BGH: grds zulässig, aber
nicht bei erheblichem Missverhältnis zw. Buchwert und wirklichem wert
sittenwidrige Benachteiligung: ab Abfindungsanspruch iHv. der
Hälfte des Buchwerts
evtl.
ergänzende Vertragsauslegung, wenn Klausel wegen schwankenden Werten an einem Tag wirksam und am nächsten unwirksam ist
⇨Vertrags- und Rechtssicherheit