-
Begriffsbestimmung
alle jagbaren Säugetiere und Vögel (in freier Wildbahn)
-
Haarwild
- Schalenwild (Rotwild, Sikawild, Rehwild, Schwarzwild, Gamswild, Damwild, Mufflons, etc. -> Schalen=HufeTatzenwild (Hasen, Kaninchen, Bären)
-
Federwild
alle Feld-/ Waldhühner sowie Wassergeflügel (Fasan, Auerhahn, Birkhuhn, Wachtel, Wildtruthahn, etc)
-
Beschau
- Haarwild: Fleischbeschau
- Allesfresser: Trichinenbeschau (Bären, Wildschweine)
-
Saison
- September/ Oktober bis Januar/ Februar
- Ausnahmen: Kaninchen ganzjährig, Schmalböcke und Rehböcke ab 16. Mai, Schmalspießer und Schmaltiere vom Hirsch ab 1. Juni
-
Wildbrethygiene
- leicht verderblich, daher Aufbruch bei Hochwild noch auf der Strecke (die rasch in Gärung geratenden Därme werden eingegraben)
- Wildbret (zerlegt oder unzerlegt) darf nicht der Wärme ausgesetzt werden
- bratfertiges Fleisch vakuumiert oder mit Öl eingerieben vor Lufteinwirkung schützen
-
Verwendung
- alle Zubereitungsarten, außer kochen (!)
- wird gespickt, um es saftiger zu machen (nicht bei Kurzbratstücken)
|
|