem Partikularrecht, weil es den Juristen bekannt ist!
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Entwicklung des Notariats
- Antike: seit. 3. JH im Kaiserreich, in Ostrom seit 6. JH
- Mittelalter: FrühMA: Schreiber bei den Langobarden, Bei den Franken der notarius --> Zuständig für die Verschriftlichung ist das Lateralkonzil der Entscheide protokolliert
- 8.-9. JH: Pfalznotare
- 1215: Protokollierung der Verfahren vor geistlichen Gerichten
- Zunehmende Bedeutung des Urkundenbeweis
- 13. JH: Ars notaria als Ausbildung in Bologna
- Rolandinus de Passaggeri: Gründer der Notariatsschule und wichtigster Notar
- Ausbreitung über Alpen
- Es gibt päpstliche und kaiserliche Notare
- SpätMA: Kaiserliche Notare nehmen zu, Vergabe der Patente ohne Prüfungen --> Missstände!
- 1512: Reichsnotariatsordnung (VSS: Mind. Besuch der Ars notaria + Jus-Studium)
- NZ: Konkurrenz zwischen Schreibern in den Kanzleien (Verwaltung), oft ohne Ausbildung und den Notaren der Päpste und Kaiser!
- 1803: Öffentliches Notariat (Strikte Trennung von anderen Berufen), Staatliche Bestellung, Notariatszwang, Notariatskammer für die Beurkundungen und unmittelbare Vollstreckbarkeit
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Sonderentwicklung der CH bzgl. Notariat (8 Punkte)
- Ausbildung des öff. Kanzellariats also der freiwilligen Gerichtsbarkeit v.a. von der Kirche übernommen;
- HochMA: Siegelurkunden, Notariatsurkunden und Mischformen
- Notare kommen aus dem Bürgerstand, obere Schicht der Bauern und Kleriker
- Gibt sehr Kunstvolle Notariatssignet v.a. im Norden
- Süden: öffentliches Notariat
- Westen: öffentliches Notariat
- Norden: geistliche Gerichte und Stadtschreiber
- Neuzeit: Norden: Amtsnotariat
- Süden: öff. Not.
- Westen: öff. Not. mit Kontrolle
- 19. JH --> Franz. Modell --> öff. Not.
- 1912: ZGB: Kleine Änderungen
-
Kirchenrecht
Rolle der Kirche Allgemein (4 Punkte)
- Nach Antike ist Kirche die stärkste Organisation --> Überregional
- Aufbau einer universellen Rechtsordnung --> Hilfe um das Paradis zu verwirklichen
- Bis 1200: Kampf um Vorherrschaft innerhalb der Kirche wie auch ausserhalb
- --> Verfestigung der Macht durch Naturrecht (Normtrias)
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Kernelemente des kanonischen Rechts (7 Punkte)
- Billigkeit (aequitas); krichliches Case-Law; Individuell beste Lösung für das Seelenheil --> Machkonzentration des Papstes
- Schriftlichkeit im Vordergrund
- Rechtsquelle: Päpstliche Dekrete (= Entscheidung); Urteile die zugleich eine Verwaltungs- und Gesetzeswirkung haben
- Konzile fällen Grundsatzentscheide über den Glauben
- Bedürfnis nach Sammlung und Harmonisierung des Rechts --> C.i.C. 1140 - 1582 --> Scholastische Methode
- Kirche als Rechtskirche --> Gesetzgebung etc.
