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Aufbau der GuV
Die GuV im Rahmen der Bilanz
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist ein Teil der Bilanz und damit Bestandteil der doppelten Buchführung. Betriebswirtschaftlich gesehen ist das GuV-Konto ein Unterkonto des Kontos Eigenkapital, das sich auf der Passivseite der Bilanz findet.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden Aufwand und Ertrag der Erfolgskonten nicht direkt auf das Konto Eigenkapital gebucht, sondern zuerst in der GuV „gesammelt“ – daher auch die Bezeichnung des GuV-Kontos als Sammel- oder Hilfskonto.
Aus der GuV lässt sich der unternehmerische Erfolg ablesen:
Übersteigen die Erträge die Aufwendungen, erwirtschaftet das Unternehmen einen Gewinn. Übersteigen hingegen die Aufwendungen die Erträge, verzeichnet das Unternehmen einen Verlust.
Aufbau und Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung erstellt alle Aufwendungen und Erträge eines gewissen Zeitraums gegenüber – meistens ein Geschäftsjahr. Da es sich um ein Konto der Passivseite der Bilanz handelt, werden Erträge im Haben gebucht und Aufwendungen im Soll. Am Jahresende wird aus der GuV der Gewinn bzw. Verlust ermittelt und auf das Konto Eigenkapital übertragen.
Aufbau und Gliederung der GuV können unterschiedlich ausfallen:
Kontenform oder Staffelform der GuV
Die Gewinn- und Verlustrechnung kann entweder in Kontenform oder in Staffelform aufgebaut werden. Die Kontenform unterscheidet zwischen Sollseite (Aufwendungen) und Habenseite (Erträge). Ergibt sich ein Saldo auf der Sollseite, hat das Unternehmen einen Gewinn erwirtschaftet. Zeigt sich das Ergebnis auf der Habenseite, wurde ein Verlust eingefahren.
Beispiel der Gliederung einer GuV nach Kontenform:
- Soll:
- - W
areneinsatz- Personalkosten - - Miete
- - Steuern
- - Energie
- - Werbekosten
- - Provisionen
- - Betriebskosten
- - Verwaltung
- - Abschreibungen
- - Zinsaufwendungen
- Haben:
- - Umsatzerlöse
- - Außerordentliche Erträge
- - Zuschüsse
- - Zinserträge
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Kauf einer Anlage buchen
Der Kauf von Wirtschaftsgütern ist Alltag im Unternehmerleben. Ob es sich um einen neuen Drucker oder eine Riesen-Maschine handelt, gekauft werden Wirtschaftsgüter eigentlich in jedem Unternehmen. Sie stellen dann einen Teil des Anlagevermögens einer Firma dar.
Je nach Wert und Lebensdauer des Wirtschaftsgutes muss der Kaufvorgang unterschiedlich gebucht werden.Kauf einer Anlage buchen
Mit Anlage ist hier nicht unbedingt eine Chemie-Anlage gemeint, sondern ganz allgemein der Kauf eines teuren, langlebigen Wirtschaftsgutes. Das kann auch durchaus der teure Schreibtischstuhl, die neue Server-Anlage oder aber der neue Firmenwagen sein.
Bei direkter Bezahlung kommt es zu einem Aktiv-Aktiv-Tausch, finanziert man das Ganze, dann handelt es sich um eine Aktiv-Passiv-Mehrung. In jedem Fall erhöht sich in der Bilanz das Anlagevermögen und Vorsteuer fällt natürlich auch an (das Thema hatten wir ja schon).
Und für alle, die denen das zu theoretisch ist, hier der Buchungsvorgang anhand von mehreren Beispielen:
- Beispiel Aktiv-Aktiv-Tausch: Ich kaufe eine Maschine im Wert von 6.545 EUR brutto und bezahle die Rechnung in bar.
- BS: Maschinen + Vorsteuer an Kasse
Beispiel Aktiv-Passiv-Mehrung: Ich kaufe ein Auto im Wert von 35.700 EUR brutto auf Rechnung.
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Anlagevermögen, einfach erklärt
Damit Unternehmen ihre Betriebsfähigkeit ermitteln können, müssen sie auch ihr Anlagevermögen kennen. Für Investoren ist es wiederum wichtig, über das Anlagevermögen Bescheid zu wissen, um das Risiko einer Investition einschätzen zu können. Gleiches gilt für Banken, die Unternehmenskredite vergeben. Dieser Ratgeber erläutert alle zentralen Aspekte rund um das Anlagevermögen und klärt leicht verständlich über Details auf.
Als Anlagevermögen werden grundsätzlich alle langfristig genutzten Vermögensgegenstände eines Unternehmens bezeichnet. In der Regel gelten alle länger als ein Jahr genutzten Gegenstände zum Anlagevermögen. Gemeinsam mit dem Umlaufvermögen bildet das Anlagevermögen das Gesamtvermögen eines Unternehmens.
