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Beherbergungsvertrag
- in BGB nicht gesondert geregelt
- enthält Elemente von Miet-, Kauf-, Werkvertrag
- Vertrag ist einzuhalten (beiderseitig)
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Folgen Abbestellung
- Zimmer ist trotz Abbestellung (egal wann diese erfolgt) zu zahlen
- Verschulden der Verhinderung unerheblich
- Stattfinden bestimmter Veranstaltungen o.Ä. (Messe, Seminar, Feier, etc.) für Zahlungspflicht nur relevant, sofern ausdrücklich Vertragsbestandteil
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Einsparung Abbestellung
- wird Zimmer neu vergeben entfällt Anspruch ggü. Stornierendem
- wird Zimmer nicht neu vergeben Abzug der ersparten Kosten -> i.d.R. 20% (Ü/F)
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Vorzeitige Abreise
Gast bleibt zahlungspflichtig -> Hinweis darauf
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Nichteinhaltung Hotelier
steht bestelltes Zimmer bei Anreise nicht bereit, muss Hotelier für Ersatz sorgen und Differenz tragen/ erstatten
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Mietpreisminderung
- für Mängel, die vertragsmäßige Nutzung des Zimmers herabsetzen oder aufheben ist ein Preisnachlass zu gewähren
- Mangel kann auch während des Aufenthaltes eintreten
- nicht jede Lappalie rechtfertigt Nachlass
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Weckauftrag
- vertragliche Nebenverpflichtung
- wird Weckauftrag ausdrücklich vereinbart und nicht erfüllt kann Schadenersatzanspruch begründet werden (außergewöhnlich hoher Schaden!)
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Kalte Abreise
Zahlungsverpflichtung geht auf Erben/ Hinterbliebene über
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Rechte der Gäste
- Nutzung des bestellten Zimmers sowie der Gemeinschaftsräume
- angemessenen Service (z.B. Reinigung)
- Haftung aus Vertrag (Stromschlag durch defektes Kabel)
- Haftung für Personal (Diebstahl Zimmerfrau)
- Haftung Nichtbereitstellung Zimmer (anderes Quartier)
- strenge Haftung
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Pflichte der Gäste
- schonender Gebrauch der Sachen
- Haftung für zu verantwortende Schäden
- Zahlung Zimmerpreis (verjährt nach 3 Jahren, Pfandrecht!)
- Einhaltung Hausordnung
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Einsparung NoShow Ü/F
20%
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übriggelassene Speisen
- gehören dem Gastronom, nicht dem Personal oder anderen Gästen
- dürfen nicht weiterverkauft oder verwendet werden, wenn Gast damit in Berührung gekommen ist
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