- Absolutistische Tendenz
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Entwicklung des C.i.C. (3 - 7 Punkte)
- 1140: private Befassung mit krichlichem Recht (paralell zum römischen Recht)
- Compilationes: Diverses Sammlungen von Dekreten
- 1234: Liber extra: paspstlicher Auftrag, off. Sammlung (Papst entscheidet was reinkommt und Recht ist und was kein Recht ist)
- 1298: Liber sextus --> Päpstliche Proklamation
- 1566: Reformkommssion (Gegenreformation zu Luther --> Überarbeitung des Rechts)
- 1582: Bereinigte off. Ausgabe (Parallel C.i.C. (1583)
- 1917: Moderne Kodifikation
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Socholarenprivileg (1155)
Entstehung (3 Punkte)
- 1155: Romzug von Barbarosse mit Halt in Bologna (Juristen beklagen sich über die Haftungsregel)
- Verfassung eines Privilegs --> Kaiser kann Macht zeigen, Juristen sind "sicher"
- Datierung auf 1158 da Reichstag --> Höhere Geltungskraft
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Scholarenprivileg: Inhalt (3 Punkte + 2 Punkte + 1 Punkt)
- In den Novellen des C.i.C.
- --> Kontinuität
- Ausnahme von der Gerichtsbarkeit (Eigene Gerichtsbarkeit unter Bischof oder Professor)
- Verbot von Repressalien (Keine Haftung für Landsleute)
- Niederlassungsfreiheit
- --> Keine Begrenzung auf Bologna
- Ausdehnung auf Alle Gelehrten
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mos italicus (3 Punkte)
- Herrschende Meinung massgebend
- Komlexe Lehre der Vermutungen (Text nicht so massgeben, die h.L. ist massgebender, Methode zur Feststellung)
- Orientierung an Autroitäten (Bartolus etc.
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Mos gallicus (1581) (5 Punkte)
- Obiter dictum: Entscheid in eine Richtung, aber Überlegung von Gegenargumenten
- Textkritik, Kritik an den Widersprüchen der Lehre! --> Rekonstruktion des echten römischen Rechts!
- Ablehnung von Autoritäten insb. vom Kaiser
- Ad Fontes! --> Historisch-philologische Methode --> Neuedition des CIC 1583!
- Appel an die eigene Vernunft!
Kennzeichen: Lateinisierung der Namen
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RKG-Prozess (6 Punkte)
Name: Cameralprozess
- Schriftlichkeit
- Verhandlungsmaxime
- Dispositionsmaxime
- Artikelprozess --> Jeder Artikel muss einzeln diskutiert werden --> langer Prozess
- Eventualmaxime ab 1570
- keine schriftliche Begründung der Urteile
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RKG-Kometenzen (1. Instanz) (4 Punkte)
- Landsfriedensbruch (Fehdeverbot)
- Untertanenprozesse gegen Willkür der Herrscher
- Beschwerden wegen Rechtsverweigerung -und Verzögerung.
- Mandatsprozesse (vorläufiger Rechtsschutz)
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Privilegien der Stände (3 Punkte)
- Evokationsprivileg (Primär sind die örtlichen Gerichte zuständig)
- Appellationsprivileg (Kein Rechtsweg an das RKG)
- Exemtionsprivileg (Ausnahme vom RKG, unter anderem die CHer)
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Hugo Grotius (1583 - 1645) (7 Punkte)
- Säkulares Naturrecht --> Göttlicher Wille nicht mehr denknotwendig
- Natur des Menschen (Gemeinschaft) als Ausgangspunkt --> Staatsgründung zur Begründung von Gemeinschaft
- Herrschaft durch NR begrenzt
- NR als Gebot des Verstandes --> Achtung des Lebens etc.
- In die Strafe wird mittels (Gesellschafts-)Vertrag eingewilligt
- Strafe: Subj. Wille des Verbrechers; Obj. Selbsterhaltung und Selbstverteidigung
- Freiheit steht dem Menschen von Natur aus zu (Natürliche Freiheit wird eingeschränkt --> Bürgerliche Freiheit)
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Thomas Hobbes (1588 - 1679) (3 Punkte)
- Menschen bringen sich im Naturzustand gegenseitig um (Bürgerkriegserfahrung)
- Vollständige Unterwerfung unter Leviathan, solange er ihnen Frieden garantiert!
- Herrscher kann nicht abgesetzt, aber ausgetauscht werden!