- §247, Absatz 2 HGB
- Beim Anlagevermögen sind nur die Gegenstände auszuweisen, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.
- Bestandteile
- Immaterielle Vermögensgegenstände: In diese Kategorie fallen Lizenzen, Schutzrechte oder Anzahlungen.
- Sachanlagevermögen: Hierzu zählen materielle Vermögensgegenstände wie Immobilien oder Maschinen.
- Finanzanlagevermögen: Diese Gegenstände können zwar immateriell sein, werden jedoch gesondert behandelt. Hierzu gehören Wertpapiere, Aktien oder Firmenbeteiligungen.
Unternehmen haben somit die Möglichkeit, aktiv in ihr Anlagevermögen zu investieren, indem sie zum Beispiel Aktien oder Immobilien und anderen materiellen Besitz erwerben.
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1. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP)
Die aktiven RAP beinhalten die Zahlungen für Aufwendungen des nächsten Jahres, die bereits in dieser Periode geleistet wurden. Sie sind als Ausgaben auf der Aktivseite vor dem Bilanzstichtag zu aktivieren und nicht sofort als Aufwand in der GuV auszuweisen (§ 250 (1) HGB). Dazu gehören Miete, Löhne, Gehälter, Zinsen, Damnum, Leasing-Sonderzahlungen.
Die ARAP werden in der nächsten Periode teilweise oder ganz durch Umbuchung auf das entsprechende Konto aufgelöst. Wenn sie sich über mehrere Jahre erstrecken, müssen sie zeitanteilig aufgelöst werden, aber nur in den Zeitperioden, zu denen sie wirtschaftlich gehören. Beispiel: Miete
Das Unternehmen zahlt seine Miete nicht wie üblich jeden Monat, sondern nur jedes Quartal. Es überweist also im Voraus die Miete für November, Dezember und Januar in Höhe von 21.000 € zusammen. Damit muss für die Januarmiete eine Abgrenzung in Höhe von 7.000 € vorgenommen werden, da die Leistung durch die Nutzung des gemieteten Büros erst im Januar erbracht wird. Im Januar wird der RAP wieder aufgelöst und somit der Aufwand der richtigen Periode zugerechnet.
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2. Passive Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP)
Die passiven RAP beinhalten die erhaltenen Zahlungen für die Leistungen, die das Unternehmen erst in der nächsten Periode erbringt. Sie sind auf der Passivseite vor dem Bilanzstichtag auszuweisen (§ 250 (2) HGB). Die RAP werden in der nächsten Periode wieder aufgelöst. Wenn sie über mehrere Jahre abzurechnen sind, dann müssen die RAP zeitanteilig aufgelöst werden.
Beispiel: Miete
Das Unternehmen besitzt ein Bürogebäude, welches es selbst nutzt. Allerdings sind einige wenige Büros auf der untersten Etage an eine andere Firma vermietet. Diese zahlt ihre Miete für jedes Quartal stets im Voraus. So geht eine Zahlung von 15.000 € für die Miete von November, Dezember und Januar ein. Die Miete des Januars in Höhe von 5.000 € muss abgegrenzt werden, da das Unternehmen diese Leistung erst im Januar erbringt. In diesem Monat wird auch der RAP wieder aufgelöst, da somit die Zahlung der richtigen Periode zugeordnet wird.
Aktive bzw. passive Rechnungsabgrenzungsposten sind über die entsprechenden Konten zu buchen. Die Buchungen des aktiven Rechungsabgrenzungsposten und der passiven Rechnungsabgrenzung werden wie folgt vorgenommen:
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Rückstellungen bilden und verbuchen
- Rückstellungen sind ungewisse Verbindlichkeiten. Ungewiss deshalb, weil Höhe, Zeitpunkt oder generelles Bestehen nicht sicher sind. Gebildet werden Rückstellungen, um drohende Verbindlichkeiten abzudecken. Dem Unternehmen ist bei der Bildung der Rückstellung nicht bekannt, wann und in welcher Höhe die Verbindlichkeit eintreten wird. Die Ursache liegt meist im vergangenen Geschäftsjahr, wie zum Beispiel fehlende Rechnungen oder ein fehlender Gerichtsentscheid. Doch auch für Pensionen und bestimmte Steuern können Rückstellungen gebildet werden.
- In der Bilanz tauchen Rückstellungen als Fremdkapital auf und stehen somit auf der Passivseite. Nicht zu verwechseln mit den Rücklagen, die auf der Aktivseite der Bilanz stehen und als finanzielle Reserven fungieren, also gebundenes Eigenkapital sind.
Wie werden Rückstellungen gebildet?
