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Was wird als Gefahrgut bezeichnet?
- Stoffe und Gegenstände, von denen aufgrund ihrer NAtur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustands im Zusammenhang mit ihrer Beförderung Gefahren ausgehen können
- - Gefahren bestehen in diesen Fällen für die öffentliche Sicherheit oder
- - Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für
- - Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Sachen
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Was beinhaltet die Beförderung von Gefahrgut?
- - den Vorgang der Ortsveränderung
- - die Übernahme und Ablieferung
- - zeitweilige Aufenthalte im Laufe der Beförderung sowie
- - Vorbereitungs- und Abschlusshandlungen (verpacken, auspacken etc.)
- das gilt auch, wenn diese Handlungen nicht vom Beförderer ausgeführt werden
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Welche Gefahren können von einem gefährlichen Stoff ausgehen?
- - Primärgefahren/ Hauptgefahren
- - Sekundärgefahren/ Nebengefahren
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Wie ist Gefahrgut gekennzeichnet?
- - Straßenfahrzeuge und Wagen im SGV, die Gefahrgut (in bestimmten Mengen) befördern, haben jeweils vorne und hinten eine 40x30cm große orangefarbene Warntafel
- - außerdem müssen an den Längsseiten der Beförderungseinheit z.B. am Tank Gefahrenzettel angebracht sein
- - obere Hälfte der Tafel= Nummer zur Kenzeichnung der Geahr
- - wird Gefahrennummer wiederholt, so steigert sich die Gefahr
- - falls ein X vor der Nummer steht, reagiert der Stoff in gefährlicher Weise mit Wasser
- - untere Hälfte der Tafel= UN- Nummer des Gefahrgutes
- (Bsp. Benzin= 33(leicht entzündlich))
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Welche Gefahrgutgesetzgebung gibt es für welche Beförderungsmöglichkeit?
- UN- Empfehlung:
- - Grundlage verschiedener Regelungen über den Transport gefährlichere Güter mit unterschiedlichen Transportmedien
- - orange Book (national und international
- -> Überarbeitung i.d.R. alle 2 Jahre
- -> Inhalte u.a. Klassifizierung, Markierung und Verpackung gefährlicher Güter
- Internationale Regelwerke der verschiedenen Verkehrsträger:
- - Luftverkehr: ICAO-TI(IATA-DGR)
- - Seeverkehr: IMDG- Code
- - Binnenwasserstraßen: ADNR
- - Schienenverkehr: RID
- - Straßenverkehr: ADr
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