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John Locke (1632-1704) (2 Punkte)
- Menschens streben nach Glück und Nutzen
- subj. unantastbare Rechte (Eigentum, Leben etc.)
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Samuel Pufendorf (1632-1694) (7 Punkte)
- NR als Pflichtenlehre!
- Hilfsbedürftigkeit des Menschen offensichtlich (kann empirisch beobachtet werden) --> Pflicht der Menschen sich gegenseitig zu helfen
- Hauptpflicht: Nicht Schädigung!
- Naturrecht beschränkt Herrschaft des Staates --> Bei Verletzung von Werten und Regeln Widerstandsrecht!
- Gesellschaftsvertrag wandelt die soz. Pflichten in rechtliche Pflichten um!
- Religion dient der Erziehung zur Achtung und Befolgung der gegenseitigen Pflichten
- Religion wichtig aber nicht Begründungsnotwendig
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Christian Wolff (1679-1754) (4 Punkte)
- homogenen, rationalen und vollständigen Rechtssystems durch logische Deduktion Geschlossenes vernünftiges System
- Gleichheit ist natürlich geboten! --> Abschaffung von Privilegien etc.
- Mensch ist Hilfsbedürftig und hat Pflicht zur gemeinsamen Aufgabenerfüllung!
- Wille relevant für alle Verträge!
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Kodifikationsmodell (4 Punkte)
- Mos geometricus wird auf Gesetzgebung übertragen --> Wissenschaftliche Arbeit der Begriffsbildung, logisch!
- Umfassende lückenlose und systematische Rechtsordnung! --> Aufhebung von Rechtszersplitterung- und verwirrung!
- Rechtseinheit und Gleichförmigkeit --> Gesellschaft wird planbar --> Perfekte Kontrolle für Herrscher
- Gemeinwohl verwirklichen durch Staat (Etatismus) oder durch Gewährung von subj. Rechten (Schutz gegen Willkür, Garantismus)
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Friedrich II. und ALR (6 Punkte)
- 1779: Müller-Arnold-Prozess --> Staatskrise!
- ALR als umfassende Kodifikation als Resultat auf Einmischung (19'000 Artikel!)
- materielle Vollständigketi
- Anschaulich
- Auslegungs- und Kommentierungsverbot
- Kompromis zwischen Absolutismus und Aufklärung (Grundrechte aber Ständegesellschaft)
-
Kant (5 Punkte)
- Kritik an der Erziehungsidee des Staates; Staat muss nur Grundfreiheiten schützen! --> Kritik an der Aufklärung; Orientierung am Individuum!
- Persönliche Freiheit des vernunftbegabten Individuums
- Begrenzung der Staatsgewalt
- Rechtsgleichheit
- Schutz der Freiheiten durch das Privatrecht (privatrechtliche Kodifikation mit Grundrechten)
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Romanisten und Herderer (3 Punkte)
Herdere: Volksgeist
- Abwendung vom VR --> Römisches Recht als Grundlage
- Geschichtliches Recht für Unterricht (Methodik), Geltendes Recht für die Praxis --> Trennung
- Neuausbildung der Juristen: Exegese und rationales, systematisches Denken
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Thibaut (3 Punkte)
- Kodifikation als nationale Einigung
- Notwendig für Wirtschaft
- Ablehung des IC und fremder Kodifikationen (CC) --> Basis deutsches Recht
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Savigy (8 Punkte)
- Ausbildungsreform (Histrisches und systematisches Arbeiten)
- Römisches Recht im Kollektivbewusstsein der Deutschen
- Recht hat politisches (= Gesellschaft) und technisches Element (=Wissenschaft)
- Juristen sind Vertreter des Volks und entwickeln das Recht weiter
- Historisch (Grundsätze finden)-Systematische (Aus den Grundsätzen formale Einheit schaffen) Arbeit!
- Jurist mit der hochstehenden Argumentationskunst als Vorbild für die zukünftigen Juristen --> Mit den Begriffen rechnen! --> Ad Fontes!