- Für das Bilden einer Rückstellung ist es wichtig, dass die ungewisse Verbindlichkeit zum Bilanzstichtag bereits begründet war. Es ist aber unerheblich, ob Sie davon erst später erfahren haben, die Bilanz aber noch nicht erstellt war. Beispiel: Ihr Steuerberater teilt ihnen im Februar mit, dass die Kosten für den Jahresabschluss für das abgelaufene Jahr 2.000€ betragen werden. Hierfür können Sie zum 31.12. des abgelaufenen Jahres eine Rückstellung bilden. Rückstellungen dürfen allerdings nicht gebildet werden, falls lediglich ein Geschäftsrisiko besteht.
- Bezüglich der Höhe hat das Unternehmen die Pflicht, die Höhe der Rückstellung nach bestem Gewissen zu schätzen (HGB § 253). Das Handelsgesetzbuch sagt auch, dass Rückstellungen, die älter als ein Jahr sind, zusätzlichen verzinst werden müssen. Den Zinssatz gibt die deutsche Bundesbank bekannt.
Rückstellungsarten
- Pensionsrückstellungen: Rückstellungsbildung wegen der Verpflichtung zur betrieblichen Altersvorsorge vom Unternehmen für seine Mitarbeiter. (§ 6 EStG, § 266 Abs. 3 HGB)
- Steuerrückstellungen: Steuern aus dem vergangenen Geschäftsjahr, die in der Höhe noch unbekannt sind. Zum Beispiel: Körperschaftssteuer oder Gewerbesteuer.
- Sonstige Rückstellungen: Unter den sonstigen Rückstellungen werden alle Rückstellungen verstanden, bei denen es sich nicht um Pension- oder Steuerrückstellungen handelt. Nennenswert sind hier die Drohverlustrückstellungen (Verluste aus schwebenden Geschäften), Garantierückstellungen (z.B. nicht abschätzbare Gewährleistungsansprüche von Vertragspartnern), Prozesskostenrückstellungen (Verluste aus schwebenden Gerichtsverfahren) und Aufwandsrückstellungen (unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen
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5 Fälle, in denen Sie als Leistungsempfänger Umsatzsteuer zahlen
Normalerweise schuldet das Unternehmen, das eine Leistung erbringt, dem Fiskus die Umsatzsteuer. Aber es gibt Ausnahmen.
In den folgenden Fällen sind Sie als Leistungsempfänger gemäß § 13b UStG verpflichtet, die Umsatzsteuer zu ermitteln und an das Finanzamt abzuführen:
Im Überblick:
- bei Werklieferungen und sonstigen Leistungen, die von einem Unternehmer ausgeführt werden, der im Ausland ansässig ist (§ 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG),
- 2. Beispiel:
Sie sind Arzt und lassen in Ihrer Praxis die Fenster von einem österreichischen Unternehmer austauschen. Der in Österreich ansässige Unternehmer erbringt im Inland eine steuerpflichtige Werklieferung an Sie (§ 13b Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG). Sie schulden für diese Werklieferung die Umsatzsteuer gemäß § 13b Abs. 2 UStG. Die Tatsache, dass Sie ansonsten keine steuerpflichtigen Umsätze ausführen, spielt keine Rolle.
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Was ist der Vorsteuerabzug?
Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die ein Unternehmer einem anderen Unternehmer im Rahmen seiner Leistungen in Rechnung stellt. Da aber nur der Endverbraucher mit Umsatzsteuer belastet wird, kann sich der Geschäftspartner die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer von seinem Finanzamt erstatten lassen, vorausgesetzt er ist zum Vorsteuerabzug berechtigt. Hierfür sind einige Bedingungen zu erfüllen.
Vorsteuer darf ein Unternehmer beim Finanzamt geltend machen, wenn er beim Verkauf seiner Güter oder Dienstleistungen selbst Umsatzsteuer erheben muss. Sie sehen: Die Themen Vorsteuerabzug und Rechnungen gehören zusammen. In der Praxis wirft der Vorsteuerabzug allerdings häufig Fragen auf.Ausgeschlossen ist der Vorsteuerabzug dagegen in folgenden Fällen:
- Ein Unternehmer erwirbt einen Gegenstand nicht für seinen Betrieb, sondern für den privaten Gebrauch.
- Er erbringt nur Umsätze, die umsatzsteuerfrei sind (z. B. Einnahmen aus Vermietung an Privatpersonen).
- Er weist in seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus, weil ihn das Finanzamt als Kleinunternehmer führt (nach § 19 UStG).
- Die Rechnung enthält nicht alle geforderten Angaben.
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Was ist der Unterschied zwischen Vorsteuer, Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer?
Mehrwertsteuer ist der umgangssprachliche Oberbegriff für Vorsteuer und Umsatzsteuer. Im Steuerrecht wird der Begriff nicht mehr verwendet, er wird aber oft noch auf Rechnungen/Quittungen so bezeichnet (meist als MWSt abgekürzt).
Die Vorsteuer ist die Steuer, die das Unternehmen beim Einkauf von Waren und Dienstleistungen, also bei Ausgaben, mit der Rechnung bezahlt. Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen erhalten die gezahlte Vorsteuer nach der Umsatzsteuervoranmeldung bzw. Umsatzsteuererklärung vom Finanzamt zurück.
Die Umsatzsteuer ist die Steuer, die für den Unternehmer auf Einnahmen fällig wird. Sie muss auf den Rechnungen i.d.R. separat ausgewiesen werden und wird nach der Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt abgeführt.
Vorsteuer und Umsatzsteuer sind somit unterschiedliche Sichtweisen auf die selbe Steuer: aus Sicht des Käufers handelt es sich um Vorsteuer, aus Sicht des Verkäufers um Umsatzsteuer. Daher wird in den Buchungsformularen bei Ausgaben die Vorsteuer abgefragt, bei Einnahmen die Umsatzsteuer. Hier ist jeweils das einzutragen, was auf der Rechnung als Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer ausgewiesen ist.Die Umsatzsteuer wird, wie der Name schon sagt, für Umsätze fällig, die ein Unternehmer tätigt. Die Umsatzsteuer betrifft also die Einnahmen. Wenn ein Unternehmer z.B. eine Sache oder eine Dienstleistung verkauft, dann muss er auf der Rechnung eine Umsatzsteuer ausweisen, die der Käufer ihm zusätzlich zum Kaufpreis bezahlen muss. Der Unternehmer darf die gezahlte Umsatzsteuer aber natürlich nicht behalten, sondern muss sie später an das Finanzamt abführen.
Für den Begriff der Vorsteuer betrachten wir die Abgabe nun aus dem Blickwinkel des Leistungsempfängers. Die Vorsteuer ist dabei die Steuer, die ein Unternehmer für Leistungen eines anderen Unternehmers zahlen muss. Sie betrifft also die Ausgaben.
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Die Voraussetzungen der Vorsteuerabzugsberechtigung beim Arzt und Zahnarzt
Nach den oben genannten Grundsätzen ist ein Arzt oder Zahnarzt grundsätzlich erstmal nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Denn ein Vorsteuerabzug ist dann nicht möglich, wenn die erworbene Leistung nur zur Ausführung steuerfreier Umsätze verwendet wird. Und nach § 4 Nr. 14 lit. a UStG sind die Umsätze von Heilbehandlungen grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit. Wer also in seiner Arztpraxis ausschließlich Heilbehandlungen durchführt, zahlt keine Umsatzsteuer und kann den Vorsteuerabzug nicht für sich nutzen.
- Heilbehandlung oder keine Heilbehandlung? Das ist hier die Frage!
- Doch nicht jede Behandlung ist eine Heilbehandlung. Damit eine Heilbehandlung vorliegt, muss sich die Maßnahme auf eine konkrete, im individuellen Fall bei dem Patienten identifizierte oder identifizierbare Gesundheitsstörung beziehen. Die Behandlung muss also medizinisch indiziert sein. Ist sie das nicht, liegt auch keine Heilbehandlung vor, womit die Maßnahme umsatzsteuerpflichtig wird. Das ist der Ansatzpunkt für die Vorsteuerabzugsberechtigung.
Wenn Sie sich als Arzt oder Zahnarzt den Vorsteuerabzug zu Nutze machen wollen, müssen Sie also umsatzsteuerpflichtige Behandlungen in Ihr Leistungsspektrum aufnehmen. Steuerpflichtige Leistungen eines Arztes sind zum Beispiel:
Kosmetische Operationen (Schönheitsoperationen)
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Aufbau der Bilanz
Eine Bilanz ist in Form eines T-Kontos aufgebaut. Die Aktivseite (links) gibt Auskunft über die Mittelverwendung, die Passivseite (rechts) über die Mittelherkunft. Auf der Aktivseite stehen die Vermögenswerte, geteilt in Anlage- und Umlaufvermögen. Die Passivseite enthält das Kapital, das nach Eigenkapital und Fremdkapital (also Schulden) unterschieden wird. Es gilt stets, dass beide Seiten der Bilanz ausgeglichen sein müssen:
- Vermögen = Kapital oder
- Summe der Aktiva = Summe der Passiva
Bei der Aufstellung der Bilanz sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zu beachten. So ist unter anderem eine klare Bezeichnung der Bilanzposten und eine entsprechend klare Bilanzgliederung notwendig. Aktiv- und Passivposten dürfen nicht saldiert werden.
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