- Kodifikation als Störfaktor (Verfall der Gesellschaft ist der falsche Zeitpunkt für Kodifikation, zuerst Ausbildung einer guten Rechtswissenschaft) u.a. auch CIC als Beispiel für schlechte Kodifikation --> Ad Fontes!
- Liberalität nur im Privatrecht, nicht aber in der Politik für mehr Mitbestimmung --> Kantiner!
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Germanisten (3 Punkte) + Otto von Gierke (3 Punkte) + Besseler (3 Punkte)
- typ. germanische Traditionen
- Alte deutsche Freiheit und Gemeinschaftsdenken (nicht im IC)
- politische Orientierung (Nationalismus)
- Demokratisches Denken vs. diktatorisches Denken
- Gemeines Denken vs. Individualismus
- Soziales Öl im Privatrecht! --> Sozialität
- Trennung Volksrecht und Juristenrecht
- Gewohnheitsrecht ist das gesetzte Recht + Recht im Volk
- Juristenrecht ist schlecht! --> Rezeption des röm. Recht durch die Juristen...
- Volk soll das Recht immer selber entwicklen können
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Georg Friedrich Puchta (1798-1846) (3 Punkte)
- Rechtsquellenkonzept (1) Volksbewusstsein = Gewohnheitsrecht / (2) Gesetzgebung (3) Rechtswissenschaft
- Praxiszuwendung (Beachtung der Respr.)
- Organisches Ganze des Rechts auch durch Vernunftmässigkeit des Rechts gegeben à begrifflich-systematischer Zusammenhang --> Das Vernünftige im Wirklichen finden!
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Bernhard Windscheid (1817-1892) (7 Punkte)
- Trennung Rechtsgeschichte und Rechtsdogmatik
- Rechtswirklichkeit ersetzt den Begriff Volksgeist --> Das geltende Recht wird ausgelegt und die Begriffe im Gesetz werden "konstruiert" und immer weiter bestimmt und ausdifferenziert
- Kodifikation mit der Pandektischen Methode möglich (BGB)
- Rechtswissenschaft stellt leitende Grundsätze und methodische Vorgaben für die Schaffung neuen Rechts zur Verfügung
- Formal-begriffliche, systematisch-konstruktive Methode --> begriffliche Konstruktion
- logisch-deduktive Methode Annäherung an das NR, insb. mit den Begriffen rechnen! --> Was Savigny an den Römer schätzte wird beibehalten!strikter Rechtspositivismus Keine Wertungen, technische Arbeit
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Julius Hermann von Kirchmann (6 Punkte)
- RW wird an Naturwissenschaften gemssen --> RW hat keinen klaren Gegenstand
- Kontigentes Recht
- Positivismus --> RW muss sich ständig anpassen
- Trennung von Recht und Politik, Recht unterwirft sich der Politik
- Die RW wird nie Gesetze machen, da dies ja nun die Aufgabe der Politik ist
- Rechtsfortbildung nicht von der RW sondern Poltik?/Volk?
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Rudolf von Jhering (1818-1892) (9 + 3 Punkte)
- Suche nach dem Unvergänglichen und Allgemeinen im römischen Recht --> naturhistorische Methode
- Autonome juristische Konstruktion --> auf sich selbst angewiesene Denkwelt ohne Wirklichkeitsbezug --> Suche nach dem Allg. gütltigen (Vgl. Naturrecht)
- Umschwung! --> Wird zum Kritiker
- Evolutionstheorie des Rechts (Hinwendung zum realen) --> Recht ist in der Gesellschaft
- Recht ist Produkt von Machtkämpfen
- Gefahr der Abhängigkeit der RW vom Gesetz
- Praxisferne!
- Rechtsphilo und Rechtsgeschichte wichtig, als Gegenmittel zum Positivismus
- Dogmatik muss Recht weiterentwickeln (Verbindung von Theorie und Praxis)
- Kampf ums Recht (ethisch)
- Zweck aus den Motiven der Reglung!
- Norm dient der Interessendurchsetzung
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François Gény (5 Punkte)
- Die Kodifikation ist nicht lückenlos
- Kritik an der Pandektistik rechtstechnischen Methode der Arbeit am Gesetz.
- Freie, wertorientierte und eigenverantwortliche Rechtsfindung à Gerechtigkeit und sozialer Nutzen
- Lückenhaftigkeit des Gesetzes à Richter als Gesetzgeber
- Gemässigter soziologischer Positivismus
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Oskar Bülow 3 Punkte nach Abschluss der Kodifikationsphase
- Kritik am Kodifikationsideal und an der buchstabentreuen Interpretation
- Richter konkretisiert das Recht
- Richterspruch ist Rechtsquelle und hat Vorrang vor dem Gesetz Interpretation ist wichtiger als das Gesetz selber.
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Hermann Kantorowicz (1877-1940) (3 Punkte)
- Rechtswissenschaft ist Rechtsquelle
- Rechtsanwendung ist ein Willens- und Gefühlsakt
- Sicherung gegen Willkür: Eid, Kollegium, Volkswahl und Instanzenzug
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Heck (4 Punkte)
- Denkender Gehorsam --> Gesetz ist lückenhaft! Systemkonforme Weiterentwicklung durch Richter
- Zweck der Norm verweist auf das obsiegende Interesse in einem Interessenkonflikt
- Gesetzestreue bzgl. der Interessen
- Historisch-subj. Methode = Wille des Gesetzgebers
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Carl Schmitt (3 Punkte)
- Ablehnung des Rechtspositivismus
- Normen müssen der wirklichen Ordnung entsprechen = Das was das gesunde Volksverständnis ist, gilt als wirkliches Recht.
- Die Gemeinschaft schafft die konkrete Ordnung von sich aus (ohne Juristen)
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Karl Larenz (3 Punkte)
- Ablehnung der Begriffsjurisprudenz
- Abstrakte Begriffe des Privatrechts müssen durch Begriffe ersetzt werden, die mit der konkreten Lebensordnung des dt. Volkes verbunden sind
- Recht ist in einer vorgegebenen, überpositiven Rechtsidee begründet
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Strafrecht als Kampfrecht (5 Punkte)
- Einschüchterung und Terrorisierung
- autoritäres Strafrecht
- Verbrechen als Pflichtverletzung --> Täter = jmd. der seine Pflichten gegenüber der Gesellschaft verletzt hat. --> Tätertypen Bsp. Erbkranke (Hohe Kosten)
- Nullum crimen sine poena <-> nulla poena sine lege --> Aufhebung grundlegender Strafrechtsprinzipien!
- Aufgabe der Justiz à Bekämpfung sozialschädlicher Elemente
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Aufbau des CICanonici (3 Punkte)
- Distintiones: allgemeine Regeln
- causes: Übungsfälle
- distinctiones: Besprechung von Rechtsfragen
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Ius Commune (IC): Inhalt und Geltung (3 Punkte)
- CIC; Kirchlicher CIC; Entsprechende wissenschaftliche Bearbeitungen; Angegliederte Rechtsinstitute aus dem Partikularrecht
- Kasierliches Recht
- IC ist subsidiär, hat aber faktisch Geltungsvorrang, da dessen Existenz vermutet wird, Partikularrecht aber bewiesen werden muss + die Juristen kennen das IC meist besser (Bologna)
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Spänische Spätscholastik (3 Vertreter) und Leitgedanke (3 Punkte)
Naturrecht mit Vernunftgeprägtem Inhalt
- Francisco de Vitoria: ius gentium als Recht zwischen den Völkern
- Francisco de Suarez (1548-1617): Ableitung von Rechtsgrundsätzen aus den natürlichen Prinzipien durch logische Operationen --> Mos geometricus
- Fernando Vazquez: Freiheit als NR-Kerninhalt, Schutz der Freiheit als Aufgabe des Staates
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